Nationalsozialismus in Mosbach - Baden
: Rechtsextremismus und Neofaschismus : Anti-Semitismus : Anti-Ziganismus : Homophobie : Rassismus : Diskriminierung 

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AKTUELLES:
NS- und Rechtsextremismus-Verfahren
beim Amtsgericht und Familiengericht Mosbach:
- Strafanzeigen gemäß § StPO 158
- Wiederaufnahmeverfahren
- Gerichtliche Prüfungen und Beteiligungen
- Amtsseitige Verfügungen

 Zuletzt AKTUALISIERT: 28.01.2024 ! 

Seiteninhalt:

  1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach

    1.1 Verfahrensstrategie für die beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren

    1.2 Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit beantragten NS-Verfahren

    1.3 Expertise der Forensischen Sachverständigen MA Antje C. Wieck aus Kitzingen zur Aufarbeitung von NS-Verbrechen und NS-Unrecht in der NS-Vergangenheitsbewältigung

  2. NICHT-AUFARBEITUNG der eigenen institutionellen NS-Vergangenheit

    2.1 Konkrete Tatbeteiligung des AG MOS an der Nazi-(Kinder)-Euthanasie

    2.2 Konkrete Tatbeteiligung des AG MOS an der Nazi-Zwangssterilisierung 

    2.3 Einrichtung einer jährlichen Gedenkveranstaltung für die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft beim Amtsgericht Mosbach

  3. NICHT-AUFARBEITUNG der NS-Massenmordverbrechen in der Region Mosbach

    3.1 NS-Verfolgung der Sinti und Roma

    3.2 Nazi-Judenverfolgung und Holocaust

    3.3 Nazi-Massenhinrichtungen von polnischen Zwangsarbeitern

    3.4 Nazi-Massentötungen von Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen

    3.5 NS-Verbrechen im KZ-und Zwangsarbeits-Komplex in Mosbach

    3.6 NS-(Kinder)-Euthanasie in Mosbach

    3.7 Dienstaufsichtsbeschwerden in NS-Angelegenheiten

  4. NICHT-BEARBEITUNGEN der beantragten Aufarbeitungen von Nationalsozialistischem Unrecht, nationalsozialistischen Verbrechen und Rechtsextremismus-Rassismus-Fremdenfeindlichkeits-Angelegenheiten

    4.1 Rechtsextremistische Putschversuche gegen die staatliche Ordnung

    4.2 Rechtsextremistische, rassistische und fremdenfeindliche Straftaten in der BRD

    4.3 Nazi-Justiz und Nazi-Juristen

    4.4 Nazi Kinder- und Jugendhilfe und Nazi-Familienrechtspraxis

    4.5 Nazi-Euthanasie

    4.6 NS-Zwangssterilisierung

    4.7 NS-Verfolgung von - Vernichtung von Homosexuellen, Queeren und Transgender-Personen

    4.8 NS-Judenverfolgung und Holocaust, NS-Massenmordverbrechen 

  5. Wiedergutmachungen und Entschädigungen für Opfer und Verfolgte des NS-Terror- und Vernichtungs-Regimes

  6. Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen - Gutachterin aus Kitzingen zu den vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren




1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach

EINLADUNG ZUR PROZESSBEOBACHTUNG !!!
NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach :

Amtsgericht Mosbach: Bildquelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsgericht_Mosbach#/media/Datei:Mosbach-kloster-amtsgericht1.jpg


Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach

Telefon:
06261 - 87 0 (Zentrale)
Telefax:
06261 - 87 460 (Zentrale Faxnummer)

Historische NS-Prozesse in Mosbach-Baden >>>


Erfahrungen mit Thematisierungen der NS-Problematik beim Amtsgericht Mosbach

Bereits beginnend seit dem 03.06.2022 hat der AS konkrete NS- und Rechtsextremismus-Verfahren nachweisbar beim AMTSGERICHT MOSBACH unter benannten Aktenzeichen initiiert. Sowohl das JUSTIZMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG u.a. am 20.06.2022 unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 sowie am 20.12.2022 unter JUMRIX-E-1402-41/878/28 als auch der LANDTAG BADEN-WÜRTTEMBERG am 10.03.2023  zu PETITION 17/1464 benennen EXLPZIT u.a. vom AS seit 03.06.2022 beim AMTSGERICHT MOSBACH beantragte Verfahren zur juristischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht und nationalsozialistischen Verbrechen, d.h. sowohl strafrechtliche Verfahren gemäß § 158 StPO als auch Wiederaufnahmeverfahren, Verfahren der gerichtlichen Prüfungen und Beteiligungen.

Das AG MOS bestätigt sowohl mit der Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 als auch mit der Mitteilung vom 20.03.2023 unter 6F 2/23, u.a. vom AS gemäß § 158 StPO initiierte NS-Verfahren, auch zu Tatbeteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in der Mosbacher Region, beim AMTSGERICHT MOSBACH-BADEN in SONDERBÄNDEN anzulegen. 

Das AMTSGERICHT MOSBACH hat jedoch seinerseits seit dem 03.06.2022 zu beantragten NS-und Rechtsextremismus-Verfahren nachweisbar eine gemäß § 158 StPO ordnungsgemäße Eingangsbestätigung mit den Benennungen der Konkreten Eingabedaten, der Konkreten Sachverhaltsbenennungen mit einer kurzen Zusammenfassung der Angaben zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat bisher EXPLIZIT VERSAGT und NICHT AUSGESTELLT.

Auch für die beim Amtsgericht Mosbach beantragten Wiederaufnahmeverfahren und gerichtlichen Prüfungen in NS- und Rechtsextremismusangelegenheiten verweigert das Amtsgericht Mosbach ordnungsgemäße Eingangs- und Weiterbearbeitungsbestätigungen mit konkreten Sachverhaltsbenennungen. Siehe dazu auch Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS- und Rechtsextremismusverfahren >>>

Es gibt bisher keine öffentlich bekannte juristische Aufarbeitung seitens der Mosbacher Justizbehörden seit 1945 zu den direkten und beihelfenden Tatbeteiligungen an Nazi-Massenmordverbrechen in Mosbach, d.h. weder am Holocaust noch am Völkermord an den Sinti und Roma, weder an den Massenhinrichtungen von polnischen Zwangsarbeitern noch an der NS-Euthanasie noch an den Verbrechen gegen die Häftlinge des KZ-Komplexes Neckarelz.

Das Amtsgericht Mosbach verschweigt unter 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23  nicht nur, sondern (ver-)leugnet sogar nachweisbar aktiv in 2022 und 2023 entgegen den konkreten Anträgen und Eingaben bisher immer noch…
WANN ? WIE ?

