AKTUELLES: GERICHTLICHE VERFAHREN:
Mosbacher Nazi-Jurist und NSDAP-Landrat Wilhelm Compter
als EXZESSIVER NS-SCHREIBTISCHTÄTER und
KARRIERE-OPPURTUNIST in der NSDAP vor 1945 und in der CDU nach 1945
- KONKRETE Tatbeteiligungen ...
an NS-Massenmordverbrechen in Mosbach im Neckar-Odenwald-Raum ... :
... wie an den Deportationen der Juden, der Sinti und Roma in die NS-Vernichtungslager,
... wie an polnischen Zwangsarbeitern
innerhalb und außerhalb des Nazi-KZ-Systems im Neckar-Odenwald-Raum,
... wie an den Nazi-Massentötungen von Babys osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen,
... wie an der Nazi-(Kinder)-Euthanasie in Mosbach
- KONKRETE Tatbeteiligungen ...
an den NS-Verbrechen im Nazi-KZ-System im Neckar-Odenwald-Raum,
- KONKRETE Tatbeteiligungen ...
an der NS-Zwangsarbeiter-System im Neckar-Odenwald-Raum,
- KONKRETE Tatbeteiligungen ...
an der NS-Rüstungsindustrie und Unterstützung
der Wehrmacht für den totalen Nazi-Angriffs-Terror- und Vernichtungskrieg,
- KONKRETE Tatbeteiligungen
... an der NS-Verfolgung und NS-Vernichtung der Politischen Opposition und des NS-Widerstands ,
- KONKRETE Tatbeteiligungen ...
an den Endphase-Verbrechen zum Kriegsende im Neckar-Odenwald-Raum
- u.a. in juristischen Aufarbeitungen
ausgehend vom Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis,
unter Führung und Verantwortung
des Direktors Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg,
sowie unter unter der Amtsführung und unter der Dienstaufsicht
der Präsidentin des Landgerichts Mosbach Jutta Kretz,
ehemalige Direktorin der Amtsgerichte Sinsheim und Heidelberg
Zuletzt AKTUALISIERT am 24.06.2026 ! !
„Nichts gehört der Vergangenheit an, alles ist Gegenwart und kann wieder Zukunft werden.“
(Generalstaatsanwalt Fritz Bauer)
Verschweigen, Verleugnen, Verharmlosen von Nazi-Justiz-Verbrechen sowie des historischen Versagens der deutschen Nachkriegsjustiz bei der Aufarbeitung von NS-Verbrechen in Mosbach-Baden:
Festhalten an NS-Unrechtsurteilen vor 1945 beim Amtsgericht Mosbach seit 2022 in der Verschränkung von Nazi-Medizinverbrechen mit Nazi-Justizverbrechen bei der Nazi-(Kinder)-Euthanasie und bei den Nazi-Zwangssterilisierungen:
21.06.2026, EIL-Anträge !!! an das Amtsgericht Mosbach auf gerichtliche Verfügungen zur Prüfung der begründeten Aberkennung des Bundesverdienstkreuzes aus 1960 für den Nazi-Juristen und ehemaligen Mosbacher NSDAP-Landrat Wilhelm Compter 1938 bis 1945, NSDAP-Mitglied seit Mai 1933, CDU-Mitglied seit 1948, WEGEN konkreten Tatbeteiligungen mit seinem administrativen Zuarbeiten als Jurist, als Verwaltungsbeamter und Politiker, als oberster Staatsbeamter an den Um- bzw. Durchsetzungen im Raum Mosbach und im Neckar-Odenwald-Raum für die rassenpolitischen NS-Deportationen (Juden, Sinti und Roma) im Kontext der NS-Völkermorde; für die rassenhygienische Nazi-(Kinder)-Euthanasie im Kontext der Nazi-Massenmorde; für die Verfolgung und Vernichtung der politischen Opposition auch in Kooperationen mit Gestapo und Polizei; für die NS-Rüstungsindustrie und für die Unterstützung der Wehrmacht im Kontext des totalen Nazi-Angriffs-Terror- und Vernichtungskrieges; für die NS-Verbrechen im regionalen NS-KZ-System; für die NS-Verbrechen im NS-Zwangsarbeiter-System; für die NS-Verbrechen mit Nazi-Massentötungen von Babys osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen und für die Hinrichtungen polnischer Zwangsarbeiter wegen Beziehungen mit deutschen Frauen im Kontext der NS-Massenmorde; für die NS-Endphase-Verbrechen. Compter war als Jurist, als Verwaltungsbeamter und Politiker, als oberster Staatsbeamter des Landkreises Mosbach in ständigem, engem Kontakt mit dem NS-Terror- und NS-Vernichtungsapparat und damit für die strikte Einhaltung und für die reibungslose Umsetzung aller staatlichen und NSDAP-parteipolitischen Vorgaben in der Region mit verantwortlich. Als oberster ziviler Beamter trug Compter die KONKETE Mitverantwortung für das menschenverachtende NS-System, das NS-Unrecht und die NS-Verbrechen im Kreisgebiet Mosbach und im Neckar-Odenwald-Raum verübte und/oder duldete.
Mosbacher Nazi-Jurist und NSDAP-Landrat Wilhelm Compter als EXZESSIVER NS-SCHREIBTISCHTÄTER und KARRIERE-OPPURTUNIST in der NSDAP vor 1945 und in der CDU nach 1945
Wilhelm Compter war von Juli 1938 bis April 1945 der Landrat des Landkreises Mosbach. Er spielte eine entscheidende Rolle bei der kampflosen Übergabe der Stadt Mosbach am Ende des Zweiten Weltkriegs. Am 31. März 1945 ernannte er den Kommunalpolitiker Wilhelm Kapferer zum Bürgermeister. Dieser hisste kurz darauf die weiße Flagge, wodurch die Stadt vor der Zerstörung bewahrt wurde.
Wichtige Stationen seines Lebens:
Amtszeit in Mosbach:
Als Landrat steuerte er den Landkreis Mosbach durch die Jahre des Zweiten Weltkriegs.
Internierung: Nach dem Einmarsch der US-Truppen im April 1945 wurde er bis Juli 1946 interniert.
Spätere Karriere: Nach seiner Entlassung schloss er sich der CDU an. Im Oktober 1948 wurde er zum Beigeordneten und Stellvertreter des Oberbürgermeisters in Pforzheim gewählt. Dieses Amt übte er bis zu seinem Ruhestand im Jahr 1964 aus.
Wilhelm Compter trat am 1. Mai 1933 der NSDAP bei. Seine Mitgliedsnummer lautete 2.543.456. Wie viele Verwaltungsbeamte im NS-Staat sicherte er sich durch den Parteibeitritt nach der Machtergreifung seine berufliche Laufbahn, was ihm 1938 die Ernennung zum Landrat im Landkreis Mosbach ermöglichte.
Fakten zu seiner NSDAP-Mitgliedschaft und Amtszeit:
Eintrittsdatum: 1. Mai 1933 (während der damaligen Mitglieder-Aufnahmesperre). Die Mitglieder-Aufnahmesperre der NSDAP wurde am 10. Mai 1939 durch die Anordnung 34/39 des Reichsschatzmeisters vollständig aufgehoben. Zuvor war die Sperre, die am 19. April 1933 beschlossen wurde und am 1. Mai 1933 in Kraft getreten war, bereits am 20. April 1937 gelockert worden. Da Compter bereits zum 1. Mai 1933 eingetreten ist, gehörte er zu der letzten großen Beitrittswelle, die exakt an dem Tag registriert wurde, an dem die Aufnahmesperre offiziell wirksam wurde.
Rolle als Landrat: Von 1938 bis 1945 war er der höchste staatliche Verwaltungsbeamte im Landkreis Mosbach und damit direkt in den nationalsozialistischen Staatsapparat eingebunden.
Kriegsende: Trotz seiner Parteimitgliedschaft wirkte er im März 1945 an der kampflosen Übergabe der Stadt Mosbach an die US-Truppen mit.
Entnazifizierung: Aufgrund seiner Funktion und Parteimitgliedschaft wurde er nach Kriegsende von den Alliierten verhaftet und bis Juli 1946 interniert. Später gelang ihm in der Nachkriegszeit die politische Rehabilitation, woraufhin er sich der CDU anschloss und Erster Bürgermeister in Pforzheim wurde.
(QUELLE: Google KI-Tool, 20.06.2026)
KONKRETE TATBETEILIGUNGEN des Nazi-Juristen und Mosbacher NSDAP-Landrats Wilhelm Compter an der NS-Verfolgung und NS-Vernichtung von Behinderten Menschen im Neckar-Odenwald-Raum im NS-rassenhygienischem Kontext, im Kontext von NS-Massenmord
Als Landrat von Mosbach war Wilhelm Compter administrativ direkt mit den NS-„Euthanasie“-Verbrechen vor Ort konfrontiert, auch wenn die Morde der „Aktion T4“ zentral aus Berlin gesteuert wurden. Im Landkreis Mosbach betraf dies vor allem die damalige „Erziehungs- und Pflegeanstalt für Geistesschwache“ (die heutige Johannes-Diakonie Mosbach).
Das Euthanasie-Geschehen im Kreis Mosbach
Deportationen nach Grafeneck: Im Jahr 1940 wurden im Zuge der ersten Phase der NS-„Euthanasie“ („Aktion T4“) insgesamt 263 Bewohner aus der Mosbacher Anstalt und dem Schwarzacher Hof deportiert und in der Tötungsanstalt Grafeneck mit Gas ermordet.
Die Rolle des Landrats: Das T4-System nutzte die staatlichen Behörden (wie das Landratsamt) vor allem für logistische Zuarbeit, wie das Einholen von Meldebögen, die Überwachung von Anstalten oder die behördliche Abwicklung nach den Deportationen. Compter war als oberster Beamter des Kreises für die reibungslose Umsetzung aller staatlichen und parteipolitischen Vorgaben in der Region verantwortlich.
Zweite Phase ab 1941: Nach dem offiziellen Stopp der Gas-Aktionen gingen die Morde im Kreis Mosbach dezentral weiter. Patienten starben in den Folgeberichten durch gezielte Unterernährung, Vernachlässigung oder wurden wegen Platzmangels verlegt – etwa als 1944 Teile des Schwarzacher Hofes für ein Betriebskrankenhaus der Firma Daimler-Benz geräumt wurden.
Aufarbeitung und Gedenken
In seiner späteren Entnazifizierung und der politischen Karriere als CDU-Bürgermeister in Pforzheim nach 1948 spielte eine persönliche strafrechtliche Mitschuld an den Euthanasie-Morden für Compter keine Rolle. Wie bei fast allen Landräten wurde seine Funktion rein als administrative Pflichterfüllung eingestuft. Heute erinnert auf dem Gelände der Johannes-Diakonie Mosbach der Maria-Zeitler-Pfad an die Opfer dieser Verbrechen im Kreis Mosbach.
(QUELLE: Google KI-Tool, 20.06.2026)
KONKRETE TATBETEILIGUNGEN des Nazi-Juristen und Mosbacher NSDAP-Landrats Wilhelm Compter an der NS-Rüstungsindustrie und bei der Unterstützung der Wehrmacht im Neckar-Odenwald-Raum für den totalen Nazi-Angriffs-Terror- und Vernichtungskrieg
Wilhelm Compter leistete selbst keinen aktiven Militärdienst in der Wehrmacht während des Zweiten Weltkriegs, da er als Landrat des Landkreises Mosbach als „unabkömmlich“ (uk-gestellt) galt. Dennoch kreuzten sich seine Aufgaben als oberster ziviler Verwalter des Kreises intensiv mit den Belangen und Forderungen der Wehrmacht.
Die Schnittpunkte zwischen Landrat Compter und der Wehrmacht:
Sicherstellung der Kriegswirtschaft: Als Landrat war Compter dafür verantwortlich, die Vorgaben der Wehrmacht und des Reichsverteidigungskommissars auf lokaler Ebene umzusetzen. Dazu gehörten die Bereitstellung von Arbeitskräften, die Organisation von Einquartierungen für Soldaten und die Requirierung von Pferden, Fahrzeugen und Nahrungsmitteln für die Truppe.
Das Militärkrankenhaus im Schwarzacher Hof: Um Platz für ein Betriebskrankenhaus für das kriegswichtige Daimler-Benz-Werk zu schaffen (das unter anderem für die Wehrmacht produzierte), wurden 1944 Teile der Pflegeanstalt Schwarzacher Hof geräumt. Das Landratsamt war bei solchen administrativen Zwangsmaßnahmen und Verlegungen direkt involviert.
Endphase des Krieges und Befehlsverweigerung: Im März 1945 rückte die US-Armee auf Mosbach vor. Die Wehrmachtführung und die NSDAP-Gauleitung forderten den militärischen Widerstand bis zum Äußersten („Festungsbefehl“).
Compter widersetzte sich diesem sinnlosen Vorhaben administrativ: Er setzte am 31. März 1945 Wilhelm Kapferer als neuen Bürgermeister ein, um die friedliche Übergabe der Stadt an die Alliierten einzuleiten und eine Zerstörung durch Wehrmacht-Kämpfe zu verhindern.
(QUELLE: Google KI-Tool, 20.06.2026)
KONKRETE TATBETEILIGUNGEN des Nazi-Juristen und Mosbacher NSDAP-Landrats Wilhelm Compter an NS-Verbrechen im Neckar-Odenwald-Raum im Kontext des NS-Repressionsapparates in Kooperationen mit Gestapo und Polizei
Wilhelm Compter war als Landrat des Landkreises Mosbach kein Angehöriger der Geheimen Staatspolizei (Gestapo), stand jedoch in seiner Funktion als oberster Staatsbeamter in ständigem, engem Kontakt mit dem NS-Terrorapparat. In der Verwaltungsstruktur des Dritten Reiches waren die staatlichen Landratsämter das ausführende Organ für die politischen Vorgaben und Überwachungsbefehle der Gestapo auf lokaler Ebene.
Die institutionelle Verflechtung zwischen Landrat und Gestapo:
Zuständigkeiten vor Ort: Die Gestapo war im Regelfall in größeren Städten (wie der übergeordneten Gestapo-Leitstelle Karlsruhe bzw. Außenstellen wie Heilbronn) organisiert. Im Landkreis Mosbach griff sie auf das Landratsamt und die örtliche Gendarmerie zurück, um Anordnungen zu vollstrecken.
Überwachung und Denunziation: Compter war als Landrat verpflichtet, „politische Unzuverlässigkeit“, Verstöße gegen NS-Gesetze (wie das Heimtückegesetz oder das Hören von „Feindsendern“) sowie Widerstandsaktivitäten im Kreis an die Gestapo zu melden.
Schutzhaft-Erlasse: Die Gestapo nutzte die Landratsämter, um polizeiliche Repressionen administrativ abzuwickeln. Wenn Regimegegner, Zwangsarbeiter oder jüdische Bürger in „Schutzhaft“ genommen oder in Konzentrationslager verschleppt wurden, liefen die bürokratischen Prozesse und die Koordination der lokalen Polizeikräfte über den Schreibtisch des Landrats.
Exekution von Rassenpolitik: Bei der Ausgrenzung, Enteignung und Deportation der jüdischen Bevölkerung im Kreis Mosbach arbeiteten das Landratsamt unter Compter und die Gestapo Hand in Hand, um die Logistik der Transporte (wie bei den Deportationen nach Gurs 1940) sicherzustellen.
Ergebnis in der Nachkriegszeit
Bei seiner späteren Entnazifizierung wurde Compter als „Mitläufer“ eingestuft. Da er kein direktes Mitglied der Gestapo oder der SS war – die von den Alliierten als verbrecherische Organisationen verurteilt wurden –, stand einer Fortsetzung seiner politischen CDU-Karriere als Stellvertreter des Oberbürgermeisters in Pforzheim ab 1948 juristisch nichts im Weg.
(QUELLE: Google KI-Tool, 20.06.2026)
KONKRETE TATBETEILIGUNGEN des Nazi-Juristen und Mosbacher NSDAP-Landrats Wilhelm Compter an NS-Verbrechen im Neckar-Odenwald-Raum im NS-Zwangsarbeit-Kontext
Wilhelm Compter trug als Landrat die administrative Mitverantwortung für den massenhaften und systematischen Einsatz von NS-Zwangsarbeitern im Landkreis Mosbach. Während des Zweiten Weltkriegs war der Einsatz ausländischer Zivilarbeiter und Kriegsgefangener ein zentraler Pfeiler der lokalen Kriegs- und Landwirtschaft. Das Landratsamt unter Compter steuerte hierbei die Verteilung und die behördliche Überwachung.