  • … In den Weiterleitungsbestätigungen an die Staatsanwaltschaft Mosbach nach Erinnerung der Rechtsvertretung des AS zur gesetzlichen Bearbeitungs-Verpflichtung nach § 158 StPO vom 22.06.2022 unter 6F 2/22.
  • … In den Verfügungen vom 17.08.2022 sowohl unter 6F 9/22 als auch unter 6F 202/21.
  • … In den Weiterleitungsbestätigungen an die Staatsanwaltschaft Mosbach vom 23.01.2023 unter 6F 9/22.
  • … In der dienstlichen Stellungnahme vom 27.01.2023 unter 6F 2/22 als Reaktion auf einen Befangenheitsantrag gegen den fallverantwortlichen Spruchkörper.
  • ... Im Beschluss vom 09.03.2022 unter 6F 2/22 zur Ablehnung des Befangenheitsantrages seitens des zweiten Spruchkörpers.
  • ... In der Mitteilung vom 20.03.2023 unter 6F 2/23 beantragte NS- und Rechtsextremismus-Verfahren nicht bearbeiten, sondern amtsseitig lediglich in einem Sonderband anlegen zu wollen.
  • ... In der Mitteilung vom 30.03.2023 unter 6F 2/23 zur Beantragung der Verfahrenskostenhilfe.
  • ... In dem Nicht-Abhilfe-Beschluss vom 05.04.2023 unter 6F 2/22 zum Widerspruch gegen die Ablehnung des Befangenheitsantrages seitens des zweiten Spruchkörpers. 
  • ... In der Weiterleitungs-Mitteilung zum Beschluss vom 05.04.2023 unter 6F 2/22 zur Aktenübersendung an das Oberlandesgericht Karlsruhe für die Bearbeitung des sofortigen Widerspruchs gegen die Ablehnung des Befangenheitsantrages in der zweiten Instanz benennt das AG MOS EXPLIZIT KEINE SONDERBÄNDE, in denen das AG MOS nach eigenen Aussagen wie vom 20.03.2023 unter 6F 2/23 und vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 die vom AS beantragen NS- und Rechtsextremismus-Verfahren außerhalb der Akten anlegen will.
  • … In den anhängigen Verfahren 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23.

WO ?

  • ... bei beantragten Strafanzeigen gemäß § StPO 158, Wiederaufnahmeverfahren, Gerichtliche Prüfungen und Beteiligungen, Amtsseitigen Verfügungen

WAS ?

Siehe auch:


1.1 Verfahrensstrategie für die beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren

Der Ansatz für die initiierten NS-Strafverfahren beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 sowie beim Landgericht Mosbach unter E 313/1 – 12/2022 sowie beim Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis am Landratsamt Mosbach unter 3.23214 erfolgt gemäß und analog des Urteils des Landgerichts Neuruppin vom 28.06.2022 gegen Josef S., den früheren und nun 101-jährigen SS-Wachmann des Nazi-Konzentrationslagers Sachsenhausen, wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen.

Das Reichstagsbrandurteil und dessen Aufhebung belegt und begründet die rechtliche, fachliche und sachliche Zuständigkeit der AKTUELLEN BRD-Justiz mit dem Amtsgericht Mosbach in der systemübergreifenden Rechtsnachfolge der vorhergehenden politischen-administrativen Systeme, sowohl nach dem vorhergehenden Deutschen Reich unter dem Nazi-Terror-Regime als auch unter der davor vorhergehenden demokratischen Weimarer Republik, über die Zeitachse von 1933 bis 2007. Dadurch begründet sich sowohl die zeitachsenbezogene Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach für den Antrag auf das Wiederaufnahmeverfahren unter 6F 9/22 vom 05.06.2022 Hitler-Putsch-Urteil vom 1924 als auch für sämtliche anderen beantragten Wiederaufnahmeverfahren zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen und Rechtsextremismus beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22.

Siehe auch:


1.2 Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit beantragten NS-Verfahren

Die Rechtsvertretung des Antragstellers erinnert das Amtsgericht-Familiengericht Mosbach am 22.06.2022 unter 6F 2/22 an seine gesetzliche Verpflichtung nach § 158 StPO, gemäß der geltenden BRD-Strafprozessordnung die Strafanzeigen gegen Rassismusvorwürfe von Verfahrensbeteiligten gegenüber dem Antragsteller sowie die beim Amtsgericht Mosbach vom Antragsteller eingereichten Strafanzeigen zu NS-Verfahren ordnungsgemäß zu bearbeiten.

AN DAS
Amtsgericht Mosbach Famlllengericht
Hauptstraße 10
74821 Mosbach
Per baA
22.08.2022
Az.: 6 F 2/22

bitten wir namens und im Auftrag des Antragsgegners, insbesondere die Strafanzeige vom 05.06.2022 gegen die Antragstellerin auf Grund des wahrheitswidrigen Rassismusvorwurfes gegenüber dem Antragsgegner, adressiert an das hiesige Amtsgericht, ordnungsgemäß an die Staatsanwaltschaft Mosbach weiterzuleiten und hiervon den Unterfertigten eine Mitteilung zukommen zu Iassen.

Dies betrifft auch alle weiteren Strafanzeigen des Antragsgegners, insbesondere zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen in den Verfahren 6 F 2/22, 6 F 9/22, 6 F 211/21 und 6 F 202/21, auch professionskritisch mit dem Schwerpunkt NS-Unrecht und NS-Verbrechen sowohl in der Nazi-Kinder- und Jugendhilfe als auch In der Nazi-Familienrechtspraxis.

Prozessbeobachtung: NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach und Oberlandesgericht Karlsruhe
Die Rechtsvertretung des Antragstellers erinnert das Amtsgericht Mosbach am 22.06.2022 unter 6F 2/22 an seine gesetzliche Verpflichtung nach § 158 StPO Strafanzeigen gegen Rassismusvorwürfe von Verfahrensbeteiligten gegenüber dem Antragsteller sowie die beim Amtsgericht Mosbach vom Antragsteller eingereichten Strafanzeigen zu NS-Verfahren ordnungsgemäß zu bearbeiten.
220622_ra_agmos_stpo158_blind.pdf (669.3KB)
Prozessbeobachtung: NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach und Oberlandesgericht Karlsruhe
Die Rechtsvertretung des Antragstellers erinnert das Amtsgericht Mosbach am 22.06.2022 unter 6F 2/22 an seine gesetzliche Verpflichtung nach § 158 StPO Strafanzeigen gegen Rassismusvorwürfe von Verfahrensbeteiligten gegenüber dem Antragsteller sowie die beim Amtsgericht Mosbach vom Antragsteller eingereichten Strafanzeigen zu NS-Verfahren ordnungsgemäß zu bearbeiten.
220622_ra_agmos_stpo158_blind.pdf (669.3KB)


VOM
Amtsgericht-Familiengericht Mosbach
6 F 2/22
23.06.2022
In Sachen ***

Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte,

bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 22.06.2022 betreffend die vom Antragsgegner in den Kindschaftsverfahren eingereichten Strafanzeigen, wird darauf hingewiesen, dass diese nicht im vorliegenden Verfahren eingereicht wurden und Sie in den übrigen Verfahren nicht legitimiert sind. Dennoch wird mitgeteilt, dass sämtliche Strafanzeigen ordnungsgemäß an die Staatsanwaltschaft Mosbach weitergeleitet wurden.

Mit freundlichen Grüßen

***

Richterin am Amtsgericht

Prozessbeobachtung: NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
Das Amtsgericht Mosbach rügt im anhängigen Verfahrenscluster am 23.06.2022 unter 6F 2/22 die Rechtsvertretung des Antragstellers von NS-Verfahren, die zuvor das Amtsgericht Mosbach am 22.06.2022 an seine gesetzliche Verpflichtung nach § 158 StPO zur ordnungsgemäßen Bearbeitung von Strafanzeigen erinnert hatte.
220623_agmos_rüge_ra_Strafanzeige_blind.pdf (361.77KB)
Prozessbeobachtung: NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
Das Amtsgericht Mosbach rügt im anhängigen Verfahrenscluster am 23.06.2022 unter 6F 2/22 die Rechtsvertretung des Antragstellers von NS-Verfahren, die zuvor das Amtsgericht Mosbach am 22.06.2022 an seine gesetzliche Verpflichtung nach § 158 StPO zur ordnungsgemäßen Bearbeitung von Strafanzeigen erinnert hatte.
220623_agmos_rüge_ra_Strafanzeige_blind.pdf (361.77KB)


KOMMENTAR:
Nachdem das Amtsgericht-Familiengericht Mosbach im anhängigen Verfahrenscluster nachweisbar per Aktenlage und Verfahrensanalyse mehrfach entgegen der geltenden BRD-Strafprozessordnung nach § 158 StPO verweigert hatte für die vom Antragsteller beim Amtsgericht-Familiengericht Mosbach eingereichten Strafanzeigen gegen Rassismus; gegen NS-Unrecht und NS-Verbrechen; gegen wahrheitswidrige Falschaussagen vor Gericht; gegen Beleidigungen, Verleumdungen und Üble Nachreden sowohl den ordnungsgemäß Eingang mit konkreter Sachverhaltsbenennung zu bestätigen als auch die ordnungsgemäße Weiterbearbeitung und Weiterleitung vorzunehmen und zu bestätigen, rügt nunmehr aber das Amtsgericht-Familiengericht Mosbach am 23.06.2022 unter 6F 2/22 seinerseits die Rechtsvertretung des Antragstellers, die das Amtsgericht-Familiengericht Mosbach zuvor in einer eigenen Eingabe am 22.06.2022 an seine gesetzliche Verpflichtung nach § 158 StPO erinnert hatte. Erst dann bestätigt das Amtsgericht-Familiengericht Mosbach die Weiterleitung von Strafanzeigen des Antragstellers, aber ohne jegliche Benennung von konkreten Eingabedaten und ohne Benennung von den jeweiligen konkreten Sachverhalten der vom Antragsteller eingereichten Strafanzeigen.

KOMMENTAR:  Die Sachverhaltserforschung, -aufklärung und -ermittlung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen in der juristischen Aufarbeitung ist in öffentlichem Interesse. Siehe auch:

Verfügung des Amtsgerichts Mosbach unter 6F 9/22 vom 17.08.2022 zu NS-Verfahren Verfügung des Amtsgerichts Mosbach unter 6F 9/22 vom 17.08.2022 zu NS-Verfahren

VOM
Amtsgericht-Familiengericht Mosbach
6 F 9/22
17.08.2022
In Sachen *** wg. ***

bezugnehmend auf Ihre erneut eingereichten Eingaben seit der gerichtlichen Verfügung vom 14.07.2022, hierunter auch Strafanzeigen, weist das Gericht darauf hin, dass es im Hinblick auf Ihre Eingaben einen Sonderband zum Verfahren anlegen und diese künftig nicht mehr direkt zur Akte nehmen wird. Zudem wird das Gericht Ihre Eingaben nur noch an die übrigen Beteiligten übersenden, sofern diese in sachlichem Zusammenhang mit dem vorliegenden Verfahrensgegenstand stehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es nicht Aufgabe des Gerichts ist, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten.

Im Hinblick auf die von Ihnen wiederholt eingereichten Strafanzeigen, welche vom Gericht entsprechend an die zuständige Strafverfolgungsbehörde - die Staatsanwaltschaft Mosbach - weitergeleitet werden, erfolgt der Hinweis, dass Sie diese gerne auch direkt bei der Staatsanwaltschaft Mosbach als zuständige Stelle einreichen können.

Zudem besteht bei Ihren Eingaben keine Eilbedürftigkeit, sodass Sie aufgefordert werden, diese künftig nur noch schriftlich und nicht mehr per Fax einzureichen.

Prozessbeobachtung: NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
Separieren der NS-Verfahren von der Akte in einen Sonderband | Untersagung des Einreichens von NS-Verfahren per Fax wegen zugeschriebener nicht vorhandener Eilbedürftigkeit | Ablehnung der Zuständigkeit eines deutschen Amtsgerichts bei der Entgegennahme und Bearbeitung von Strafanzeigen entgegen §158 StPO | Rechtsaufassung, dass es nicht Aufgabe des deutschen Gerichtes sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten
220817_uhl_agmos_verfügung_6F922_ns.pdf (463.26KB)
Prozessbeobachtung: NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
Separieren der NS-Verfahren von der Akte in einen Sonderband | Untersagung des Einreichens von NS-Verfahren per Fax wegen zugeschriebener nicht vorhandener Eilbedürftigkeit | Ablehnung der Zuständigkeit eines deutschen Amtsgerichts bei der Entgegennahme und Bearbeitung von Strafanzeigen entgegen §158 StPO | Rechtsaufassung, dass es nicht Aufgabe des deutschen Gerichtes sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten
220817_uhl_agmos_verfügung_6F922_ns.pdf (463.26KB)

 

KOMMENTAR:  Die Sachverhaltserforschung, -aufklärung und -ermittlung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen in der juristischen Aufarbeitung ist in öffentlichem Interesse. Siehe auch:

In der Verfügung des Amtsgerichts Mosbach unter 6F 9/22 vom 17.08.2022, teilt das Amtsgericht Mosbach die Rechtsauffassung mit, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten, was entgegen der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022 sowie entgegen der Rechtsauffassung des Urteils am 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen steht.