Die Rolle des Landratsamts und Compters bei der Zwangsarbeit:
Zentrale Koordination und Verteilung: Das Landratsamt arbeitete eng mit den regionalen Arbeitsämtern zusammen. Es erfasste den Bedarf an Arbeitskräften in den Gemeinden und teilte Zwangsarbeiter gezielt den lokalen Landwirtschaftsbetrieben, Handwerkern und der Infrastruktur (wie dem Straßenbau) zu.
Unterbringung und Verwaltung: Als oberste Verwaltungsbehörde des Kreises war das Landratsamt für die Überwachung der Lebensbedingungen, die Zuteilung von Lebensmittelrationen (die für „Ostarbeiter“ extrem niedrig angesetzt waren) und die Genehmigung von Lagern im Kreisgebiet zuständig.
Unterstützung der Rüstungsindustrie (Daimler-Benz): Gegen Kriegsende verlagerte die Rüstungsindustrie kriegswichtige Produktionsstätten unter Tage (Goldfisch-Projekt im nahegelegenen Obrigheim). Für den Ausbau und Betrieb wurden tausende Zwangsarbeiter und KZ-Häftlinge eingesetzt. Compter war als Landrat dafür verantwortlich, die zivile Infrastruktur des Landkreises für diese Rüstungsprojekte bereitzustellen. Dazu gehörte 1944 auch die Räumung von Teilen der Pflegeanstalt Schwarzacher Hof, um Platz für ein Betriebskrankenhaus zu schaffen.
Repression und Überwachung: In enger Kooperation mit der [Gestapo Mosbach] und den Gendarmeriestationen überwachte das Landratsamt die strikten Rassistischen „Polenerlasse“ und „Ostarbeitererlasse“. Verstöße der Arbeiter gegen Ausgangssperren oder das Kontaktverbot zur deutschen Bevölkerung wurden über die Behörden an den Terrorapparat gemeldet und drakonisch bestraft.
Historische Einordnung:
In der Nachkriegszeit wurde die Organisation von Zwangsarbeit durch deutsche Landräte meist als rein „Verwaltungshandeln“ und logistische Notwendigkeit gewertet. Da Wilhelm Compter die Maßnahmen administrativ ausführte, aber nicht als Initiator der rassistischen Gesetze galt, wirkte sich dieses Kapitel bei seiner Entnazifizierung nicht karriereverhindert aus.
(QUELLE: Google KI-Tool, 20.06.2026)
KONKRETE TATBETEILIGUNGEN des Nazi-Juristen und Mosbacher NSDAP-Landrats Wilhelm Compter an NS-Verbrechen gegen polnische Zwangsarbeiter*innen im Neckar-Odenwald-Raum im NS-rassenpolitischen Kontext
Wilhelm Compter trug als Landrat die direkte administrative Verantwortung für die Überwachung, Verteilung und rassistische Diskriminierung polnischer Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen im Landkreis Mosbach. Polnische Staatsbürger stellten ab 1939/1940 die erste große Gruppe ausländischer Arbeitskräfte im Landkreis dar, die vor allem in der lokalen Landwirtschaft, im Handwerk und später in der Rüstungsindustrie Sklavenarbeit leisten mussten. Die administrative Rolle Compters bei der polnischen Zwangsarbeit:
Zuteilung und Kontingente:
Das Landratsamt unter Compter koordinierte gemeinsam mit dem regionalen Arbeitsamt den massenhaften Einsatz polnischer Zivilarbeiter. Bauern und Betriebe im Kreis Mosbach forderten über die Bürgermeisterämter Arbeitskräfte an, die das Landratsamt administrativ zuwies.
Durchsetzung der rassistischen „Polenerlasse“: Als oberster staatlicher Beamter des Kreises war Compter für die strikte Einhaltung der „Polenerlasse“ von 1940 verantwortlich. Diese Gesetze schränkten das Leben polnischer Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter massiv ein: Sie mussten das „P“-Abzeichen gut sichtbar an der Kleidung tragen. Es herrschte ein striktes Ausgehverbot nach Einbruch der Dunkelheit. Der Besuch von Gaststätten, Kirchen und öffentlichen Verkehrsmitteln war verboten.
Überwachung des „verbotenen Umgangs“: Das Landratsamt verpflichtete die lokalen Bürgermeister und Ortspolizisten zu absoluter Härte bei Kontakten zwischen Polen und Deutschen. Jegliche intimen Beziehungen oder soziale Nähe wurden als „verbotener Umgang“ verfolgt. Während dies für deutsche Frauen oft Gefängnis bedeutete, drohte den polnischen Männern die Einweisung in ein Konzentrationslager oder die Exekution durch die Gestapo Mosbach.
Lebensbedingungen und Versorgung:
Die Zuteilung von Lebensmitteln, Kleidung und medizinischer Versorgung für polnische Arbeiter im Kreis war systematisch schlechter als für westeuropäische Zwangsarbeiter (z. B. Franzosen). Compters Verwaltung steuerte diese Mangelversorgung über die lokalen Lebensmittelämter.
Einsatz in der Untertage-Verlagerung (Projekt Goldfisch): Ab 1944 wurden im Elzmündungsraum (Obrigheim/Neckarelz) tausende Menschen für die unterirdische Rüstungsproduktion von Daimler-Benz eingesetzt. Polnische Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter mussten hier unter katastrophalen Bedingungen in Barackenlagern leben und Zwangsarbeit leisten.
Nachkriegsjustiz und Aufarbeitung:
Die bürokratische Organisation der Zwangsarbeit wurde in Compters Entnazifizierungsverfahren nach 1945 als „Ausführung von Reichsgesetzen“ gewertet und nicht als persönliches Verbrechen ausgelegt. Heute forschen regionale Initiativen wie die KZ-Gedenkstätte Neckarelz intensiv zu den Schicksalen der betroffenen polnischen Opfer im ehemaligen Landkreis Mosbach.
(QUELLE: Google KI-Tool, 20.06.2026)
KONKRETE TATBETEILIGUNGEN des Nazi-Juristen und Mosbacher NSDAP-Landrats Wilhelm Compter an NS-Verbrechen bei Massentötungen von Kindern osteuropäischer und polnischer Zwangsarbeiterinnen im Neckar-Odenwald-Raum im NS-rassenpolitischen Kontext
Als Landrat war Wilhelm Compter direkt in das bürokratische System eingebunden, das schwangere Zwangsarbeiterinnen ausbeutete und den Tod ihrer Neugeborenen durch gezielte Vernachlässigung herbeiführte. Zwar unterstanden die mörderischen „Ausländerkinder-Pflegestätten“ organisatorisch oft der Deutschen Arbeitsfront (DAF) oder NS-Verbänden, doch die zivile Verwaltung der Landratsämter übernahm dabei eine unentbehrliche administrative Zuarbeit.
Das System der Todeslager für Säuglinge
Rassistische Doktrin: Ab 1943 durften schwangere Zwangsarbeiterinnen aus Osteuropa nicht mehr in ihre Heimat zurückkehren, um ihre Arbeitskraft im Reich nicht zu verlieren. Ihre Kinder galten im NS-Rassenwahn als „rassisch minderwertiger Nachwuchs“.
Gezielte Tötung durch Vernachlässigung: In den sogenannten Ausländerkinder-Pflegestätten wurden die Säuglinge ihren Müttern wenige Tage nach der Geburt entrissen. Durch kalkulierten Hunger, völlig unzureichende Hygiene und die Verweigerung medizinischer Hilfe starben zehntausende dieser Kinder einen qualvollen Tod.
Die Rolle des Landratsamtes Mosbach: Die Behörde unter Compter war für die Erfassung schwangerer Zwangsarbeiterinnen im Landkreis zuständig. Zudem steuerte das Landratsamt über das Kreisjugendamt und die Gesundheitsämter die Aufsicht, meldete Geburten und Todesfälle und regelte über die lokalen Ernährungsämter die extrem knappen Lebensmittelrationen, die das Massensterben der Säuglinge herbeiführten.
Regionale Bezüge und Aufarbeitung
Im direkten Umkreis der Rüstungsverlagerungen und Großbaustellen (wie dem Projekt Goldfisch in Obrigheim/Neckarelz) wurden hunderte osteuropäische und polnische Zwangsarbeiterinnen eingesetzt. Das Schicksal der Kinder von Zwangsarbeiterinnen im unmittelbaren Kreis Mosbach wird unter anderem durch Regionalhistoriker und Initiativen wie die KZ-Gedenkstätte Neckarelz erforscht. Wie bei den anderen NS-Gewaltverbrechen wurde Compters administrative Mitwirkung an der Ausbeutung und der rassistischen Mangelversorgung von Zwangsarbeiterinnen und deren Kindern in seinem Entnazifizierungsverfahren nicht als persönliche Straftat gewertet.
(QUELLE: Google KI-Tool, 20.06.2026)
KONKRETE TATBETEILIGUNGEN des Nazi-Juristen und Mosbacher NSDAP-Landrats Wilhelm Compter an Hinrichtungen von polnischen Zwangsarbeitern wegen Beziehungen zu deutschen Frauen im Neckar-Odenwald-Raum im NS-rassenpolitischen Kontext
Im Kontext des Nationalsozialismus und der NS-Zwangsarbeit im damaligen Landkreis Mosbach gab es in der Gemeinde Billigheim (Baden) – genauer gesagt im Ortsteil Allfeld – eine historisch dokumentierte, grausame Hinrichtung eines polnischen Zwangsarbeiters wegen sogenannten „verbotenen Umgangs“. Dieses Verbrechen steht exemplarisch für den rassistischen Terror, den die Gestapo Mosbach gemeinsam mit der lokalen Verwaltung unter Landrat Wilhelm Compter exekutierte.
Der konkrete Fall in Billigheim-Allfeld (1942)
Der Hintergrund: Der polnische Zwangsarbeiter Jan C. (in einigen Quellen auch ungenau überliefert) war auf einem landwirtschaftlichen Betrieb in Allfeld eingesetzt. Ihm wurde eine Liebesbeziehung zu einer einheimischen deutschen Frau vorgeworfen. Nach den rassistischen „Polenerlassen“ von 1940 galt dies als „Rassenschande“ und schweres politisches Verbrechen („verbotener Umgang“).Die Tat und Inszenierung: Am 15. Mai 1942 wurde Jan C. von der Staatspolizei (Gestapo) im Beisein der lokalen Behörden im Gewann „Assenwald“ bei Allfeld durch Erhängen hingerichtet.
Zwangszuschauer: Um eine abschreckende Wirkung zu erzielen, organisierte die Gestapo die Exekution als rassistisches Schauspiel. Alle polnischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter aus Billigheim und den umliegenden Dörfern des Kreises Mosbach wurden von der Gendarmerie zusammengetrieben und gezwungen, bei der Hinrichtung zuzusehen.
Strafmaßnahmen gegen die deutsche Frau: Die beteiligte deutsche Frau wurde kahlgeschoren, öffentlich gedemütigt und zur Strafe in ein Frauen-Konzentrationslager (meist KZ Ravensbrück) verschleppt.
Die administrative Verflechtung
Dieses Verbrechen zeigt die direkte Kette des NS-Terrors vor Ort:
Die Denunziation erfolgte meist aus der Dorfgemeinschaft oder durch lokale NS-Funktionäre. Das Landratsamt Mosbach unter Wilhelm Compter lieferte die notwendigen Melde- und Personendaten an die übergeordneten Behörden. Die Gestapo Mosbach forderte beim Reichssicherheitshauptamt (RSHA) in Berlin die „Sonderbehandlung“ (NS-Tarnbegriff für die Ermordung ohne Gerichtsverfahren) an. Die lokale Gendarmerie, die dem Landrat unterstellt war, sperrte das Gelände ab und führte die Logistik der Zwangsvorführung durch.
Heutiges Gedenken
An die Opfer der NS-Gewaltherrschaft in der Gemeinde erinnert unter anderem eine Gedenktafel an der Friedhofshalle in Billigheim, die die jüdischen Opfer und die Toten der NS-Verfolgung im Ort ehrt. Die Erforschung der Einzelschicksale von Zwangsarbeitern in Gemeinden wie Billigheim, Sulzbach oder Allfeld wird heute maßgeblich von Regionalhistorikern und der KZ-Gedenkstätte Neckarelz aufgearbeitet.
(QUELLE: Google KI-Tool, 20.06.2026)
KONKRETE TATBETEILIGUNGEN des Nazi-Juristen und Mosbacher NSDAP-Landrats Wilhelm Compter an Seckach im Neckar-Odenwald-Raum im NS-Zwangsarbeit Kontext
In historischen Dokumenten und Forschungen zur NS-Zeit im Landkreis Mosbach gibt es keine Belege für eine direkte, persönliche Beteiligung von Landrat Wilhelm Compter an einem spezifischen Zwangsarbeitslager in Seckach.
Der historische Kontext verbindet die Region, das Landratsamt und das Thema Zwangsarbeit jedoch auf einer administrativen Ebene:
1. Zwangsarbeit im Landkreis Mosbach unter Compter:
Als staatlicher Landrat des Landkreises Mosbach (1938–1945) war Wilhelm Compter die oberste zivile Verwaltungsbehörde der Region. Während des Zweiten Weltkriegs war der Einsatz von Zwangsarbeitern und Kriegsgefangenen (unter anderem aus Frankreich, Polen und der Sowjetunion) in der Landwirtschaft, im Schienenbau und in lokalen Betrieben im gesamten Odenwald und Bauland allgegenwärtig. Das Landratsamt koordinierte zusammen mit den Arbeitsämtern die bürokratische Erfassung, Zuweisung und Überwachung dieser Arbeitskräfte in den einzelnen Gemeinden des Kreises – wozu auch Seckach gehörte.
2. Der KZ-Komplex in der Region (Projekt „Goldfisch“)Wenn in der Region Mosbach über Zwangsarbeit und Konzentrationslager gesprochen wird, steht meist der Komplex der Neckarlager (Außenlager des KZ Natzweiler-Struthof) im Mittelpunkt. Ab 1944 wurden Tausende Häftlinge für die Untertage-Verlagerung der Daimler-Benz-Flugmotorenproduktion (Tarnname „Goldfisch“) in den Gipsstollen von Obrigheim eingesetzt. Zu diesem Lagerkomplex gehörten mehrere Außenstellen in der Umgebung (wie Neckarelz, Neckargerach oder Asbach). In Seckach selbst gab es kein eigenständiges KZ-Außenlager dieses Komplexes, wohl aber den Einsatz von zivilen Zwangsarbeitern und Kriegsgefangenen in der lokalen Wirtschaft und Landwirtschaft. Die übergeordnete Verantwortung für diese Großprojekte und KZ-Einsätze lag historisch allerdings bei der SS und dem Rüstungsministerium, nicht beim zivilen Landrat Compter, auch wenn dessen Verwaltung logistisch zuarbeiten musste.
Zusammenfassung: Wilhelm Compter war als Landrat über die allgemeine Kriegswirtschaft und die zivile Verwaltung in die Gesamtstruktur des Zwangsarbeitereinsatzes im Landkreis eingebunden. Eine spezifische, persönliche Tat oder ein isoliertes Verfahren bezüglich eines Lagers in Seckach ist in seiner Biografie oder in den Akten des Spruchkammerverfahrens jedoch nicht dokumentiert.
(QUELLE: Google KI-Tool, 23.06.2026)
Das Thema Zwangsarbeit in Seckach (Neckar-Odenwald-Kreis) besitzt einen bedeutenden regionalhistorischen Hintergrund. Im Gegensatz zu den berüchtigten KZ-Außenlagern des nahegelegenen Neckarlager-Komplexes (wie Neckarelz oder Neckargerach für das Rüstungsprojekt „Goldfisch“) stand Seckach im Zentrum eines anderen, gigantischen militärischen Rüstungsprojekts des NS-Staates.
Die historischen Fakten zur Zwangsarbeit und den Lagern in Seckach während des Zweiten Weltkriegs umfassen folgende Aspekte:
1. Das NS-Verlagerungsprojekt „Fichtel & Sachs“ / „Sachsen“ (1944–1945):
Die Untertageverlagerung: Im Frühjahr 1944 wurde der beschauliche Ort Seckach im Bauland im Zuge der „Jägerstab“-Aktionen Schauplatz eines massiven geheimen Bauprogramms. Teile der kriegswichtigen Schweinfurter Kugellager- und Motorenindustrie (speziell der Firma Fichtel & Sachs) sollten bombensicher unter die Erde verlegt werden. Der Tarnname: Das Projekt trug den ortsbezogenen Tarnnamen „Sachsen“. Für den Bau und Vortrieb der Stollenanlagen sowie für die spätere Produktion wurde eine enorme Zahl an Arbeitskräften benötigt.