Nachdem der Antragsteller beginnend im Sommer 2022 eine Reihe von Eingaben zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen sowie von Rechtsextremismus beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 beantragt hat, verfügt sodann das Amtsgericht Mosbach am 17.08.2022 unter 6F 9/22, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten; kündigt an, die beantragten NS- und Rechtsextremismusverfahren getrennt von der Akte lediglich in einem Sonderband anzulegen und will dem Antragsteller untersagen, Eingaben zu NS- und Rechtsextremismusverfahren nicht mehr per Fax einzusenden, weil das Amtsgericht Mosbach in diesen Rechtssachen keine Eilbedürftigkeit sehen würde.

Nachdem der Antragsteller beginnend im Sommer 2022 eine Reihe von Eingaben zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen und Rechtsextremismus beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 beantragt hat, verfügt sodann das Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 eine psychiatrische Begutachtung des Antragstellers von NS-Verfahren. 

Siehe dazu auch:

Die NS-Verfahren, die der Antragsteller beim AG MOS unter 6F 9/22 initiiert hat, sind gelistet und öffentlich einsehbar unter:

http://nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de/AKTUELLES/Gerichtliche-Verfahren/

KOMMENTAR:
Konkrete Anlässe und Gründe zu diesen vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS-Verfahren unter 6F 9/22 waren die im anhängigen familienrechtlichen Verfahrenscluster beim Amtsgericht Mosbach ...:

- wiederholt dokumentierten nachgewiesen wahrheitswidrigen Rassismusvorwürfe persönlich gegenüber dem Antragsteller

- Beschimpfungen, Beleidigungen, Verunglimpfungen und Verleumdungen der KM gegenüber Familienangehörigen des Antragstellers als "Nazis", dokumentiert im familienpsychologischen Sachverständigengutachten vom 07.04.22 unter Aktz: 6F 202/21 auf Seite 49. Absatz 1.

Die Intensität an Quantität und Qualität der NS-Eingaben des Antragstellers an das Amtsgericht Mosbach nach dem familienpsychologischen Sachverständigengutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21 waren den folgenden Gründen geschuldet:

- persönlich gesundheitlich: die zunehmende Verschlechterung des Gesundheitszustandes in der Behandlungshistorie des Antragstellers mit fachärztlich diskutierten OP-Optionen bei unsicherer Zukunftsperspektive seit Mai 2022

- inhaltlich bezüglich der NS-Thematik:  Laut Veröffentlichungen des Ministeriums für soziale Gleichheit leben in Israel Anfang des Jahres 2022 noch rund 160.000 Holocaust-Überlebende. Im Durchschnitt sind sie zu dem Zeitpunkt 85 Jahre alt. Der deutsche Bundespräsident Steinmeier besucht die Gedenkstätte des Nazi-Konzentrationslagers Bergen-Belsen gemeinsam mit dem israelischen Staatspräsidenten Herzog und mit Holocaust-Überlebenden am 06.09.2022. Der deutsche Bundeskanzler Scholz besucht die Gedenkstätte „Haus der Wannseekonferenz“ gemeinsam mit dem israelischen Premierminister Lapid und mit Holocaust-Überlebenden am 12.09.2022. Dies bedeutet für das in NS-Verfahren angerufene Amtsgericht Mosbach, dass im Jahr 2022 und zukünftig angesichts noch lebender NS-Verfolgter und noch lebender NS-Opfer, es ebenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit auch noch lebende NS-Täter gibt, die juristisch zur Verantwortung gezogen werden können. Dies entspricht der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022, dass auch noch heute und künftig NS-Verbrechen von der deutschen Justiz verfolgt würden.

KOMMENTAR:
Die fachliche und sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach für die vom Antragsteller initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ergibt sich im gesamten Verfahrenscluster aus den Ursprungsverfahren 6F 211/21 und 6F 202/21, 6F 216/21 sowie in allen daraus hervorgehenden assoziierten Verfahren 6F 2/22 und 6F 9/22. Im Ursprungsverfahren 6F 211/21 und 6F 202/21 dokumentiert das Amtsgericht Mosbach in seiner eigenen Beschlussfassung vom 23.12.2021 den wahrheitswidrigen Rassismusvorwurf gegenüber dem Antragsteller unter Falschaussagen vor Gericht seitens einiger Verfahrensbeteiligter, der von anderen Verfahrensbeteiligten, d.h. den hier konkret involvierten Fachstellen (hier Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach und der gerichtlich bestellten Verfahrensbeiständin) unkommentiert und widerspruchlos toleriert und damit befördert wird.

KOMMENTAR:

Die vom Antragsteller beim AG MOS initiierten NS-Verfahren unter 6F 9/22 seit Sommer 2022 wurden dann wiederum selbst zum Anlass für das Amtsgerichts Mosbach, per Verfügung am 17.08.2022 unter 6F 202/21 die psychiatrische Begutachtung der Person des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach unter Einbeziehung seiner Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen sowohl aus dem gegenwärtigen Zeitraum um 2022 als auch aus dem Zeitraum vor 14 Jahren um 2008 in Auftrag zu geben.

Der perfekte Mord: Die deutsche Justiz und die NS-Vergangenheit

Nur wenig wissen wir darüber, wie deutsche Ministerien nach 1945 mit ihrer NS-Vergangenheit umgegangen sind. Dass beim Bundesjustizministerium verhängnisvolle Kontinuitäten und Vertuschungen aufzudecken waren, zeigt das Dokumentationswerk »Die Rosenburg«. Der Publizist Ralph Giordano, wirkungsmächtiger Autor des Buches »Die zweite Schuld oder von der Last, Deutscher zu sein«, ist wie kein anderer dazu berufen, diese Aufklärung zur deutschen Justizgeschichte zu kommentieren. Die Rede »Der perfekte Mord« ist eine alarmierende Anklage, die die Perfektion des NS-Justizterrors, vor allem aber die Perfektion anprangert, mit der in der bundesrepublikanischen Justiz die historische Schuld verleugnet und verdrängt worden ist, ja, wie perfekt das westdeutsche Justizwesen noch vom NS-Ungeist der Täter und Mittäter geprägt war.


1.2 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers

In der Verfügung des Amtsgerichts Mosbach unter 6F 9/22 vom 17.08.2022, teilt das Amtsgericht Mosbach die Rechtsauffassung mit, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten, was SOWOHL entgegen der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022, dass heute und noch künftig NS-Verbrechen von der Justiz verfolgt würden,  ALS AUCH entgegen der Rechtsauffassung u.a. des Urteils vom 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen steht.

Das Amtsgericht Mosbach erklärt, die vom Antragsteller initiierten Verfahren zur Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen nicht bearbeiten, sondern laut Verfügungs-Mitteilung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 getrennt von der Akte lediglich in einem Sonderband anlegen zu wollen.

Das AG MOS äußert sich weiterhin auch in 6F 2/22 in und nach der Verhandlung vom 22.11.22 NICHT zu den beim AG MOS erhobenen konkreten Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen u.a. gegen wiederholt nicht-ordnungsgemäße Bearbeitungen von konkreten Eingaben des Antragstellers zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und von Nationalsozialistischen Verbrechen seitens des Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 entgegen der geltenden Strafprozessordnung § 158 StPO. Siehe dazu auch u.a. KV-RA-Eingabe vom 22.06.22 unter 6F 2/22.

Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten. 

Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel 8 auf dieser Seite.

Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zu den vom Antragsteller initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren von 2004 bis 2022 ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.

Siehe dazu auch:


1.3 Expertise der Forensischen Sachverständigen MA Antje C. Wieck aus Kitzingen zur Aufarbeitung von NS-Verbrechen und NS-Unrecht in der NS-Vergangenheitsbewältigung

Die HIER fallverantwortliche Richterin beim Amtsgericht Mosbach Marina Hess verfügt HIER unter 6F 9/22 und 6F 202/21 am 17.08.2022 EXPLIZIT, dass die gerichtlich beauftragte familienpsychologische Forensische Sachverständige für Familienrecht MA Antje C. Wieck, Praxis für KINDER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPIE, Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, eine INHALTLICHE Sachverständigen-Auseinandersetzung mit der Dokumentations-Website "nationalsozialismus-in-mosbach.de" des Kindsvaters, Beschwerdeführers und Nazi-Jägers Bernd Michael Uhl durchführen solle (Siehe im Folgenden!), die diese Sachverständige Gutachterin HIER ABER AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im anhängigen Verfahrenskomplex während ihren zwei gerichtlich bestellten Sachverständigengutachten von 2022 bis 2024 DANN ÜBERHAUPT NICHT durchführt.

UND DIES HIER EXPLIZIT AUCH NICHT bzgl. der DARIN KONKRET thematisierten nationalsozialistischen Verbrechen bis 1945 und deren juristischen, politischen und zivilgesellschaftlichen Aufarbeitungen in der NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945, insbesondere HIER auch in der lokalen-regionalen Fall- und Verfahrenszuständigkeit für Mosbach und für den Neckar-Odenwaldkreis.

Die HIER fallverantwortliche Richterin beim Amtsgericht Mosbach Marina Hess verfügt HIER unter 6F 9/22 und 6F 202/21 am 17.08.2022 EXPLIZIT bei der von ihr selbst gerichtlich beauftragten familienpsychologischen Forensischen Sachverständigen für Familienrecht MA Antje C. Wieck, Praxis für KINDER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPIE, Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen eine Sachverständigen-Begutachtung bezüglich "der Notwendigkeit einer psychiatrischen Begutachtung" des Kindsvaters, Beschwerdeführers und Nazi-Jägers Bernd Michael Uhl "zur Beurteilung seiner Erziehungsfähigkeit" (Siehe im Folgenden!). UND DIES NACHDEM UNMITTELBAR ZUVOR das  erste gerichtlich beauftragte familienpsychologische Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21 und 6F 9/22 sich für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater ausspricht. HIERBEI unterstellt die fallverantwortliche Mosbacher Amts-Familienrichterin Marina Hess im familienrechtlichen Zivilprozess dem Kindsvater, Beschwerdeführer und Bernd Michael Uhl eine mögliche angebliche psychische Erkrankung und eine damit einhergehende eingeschränkte Erziehungsfähigkeit auf Grund seiner konkreten Nazi-Jäger-Eingaben zu den seinerseits beim Amtsgericht Mosbach beantragten juristischen Aufarbeitungen von konkreten Tatbeteiligungen an NS-Verbrechen und NS-Unrecht 1933-1945 und deren mangelhaften juristischen Aufarbeitungen seitens der deutschen Nachkriegsjustiz seit 1945. UND DIES HIER insbesondere auch in der lokalen-regionalen Fall- und Verfahrenszuständigkeit bei NS-Verbrechen und NS-Unrecht in Mosbach und im Neckar-Odenwaldkreis sowie bezüglich dem Versagen der Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945 bei deren juristischen Aufarbeitungen.

Amtsgericht Mosbach unterstellt Bernd Michael Uhl angebliche psychische Erkrankung auf Grund seiner Nazi-Jäger-Eingaben.

SIEHE DAZU AUCH:


2. NICHT-AUFARBEITUNG der eigenen institutionellen NS-Vergangenheit

Die vom AS beim AG MOS seit 03.0.2022 sowohl unter 6F 9/22 als auch unter 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23 initiierten Verfahren in NS- und Rechtsextremismus-Angelegenheiten wurden gemäß der bestehenden Rechtslagen und Rechtsauffassungen gemäß der bestehenden Zuständigkeits-Regelungen eingereicht.

Es gibt bisher keine öffentlich bekannte juristische Aufarbeitung seitens der Mosbacher Justizbehörden seit 1945 zu den direkten und beihelfenden Tatbeteiligungen in der eigenen institutionellen NS-Vergangenheit des Amtsgerichts Mosbach, d.h. weder an der NS-Euthanasie noch an den NS-Zwangssterilisierungen.