2. Einsatz von Zwangsarbeitern und Kriegsgefangenen:
Um das Bauprojekt unter maximalem Zeitdruck voranzutreiben, wurden Hunderte von ausländischen Kräften unter Zwang eingesetzt. Zivile Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene: In Seckach gab es kein eigenständiges Konzentrationslager (KZ), sondern Lager für zivile „Ostarbeiter“ (aus der Sowjetunion und Ukraine), westeuropäische Zwangsarbeiter (z.B. aus Frankreich oder Italien) sowie Kriegsgefangene.
Lebensbedingungen: Die Arbeiter waren in Barackenlagern untergebracht. Ihre Lebensbedingungen waren von schwerer körperlicher Arbeit beim Stollenvortrieb, unzureichender Ernährung, Mangelversorgung und strenger Überwachung geprägt.
3. Zwangsarbeit in der Landwirtschaft: Neben dem industriellen Großprojekt „Sachsen“ war Seckach – wie das gesamte umliegende Bauland und der Odenwald – stark landwirtschaftlich geprägt. Da die einheimischen Männer fast vollständig an der Front kämpften, wurde der Betrieb der lokalen Bauernhöfe ab 1939/1940 nur durch den systematischen Einsatz von zugewiesenen Zwangsarbeitern und Kriegsgefangenen aufrechterhalten. Die Verteilung und bürokratische Verwaltung dieser Kräfte erfolgte über das zuständige Arbeitsamt in enger Kooperation mit dem Landratsamt Mosbach unter dem damaligen Landrat Wilhelm Compter.
4. Nachkriegsgeschichte: Das Lager „Teufelsklinge“:
Ein wichtiges lokales Nachkriegsphänomen schloss sich nahtlos an die Infrastruktur an: Nach dem Abzug der Rüstungsindustrie und der Befreiung der Zwangsarbeiter wurden die vorhandenen Barackenlager im Jahr 1946 umgenutzt. Das Lager „Teufelsklinge“ in Seckach wurde zu einer der größten ersten Anlaufstationen für Heimatvertriebene und Flüchtlinge in der Region; fast 23.000 Menschen passierten damals den Bahnhof Seckach. Detaillierte historische Aufarbeitungen zu diesem spezifischen Rüstungsprojekt finden sich in den Publikationen des Kreisarchivs des Neckar-Odenwald-Kreises (insb. das Fachbuch „Als Sachsen in Seckach lag“ von Simon Metz).
(QUELLE: Google KI-Tool, 24.06.2026)
KONKRETE TATBETEILIGUNGEN des Nazi-Juristen und Mosbacher NSDAP-Landrats Wilhelm Compter an der NS-Verfolgung und NS-Vernichtung von Sinti und Roma im Neckar-Odenwald-Raum im NS-rassenpolitischen Kontext, im Kontext von NS-Massenmord und NS-Völkermord
Wilhelm Compter trug als Landrat die direkte administrative Verantwortung für die Erfassung, Überwachung und die letztliche Deportation der Sinti und Roma aus dem Landkreis Mosbach. Unter seiner Amtsführung exekutierte die Kreisverwaltung lückenlos die rassistischen Vorgaben der Nationalsozialisten, was im März 1943 zur nahezu vollständigen Vernichtung der lokalen Sinti-Gemeinde führte.
Die Rolle Compters und der Verwaltung bei der Verfolgung:
Der Festsetzungserlass (1939): Nach dem sogenannten Himmler-Erlass im Oktober 1939 durften Sinti und Roma ihren Wohnort nicht mehr verlassen. Das Landratsamt unter Compter koordinierte die lokale Überwachung dieser "Festsetzung" und zwang die betroffenen Familien – darunter Namen wie Lind, Reinhardt, Wagner, Winter oder Winterstein – in behördlich zugewiesenen Unterkünften im Kreisgebiet zu bleiben.
Rassische Erfassung: Compters Behörde arbeitete direkt mit der „Rassenhygienischen Forschungsstelle“ aus Berlin und der Kriminalpolizei zusammen. Das Landratsamt lieferte die Meldedaten und Stammbäume der lokalen Familien zu, um die für die Vernichtung notwendigen „Zigeuner-Personenblätter“ zu erstellen.
Die Deportation nach Auschwitz (März 1943): Der mörderische Höhepunkt der Verfolgung im Kreis Mosbach fand am 23. März 1943 statt. Auf direkten Auftrag des Landratsamtes Mosbach verhafteten lokale Gendarmerieposten 53 bis 54 Sinti und Roma (darunter 29 Frauen und 25 Männer bzw. zahlreiche Kinder und Jugendliche) in einer koordinierten Aktion.
Logistische Abwicklung: Unter der Aufsicht eines Mosbacher Polizeikommandos wurden die Menschen per Sondertransport in das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau deportiert. Nur zwei der aus dem Raum Mosbach verschleppten Sinti überlebten den Genozid (Porajmos).
Aufarbeitung und heutiges Gedenken:
Nach 1945 wurde die Beteiligung an der Deportation der Sinti und Roma in Compters Entnazifizierungsverfahren und bei seiner politischen Etablierung in Pforzheim nicht strafrechtlich verfolgt. Die Deportationsbefehle wurden von der Nachkriegsjustiz lange Zeit als bloße „polizeiliche und administrative Pflichterfüllung“ gewertet. Im März 2024 wurde auf dem Mosbacher Marktplatz – in Zusammenarbeit mit dem Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma – eine offizielle Bronzegedenktafel eingeweiht, die namentlich an die im März 1943 unter Landrat Compter verschleppten Opfer erinnert.
(QUELLE: Google KI-Tool, 20.06.2026)
KONKRETE TATBETEILIGUNGEN des Nazi-Juristen und Mosbacher NSDAP-Landrats Wilhelm Compter an der NS-Verfolgung und NS-Vernichtung von Juden im Neckar-Odenwald-Raum im NS-rassenpolitischen Kontext, im Kontext von NS-Massenmord und NS-Völkermord
Wilhelm Compter trug als Landrat des Landkreises Mosbach ab Juli 1938 die oberste staatliche Mitverantwortung für die administrative Ausgrenzung, Entrechtung und die logistische Vorbereitung der Deportation und Vernichtung der jüdischen Bevölkerung in seiner Region. Unter seiner Amtsführung agierte das Landratsamt als reibungslos funktionierendes Rädchen im antisemitischen Staats- und Terrorapparat.
1. Die Novemberpogrome 1938
Wenige Monate nach Compters Amtsantritt kam es am 9. und 10. November 1938 zur sogenannten „Reichskristallnacht“.
Zerstörung der Synagoge: In der Stadt Mosbach wurden das Inventar und die Torarollen der Synagoge am Morgen des 10. November von NS-Tätern öffentlich verbrannt. Schulklassen wurden gezielt auf den Platz bestellt, und der NSDAP-Bürgermeister hielt eine antisemitische Brandrede.
Die Rolle des Landrats: Das Landratsamt koordinierte zusammen mit der Gestapo Mosbach und der lokalen SA die Verhaftung jüdischer Männer aus dem gesamten Landkreis, die in sogenannte „Schutzhaft“ genommen und zur Einschüchterung in Konzentrationslager (vor allem nach Dachau) verschleppt wurden.
2. Wirtschaftliche Ausschaltung und Enteignung:
Nach den Pogromen beschleunigte Compters Verwaltung die „Arisierung“, also die systematische Enteignung und Verdrängung jüdischer Bürger aus dem Wirtschaftsleben: Das Landratsamt überwachte die Schließung und den Zwangsverkauf jüdischer Geschäfte und Immobilien unter Wert an nicht-jüdische Deutsche. Ein historisches Beispiel für diese Verdrängung betrifft das heutige Landratsamt selbst: Das Hauptgebäude der Kreisverwaltung steht auf historischem Grund, der einst dem jüdischen Unternehmer Leopold Blum gehörte.
3. Die Deportation nach Gurs (22. Oktober 1940): Der mörderische Höhepunkt der Judenverfolgung im Kreis Mosbach fand im Oktober 1940 im Rahmen der sogenannten „Wagner-Bürckel-Aktion“ statt. Dies war die erste systematische Deportation von Juden aus dem Deutschen Reich.
Der Transport: Am 22. Oktober 1940 wurden am helllichten Tag alle noch im Landkreis Mosbach verbliebenen badischen Juden ohne Vorwarnung aus ihren Wohnungen geholt. Sie wurden an Sammelpunkten und Bahnhöfen im Kreis (wie in Neckarzimmern) zusammengetrieben und per Eisenbahn in das südfranzösische Internierungslager Gurs deportiert.
Administrative Zuarbeit: Die Geheime Staatspolizei stützte sich bei der Logistik und der Erstellung der Deportationslisten direkt auf die präzisen Meldedaten des Landratsamtes unter Wilhelm Compter. Seine Behörde sorgte dafür, dass die lokalen Gendarmerieposten den Zugriff koordinierten und das zurückgelassene jüdische Eigentum staatlich versiegelt und verwertet wurde.
Vernichtung: Viele der aus dem Kreis Mosbach Verschleppten starben unter den katastrophalen hygienischen Bedingungen in Gurs. Wer überlebte, wurde ab 1942 von den Nationalsozialisten in die Vernichtungslager im Osten (vor allem nach Auschwitz) weitertransportiert und ermordet.
Gedenken heute: An die Verbrechen im Landkreis erinnert heute unter anderem ein zentrales Mahnmal an der Jugendbildungsstätte in Neckarzimmern sowie eine dazugehörige Gedenk-Stele. Dort wird alljährlich der jüdischen Opfer gedacht, deren Vertreibung und Vernichtung unter der bürokratischen Mitwirkung des Landratsamtes Mosbach vollzogen wurde.
(QUELLE: Google KI-Tool, 20.06.2026)
KONKRETE TATBETEILIGUNGEN des Nazi-Juristen und Mosbacher NSDAP-Landrats Wilhelm Compter an den NS-Endphase-Verbrechen im Neckar-Odenwald-Raum
Wilhelm Compter war in den letzten Wochen des Zweiten Weltkriegs als Landrat dafür verantwortlich, dass die Verwaltung des Landkreises Mosbach bis zum Schluss funktionierte und kriegswichtige Befehle ausgeführt wurden. Während er historisch nicht mit eigenhändigen Gewalttaten oder direkten Erschießungsbefehlen in Verbindung gebracht wird, trug er als oberster ziviler Beamter die Mitverantwortung für das System, das in der Endphase brutale Endphaseverbrechen im Kreisgebiet verübte oder duldete.
1. Das KZ Neckarelz und die Todesmärsche (März 1945)
Im Frühjahr 1945 wurden die Außenlager des Konzentrationslagers Natzweiler-Struthof im Neckartal (wie Neckarelz I und II) wegen des Vorrückens der Alliierten geräumt. Evakuierung und Elend: Tausende völlig entkräftete Häftlinge wurden im März 1945 auf Todesmärsche in Richtung Dachau getrieben. Wer vor Erschöpfung zusammenbrach, wurde von den SS-Wachmannschaften am Wegesrand erschossen.
Administrative Duldung: Als Landrat war Compter über die Existenz der Lager, die katastrophalen Zustände und die Räumungen direkt informiert. Seine Kreisverwaltung griff nicht ein, sondern sicherte die logistischen Rahmenbedingungen für die Rüstungsinfrastruktur, während der Terror der SS und der Gestapo Mosbach vor den Augen der Bevölkerung stattfand.
2. Der „Volkssturm“ und die Mobilisierung von Zivilisten
In der Endphase des Krieges ordnete die NSDAP-Gauleitung die bedingungslose Verteidigung des Kreises an.
Sinnlose Barrikaden: Auch im Kreis Mosbach wurden im Auftrag der Kreisleitung und unter behördlicher Aufsicht Jugendliche und alte Männer in den „Volkssturm“ gepresst. Es mussten Panzersperren errichtet werden.
Gefahr von Repressalien: Wer sich diesen Befehlen zur Schanzarbeit oder dem Wehrdienst entzog, galt als „Fahnenflüchtiger“ oder „Wehrkraftzersetzer“. In solchen Fällen drohte in der Endphase durch fliegende Standgerichte der SS oder der Gestapo die sofortige Hinrichtung. Compters Behörde hielt den Verwaltungsapparat aufrecht, der diese Befehle bis Ende März transportierte.
3. Der Wendepunkt: Verhinderung der totalen Zerstörung Mosbachs
Historisch dokumentiert ist jedoch auch Compters ambivalentes Verhalten in den allerletzten Tagen vor dem Einmarsch der US-Armee:
Verweigerung des „Festungsbefehls“: Die militärische Führung der Wehrmacht und radikale SA/SS-Kreise forderten, Mosbach gegen die US-Truppen zu verteidigen, was die totale Zerstörung der Stadt zur Folge gehabt hätte.
Einsetzung Kapferers: Am 31. März 1945 enthob Compter den amtierenden NS-Bürgermeister seines Amtes und setzte den Zentrumspolitiker Wilhelm Kapferer ein. Dieser hisste am 2. April 1945 beim Einmarsch der US-Truppen die weiße Flagge und übergab die Stadt kampflos. Compter entzog sich damit in den letzten Stunden den radikalen Vernichtungsbefehlen der Gauleitung (Nero-Befehl).
Einordnung nach 1945: In den späteren Entnazifizierungsverfahren wurde ihm diese kampflose Übergabe Mosbachs hoch angerechnet. Seine administrative Beteiligung an der Ausbeutung von Zwangsarbeitern und der Duldung des KZ-Terrors in den Monaten zuvor verblasste in der juristischen Bewertung der Nachkriegszeit, sodass er ab 1948 in Pforzheim wieder eine steile politische Karriere einschlagen konnte.
(QUELLE: Google KI-Tool, 20.06.2026)
KONKRETE TATBETEILIGUNGEN des Nazi-Juristen und Mosbacher NSDAP-Landrats Wilhelm Compter an den NS-Endphase-Verbrechen gegen polnische Zwangasarbeiter im Neckar-Odenwald-Raum
Der Komplex der Endphaseverbrechen im Landkreis Mosbach – insbesondere im März und April 1945 – umfasste rassistische Morde, das Elend der KZ-Todesmärsche und die brutale Repression durch die Gestapo Mosbach. Polnische Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen sowie Häftlinge des KZ-Komplexes Neckarelz gehörten in diesen letzten Kriegswochen zu den Hauptopfern des NS-Terrors in der Region.
1. Endphaseverbrechen im Kreis Mosbach
Als Endphaseverbrechen werden Gewalttaten von SS, Wehrmacht, Gestapo und NSDAP-Funktionären kurz vor der Befreiung bezeichnet.
Im Raum Mosbach zeigten sich diese in verschiedenen Formen:
Erhängungen wegen „Wehrkraftzersetzung“: Selbst in den letzten Märztagen 1945 exekutierte das Regime vermeintliche Defätisten und Regimegegner. In der Datenbank dokumentierter NS-Verbrechen ist beispielsweise die Erhängung von Heinrich B. im Jahr 1945 in Mosbach als klassisches Endphaseverbrechen registriert.
Fliegende Standgerichte: Wer sich dem Befehl entzog, Panzersperren zu bauen oder im „Volkssturm“ zu kämpfen, riskierte die sofortige Hinrichtung durch durchreisende SS-Einheiten oder die lokale Gestapo.
2. Das Schicksal der Polen in der Endphase (März/April 1945)
Polnische Staatsbürger waren im Kreis Mosbach extrem gefährdet, da das NS-Regime in den letzten Wochen jegliche Hemmungen verlor:
Todesmärsche aus den Neckarlagern: Ende März 1945 wurde der KZ-Komplex Neckarelz (Außenlager des KZ Natzweiler-Struthof) überstürzt geräumt. Unter den über 2.000 Häftlingen, die auf einen grausamen Evakuierungsmarsch in Richtung KZ Dachau getrieben wurden, befanden sich zahlreiche polnische Häftlinge. Wer vor Erschöpfung am Wegesrand im Odenwald oder Neckartal liegen blieb, wurde von den SS-Wachmannschaften per Genickschuss ermordet.
Willkürjustiz gegen Zwangsarbeiter: Polnische Zivilarbeiter auf den Bauernhöfen im Kreis wurden bei geringsten Anzeichen von Arbeitsverweigerung oder vermeintlichen Plünderungen in den chaotischen letzten Kriegstagen von der Gestapo Mosbach ohne Gerichtsverfahren erschossen.
Krankentransporte: Ein Zug mit rund 850 schwerkranken und marschunfähigen Häftlingen aus den Neckarlagern wurde abtransportiert und schließlich bei Osterburken (ca. 30 km östlich von Mosbach) von US-Truppen befreit. Viele der osteuropäischen und polnischen Insassen waren zu diesem Zeitpunkt bereits verhungert oder an Typhus gestorben.