2.1 Konkrete Tatbeteiligung des AG MOS an der Nazi-(Kinder)-Euthanasie

AS- Anträge an das Amtsgericht Mosbach:


2.2 Konkrete Tatbeteiligung des AG MOS an der Nazi-Zwangssterilisierung

AS-Anträge an das Amtsgericht Mosbach:


2.3 Einrichtung einer jährlichen Gedenkveranstaltung für die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft beim Amtsgericht Mosbach

AS- Anträge an das Amtsgericht Mosbach:

Siehe dazu auch:



3. NICHT-AUFARBEITUNG der NS-Massenmordverbrechen in der Region Mosbach

Es gibt bisher keine öffentlich bekannte juristische Aufarbeitung seitens der Mosbacher Justizbehörden seit 1945 zu den direkten und beihelfenden Tatbeteiligungen an Nazi-Massenmordverbrechen in Mosbach, d.h. weder an der Judenverfolgung mit dem Holocaust noch am Völkermord an den Sinti und Roma, weder an den Massenhinrichtungen von polnischen Zwangsarbeitern noch an der NS-Euthanasie (Siehe Kapitel 2.1.1) noch an den Verbrechen gegen die Häftlinge des KZ-Komplexes Neckarelz als Außenlager des KZ Natzweiler sowie im NS-zwangsarbeitskomplex in Mosbach - Baden.
AS-Anträge an das Amtsgericht Mosbach:


3.1 NS-Verfolgung der Sinti und Roma

AS-Anträge an das Amtsgericht Mosbach:


3.2 Nazi-Judenverfolgung und Holocaust

AS-Anträge an das Amtsgericht Mosbach:

Fritz Bauer: oder Auschwitz vor Gericht Taschenbuch – 14. September 2015 >>>

Fritz Bauer zwang die Deutschen zum Hinsehen: Inmitten einer Justiz, die in der jungen Bundesrepublik noch immer von braunen Seilschaften geprägt war, setzte er den großen Frankfurter Auschwitz-Prozess durch. Er kooperierte mit dem israelischen Geheimdienst, um Adolf Eichmann vor Gericht zu bringen. Aber wer war der kämpferische Einzelgänger wirklich? Ronen Steinke erzählt das Leben eines großen Juristen und Humanisten, dessen persönliche Geschichte zum Politikum wurde.

Siehe auch:


3.3 Nazi-Massenhinrichtungen von polnischen Zwangsarbeitern

AS-Anträge an das Amtsgericht Mosbach: Hinrichtungen von polnischen Zwangsarbeitern wegen sogenannter „geschlechtsvertraulicher Beziehungen zu deutschen Frauen“: u.a. Zwei Fälle aus heutigen Neckar-Odenwald-Kreis: a) 1941 in Oberschefflenz Wladyslaw Skrzypacz b) 1942 in Hardheim Stanislaw Piaskowski:


3.4 Nazi-Massentötungen von Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen

AS-Anträge an das Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 zu Nazi-Massenmordverbrechen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe: Hier Tatbeteiligungen am Nazi-Massenmordaktionen an Babys und Kindern, d.h. hier konkret an Kindern von osteuropäischen Zwangsarbeiterinnen während der Nazi-Massentötungen in Ausländerkinderpflegestätten, Entbindungsheimen und in anderen Einrichtungen:


3.5 NS-Verbrechen im KZ-und Zwangsarbeits-Komplex in Mosbach

AS-Anträge an das Amtsgericht Mosbach zu den Tatkomplexen Versterben lassen und Ermorden von KZ-Häftlingen und Zwangsarbeitern:


3.6 NS-(Kinder)-Euthanasie in Mosbach

AS-Anträge an das Amtsgericht Mosbach zu den Tatkomplexen Beteiligung an den Massenmordverbrechen der NS-Euthanasie:


3.7 Dienstaufsichtsbeschwerden in NS-Angelegenheiten

AS-Anträge an Amtsgericht Mosbach und Staatssanwaltschaft Mosbach:

Siehe dazu auch:



4. NICHT-BEARBEITUNGEN der beantragten Aufarbeitungen von Nationalsozialistischem Unrecht, nationalsozialistischen Verbrechen und Rechtsextremismus-Rassismus-Fremdenfeindlichkeits-Angelegenheiten


4.1 Rechtsextremistische Putschversuche gegen die staatliche Ordnung

AS-Anträge an das Amtsgericht Mosbach:


4.2 Rechtsextremistische, rassistische und fremdenfeindliche  Straftaten in der BRD

AS-Anträge an das Amtsgericht Mosbach:


4.3 Nazi-Justiz und Nazi-Juristen

AS-Anträge an das Amtsgericht Mosbach:


4.4 Nazi Kinder- und Jugendhilfe und Nazi-Familienrechtspraxis

AS-Anträge an das Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 zu Nazi-Massenmordverbrechen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe: Hier Tatbeteiligungen am Nazi-Massenmordaktionen an Babys und Kindern in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, d.h. hier konkret an Kindern von osteuropäischen Zwangsarbeiterinnen in Ausländerkinderpflegestätten, Entbindungsheimen und in anderen Einrichtungen:

Anträge an das Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 zur Nazi Kinder- und Jugendhilfe und Nazi-Familienrechtspraxis:

Anträge an das Amtsgericht Mosbach zu 6F 9/22 sowie zu 6F 2/22, 6F 202/21, 6F 2/23 gegen den russischen Präsidenten Mr Vladimir Vladimirovich Putin und gegen die russische Kinderrechtskommissarin Ms Maria Alekseyevna Lvova-Belova als Ergänzung zum internationalen Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) in Den Haag vom 17.03.2023 wegen Übertragungen des NAZI-KINDESENTFÜHRUNGSPRINZIPS in das 21. Jahrhundert mit Deportationen und Zwangsassimilierungen von Kindern: Hier aus den besetzten ukrainischen Gebieten während des völkerrechtswidrigen Russischen Angriffskrieges seit Februar 2022:


4.5 Nazi-Euthanasie

AS-Anträge an das Amtsgericht Mosbach:


4.6 NS-Zwangssterilisierung

AS-Anträge an das Amtsgericht Mosbach:


4.7 NS-Verfolgung von - Vernichtung von Homosexuellen, Queeren und Transgender-Personen

AS-Anträge an das Amtsgericht Mosbach:


Siehe dazu auch:


4.8 NS-Judenverfolgung und Holocaust, NS-Massenmordverbrechen

AS-Anträge an das Amtsgericht Mosbach:


5. Wiedergutmachungen und Entschädigungen für Opfer und Verfolgte des NS-Terror- und Vernichtungs-Regimes

AS-Anträge an das Amtsgericht Mosbach:


Siehe dazu auch:


>>> PROTEST GEGEN RECHTS >>>
Aufforderungen und Anweisungen der seit Jahren beim Amtsgericht Mosbach tätigen KM-Rechtsanwältin aus Walldürn KONKRET an das Amtsgericht Mosbach vom 22.06.2022 unter 6F 202/21 und vom 12.11.2023 unter 6F 228/23, die Nazi-Jäger-Eingaben des KV amtsseitig EXPLIZIT NICHT zu benennen und amtsseitig EXPLIZIT NICHT zu bearbeiten und damit Deutsche Kolonialverbrechen, NS-Verbrechen und Rechtsextremismus, INSBESONDERE in der Region Mosbach-Baden, zu verschweigen, zu verleugnen und zu verharmlosen.
240121_202_21_PROTEST_gegen_RECHTS_blind.pdf (736.22KB)
>>> PROTEST GEGEN RECHTS >>>
Aufforderungen und Anweisungen der seit Jahren beim Amtsgericht Mosbach tätigen KM-Rechtsanwältin aus Walldürn KONKRET an das Amtsgericht Mosbach vom 22.06.2022 unter 6F 202/21 und vom 12.11.2023 unter 6F 228/23, die Nazi-Jäger-Eingaben des KV amtsseitig EXPLIZIT NICHT zu benennen und amtsseitig EXPLIZIT NICHT zu bearbeiten und damit Deutsche Kolonialverbrechen, NS-Verbrechen und Rechtsextremismus, INSBESONDERE in der Region Mosbach-Baden, zu verschweigen, zu verleugnen und zu verharmlosen.
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Die Rosenburg: Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Vergangenheit - eine Bestandsaufnahme

Der Band bietet eine Bestandsaufnahme der bisherigen Forschungen zur Justiz in der Bundesrepublik Deutschland mit Blick auf die NS-Vergangenheit von 1949 bis Anfang der 1970er Jahre.Die Frage, wie die deutschen Ministerien und Behörden in der Nachkriegszeit mit der NS-Vergangenheit umgegangen sind, ist in jüngster Zeit ein vieldiskutiertes Thema. Dies gilt für die personellen und institutionellen Kontinuitäten und Brüche ebenso wie für die inhaltlichen Aspekte der Politik. Zahlreiche Ministerien und Behörden haben dazu Kommissionen eingesetzt, um die eigene Geschichte von unabhängigen Wissenschaftlern erforschen zu lassen. Dies gilt auch für das Bundesministerium der Justiz. Die Beiträge in diesem Band zeichnen den Weg von der NS-Justiz zur Justiz in der Nachkriegszeit nach und untersuchen dabei insbesondere die Entwicklung in der "Rosenburg", dem ersten Dienstsitz des Bundesjustizministeriums im Bonner Ortsteil Kessenich von 1950 bis 1973. Angesprochen werden nicht nur Fragen, die den Personenkreis im BMJ betreffen etwa die Kriterien und Maßstäbe bei Einstellung und Beförderungen -, sondern auch zentrale Themen der Rechtspolitik: die Verfassungsentwicklung nach 1948/49, die Gesetzgebung vom "Dritten Reich" zur Bundesrepublik, die strafrechtliche Aufarbeitung der Justizverbrechen in der Nachkriegszeit, die Anfänge der Abteilung Strafrecht im BMJ sowie Entwicklungen im Gesellschafts- und Familienrecht.


Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Vergangenheit: Bewertungen und Perspektiven (Die Rosenburg)

In der jungen Bundesrepublik leistete im Bundesjustizministerium eine große Zahl von Beamten Dienst, die tief in das Unrechtssystem des NS-Staates verstrickt gewesen waren und in ihrer Sacharbeit Spuren hinterlassen haben. Dieser Band beleuchtet den mühsamen Entscheidungsprozess des Ministeriums, die eigene Geschichte aufzuarbeiten und stellt die signifikanten Forschungsergebnisse dar. Er verdeutlicht, dass der historische Befund eine hohe aktuelle gesellschaftliche Bedeutung hat. Aus unterschiedlichen Perspektiven – auch aus internationaler Sicht – wird der Frage nachgegangen, welche Lehren und Konsequenzen daraus zu ziehen sind. Dies gilt etwa für nationalsozialistische Denkmuster, die heute noch fortleben. Die Verantwortung der Juristen und ihre rechtsethische Ausbildung werden ebenso auf den Prüfstand gestellt wie die Rolle des Staates als Gesetzgeber. Und nicht zuletzt wird auch unsere Erinnerungskultur einer kritischen Betrachtung unterzogen.


Filbinger - eine deutsche Karriere

'Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein' – so rechtfertigte Hans Filbinger seine verhängnisvolle Tätigkeit als NS-Marinerichter und löste damit einen der größten politischen Skandale der Bundesrepublik Deutschland aus. Der politische Skandal um Hans Filbinger, den ehemaligen NS-Marinerichter und späteren Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg, liegt nun schon länger zurück. Schon die historischen Fakten, die exemplarisch eine Karriere erst im NS-Staat und dann in der Bundesrepublik Deutschland offenbarten, waren empörend genug. Filbingers Versuch einer Selbstverteidigung aber machte aus der Empörung einen handfesten Skandal, der den Ministerpräsidenten schließlich zu Fall bringen sollte. Obwohl der Fall Filbinger schon 1978 von Journalisten gut recherchiert wurde, gibt es bis heute in Buchform nur parteipolitisch motivierte Apologien, aber keine umfassende, sachliche und kritische Darstellung. Beiträge von: Otto Gritschneder, Manfred Messerschmidt, Tilmann Moser, Florian Rohdenburg, Andreas Streit, Wolfram Wette.

NS-Justiz und Rechtsbeugung: Die strafrechtliche Ahndung deutscher Justizverbrechen nach 1945 (Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts, Band 109)

Die strafrechtliche Ahndung des durch die Justiz im Dritten Reich begangenen Unrechts gilt als gescheitert. Obwohl im nationalsozialistischen Deutschland der "Dolch des Mörders unter der Robe des Richters verborgen" war, wurde nach dem Krieg kaum ein Vertreter der Justiz verurteilt. Dieser Umstand wurde vielfach vereinfachend mit der biografischen Belastung der nach 1945 über ihre ehemaligen Kollegen urteilenden Richter erklärt. Zu wenig Beachtung fand bisher die rechtliche Argumentation, die den Urteilen zugrunde lag und die sich vor allem auf eine aus dem Straftatbestand der Rechtsbeugung abgeleitete Privilegierung stützte. Alexander Hoeppel analysiert die Strafrechtsdogmatik der nach 1945 gefällten Urteile, zeichnet die bis zum heutigen Tage fortlaufenden Entwicklungslinien nach und bewertet sie als "strafrechtliche Selbstimmunisierung".