3. Das DP-Lager Mosbach direkt nach der Befreiung
Unmittelbar nach dem Einmarsch der US-Armee Anfang April 1945 wendete sich das Blatt. Mosbach wurde zu einem wichtigen Sammellager für Displaced Persons (DPs) – primär für befreite polnische Zwangsarbeiter und KZ-Überlebende. In diesem polnischen DP-Lager in Mosbach entstand noch im April 1945 das historische, erschütternde Buch „Ofiary Nikczemności“ („Geopfertes Volk“) von Mieczysław Chersztein, das die Gräueltaten und Verbrechen an den Polen in der Region dokumentierte.
Administrative Rolle von Landrat Wilhelm Compter
Landrat Wilhelm Compter hielt den zivilen Verwaltungsapparat aufrecht, der diese Endphase logistisch stützte. Zwar verhinderte er am 31. März 1945 durch die Einsetzung des Bürgermeisters Wilhelm Kapferer die militärische Zerstörung der Kernstadt Mosbach, doch an den brutalen Räumungen der Lager, den Todesmärschen und den rassistischen Exekutionen an Polen in den Wochen zuvor griff seine Behörde administrativ nicht korrigierend ein.
(QUELLE: Google KI-Tool, 20.06.2026)
Von der NSDAP vor 1945 zur CDU nach 1945:
Am Beispiel des Nazi-Juristen und Mosbacher NSDAP-Landrats Wilhelm Compter mit seiner CDU-Karriere als Bürgermeister von Pforzheim nach 1945
Mosbacher Nazi-Jurist und NSDAP-Landrat Wilhelm Compter als EXZESSIVER NS-SCHREIBTISCHTÄTER und KARRIERE-OPPURTUNIST in der NSDAP vor 1945 und in der CDU nach 1945
Die CDU wurde am 26. Juni 1945 mit der Veröffentlichung eines Gründungsaufrufs in Berlin ins Leben gerufen. Sie entstand als überkonfessionelle Sammlungsbewegung, um nach dem Zweiten Weltkrieg auf Basis christlicher, demokratischer und sozialer Werte einen neuen Staat aufzubauen. Die Union formierte sich als direkte Nachfolgepartei des katholischen Zentrums aus der Weimarer Republik, öffnete sich aber bewusst evangelischen Christen sowie Liberalen und Gewerkschaftern. Ziel war es, die konfessionelle Spaltung im konservativen Lager aufzuheben und eine moderne Volkspartei zu etablieren.
Nordbaden (Amerikanische Besatzungszone): Die Gründung der CDU im heutigen Baden verlief nach 1945 aufgrund der Aufteilung in verschiedene Besatzungszonen zweigleisig in einen nördlichen und einen südlichen Landesverband. August 1945: Gründung der interkonfessionellen Christlich-Demokratischen Partei (CDP) in Karlsruhe. Sie gilt als die erste offizielle Parteigründung in Baden nach dem Krieg. Februar 1946: Die CDP formiert sich offiziell zum Landesverband Nordbaden und übernimmt den reichsweit einheitlichen Namen Christlich Demokratische Union (CDU). Sitz des Verbandes wird Karlsruhe.
Hermann Wilhelm Compter (* 31. Dezember 1890 in Bühl; † 24. August 1966 in Pforzheim) war ein deutscher Jurist, Verwaltungsbeamter und Politiker, der nach dem Zweiten Weltkrieg der neugegründeten CDU in Baden in 1946 beitrat.
Politische und berufliche Stationen im Überblick:
NSDAP-Landrat in Mosbach (1938–1945): Wilhelm Compter war ab Juli 1938 Landrat des Landkreises Mosbach. Am 31. März 1945 – unmittelbar vor dem Einmarsch der alliierten Truppen – ernannte er den Kommunalpolitiker Wilhelm Kapferer zum Bürgermeister. Dieser übergab die Stadt am 2. April kampflos durch das Hissen der weißen Flagge.
Internierung & Nachkriegszeit: Am Tag der kampflosen Übergabe wurde Compter von den Amerikanern interniert und blieb dies (mit einer kurzen Unterbrechung) bis Juli 1946. Nach seiner Entlassung arbeitete er zunächst als unbezahlte Hilfskraft in einer Mosbacher Rechtsanwaltskanzlei und schloss sich in dieser Zeit der neugegründeten CDU an.
Bürgermeister/Beigeordneter in Pforzheim (1948–1964):
Im Oktober 1948 wählte man ihn in Pforzheim zum Beigeordneten und zweiten hauptamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters. Nach erfolgreicher Wiederwahl übte er dieses kommunale Spitzenamt bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand im Jahr 1964 aus.
Wilhelm Compter trat zum 1. Mai 1933 der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 2.543.456). Während der Zeit des Nationalsozialismus war er jedoch kein Bürgermeister, sondern amtierte von 1938 bis zum Kriegsende 1945 als Landrat des Landkreises Mosbach.
Die Verbindung zum Bürgermeisteramt stellt sich historisch wie folgt dar:
Einsetzung eines Bürgermeisters (1945): In seiner Funktion als Landrat ernannte Compter am 31. März 1945 den Mosbacher Kommunalpolitiker Wilhelm Kapferer zum Bürgermeister, um die kampflose Übergabe der Stadt an die vorrückenden amerikanischen Truppen einzuleiten.
Bürgermeister/Beigeordneter in der Nachkriegszeit: Seine eigene Zeit in einer städtischen Verwaltung begann erst nach dem Krieg und seiner Internierung. Nach seinem Beitritt zur neu gegründeten CDU wurde er 1948 zum Beigeordneten und stellvertretenden Oberbürgermeister von Pforzheim gewählt – ein Amt, das er bis 1964 begleitete.
In der NS-Hierarchie war Compter als Landrat somit der Leiter der staatlichen Kreisverwaltung, während die eigentlichen Stadt- und Gemeindebürgermeister der Region seiner Aufsicht unterstanden.
(QUELLE: Google KI-Tool, 22.06.2026)
Zustimmung von Konservativen und Liberalen zu Hitlers Ermächtigungsgesetz im März 1933, die dann später nach 1945 die CDU begründen
Das Ermächtigungsgesetz wurde am 23. März 1933 im Reichstag (in der Berliner Krolloper) mit einer überwältigenden Mehrheit von 444 Ja-Stimmen gegen 94 Nein-Stimmen verabschiedet. Es setzte die Weimarer Verfassung de facto außer Kraft und legte den Grundstein für die NS-Diktatur, indem es der Regierung Hitler erlaubte, Gesetze ohne das Parlament zu beschließen. Da für das Gesetz eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit notwendig war, war die NSDAP zwingend auf die Unterstützung anderer Fraktionen angewiesen.
Wer stimmte dafür?
Dem Ermächtigungsgesetz stimmten die NSDAP, die Deutschnationale Volkspartei (DNVP) sowie alle bürgerlichen, liberalen und christlichen Parteien zu.
Zentrumspartei & Bayerische Volkspartei (BVP): Die katholischen Parteien stimmten geschlossen dafür. Hitler hatte ihnen zuvor mündliche Garantien für den Fortbestand der katholischen Kirche und der christlichen Schulen gegeben. Die Abgeordneten glaubten fälschlicherweise, durch ein „Ja“ Schlimmeres verhindern oder Rechte bewahren zu können.
Deutsche Staatspartei (DStP): Auch die liberalen Abgeordneten (unter ihnen der spätere erste Bundespräsident Theodor Heuss) gaben dem Druck nach und stimmten geschlossen mit Ja.
Wer stimmte dagegen?
Die SPD war die einzige Partei, die geschlossen gegen das Ermächtigungsgesetz stimmte (94 Nein-Stimmen).Der SPD-Parteivorsitzende Otto Wels hielt trotz Todesdrohungen die letzte freie Rede im Reichstag. Er prägte dabei den historischen Satz: „Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht. “Nicht alle SPD-Abgeordneten konnten abstimmen: Viele waren bereits verhaftet worden, auf der Flucht oder wurden gewaltsam am Betreten des Saales gehindert.
Warum gab es keine Stimmen der KPD?
Die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) nahm an der Abstimmung überhaupt nicht teil. Ihre 81 Reichstagsmandate waren von den Nationalsozialisten bereits im Zuge der Reichtagsbrandverordnung de facto annulliert worden. Die Abgeordneten saßen entweder bereits in Konzentrationslagern, waren im Untergrund oder ins Ausland geflohen.
Die Rolle von Terror und Einschüchterung
Die Abstimmung fand unter extremem physischem und psychischem Druck statt. Das Gebäude der Krolloper war von bewaffneten Einheiten der SA und SS umstellt, die auch im Plenarsaal postiert waren und den Abgeordneten offen drohten. Durch eine von Reichstagspräsident Hermann Göring beschlossene Änderung der Geschäftsordnung wurden zudem abwesende (inhaftierte) Abgeordnete einfach als „entschuldigt anwesend“ gewertet, um das Quorum für die Zweidrittelmehrheit künstlich zu sichern.
(QUELLE: Google KI-Tool, 24.06.2026)
Die Juristen WIlhelm Compter und Hans Filbinger stellen beide in 1933 den NSDAP-Aufnahmeantrag,
agieren als Nazi-Juristen bis 1945 und machen dann in und mit der CDU politische Karrieren nach 1945
Hans Filbinger (1913–2007) war einer der einflussreichsten CDU-Politiker in der Geschichte der Bundesrepublik, dessen politische Karriere 1978 aufgrund der Enthüllungen über seine NS-Vergangenheit als Marinerichter abrupt endete.
Die Stationen im Nationalsozialismus (NSDAP)
Frühe Verflechtungen: Filbinger war ab 1933 Mitglied im Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbund (NSDStB) und ab 1934 Mitglied der SA.
NSDAP-Eintritt: Entgegen seinen späteren Aussagen, er sei erst 1937 aus rein beruflichen Gründen beigetreten, belegen historische Dokumente, dass er bereits 1933 einen Aufnahmeantrag stellte. Wegen eines allgemeinen Aufnahmestopps wurde er schließlich 1937 offiziell als NSDAP-Mitglied registriert.
Rolle als Marinerichter:
Ab 1940 diente er in der Kriegsmarine und agierte ab 1943 als Marinerichter. In den letzten Zügen des Zweiten Weltkriegs (noch im Jahr 1945) war er an der Beantragung und Fällung von mindestens vier Todesurteilen gegen Deserteure und Wehrkraftzersetzer beteiligt.
Aufstieg in der Nachkriegszeit (CDU)Parteieintritt: Filbinger schloss sich im Jahr 1951 der CDU an.
Spitzenämter: Er stieg schnell auf, wurde 1960 Innenminister und regierte von 1966 bis 1978 als Ministerpräsident von Baden-Württemberg. Er holte für die CDU absolute Mehrheiten im Bundesland und stieg zudem zum stellvertretenden CDU-Bundesvorsitzenden auf.
Der Sturz: Die Filbinger-Affäre (1978)Im Jahr 1978 machte der Dramatiker Rolf Hochhuth Filbingers Vergangenheit als „Furchtbarer Jurist“ öffentlich. Filbinger versuchte zunächst, die Vorwürfe gerichtlich zu unterdrücken, und behauptete, er habe keine Todesurteile gefällt. Als die Akten das Gegenteil bewiesen und er seine Handlungen mit dem Satz „Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein!“ verteidigte, verlor er jeglichen politischen Rückhalt. Am 7. August 1978 trat er von allen Staats- und Parteiämtern zurück. Er blieb bis zu seinem Tod eine tief umstrittene Figur der Vergangenheitsbewältigung in Deutschland.
(QUELLE: Google KI-Tool, 22.06.2026)
Kooperationen zwischen dem Nazi-Juristen und Mosbacher NSDAP-Landrat Wilhelm Compter und den Mosbacher NSDAP-Bürgermeistern, selbst teilweise Nazi-Juristen
In der Zeit des Nationalsozialismus und bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs im April 1945 gab es in Mosbach eine Reihe von NSDAP-Bürgermeistern, die nach der erzwungenen Amtsenthebung des demokratischen Bürgermeisters Eugen Boulanger im März 1933 eingesetzt wurden.
Die Bürgermeister von Mosbach in der Zeit von 1933 bis 1945 in chronologischer Reihenfolge:
Theophil Lang (1933–1938): Er wurde nach der Gleichschaltung der Kommunalverwaltung im Mai 1933 vom NS-Bürgerausschuss als NSDAP-Kandidat gewählt.
Fred Himmel (1938–1941)
Anton Rheindl (1941–1942)
Arthur Muser (1942–1945): Er amtierte bis in die letzten Kriegstage des Jahres 1945.
Das Kriegsende und der Übergang 1945:
Am 31. März 1945 setzte der damalige Landrat Wilhelm Compter den lokalen Politiker Wilhelm Kapferer kurzfristig als neuen Bürgermeister ein. Kapferer hatte die Aufgabe, die Stadt vor den heranrückenden US-Truppen zu schützen, und übergab Mosbach schließlich am 2. April 1945 kampflos.
Kurz nach dem Einmarsch der Amerikaner wurde noch im Jahr 1945 Wilhelm Schwarz (CDU) als neuer Bürgermeister für die Nachkriegszeit eingesetzt, welcher das Amt bis 1954 begleitete.
Wilhelm Compter und Theophil Lang waren zwei zentrale Figuren der nationalsozialistischen Verwaltung im Raum Mosbach, deren Amtszeiten sich jedoch zeitlich im selben Jahrzehnt nicht direkt überschnitten:
Die Rollen und Amtszeiten im Vergleich:
Theophil Lang (Bürgermeister 1933–1938): Er amtierte direkt nach der nationalsozialistischen „Machtergreifung“. Als NSDAP-Mitglied übernahm er die Stadtverwaltung Mosbach im Mai 1933, nachdem der demokratische Bürgermeister Eugen Boulanger aus dem Amt gedrängt worden war. Seine Amtszeit endete im Jahr 1938.
Wilhelm Compter (Landrat 1938–1945): Compter kam erst im Juli 1938 nach Mosbach, als er zum dortigen staatlichen Landrat ernannt wurde. Er leitete die übergeordnete Kreisverwaltung während des gesamten Zweiten Weltkriegs bis zum Zusammenbruch des NS-Regimes im April 1945.
Das institutionelle Verhältnis:
In der Verwaltungsstruktur des NS-Staates war der Landrat der direkte Vertreter des Staates und der oberste Chef des Landkreises. In dieser Funktion stand Compter hierarchisch über den Bürgermeistern der Gemeinden des Kreises.
Da Theophil Lang Mosbach jedoch genau in dem Jahr verließ (1938), in dem Wilhelm Compter als Landrat eingesetzt wurde, arbeiteten die beiden in diesen spezifischen Funktionen kaum oder gar nicht zusammen.
Compters wichtigster Ansprechpartner im Mosbacher Rathaus war stattdessen Langs direkter Nachfolger, der NSDAP-Bürgermeister Fred Himmel (Amtszeit 1938–1941).
Der historische Ausgangpunkt:
Beide Männer waren Teil des NS-Apparats in der Region, machten jedoch nach 1945 völlig unterschiedliche politische Entwicklungen durch: Während die Ära der NS-Bürgermeister im April 1945 endgültig vorbei war, gelang Wilhelm Compter nach seiner Internierung durch die Alliierten politisch der Neuanfang: Er trat der CDU bei und machte Karriere in der Nachkriegsverwaltung von Pforzheim.
(QUELLE: Google KI-Tool, 22.06.2026)
Mosbacher Nazi-Juristen: Wilhelm Compter und Fred Himmel
Wilhelm Compter und Fred Himmel bildeten von 1938 bis 1941 das zentrale nationalsozialistische Führungsduo in der Kreisstadt Mosbach. Während Compter als Landrat die staatliche Kreisverwaltung anführte, leitete Himmel als Bürgermeister die Stadtverwaltung.
Die wichtigsten Aspekte ihrer Zusammenarbeit und ihrer Rollen im NS-Apparat:
Das Machtgefüge in Mosbach (1938–1941)Parallele Amtszeiten:
Beide Männer traten ihren Dienst im selben Jahr an. Wilhelm Compter übernahm im Juli 1938 das Amt des Landrats. Dr. Fred Himmel – ein promovierter Jurist, der zuvor als NS-Sozialreferent in Heidelberg tätig war – wurde im selben Jahr Bürgermeister von Mosbach.
Hierarchie: Als Landrat stand Compter in der staatlichen Verwaltungshierarchie über dem Bürgermeister. Sie arbeiteten eng zusammen, um die NS-Politik und die Gleichschaltung der Kommunalverwaltung auf lokaler Ebene umzusetzen.
Ideologische Ausrichtung: Fred Himmel galt als überzeugter Nationalsozialist; schon seine Heidelberger Dissertation stützte sich maßgeblich auf NS-Parteireden. Auch Compter war seit Mai 1933 NSDAP-Mitglied.