Freispruch für die Nazi-Justiz. Die Urteile gegen NS-Richter seit 1948. Eine Dokumentation 






Fritz Bauer und das Versagen der Justiz: Nazi-Prozesse und ihre »Tragödie«


Von der »Tragödie« der bundesdeutschen Verfahren gegen nationalsozialistische Gewaltverbrecher schreibt Fritz Bauer im März 1966 in einem Brief an seinen Freund Thomas Harlan. Bauer blickte voller Resignation und Bitterkeit insbesondere auf zwei Prozesse zurück, die vor dem Landgericht Frankfurt am Main verhandelt worden waren. Da war zum einen der Auschwitz-Prozess, mit dem Bauer gemeinhin in einem Atemzug genannt wird. Da war zum anderen das skandalöse Urteil im Verfahren gegen die beiden Mitarbeiter Adolf Eichmanns, Hermann Krumey und Otto Hunsche, die im Sommer 1944 zusammen mit dem »Spediteur des Todes« 438.000 Juden aus Ungarn nach Auschwitz deportiert hatten. Warum sprach Bauer im Rückblick auf die NS-Prozesse von ihrer »Tragödie«? Hatten die Verfahren nicht geleistet, worum es Bauer in den Prozessen gegen Nazi-Verbrecher vorrangig und erklärtermaßen ging? Heute noch stehen Angehörige des Auschwitz-Personals vor Gericht. Die späten Prozesse gegen Greise sind ein untrügliches Zeichen für das Versagen der deutschen Strafjustiz bei der rechtlichen Aufarbeitung der NS-Vergangenheit. Werner Renz legt hier Bauers Vorstellungen vom Sinn und Zweck der NS-Prozesse dar und analysiert die Vorgeschichte und Verlauf des Frankfurter Auschwitz-Prozesses (1963 1965),


Siehe dazu auch:




8. Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen - Gutachterin aus Kitzingen zu den vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren

Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zu den NS- und Rechtsextremismus-Verfahren des Antragstellers beim Amtsgericht Mosbach, das eben diese Gutachterin in seinen eigenen amtsgerichtlichen Verfügungen vom 17.08.2022 beauftragt, SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011 zu begutachten.

In der Verfügung des Amtsgerichts Mosbach unter 6F 9/22 vom 17.08.2022, teilt das Amtsgericht Mosbach die Rechtsauffassung mit, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten, was entgegen der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022 sowie entgegen der Rechtsauffassung des Urteils am 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen steht.

Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten. 

Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel  1 auf dieser Seite.

Während die vom Familiengericht-Amtsgericht Mosbach beauftragte forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, zunächst EINERSEITS ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten in einem Umfang von über 100 Seiten zum 07.04.2022 unter 6F 202/21 erstellt hat, entschließt sich dieselbe Gutachterin sodann, ANDERERSEITS eine ergänzende Stellungnahme von zwei ganzen DIN A4-Seiten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute, insbesondere zum Kontext der historisch nachgewiesenen Beteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in Mosbach wie Judenverfolgung und Holocaust, NS-Verfolgung von Sinti und Roma, Nazi-Euthanasie unter 6F 202/21 zum 31.08.2022 an das Amtsgericht Mosbach zu generieren.
Die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, ERWÄHNT LEDIGLICH MIT EINEM WORT DEN "NATIONALSOZIALISMUS" auf Seite 2, Absatz 2 und erwähnt lediglich mit einem Satz auf Seite 2, Absatz 2, dass der Antragsteller von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach sich gegen den Nationalsozialismus wendet.

Die forensische Sachverständige aus Kitzingen hat hier die GERICHTLICH BEAUFTRAGTE EINDEUTIGE GELEGENHEIT gehabt, mit einer entsprechend beim Amtsgericht Mosbach beantragten Fristverlängerung SICH SACHLICH UND FACHLICH auch auf über 100 Seiten bezüglich der Nazi-Thematik bzw. der Nazi-Problematik vor einem deutschen BRD-Gericht EXPLIZIT ZU ÄUSSERN. Diese Gelegenheit für eine sachliche und fachliche gutachterliche Expertise zum Nationalsozialismus und nationalsozialistischen Verbrechen, deren Auswirkungen und Aufarbeitungen nach 1945, u.a. auch in Mosbach, besteht zukünftig weiterhin jederzeit für die forensische Sachverständige aus Kitzingen.

Siehe dazu auch:


Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME SOWOHL zu den seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH zu seinen außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zu den vom Antragsteller initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren von 2004 bis 2022 ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


EINERSEITS:
Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren unter diversen Themenbereichen als TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG, wie Gerichtliche NS- und Rechtsextremismusverfahren beim Amtsgericht-Familiengericht MOSBACH, Strafrechtliche Verfahren zu NS-Unrecht und NS-Verbrechen, Zivilrechtliche Verfahren zu NS-Unrecht und NS-Verbrechen, Verfahren beim Amtsgericht MOSBACH zu Neo-Nazismus und Rechtsextremismus, Spezialthema: Verfahren beim Amtsgericht-Familiengericht MOSBACH zur Nazi-Kinder- und Jugendhilfe sowie zur Nazi-Familienrechtspraxis, Gerichtliche Verfahren beim Amtsgericht-Familiengericht MOSBACH zu NS-Unrecht und NS-Verbrechen durch örtliche Zuständigkeit unter 6F 9/22.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Siehe auch:


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH zum Sachverhalt seiner außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Siehe auch:


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt der nicht-ordnungsgemäßen Bearbeitungen der Eingaben des Antragstellers zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und von Nationalsozialistischen Verbrechen seitens des Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 entgegen der geltenden Strafprozessordnung.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt der vom Antragsteller der NS- und Rechtsextremismus-Verfahren sodann eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen gegen den fallverantwortlichen Spruchkörper beim Amtsgericht Mosbach. Und zwar u.a. wegen der zuvor der UNKORREKT DURCHGEFÜHRTEN BEARBEITUNGEN der Eingaben des Antragstellers zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und von Nationalsozialistischen Verbrechen seitens des Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 entgegen der geltenden Strafprozessordnung.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt, dass das Amtsgericht Mosbach als AMTSSEITIGE REAKTION diese Gutachterin aus Kitzingen beauftragt, in den anhängigen Sorgerechtsverfahren die psychische Gesundheit und die Erziehungsfähigkeit des Antragstellers von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren diskreditieren zu lassen, weil dieser Antragsteller gerade zuvor Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen gegen denselben fallverantwortlichen Spruchkörper beim Amtsgericht Mosbach eingereicht hat, Und zwar u.a. wegen der zuvor nicht-ordnungsgemäß durchgeführten Bearbeitungen der Eingaben des Antragstellers zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und von Nationalsozialistischen Verbrechen seitens des Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 entgegen der geltenden Strafprozessordnung.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt, dass das Amtsgericht Mosbach in seiner Verfügung unter 6F 9/22 vom 17.08.2022 eine Rechtsauffassung mitteilt, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten, die sowohl entgegen der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022 als auch entgegen der Rechtsauffassung des Urteils am 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen steht.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.

Siehe dazu auch:



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