Das Ende der direkten Zusammenarbeit:
Einberufung zur Wehrmacht: Die direkte administrative Zusammenarbeit in Mosbach endete im Jahr 1941, als Fred Himmel zur Wehrmacht eingezogen wurde.
Formelle Fortdauer: Obwohl Himmel als Soldat an die Front zog (und 1944 in Gefangenschaft geriet), blieb er rein formal und auf dem Papier bis zum Kriegsende 1945 der offizielle Bürgermeister von Mosbach.
Vertretung im Rathaus: Vor Ort in Mosbach musste Compter die Amtsgeschäfte im Rathaus ab 1941 jedoch mit Himmels Vertretern koordinieren – zunächst mit Anton Rheindl (1941–1942) und danach mit Arthur Muser (1942–1945).
Die Zeit nach 1945:
Nach dem Zusammenbruch des Regimes trennten sich die Wege der beiden: Während Landrat Compter nach seiner Internierung der CDU beitrat und eine erfolgreiche Nachkriegskarriere in der Pforzheimer Stadtverwaltung einschlug, siedelte Fred Himmel nach dem Krieg nach Mannheim über und war dort für die evangelische Kirche tätig.
Dr. Fred Himmel amtierte von 1938 bis 1941 als regulärer Bürgermeister von Mosbach während der Zeit des Nationalsozialismus.
Fakten zu seiner Person und Amtszeit:
Beruflicher und ideologischer Hintergrund: Fred Himmel war promovierter Jurist. Vor seinem Amtsantritt in Mosbach arbeitete er unter anderem als NS-Sozialreferent in Heidelberg. Seine wissenschaftlichen Arbeiten und rechtlichen Ausführungen aus den 1930er Jahren stützten sich stark auf die NS-Ideologie und offizielle Parteireden.
Amtsantritt in Mosbach (1938):
Er übernahm die Stadtverwaltung im Sommer 1938. Damit folgte er auf Theophil Lang, unter dem die Gleichschaltung der Mosbacher Kommunalpolitik begonnen hatte. Fast zeitgleich trat auch der neue staatliche Landrat Wilhelm Compter seinen Dienst im Mosbacher Schloss an.
Kriegsbedingtes Ausscheiden (1941): Himmels aktive Zeit im Mosbacher Rathaus endete im Jahr 1941 vorzeitig, als er zur Wehrmacht eingezogen wurde, um im Zweiten Weltkrieg an der Front zu dienen.
Formeller Status bis 1945: Obwohl er die Amtsgeschäfte vor Ort nicht mehr ausüben konnte, blieb er rein formal bis zum Zusammenbruch des NS-Regimes im Jahr 1945 der offizielle Bürgermeister der Stadt. Die eigentliche Arbeit im Rathaus übernahmen nacheinander seine Stellvertreter Anton Rheindl (1941–1942) und Arthur Muser (1942–1945).
Nachkriegszeit: Nach seiner Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft kehrte Himmel nicht mehr in den Staatsdienst zurück. Er zog nach Mannheim und war dort über viele Jahre hinweg in der Verwaltung der Evangelischen Kirche tätig.
(QUELLE: Google KI-Tool, 22.06.2026)
Mosbacher Nazi-Juristen: Wilhelm Compter und Anton Rheindl
Wilhelm Compter und Anton Rheindl arbeiteten von 1941 bis 1942 direkt in der Verwaltung von Mosbach zusammen. Während Compter als Landrat die übergeordnete Kreisverwaltung anführte, übernahm Rheindl in dieser kurzen Phase die Führung der Stadtverwaltung.
Die Rollen und das Zusammenwirken:
Hintergrund der Amtsübernahme: Nachdem der reguläre NSDAP-Bürgermeister Fred Himmel 1941 zur Wehrmacht eingezogen worden war, übernahm Anton Rheindl (ein lokaler Rechtsanwalt) interimistisch das Bürgermeisteramt in Mosbach.
Die Hierarchie vor Ort: Als Landrat war Wilhelm Compter die staatliche Aufsichtsbehörde des Bürgermeisters. Rheindl musste in allen kreisrelevanten und kriegswichtigen Angelegenheiten – wie der Organisation der lokalen Versorgung und zivilen Schutzmaßnahmen im zweiten Kriegsjahr – direkt mit Landrat Compter kooperieren.
Kurze Amtszeit: Das Zusammenspiel währte nicht lange. Bereits 1942 schied Rheindl wieder aus dem Amt aus, und Arthur Muser übernahm den Posten des Bürgermeisters für die restlichen Kriegsjahre.
Anton Rheindl (* 1875; † 1958) amtierte von 1941 bis 1942 als kommissarischer Bürgermeister von Mosbach.
Fakten zu seiner Person und Amtszeit:
Berufshintergrund: Rheindl war von Beruf niedergelassener Rechtsanwalt in Mosbach. Bereits im Großherzogtum Baden war er im Justizdienst aktiv und wurde dort 1910 als Fiskalanwalt geführt.
Kriegsbedingte Übernahme: Er war kein regulär gewählter Verwaltungspolitiker, sondern übernahm die Stadtverwaltung im Zweiten Weltkrieg interimsweise. Anlass war die Einberufung des amtierenden NSDAP-Bürgermeisters Fred Himmel zur Wehrmacht im Jahr 1941.
Kurzes Interim: Seine Amtszeit währte nur etwa ein Jahr. Da die Doppelbelastung oder die Anforderungen der NS-Kriegsverwaltung für den gelernten Juristen im fortgeschrittenen Alter schwer vereinbar waren, schied er 1942 wieder aus. Sein Nachfolger wurde Arthur Muser.
Grabstätte: Anton Rheindl verstarb im Jahr 1958 und liegt auf dem Friedhof in Mosbach begraben.
Wilhelm Compter und Arthur Muser bildeten von 1942 bis zum Kriegsende im Frühjahr 1945 die Führungsspitze der NS-Verwaltung in Mosbach. Während Compter als Landrat den Landkreis leitete, stand Muser als Bürgermeister an der Spitze der Stadtverwaltung. Die Zusammenarbeit der beiden Männer war durch die schwersten Phasen des Zweiten Weltkriegs und das schrittweise Zusammenbrechen der zivilen Ordnung geprägt.
Das administrative Zusammenwirken im Krieg (1942–1945):
Verwaltung unter Extrembedingungen:
Als Arthur Muser 1942 das Bürgermeisteramt übernahm, stand die Kommunalpolitik ganz im Zeichen der Kriegswirtschaft. In enger Abstimmung mit Landrat Compter mussten die Zwangsbewirtschaftung von Lebensmitteln, zivile Luftschutzmaßnahmen und die Organisation des alltäglichen Überlebens koordiniert werden.
Hierarchische Verteilung: In der Verwaltungshierarchie war Landrat Compter als Vertreter des Staates dem Bürgermeister Muser übergeordnet. Alle wesentlichen, kriegswichtigen Anordnungen liefen über das Landratsamt und mussten von Muser im Mosbacher Rathaus umgesetzt werden.
Das dramatische Kriegsende im März/April 1945Die Wege der beiden Spitzenbeamten gipfelten in den dramatischen Ereignissen kurz vor dem Einmarsch der alliierten Streitkräfte:
Das Ende von Musers Amtszeit: Als sich die amerikanischen Truppen Ende März 1945 der Stadt näherten, endete die Amtszeit von Arthur Muser im Chaos der letzten Kriegstage.
Compters Notmaßnahme: Um ein militärisches Schicksal wie die Zerstörung der Stadt zu verhindern, handelte Landrat Compter am 31. März 1945 eigenmächtig. Er setzte den lokalen, politisch unbelasteten Kaufmann Wilhelm Kapferer als neuen Bürgermeister ein.
Die kampflose Übergabe: Diese von Compter initiierte Amtsübergabe führte dazu, dass Kapferer Mosbach nur zwei Tage später, am 2. April 1945, durch das Hissen der weißen Flagge kampflos an die US-Armee übergeben konnte. Sowohl Compter als auch Muser wurden nach dem Einmarsch der Amerikaner des Amtes enthoben. Während Compter interniert wurde und später in der CDU politisch wieder Fuß fasste, endete die administrative Ära Musers im Frühjahr 1945 endgültig.
Arthur Muser amtierte von 1942 bis zum 31. März 1945 als der letzte NSDAP-Bürgermeister von Mosbach vor dem Ende des Zweiten Weltkriegs.
Seine Rolle in Mosbach:
Amtsantritt im Krieg: Muser übernahm das Bürgermeisteramt mitten im Zweiten Weltkrieg (1942), nachdem sein Vorgänger Anton Rheindl die kommissarische Leitung abgegeben hatte.
Kriegsalltag: Seine Amtszeit war vollständig von den Herausforderungen der Kriegswirtschaft geprägt. Er unterstand dabei direkt dem staatlichen Landrat Wilhelm Compter und musste die zivilen Schutzmaßnahmen sowie die Mangelverwaltung vor Ort organisieren.
Das plötzliche Amtsende: Musers Herrschaft im Rathaus endete abrupt am 31. März 1945. Angesichts der heranrückenden US-Armee entzog ihm Landrat Compter die Verantwortung und setzte den politisch unbelasteten Kaufmann Wilhelm Kapferer ein, um eine geordnete, kampflose Übergabe der Stadt zu sichern. Muser wurde nach dem Einmarsch der alliierten Truppen wie die gesamte NS-Führung dauerhaft seines Amtes enthoben. Im Sommer 1945 setzten die Amerikaner Wilhelm Schwarz (CDU) als neuen Bürgermeister ein.
(QUELLE: Google KI-Tool, 22.06.2026)
NS-Verfahren gegen den Mosbacher Nazi-Jurist und NSDAP-Landrat Wilhelm Compter als EXZESSIVER NS-SCHREIBTISCHTÄTER
und KARRIERE-OPPURTUNIST in der NSDAP vor 1945 und in der CDU nach 1945
Gegen Wilhelm Compter liegen keine historischen Belege oder juristischen Urteile für eine direkte Beteiligung an NS-Kriegsverbrechen oder Tötungsdelikten vor. Anders als im Fall von Hans Filbinger, der als Marinerichter nachweislich Todesurteile fällte, war Compter als Landrat Teil der zivilen und staatlichen Verwaltung.
Seine historische Belastung und seine Rolle im Nationalsozialismus lassen sich wie folgt einordnen:
1. Verwaltungstechnische Mitverantwortung:
Als staatlicher Landrat des Landkreises Mosbach (1938–1945) und NSDAP-Mitglied war Compter ein wichtiger Funktionsträger im NS-Staat. In dieser Position trug er die administrative Mitverantwortung für die reibungslose Umsetzung der NS-Politik auf regionaler Ebene.
Dazu gehörten: Die Durchsetzung der Kriegswirtschaft und der Zwangsbewirtschaftung. Die Organisation des zivilen Luftschutzes. Die behördliche Überwachung und Zuarbeit bei der Ausgrenzung politisch oder rassistisch Verfolgter im Landkreis.
2. Das Handeln bei Kriegsende (März 1945)Sein historisch am besten dokumentiertes Handeln betrifft die Abwendung eines Kriegsverbrechens oder einer Zerstörung in den letzten Kriegstagen:
Entgegen dem geltenden „Nerobefehl“ Adolf Hitlers (der die Zerstörung der Infrastruktur vor dem Einmarsch der Alliierten vorsah) und den fanatischen Durchhaltebefehlen der NS-Führung entmachtete Compter am 31. März 1945 den NSDAP-Bürgermeister Arthur Muser. Er setzte den politisch unbelasteten Wilhelm Kapferer ein, um die kampflose Übergabe der Stadt Mosbach an die US-Streitkräfte einzuleiten. Dies verhinderte ein Blutvergießen in der Zivilbevölkerung.
3. Entnazifizierung und Spruchkammerverfahren:
Aufgrund seiner hohen Position als Landrat wurde Compter nach April 1945 von der US-Militärregierung verhaftet und bis Juli 1946 in einem Alliierten Internierungslager festgehalten. In den anschließenden deutschen Spruchkammerverfahren (Entnazifizierung) wurde er – wie viele Beamte seiner Ebene, die nicht direkt an Gewalttaten beteiligt waren – schrittweise entlastet oder als „Mitläufer“ bzw. „Minderbelasteter“ eingestuft. Diese Einstufung bildete die rechtliche Grundlage dafür, dass er ab 1948 in Pforzheim wieder in den öffentlichen Dienst eintreten, der CDU beitreten und Karriere als Beigeordneter machen konnte.
Zusammenfassend war Wilhelm Compter ein Mitläufer und Funktionär des Unrechtsregimes, dem jedoch persönlich keine spezifischen Gewalttaten oder NS-Verbrechen zur Last gelegt wurden.
Das Verfahren gegen Wilhelm Compter nach dem Zweiten Weltkrieg war ein klassisches Spruchkammerverfahren zur Entnazifizierung, das in der amerikanischen Besatzungszone durchgeführt wurde. Da er als Landrat ein hoher Staatsbeamter und seit 1933 NSDAP-Mitglied war, fiel er unter die automatischen Arrest-Direktiven der Alliierten .
Das Verfahren und seine Stationen gliederten sich wie folgt:
1. Die automatische Internierung (1945–1946)Unmittelbar nach der kampflosen Übergabe der Stadt Mosbach im April 1945 wurde Compter von der US-Militärregierung des Amtes enthoben und verhaftet. Aufgrund seiner Einstufung als hoher Funktionsträger des NS-Regimes verbrachte er rund 15 Monate in alliierter Internierungshaft (bis Juli 1946). Diese Internierung diente dazu, potenzielle NS-Führungskräfte zu isolieren, während die Ermittlungen für die Verfahren anliefen.
2. Das Spruchkammerverfahren (Entnazifizierung): Nach seiner Entlassung aus dem Internierungslager musste sich Compter dem gesetzlich geregelten deutschen Spruchkammerverfahren stellen.
Diese Kammern fällten keine strafrechtlichen Urteile, sondern bewerteten das politische Verschulden und stuften die Betroffenen in eine von fünf Kategorien ein: Hauptschuldige/Belastete/Minderbelastete/Mitläufer/Entlastete
3. Bewertung und Urteil der Kammer: Bei Beamten in der Position eines Landrats drohte im Regelfall eine Einstufung als „Belasteter“, was dauerhafte Berufsverbote und Rentenkürzungen zur Folge gehabt hätte.
Im Fall von Wilhelm Compter wirkten sich jedoch zwei wesentliche Faktoren strafmildernd aus: Keine persönlichen Gewalttaten: Es gab keine Beweise oder Anzeigen, dass Compter persönlich in Verbrechen verwickelt war oder ideologische Grausamkeiten aktiv vorangetrieben hatte.
Das Handeln bei Kriegsende: Seine Entscheidung, den NS-Bürgermeister Arthur Muser abzusetzen und Wilhelm Kapferer zu ernennen, um Mosbach kampflos an die Amerikaner zu übergeben, wurde als aktive Abkehr vom Regime in letzter Sekunde gewertet. In der Folge wurde Compter im Verfahren schrittweise heruntergestuft – letztlich als „Mitläufer“ (Kategorie 4) oder „Minderbelasteter“ (Kategorie 3).
4. Die rechtliche Folge (Rehabilitation)Dieses milde Urteil der Spruchkammer war die juristische Voraussetzung dafür, dass Compter im Zuge der einsetzenden „Reintegration“ ehemaliger Beamter in der frühen Bundesrepublik wieder in den Staatsdienst zurückkehren durfte.
Es ermöglichte ihm: Den Beitritt zur neu gegründeten CDU.
Die erfolgreiche Kandidatur im Oktober 1948 zum Beigeordneten und stellvertretenden Oberbürgermeister in Pforzheim, ein Amt, das er bis zu seiner Pensionierung im Jahr 1964 unbeschadet ausüben konnte.
(QUELLE: Google KI-Tool, 22.06.2026)
Die Prüfung Ihres Anliegens, dass es notwendig sei, mittels „einer landesgesetzlichen generellen Regelung die NS-Unrechtsurteile und Gerichtsentscheidungen zu NS-Euthanasie und NS-Zwangssterilisierungen in Baden, Württemberg sowie im nationalsozialistischen Gau Baden-Elsass aufheben zu lassen, da EBEN diese Beseitigung des nationalsozialistischen Unrechts bzgl. der NS-Euthanasie und NS-Zwangssterilisierung bisher immer noch aussteht“, hat ergeben, dass die von Ihnen geforderte „landesgesetzliche“ Regelung mangels Gesetzgebungskompetenz nicht vom Landtag von Baden-Württemberg erlassen werden kann. Der Bund hat mit dem Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege die Gesetzgebungskompetenz zur Regelung dieser Materie, die Teil der konkurrierenden Gesetzgebung ist (Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG), an sich gezogen. Es steht Ihnen daher frei, sich in dieser Angelegenheit unmittelbar an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu wenden. SIEHE AUCH: Erinnerung und Aufarbeitung zum Nationalsozialismus und zum Rechtsextremismus beim Landtag Baden-Württemberg >>> SIEHE AUCH: HISTORISCHES: Nazi-Euthanasie in Nord- und Süd-Baden >>> SIEHE AUCH: AKTUELLES & HISTORISCHES: Behindertendiskriminierung, Behindertenfeindlichkeit, - Gedenken und Umgang mit der Nazi-Euthanasie seit 1945 - rechtsextremistisch-orientierte Behindertendiskriminierung aus der Neuen Rechten, u.a. in und aus der AFD - u.a. auch in Mosbach (Baden), Neckar-Odenwaldkreis >>> SIEHE AUCH: Wiederaufnahmeverfahren zur Ruhestandsversetzung von Richter Lothar Kreyssig wegen juristischem Widerstand gegen die NS-(Kinder)-Euthanasie -- u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>> SIEHE AUCH: NS-Euthanasie -- u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach, Baden, Neckar-Odenwaldkreis >>> SIEHE AUCH: Mosbacher Landrat Wilhelm Compter und seine Interessens-Beteiligung an der Nazi-Euthanasie in Mosbach -- Konkrete Tatbeteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in Mosbach im Neckar-Odenwaldkreis -- u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>> SIEHE AUCH: Gerichtliche Verfahren: Nazi-Euthanasie in der Erziehungs- und Pflegeanstalt für Geistesschwache in Mosbach, Baden -- Konkrete Tatbeteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in Mosbach, Neckar-Odenwaldkreis - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>> SIEHE AUCH: Medizinische und juristische Umsetzung der nationalsozialistischen Zwangssterilisierungspolitik, u.a. auch in Mosbach-Baden, Neckar-Odenwaldkreis -- Konkrete Tatbeteiligungen an NS-Verbrechen und NS-Unrecht in der Verschränkung von NS-Medizinverbrechen mit NS-Justizverbrechen in Mosbach, Neckar-Odenwaldkreis, Baden-Württemberg - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>> SIEHE AUCH: Nazi-Ärzte und Mediziner-Prozesse: MEDIZINVERBRECHEN DES NATIONALSOZIALISMUS NS-Euthanasie, NS-Zwangssterilisierung, Experimente an Menschen, ...>>>
Die nationalsozialistischen Massentötungsaktionen von kranken und behinderten Menschen, u.a. in Mosbach-Baden selbst, mit den Tatbeteiligungen der Mosbacher Heil- und Pflegeanstalt für Geistesschwache, mit den Ausführungsverantwortlichen von Deportationen in die Vernichtungsanstalten, mit den Tatbeteiligungen des Vormundschafts-Amtsgerichts Mosbach, mit den Tatbeteiligungen des Polizei- und Standesamtes der Vernichtungsanstalt Grafeneck zum Fälschen der Todesursachen und Todesdaten, mit den Nazi-Zwangssterilisierungen von psychisch kranken Menschen, mit dem Profitierungsversuch des Mosbacher Landrates Wilhelm Compter, sowie die NS-Medizin- und Justizverbrechen mit dem entgegen gesetzten Widerstandshandeln des Richters Kreyssig, mit dem Agieren des hochrangigen NS-Schreibtischtäters Hefelmann, mit den Tatbeteiligungen der Mosbacher Staatsanwaltschaft, mit der NS-Zwangssterilisierung von deutsch-afrikanischen Mischlingskindern werden bereits beim Amtsgericht Mosbach in den vom AS entsprechend initiierten und anhängigen Verfahren unter 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22 und 6F 2/23, etc. thematisiert, u.a. seit 2022 mit Wiederaufnahme-, Aufhebungs- und Wiedergutmachungsverfahren SOWIE mit diesbezüglichen Strafanzeigen gemäß § StPO 158.
Strafprozeßordnung (StPO): § 158 Strafanzeige; Strafantrag = (1) Die Anzeige einer Straftat und der Strafantrag können bei der Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten angebracht werden. Die Anzeige und der Strafantrag sind durch die aufnehmende Stelle zu protokollieren oder auf sonstige Weise zu dokumentieren. Dem Verletzten ist auf Antrag der Eingang seiner Anzeige schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung soll eine kurze Zusammenfassung der Angaben des Verletzten zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat enthalten. [...]
Die Entscheidung, dass Mord in Deutschland nicht verjährt, ist eine rechtliche und gesellschaftliche Entscheidung, die sich aus historischen und rechtlichen Gründen ableitet. Die Verjährungsfristen für die meisten Straftaten liegen zwischen drei und dreißig Jahren, während Mord mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet wird. Diese Regelung wurde am 3. Juli 1979 vom Deutschen Bundestag beschlossen und gilt heute als Selbstverständlichkeit. Die Diskussion über die Verjährung von Mordtaten begann 1960 und dauerte bis 1979, als der Bundestag die Verjährung aufheben ließ. Diese Entscheidung ermöglicht es, Täter für die Gräueltaten während der NS-Zeit zur Rechenschaft zu ziehen, auch wenn diese Straftaten viele Jahre zurückliegen.
Die Erste Staatsanwältin Krauth von der Staatsanwaltschaft Stuttgart benennt HIER unter 312 UJs 13242/23 am 09.04.2024 zwar ordnungsgemäß, dass die HIER vorliegenden Anzeigen zu konkreten Mord-Tatbeteiligungen (KEINE VERJÄHRUNG) gem. § 158 StPO zunächst ein Jahr zuvor im April 2023 beim Amtsgericht Mosbach eingereicht wurden. Die Erste Staatsanwältin Krauth von der Staatsanwaltschaft Stuttgart verweigert ABER HIER unter 312 UJs 13242/23 am 09.04.2024 zu benennen, dass die fallzuständige Richtern am Amtsgericht Mosbach Marina Hess sowohl die diesbzgl. jeweiligen KONKRETEN Eingangsbestätigungen als auch die diesbzgl. jeweiligen KONKRETEN Weiterleitungsbestätigungen amtsseitig ENTGEGEN § 158 StPO verweigert hat. Das Amtsgericht Mosbach hat seit dem 03.06.2022 eine gemäß § 158 StPO ordnungsgemäße Eingangsbestätigung mit den Benennungen der Konkreten Eingabedaten, der Konkreten Sachverhaltsbenennungen mit einer kurzen Zusammenfassung der Angaben zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat, zu beanzeigten Täter*innen insbesondere zu beantragten NS- und Rechtsextremismus-Rassismus-Strafverfahren, bisher HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR ausdrücklich und EXPLIZIT versagt und NICHT ausgestellt.
Die Erste Staatsanwältin Krauth von der Staatsanwaltschaft Stuttgart verweigert ABER HIER unter 312 UJs 13242/23 am 09.04.2024 zu benennen, dass das Amtsgericht Mosbach mit der fallzuständigen Richtern am Amtsgericht Mosbach Marina Hess, die vom Antragsteller initiierten Verfahren zur Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen getrennt von o.g. Verfahrenskomplex-Akten in ihrerseits amtsseitig benannten Sonderbänden anlegt, OHNE ABER deren KONKRETE Aktenzeichen und OHNE deren KONKRTE Titel und OHNE deren KONKRTE Inhalte zu benennen und mitzuteilen.
Die Erste Staatsanwältin Krauth von der Staatsanwaltschaft Stuttgart benennt HIER ZWAR unter 312 UJs 13242/23 am 09.04.2024 ordnungsgemäß den angezeigten Tatvorwurf der „Beihilfe zu Mord gegen Mitarbeiter*innen des Polizei- und Standesamtes Grafeneck“ und „des Mordes und Beihilfe zu Mord gegen Angehörige der Mosbacher Polizei und Gestapo“. Die Erste Staatsanwältin Krauth von der Staatsanwaltschaft Stuttgart verweigert HIER ABER GLEICHZEITIG dabei unter 312 UJs 13242/23 am 09.04.2024 die angezeigten Tatzeiten 1933 bis 1945 zu benennen, um damit den historisch eindeutigen "nationalsozialistischen" Verbrechenskontext amtsseitig zu unterdrücken. Die Erste Staatsanwältin Krauth von der Staatsanwaltschaft Stuttgart verweigert ABER HIER unter 312 UJs 13242/23 am 09.04.2024 die angezeigten KONKRETEN zusätzlichen Täterkreise und Tatbeteiligungen des Vormundschaftsgerichtes und des Erbgesundheitsgerichtes beim AMTSGERICHT MOSBACH sowie des Gesundheitsamtes und Jugendamtes beim LANDRATSAMT MOSBACH an der NS-Euthanasie im Neckar-Odenwald-Kreis zu benennen.
Die Erste Staatsanwältin Krauth von der Staatsanwaltschaft Stuttgart verweigert HIER ZUDEM amtsseitig unter 312 UJs 13242/23 am 09.04.2024, die angezeigten Sachverhalte der nationalsozialistischen Massentötungsaktionen von kranken und behinderten Menschen in Mosbach-Baden, Neckar-Odenwald-Kreis, und in Baden-Württemberg zu kontextualisieren und zu benennen. In ihrer gesamten HIER dazu vorliegenden Argumentation verweigert die Erste Staatsanwältin Krauth von der Staatsanwaltschaft Stuttgart HIER unter 312 UJs 13242/23 am 09.04.2024 EXPLIZIT den angezeigten Sachverhalt der Nazi-(Kinder)-Euthanasie zu benennen. UND DIES OBWOHL der Anzeigeerstatter als Hinweisgeber aus der Zivilgesellschaft in seinen Anzeigen auf die allgemein zugänglichen Erkenntnisse aus der lokal- und regionalhistorischen Forschung zu NS-Verbrechen ordnungsgemäß hinweist, die ABER die Erste Staatsanwältin Krauth von der Staatsanwaltschaft Stuttgart in ihrer vorliegenden dokumentierten Strafermittlungsarbeit HIER unter 312 UJs 13242/23 am 09.04.2024 EXPLIZIT verweigert, hinzu zu ziehen. Die Erste Staatsanwältin Krauth von der Staatsanwaltschaft Stuttgart verweigert HIER dabei EXPLIZIT unter 312 UJs 13242/23 am 09.04.2024 u.a. die Erkenntnisse der Gedenkstätte Grafeneck als zentrale Erinnerungs- und Mahnstätte für die 10.654 Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie”-Verbrechen in Südwestdeutschland, sowie u.a. die Erkenntnisse des Gedenkstättenverbundes Neckar-Odenwald-Kreis und der Johannes Diakonie Mosbach anzufragen und diese in ihrer HIER vorliegend dokumentierten Strafermittlungsarbeit einzubeziehen. Die Erste Staatsanwältin Krauth von der Staatsanwaltschaft Stuttgart verweigert HIER ZUDEM unter 312 UJs 13242/23 am 09.04.2024 die Material- und Zitatsammlung, Beweissammlung u.a. aus historischen, politischen, zivilgesellschaftlichen, juristischen, wissenschaftlichen Quellen und Medienberichten, auch benannt von der Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess selbst unter 6F 202/21 und 6F 9/22 am 17.08.2022 unter… http://www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de/ .... in ihre eigene Strafermittlungsarbeit zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht einzubeziehen.
Der Landtag Baden-Württemberg gedenkt mit der Landtagspräsidentin Muhterem Aras am 27.01.2023 EXPLIZIT der Opfer des Nationalsozialismus im KONKRETEN GEGENSATZ zur Ersten Staatsanwältin Krauth von der Staatsanwaltschaft Stuttgart HIER unter 312 UJs 13242/23 am 09.04.2024, wobei die Erste Staatsanwältin Krauth HIER auch die in den Anzeigen KONKRET namentlich benannten Opfer der NS-Euthanasie in Mosbach und Grafeneck ihrerseits ABER amtsseitig selbst EXPLIZIT NICHT benennt. Der 17. Landtag von Baden-Württemberg benennt EXPLIZIT in seiner 60. Sitzung am 09.03.2023, in Drucksache 17/4222, Petition 17/1464, die Aussagen des Justizministeriums Baden-Württemberg vom 20.06.2022: „Die Justiz ist trotz des langen Zeitraums und trotz aller rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten nach wie vor bemüht, Mordverbrechen des NS-Regimes auch heute noch aufzuklären.“ Die Erste Staatsanwältin Krauth von der Staatsanwaltschaft Stuttgart dokumentiert HIER dabei EXPLIZIT unter 312 UJs 13242/23 am 09.04.2024, dass sie wie u.a. zuvor dargelegt und belegt, den Aussagen des ihr übergeordneten Justizministeriums in ihrer eigenen konkreten Strafermittlungsarbeit zur Nazi-Euthanasie in Baden-Württemberg ENTGEGEN handelt und entscheidet. Der 17. Landtag von Baden-Württemberg benennt EXPLIZIT in seiner 60. Sitzung am 09.03.2023, in Drucksache 17/4222, Petition 17/1464, die Kooperation von Staatsanwaltschaften mit der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg "auch wenn dies von Jahr zu Jahr aufgrund des hohen Alters möglicher Täter immer weniger wahrscheinlich wird." Der Landtag von Baden-Württemberg teilt dazu im März 2023 mit: "So wurden allein durch die Strafverfolgungsbehörden in Baden-Württemberg in den letzten zehn Jahren 36 neue Verfahren wegen nationalsozialistischer Straftaten eingeleitet." Die Erste Staatsanwältin Krauth von der Staatsanwaltschaft Stuttgart verweigert HIER ZUDEM ihrerseits amtsseitig unter 312 UJs 13242/23 am 09.04.2024 die HIER angezeigten Täter*innen zu ermitteln, u.a. indem die Erste Staatsanwältin Krauth HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR verweigert, die Unterstützung der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg offiziell anzufragen nach Erkenntnissen noch lebender Täter*innen aus dem Tatkomplex der NS-Euthanasie im Neckar-Odenwald-Kreis und in Baden-Württemberg mit dem Täterkreis der möglicher weise NOCH strafrechtlich verfolgbaren Täter*innen bei Innenministerium, Landkreisverwaltungen, Landratsämtern, Gesundheitsämtern, Standesämtern, Polizeibehörden, Vormundschaftsgerichten, Erbgesundheitsgerichten, Amtsgerichten, etc. Der Landtag von Baden-Württemberg benennt im Petitionsverfahren 17/02947 am 09.05.2024 EXPLIZIT NS-Unrechtsurteile und Gerichtsentscheidungen zu NS-Euthanasie und NS-Zwangssterilisierungen in Baden, Württemberg sowie im nationalsozialistischen Gau Baden-Elsass IM KONKRETEN GEGENSATZ zur Ersten Staatsanwältin Krauth von der Staatsanwaltschaft Stuttgart HIER unter 312 UJs 13242/23 am 09.04.2024.
Die Erste Staatsanwältin Krauth von der Staatsanwaltschaft Stuttgart verweigert HIER ZUDEM amtsseitig unter 312 UJs 13242/23 am 09.04.2024 in ihrer eigenen Strafermittlungsarbeit die folgenden relevanten KONKRETEN Akten bei den Mosbacher Justizbehörden anzufordern, zu sichten und auszuwerten ... mit thematischem Bezug auf die Durchführung der NS-Euthanasie und der NS-Zwangssterilisierungen beim Amtsgericht Mosbach 1933-1945, .... die Personalakten zur Kontinuität von beim Amtsgericht Mosbach (Erbgesundheitsgericht, Vormundschaftsgericht) in der NS-Euthanasie und in der NS-Zwangssterilisierung involvierten Nazi-Juristen bei den Mosbacher Justizbehörden nach 1945 sowie die Sach-Akten zur mangelhaften juristischen Aufarbeitung seit 1945 zur NS-Euthanasie und der NS-Zwangssterilisierung im Neckar-Odenwaldkreis.
Die Erste Staatsanwältin Krauth von der Staatsanwaltschaft Stuttgart verweigert HIER ZUDEM amtsseitig unter 312 UJs 13242/23 am 09.04.2024 in ihrer eigenen Strafermittlungsarbeit zu ermitteln und mitzuteilen, dass die Richterin am Amtsgericht Mosbach Marina Hess seit 2022 im o.g. Verfahrenskomplex HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR ihrerseits amtsseitig zusätzlich zu den o.g. Verfahrenseingaben u.a. folgende HIER relevanten Anträge verweigert, mit Eingangs-, Weiterbearbeitungs- und Weiterleitungsbestätigung zu bearbeiten ... HIER die seit 2022 mehrfach beantragte AUFHEBUNG VON NAZI-UNRECHTSURTEILEN ZUR NS-EUTHANASIE am Amtsgericht Mosbach bis 1945 (vgl. Vormundschaftsgericht beim Amtsgericht Mosbach, wie u.a. der Urkundsbeamte Rheinhard in der Vormundschaftssache Gida Falkenstein am 08.10.1945 unter AG MOS FR.N. VIII/595 mit der Verwendung gefälschter Sterbedaten und gefälschter Sterbebegründungen.) ... HIER die seit 2022 mehrfach beantragte AUFHEBUNG VON NAZI-UNRECHTSURTEILEN ZU NS-ZWANGSSTERILISIERUNGEN am Amtsgericht Mosbach bis 1945 (vgl. Erbgesundheitsgerichtes beim Amtsgericht Mosbach, u.a. unter AG MOS Az. XIII 69/35 vom 02.07.1935) ... HIER die seit 2022 mehrfach beantragte JURISTISCHE AUFARBEITUNG ZUR BETEILIGUNG DER STAATSANWALTSCHAFT MOSBACH und DES OBERLANDESGERICHTS KARLSRUHE AN DER NS-EUTHANASIE (vgl. u.a. Bericht d. OStA Mosbach v. 23. 5. 1941, im Bericht d. GStA Karlsruhe v. 3. 6. 1941 (Akten d. RJM, Bundesarchiv, Sign. R 22/20019, Sign. R 22/20020). Die Oberlandesgerichtspräsidenten entledigten sich dieses Auftrags meist durch gemeinschaftliche Besprechungen mit ihren Landgerichtspräsidenten, die bei dieser Gelegenheit von ihren — in Form von Gerüchten - bereits gewonnenen Kenntnissen berichteten und im allgemeinen die Auffassung vertraten, daß von der geheimen und getarnten Durchführung besser abgegangen und ein öffentliches Gesetz verkündet werden solle, da die sich aus der Geheimhaltung ergebenden Schwierigkeiten andernfalls kaum abgestellt werden könnten. Die Forderung, doch „wenigstens vertrauliche Mitteilung der entsprechenden gesetzlichen Ermächtigung an die Justizbehörden" zu machen (Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, 1972, 20. Jahrgang, Heft 3, Juli) ... HIER der seit 2022 mehrfach beantragter AKTENVERNICHTSTOPP der Personalakten zur Kontinuität von beim Amtsgericht Mosbach (Erbgesundheitsgericht, Vormundschaftsgericht, u.a.) in der NS-Euthanasie und in der NS-Zwangssterilisierung involvierten Nazi-Juristen bei den Mosbacher Justizbehörden nach 1945 ...
Konkrete Tatbeteiligung von Mitarbeitern des Amtsgerichts Mosbach - Baden am Massenmord der Nazi-(Kinder)-Euthanasie
BEISPIEL: Der Abtransport von Gida Falkenstein vom Schwarzacher Hof der Anstalt Mosbach ist in der Pfleglingsliste am 17.09.1940 unter der Nr. 1806 festgehalten. Historisch nachgewiesen ist, dass Gida Falkenstein am 17.09.1940 in die Vernichtungsanstalt Grafeneck überführt und nach ihrer Ankunft unmittelbar vergast wurde !!!
Der falsche Todestermin wird hier mitgeteilt am 08.10.1940 durch das Amtsgericht Mosbach, unterzeichnet vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Rheinhard, zur amtsseitigen Vertuschung des Nazi-Euthanasie-Mordes an Gida Falkenstein aus der "Erziehungs- und Pflegeanstalt für Geistesschwache in Mosbach" als eine juristisch-verwaltungstechnische Umsetzungsmaßnahme des Führerbefehls zum Gnadentod seitens der damaligen Nazi-Justiz in Mosbach - Baden. Das Amtsgericht Mosbach - Baden beteiligt sich hier NICHT AM WIDERSTAND GEGEN DIE NAZI-(KINDER)-EUTHANASIE !!! Das Amtsgericht Mosbach – Baden agiert hier in der Richtlinie der sogenannten Schlegelberger-Konferenz zur Vertuschung der Euthanasie-Morde mit der gezielten Angabe falscher Todesursachen und falscher Sterbedaten.
IM GEGENSATZ DAZU: Richter Lothar Kreyssig verweigerte sich den ihm vorgelegten Führer-Mordbefehl in Form eines Handschreibens vom Oktober 1939 aus der Reichskanzlei als Rechtsgrundlage zur Anweisung des sogenannten Gnadentodes für die Planung und die Organisation der Euthanasie-Massentötungsaktion T4 anzuerkennen. In seiner Arbeit als Amts- und Vormundschaftsrichter engagierte sich Lothar Kreyssig öffentlich nachweisbar dann gegen die Ermordung Behinderter und anderer Betreuter im Rahmen der NS-Krankenmorde, untersagte konsequenterweise den Anstaltsleitungen seines Amtsbereichs, Patienten per Deportation auszuliefern und stellte zudem konsequenterweise Strafanzeige gegen Reichsleiter Philipp Bouhler wegen Mordes.
Das Amtsgericht Mosbach mit seinen Mitarbeitern beteiligt sich jedoch hier an der Nazi-rassenhygienisch-ideologischen Umsetzung der sogenannten Vernichtung von sogenannten Ballastexistenzen und der Vernichtung sogenannten unwerten Lebens.
SIEHE AUCH: Erinnerung und Aufarbeitung zum Nationalsozialismus und zum Rechtsextremismus beim Landtag Baden-Württemberg >>> SIEHE AUCH: HISTORISCHES: Nazi-Euthanasie in Nord- und Süd-Baden >>> SIEHE AUCH: AKTUELLES & HISTORISCHES: Behindertendiskriminierung, Behindertenfeindlichkeit, - Gedenken und Umgang mit der Nazi-Euthanasie seit 1945 - rechtsextremistisch-orientierte Behindertendiskriminierung aus der Neuen Rechten, u.a. in und aus der AFD - u.a. auch in Mosbach (Baden), Neckar-Odenwaldkreis >>> SIEHE AUCH: Wiederaufnahmeverfahren zur Ruhestandsversetzung von Richter Lothar Kreyssig wegen juristischem Widerstand gegen die NS-(Kinder)-Euthanasie -- u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>> SIEHE AUCH: NS-Euthanasie -- u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach, Baden, Neckar-Odenwaldkreis >>> SIEHE AUCH: Mosbacher Landrat Wilhelm Compter und seine Interessens-Beteiligung an der Nazi-Euthanasie in Mosbach -- Konkrete Tatbeteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in Mosbach im Neckar-Odenwaldkreis -- u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>> SIEHE AUCH: Gerichtliche Verfahren: Nazi-Euthanasie in der Erziehungs- und Pflegeanstalt für Geistesschwache in Mosbach, Baden -- Konkrete Tatbeteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in Mosbach, Neckar-Odenwaldkreis - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>> SIEHE AUCH: Medizinische und juristische Umsetzung der nationalsozialistischen Zwangssterilisierungspolitik, u.a. auch in Mosbach-Baden, Neckar-Odenwaldkreis -- Konkrete Tatbeteiligungen an NS-Verbrechen und NS-Unrecht in der Verschränkung von NS-Medizinverbrechen mit NS-Justizverbrechen in Mosbach, Neckar-Odenwaldkreis, Baden-Württemberg - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>> SIEHE AUCH: Nazi-Ärzte und Mediziner-Prozesse: MEDIZINVERBRECHEN DES NATIONALSOZIALISMUS NS-Euthanasie, NS-Zwangssterilisierung, Experimente an Menschen, ...>>> SIEHE AUCH: Veröffentlichungen von Gerichtsdokumenten und Gerichtsbeschlüssen - diesbzgl. Problematik u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>>
Kultur und Medien — Ausschuss — hib 488/2024
Antrag zur Aufarbeitung der „Euthanasie“ angenommen
03.07.2024
Berlin: (hib/AW) Die Aufarbeitung der sogenannten „Euthanasie“ und der Zwangssterilisationen während der nationalsozialistischen Diktatur soll intensiviert werden. Der Kulturausschuss billigte am Mittwoch einen entsprechenden gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/11945) mit den Stimmen aller Fraktionen in Abwesenheit der Gruppe Die Linke.
Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, ein Projekt zur bundesweiten Lokalisierung, Sicherung und Konservierung von Patientenakten und Personalunterlagen der Täter zu initiieren, um sie für Forschung, Bildung und Anfragen nutzbar zu machen. Das Projekt soll unter der Beteiligung der Gedenkstätten an den Orten ehemaliger „Euthanasie“-Tötungsanstalten, des Instituts für Geschichte der Medizin und Ethik in der Medizin an der Berliner Charité, den Verbänden von Menschen mit Behinderungen sowie geeigneten Vertretern der Disability Studies durchgeführt werden. Zudem soll eine nationale Fachtagung durchgeführt werden. Darüber hinaus soll die Bundesregierung die Gedenkstätten an den Orten der ehemaligen „T4“-Tötungsanstalten nachhaltig unterstützen, um die bauliche Substanz vor Ort zu erhalten.
Christiane Schenderlein (CDU) betonte die Bedeutung der Gedenkstätten, um Geschichte „erfahrbar“ zu machen: „Wir müssen aus der Geschichte lernen.“
Erhard Grundl (Grüne) verwies darauf, dass trotz der bislang geleisteten Arbeit noch immer „große Lücken in der Forschung“ bestünden, die geschlossen werden müssten. Um so wichtiger sei es, die Patientenakten und Personalunterlagen zu sichern.
Thomas Hacker (FDP) führte an, dass viele Täter nach der NS-Diktatur erneut als Ärzte und Anstaltsleiter Karriere gemacht und versucht hätten, die Akten verschwinden zu lassen.
Götz Frömming (AfD) bezeichnete es als „überfällig“, dass die im Rahmen der sogenannten „Euthanasie“ ermordeten und zwangssterilisierten Menschen als Opfergruppe des Nationalsozialismus anerkannt werden.
Simona Koß (SPD) betonte, dass der „sehr gute“ Antrag nun auch schnell vom Plenum verabschiedet werden sollte. Der Bundestag wird aber voraussichtlich erst nach der parlamentarischen Sommerpause abschließend über den Antrag beraten.
Den nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morden fielen schätzungsweise 300.000 Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen zum Opfer. Aufgrund des 1934 in Kraft getretenen „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ wurden zudem an etwa 400.000 Menschen Zwangssterilisationen durchgeführt.
https://www.bundestag.de/
FRAGESTELLUNG
DER SYMBOLPOLITISCHEN UND JURISTISCHEN
ANERKENNUNG UND ENTSCHÄDIGUNG
u.a. VON OPERN DER NS-EUTHANASIE
UND IHRER FAMILIENANGEHÖRIGEN
Seiteninhalt:
- NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach unter Einbeziehung der forensischen familienpsychologischen sachverständigen Gutachterin aus Kitzingen Antje Wieck
1.1 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers
1.2 6F 9/22 beim AG/FG Mosbach: OFFIZIELLER ANTRAG AN DAS AMTSGERICHT-FAMILIENGERICHT MOSBACH: ZUR AUFARBEITUNG VON NATIONALSOZIALISTISCHEM UNRECHT UND NATIONALSOZIALISTISCHEN VERBRECHEN bezüglich der Beteiligung am Nazi-Euthanasie-Massenmordaktion T4 in Mosbach
1.3 Antrag auf gerichtliche Prüfung der Aberkennung des Bundesverdienstkreuzes für den ehemaligen Mosbacher Nazi-Juristen, NSDAP-Landrat und dann CDU-Bürgermeister Wilhelm Compter an das CDU-geführte Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis, durch den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg, im Kontext der Kontinuität von NS-Funktionseliten und Nazi-Juristen nach 1945 - YouTube-Videos zur Nazi-Euthanasie, zur Nazi-Psychiatrie, zur Nazi-Zwangssterilisation, zu Nazi-Medizinverbrechen
- PodCasts zur Nazi-Euthanasie, zur Nazi-Psychiatrie, zur Nazi-Zwangssterilisation, zu Nazi-Medizinverbrechen
- Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen familienpsychologischen sachverständigen Gutachterin aus Kitzingen Antje Wieck zur Nazi-Euthanasie, zur Nazi-Psychiatrie, zur Nazi-Zwangssterilisation, zu Nazi-Medizinverbrechen in Mosbach
STADT UND UNIVERSITÄTSKLINIKUM GEDACHTEN OPFERN NATIONALSOZIALISTISCHER MEDIZINVERBRECHEN
Heidelberg, 29.01.2024
Gemeinsame Veranstaltung am Holocaust-Gedenktag in der Klinik für allgemeine Psychiatrie
Die Stadt Heidelberg und das Universitätsklinikum Heidelberg haben am Samstag, 27. Januar 2024, bei einer gemeinsamen Gedenkfeier an die Opfer des Holocausts erinnert. Im Mittelpunkt des Gedenkens in der Allgemeinen Psychiatrie im Stadtteil Bergheim standen die Opfer nationalsozialistischer Medizinverbrechen – Menschen, die im Rahmen des gegen Psychiatriepatientinnen und -patienten gerichteten „Euthanasie“-Programms brutal misshandelt und ermordet wurden. Bei der Veranstaltung wurde insbesondere auch der 21 Kinder gedacht, die 1943 und 1944 zu Forschungszwecken in die Heidelberger Psychiatrische Universitätsklinik aufgenommen und 1944 in der Heil- und Pflegeanstalt Eichberg ermordet wurden, um ihre Gehirne in Heidelberg untersuchen zu können. Der Tod dieser Kinder jährt sich im Jahr 2024 zum 80. Mal.
Pressemitteilung der Stadt Heidelberg: „Die Misshandlung und Ermordung dieser 21 Kinder und vieler weiterer Menschen durch die Nationalsozialisten zu Forschungszwecken ist grauenhaft“, sagte Oberbürgermeister Eckart Würzner bei der Gedenkveranstaltung: „Das Schicksal dieser Mädchen und Jungen macht uns einmal mehr deutlich, dass auch hier, mitten in Heidelberg, bestialische Verbrechen begangen wurden. Auch nach nunmehr 80 Jahren erschüttert uns das Leid der Kinder und ihrer Familien zutiefst. Es raubt uns schier die Luft. Wir müssen dem Terror, dem Grauen, ins Gesicht sehen, damit solche Verbrechen nie wieder passieren. Dass Jüdinnen und Juden heute wieder in Deutschland um ihre Sicherheit fürchten, beschämt mich zutiefst.“
„Es ist richtig und wichtig, sich auch den dunklen Kapiteln seiner Vergangenheit zu stellen, denn sie gehören genauso wie die Glanzstunden zu uns“, sagte Professor Ingo Autenrieth, Leitender Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des Universitätsklinikums Heidelberg. „Deshalb danke ich ausdrücklich den Verantwortlichen der Ausstellung „Menschen, die noch leben könnten“ dafür, uns dieses Kapitel buchstäblich vor Augen zu führen. Ein Universitätsklinikum darf nie wieder ein Ort sein, vor dem man Angst haben muss, sondern muss ein Ort der Hoffnung sein, an den man sich jederzeit vertrauensvoll wenden kann. Dafür stehen wir jeden Tag ein.“
Prof. Sabine Herpertz, Geschäftsführende Direktorin des Zentrums für Psychosoziale Medizin, sagte: „Gerade als Psychiaterinnen und Psychiater wissen wir, dass psychische Krankheit mit viel Leiden für Betroffene und ihre Familien einhergeht, kein Defekt oder Makel darstellt, sondern Quelle von Einzigartigkeit ist. Wir sehen uns daher in besonderer Weise verpflichtet, an die grausame Geschichte und an die Opfer dieser Zeit unter psychisch kranken Menschen fortwährend zu erinnern.“
Daneben sprachen auch Prof. Dr. Luise Poustka, Ärztliche Direktorin der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, und Richard Lallathin, Pfarrer der Johannes-Diakonie Mosbach, Grußworte. Prof. Dr. Maike Rotzoll vom Institut für Geschichte der Pharmazie und Medizin an der Philipps-Universität Marburg ging in ihrem Vortrag auf Carl Schneiders Forschung an Kindern in der Heidelberger Psychiatrie 1943/44 ein und gab eine historische Einordnung.
Holocaust-Gedenktag Psychiatrie 2024 044
Vor der Gedenk-Veranstaltung legten (von rechts) Prof. Ingo Autenrieth, Prof. Sabine Herpertz, Oberbürgermeister Eckart Würzner und Katrin Erk (Kaufmännische Direktorin des Universitätsklinikums Heidelberg) einen Kranz am Mahnmal nieder, das an die ermordeten Kinder erinnert. (Foto: Philipp Rothe)
Ausstellung in der Sammlung Prinzhorn
Zugleich erinnert die Ausstellung „Menschen die noch hätten leben können“ in der Sammlung Prinzhorn – eine Einrichtung des Universitätsklinikums Heidelberg – an weitere Opfergruppen: Zwangssterilisierte, als „asozial“ angesehene und in Konzentrationslager eingewiesene Menschen, „Euthanasie“-Opfer und in Vernichtungslagern Ermordete. Die Ausstellung zeigt 150 sehr unterschiedliche Werke aus dem gesamten 20. Jahrhundert. Die Werke verbindet, dass ihre Autorinnen und Autoren allesamt Opfer nationalsozialistischer Verbrechen wurden. Die Ausstellung in der Sammlung Prinzhorn, Voßstraße 2, ist noch bis 31. März 2024 zu den regulären Öffnungszeiten zu sehen: mittwochs von 11 bis 20 Uhr, dienstags sowie donnerstags bis sonntags von 11 bis 17 Uhr. Weitere Informationen
Hintergrund
Die Vereinten Nationen haben 2005 den Jahrestag der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau im Jahr 1945 – den 27. Januar – zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocausts erklärt. Die Stadt Heidelberg gedenkt jährlich an diesem Tag den Opfern des Nationalsozialismus. Jedes Jahr steht eine andere Opfergruppe im Mittelpunkt des Gedenkens.
https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/
1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach unter Einbeziehung der forensischen familienpsychologischen sachverständigen Gutachterin aus Kitzingen Antje Wieck
Nazi-Juristen, NSDAP vor 1945 und CDU nach 1945
auch im Neckar-Odenwaldkreis
Die Richterin am Amtsgericht Mosbach Marina Hess verweigert seit 2022 HIER AKTENKUNDIG HALTBAR NACHWEISBAR im Verfahrenskomplex (6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22, etc., sowie amtsseitige KV-Sonderbände zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Rassismus) die folgenden KONKRETEN NS-relevanten Sachverhalte per gerichtlicher Verfügung zu benennen, per gerichtlicher Verfügung die diesbzgl. juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach u.a. mit Prüfungen und Zuständigkeitsverweisungen zu veranlassen:
Unter dem CDU-geführten Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis, durch den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg, verweigert die Richterin am Amtsgericht Mosbach Marina Hess seit 2022 im o.g. Verfahrenskomplex per gerichtlicher Verfügung zu benennen und juristisch aufarbeiten zu lassen die NS-relevanten Sachverhalte der Nazi-Juristen, bzw. der Juristen als NS-Funktionseliten und/oder z.T. der NSDAP-Mitglieder vor 1945 und dann aber in der Kontinuität von NS-Funktionseliten nach 1945 als CDU-Mitglieder-Juristen wie u.a. Hans Filbinger, Hans Globke, Erwin Karl Eduard Albrecht, Werner Bertheau, Otto Fürst von Bismarck, Herbert Blankenhorn, Gustav Bosselmann, Bruno Brandes, Karl Carstens, Hermann Conring, Franz Etzel, Hans Furler, Helmut Grube, Hans Krüger, Helmut Lemke, Oskar Lutz, Albert Maier, Artur Missbach, Wolfgang Mülberger, Otto Müller-Haccius, Jules Eberhard Noltenius, Karl Pelte, Hans Puvogel, Egon Reinert, Karl Schiess, Ernst Schoof, Gerhard Schröder, Paul Oskar Schuster, Camill Wurz, etc.
Unter dem CDU-geführten Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis, durch den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg, verweigert die Richterin am Amtsgericht Mosbach Marina Hess seit 2022 im o.g. Verfahrenskomplex per gerichtlicher Verfügung zu benennen und juristisch aufarbeiten zu lassen, dass ehemalige NSDAP-Mitglieder als Abgeordnete im Nachkriegs-Parlament in der CDU/CSU einen Anteil bei ca. 29% haben.
Unter dem CDU-geführten Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis, durch den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg, verweigert die Richterin am Amtsgericht Mosbach Marina Hess seit 2022 per gerichtlicher Verfügung zu benennen und juristisch aufarbeiten zu lassen, dass von 1974 bis 1985 der CDU-Politiker Fritz Baier Oberbürgermeister von Mosbach gewesen war. Zum 01.09.1941 mit der NSDAP-Mitgliedsnummer 8.635.931 diente Fritz Baier von 1942 bis 1945 in der Luftwaffe im Nazi-Terror-, Angriffs- und Vernichtungskrieg und wurde 1993 wurde Ehrenbürger der Stadt Mosbach. Unter dem CDU-geführten Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis, durch den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg, verweigert die Richterin am Amtsgericht Mosbach Marina Hess seit 2022 im o.g. Verfahrenskomplex die Aberkennung der Mosbacher Ehrenbürgerschaft des CDU-Politikers und NSDAP-Mitglieds Fritz Baier per gerichtlicher Verfügung prüfen zu lassen. Baier war seit 1952 Mitglied des CDU-Landesvorstandes in Baden-Württemberg.
Unter dem CDU-geführten Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis ... Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess erlässt HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im o.g. anhängigen Verfahrenskomplex selbst KEINE amtsseitigen gerichtlichen Verfügungen zum KONKRETEN Aktenvernichtungsstopp bei den Mosbacher Justizbehörden … (A) für den Zeitraum 1933 bis 1945 … (B) … für themen- und sachbezogene Prüfungen und Verfahren seit 1945 zu juristischen Aufarbeitungen von NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis, d.h. im eigenen Zuständigkeitsbereich der eigenen Justiz-Institutionen. Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess erlässt HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im o.g. anhängigen Verfahrenskomplex selbst KEINE amtsseitigen gerichtlichen Verfügungen zum KONKRETEN Aktenvernichtungsstopp der Personalakten zur Mosbacher Nazi-Justiz 1933 bis 1945 bei den Mosbacher Justizbehörden sowie für themen- und sachbezogene Prüfungen und Verfahren zu juristischen Aufarbeitungen von personellen Kontinuitäten von Nazi-Juristen 1933 bis 1945 dann seit 1945 im Neckar-Odenwaldkreis, d.h. im eigenen Zuständigkeitsbereich der eigenen Justiz-Institutionen.
- SIEHE AUCH: NSDAP u.a. in Mosbach, Neckar-Odenwaldkreis und in Baden-Württemberg - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis >>>
- SIEHE AUCH: Nazi-Juristen, NSDAP und CDU -- Spannungsverhältnis CDU und AFD -- - Beispiele der juristischen Aufarbeitungen von NS-Verbrechen und von Rechtsextremismus seit 1945 ausgehend von einem CDU-geführtem Amtsgericht im 21. Jahrhundert exemplarisch dokumentiert und dargelegt am CDU-geführten Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis, durch den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg >>>
UND DIES ALLES unter dem von Direktor Dr. Lars Niesler CDU-geführten Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis, SOWOHL ENTGEGEN der zivilgesellschaftlichen Hinweise vom Antragsteller, Beschwerdeführer und Anzeigeerstatter selbst sowie ENTGEGEN der NS-Aufarbeitung aus der lokal- regionalhistorischen NS-Forschung, ALS AUCH ENTGEGEN der rechts- und politikwissenschaftlichen, soziologischen und historischen Erkenntnisse zum Nationalsozialismus, ALS AUCH ENTGEGEN dem generellen Amtsermittlungsgrundsatz, nach dem ein Gericht verpflichtet ist, den Sachverhalt, der einer Entscheidung zugrunde gelegt werden soll, von Amts wegen, d. h. ohne Antrag eines Betroffenen oder unabhängig davon, zu untersuchen …
Erfahrungen der juristischen Aufarbeitung von Nazi-Euthanasie-Massenmorden bei den Mosbacher Justizbehörden
Die nationalsozialistischen Massentötungsaktionen von kranken und behinderten Menschen in Mosbach-Baden selbst mit den Tatbeteiligungen der Mosbacher Heil- und Pflegeanstalt für Geistesschwache, mit den Ausführungsverantwortlichen von Deportationen in die Vernichtungsanstalten, mit den Tatbeteiligungen des Vormundschafts-Amtsgerichts Mosbach, mit den Tatbeteiligungen des Polizei- und Standesamtes der Vernichtungsanstalt Grafeneck zum Fälschen der Todesursachen und Todesdaten, mit den Nazi-Zwangssterilisierungen von psychisch kranken Menschen, mit dem Profitierungsversuch des Mosbacher Landrates, sowie die NS-Medizin- und Justizverbrechen mit dem Widerstandshandeln des Richters Kreyssig, mit dem Agieren des hochrangigen NS-Schreibtischtäters Hefelmann, mit den Tatbeteiligungen der Mosbacher Staatsanwaltschaft, mit der NS-Zwangssterilisierung von deutsch-afrikanischen Mischlingskindern werden bereits beim Amtsgericht Mosbach in den vom AS entsprechend initiierten und anhängigen Verfahren unter 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22 und 6F 2/23 thematisiert, u.a. mit diesbezüglichen Strafanzeigen gemäß § StPO 158.
Das Amtsgericht Mosbach hat jedoch seit dem 03.06.2022 eine gemäß § 158 StPO ordnungsgemäße Eingangsbestätigung mit den Benennungen der Konkreten Eingabedaten, der Konkreten Sachverhaltsbenennungen mit einer kurzen Zusammenfassung der Angaben zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat, insbesondere zu beantragten NS- und Rechtsextremismus-Strafverfahren, bisher ausdrücklich und EXPLIZIT versagt und NICHT ausgestellt.
Auch für die beim Amtsgericht Mosbach beantragten Wiederaufnahmeverfahren, amtsseitigen Verfügungen und gerichtlichen Prüfungen in NS- und Rechtsextremismus-Angelegenheiten verweigert das Amtsgericht Mosbach ordnungsgemäße Eingangs- und Weiterbearbeitungsbestätigungen mit konkreten Sachverhaltsbenennungen.
Siehe dazu auch Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS- und Rechtsextremismusverfahren >>>
1.1 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers
In der Verfügung des Amtsgerichts Mosbach unter 6F 9/22 vom 17.08.2022, teilt das Amtsgericht Mosbach die Rechtsauffassung mit, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten, was SOWOHL entgegen der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022, dass heute und noch künftig NS-Verbrechen von der Justiz verfolgt würden, ALS AUCH entgegen der Rechtsauffassung u.a. des Urteils vom 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen steht.
Das Amtsgericht Mosbach erklärt, die vom Antragsteller initiierten Verfahren zur Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen nicht bearbeiten, sondern laut Verfügungs-Mitteilung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 getrennt von der Akte lediglich in einem Sonderband anlegen zu wollen.
Das AG MOS äußert sich weiterhin auch in 6F 2/22 in und nach der Verhandlung vom 22.11.22 NICHT zu den beim AG MOS erhobenen konkreten Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen u.a. gegen wiederholt nicht-ordnungsgemäße Bearbeitungen von konkreten Eingaben des Antragstellers zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und von Nationalsozialistischen Verbrechen seitens des Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 entgegen der geltenden Strafprozessordnung § 158 StPO. Siehe dazu auch u.a. KV-RA-Eingabe vom 22.06.22 unter 6F 2/22.
Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten.
Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel 4 auf dieser Seite.
Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZUR NAZI-EUTHANASIE, ZUR NAZI-PSYCHIATRIE, ZU NAZI-ZWANGSSTERILISATIONEN, ZU NAZI-MEDIZINVERBRECHEN u.a. in Mosbach - Baden an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
Expertise der Forensischen Sachverständigen MA Antje C. Wieck aus Kitzingen zur Aufarbeitung von NS-Verbrechen und NS-Unrecht in der NS-Vergangenheitsbewältigung
Die HIER fallverantwortliche Richterin beim Amtsgericht Mosbach Marina Hess verfügt HIER unter 6F 9/22 und 6F 202/21 am 17.08.2022 EXPLIZIT, dass die gerichtlich beauftragte familienpsychologische Forensische Sachverständige für Familienrecht MA Antje C. Wieck, Praxis für KINDER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPIE, Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, eine INHALTLICHE Sachverständigen-Auseinandersetzung mit der Dokumentations-Website "nationalsozialismus-in-mosbach.de" des Kindsvaters, Beschwerdeführers und Nazi-Jägers Bernd Michael Uhl durchführen solle (Siehe im Folgenden!), die diese Sachverständige Gutachterin HIER ABER AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im anhängigen Verfahrenskomplex während ihren zwei gerichtlich bestellten Sachverständigengutachten von 2022 bis 2024 DANN ÜBERHAUPT NICHT durchführt.
UND DIES HIER EXPLIZIT AUCH NICHT bzgl. der DARIN KONKRET thematisierten nationalsozialistischen Verbrechen bis 1945 und deren juristischen, politischen und zivilgesellschaftlichen Aufarbeitungen in der NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945, insbesondere HIER auch in der lokalen-regionalen Fall- und Verfahrenszuständigkeit für Mosbach und für den Neckar-Odenwaldkreis.
Die HIER fallverantwortliche Richterin beim Amtsgericht Mosbach Marina Hess verfügt HIER unter 6F 9/22 und 6F 202/21 am 17.08.2022 EXPLIZIT bei der von ihr selbst gerichtlich beauftragten familienpsychologischen Forensischen Sachverständigen für Familienrecht MA Antje C. Wieck, Praxis für KINDER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPIE, Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen eine Sachverständigen-Begutachtung bezüglich "der Notwendigkeit einer psychiatrischen Begutachtung" des Kindsvaters, Beschwerdeführers und Nazi-Jägers Bernd Michael Uhl "zur Beurteilung seiner Erziehungsfähigkeit" (Siehe im Folgenden!). UND DIES NACHDEM UNMITTELBAR ZUVOR das erste gerichtlich beauftragte familienpsychologische Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21 und 6F 9/22 sich für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater ausspricht. HIERBEI unterstellt die fallverantwortliche Mosbacher Amts-Familienrichterin Marina Hess im familienrechtlichen Zivilprozess dem Kindsvater, Beschwerdeführer und Bernd Michael Uhl eine mögliche angebliche psychische Erkrankung und eine damit einhergehende eingeschränkte Erziehungsfähigkeit auf Grund seiner konkreten Nazi-Jäger-Eingaben zu den seinerseits beim Amtsgericht Mosbach beantragten juristischen Aufarbeitungen von konkreten Tatbeteiligungen an NS-Verbrechen und NS-Unrecht 1933-1945 und deren mangelhaften juristischen Aufarbeitungen seitens der deutschen Nachkriegsjustiz seit 1945. UND DIES HIER insbesondere auch in der lokalen-regionalen Fall- und Verfahrenszuständigkeit bei NS-Verbrechen und NS-Unrecht in Mosbach und im Neckar-Odenwaldkreis sowie bezüglich dem Versagen der Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945 bei deren juristischen Aufarbeitungen.
SIEHE DAZU AUCH:
- Rechtsanwaltlicher und gerichtlicher Umgang mit Sachverständigen-Gutachten in Fallbegleitungen - Verfahrensführungen - Verfahrensbearbeitungen- Verfahrensbegleitungen durch RECHTSANWALT Simon Sommer >>>
- Verfahrensinhaltliche und prozessuale Benachteiligungen des Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 211/21, 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22, etc. sowie unter amtsseitigen KV-BS-Sonderbänden zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Rassismus >>>
1.2 6F 9/22 beim AG/FG Mosbach: OFFIZIELLER ANTRAG AN DAS AMTSGERICHT-FAMILIENGERICHT MOSBACH : ZUR AUFARBEITUNG VON NATIONALSOZIALISTISCHEM UNRECHT UND NATIONALSOZIALISTISCHEN VERBRECHEN bezüglich der Beteiligung am Nazi-Euthanasie-Massenmordaktion T4 in Mosbach
EINLADUNG ZUR PROZESSBEOBACHTUNG !!!
ZUR AUFARBEITUNG VON NATIONALSOZIALISTISCHEM UNRECHT
UND NATIONALSOZIALISTISCHEN VERBRECHEN
BEIM AMTSGERICHT MOSBACH
6F 9/22
Antrag auf gerichtlich zu beantragende symbolpolitische posthume Aberkennung des Bundesverdienstkreuzes für den Mosbacher Landrat Dr. Hermann Wilhelm Compter wegen den öffentlich nachgewiesenen Bestrebungen vom Nazi-Euthanasie-Massenmord in den Mosbacher Heil- und Pflegeanstalten profitieren zu wollen
Rechtsfolge-Zuständigkeit der BRD-Justiz sowohl für das Nazi-Terror- und Vernichtungsregime als auch für die demokratische Weimarer Republik: Das Reichstagsbrandurteil von 1933 und dessen Aufhebung in 2007 dient dazu, die rechtliche, fachliche und sachliche Zuständigkeit der AKTUELLEN BRD-Justiz in der systemübergreifenden Rechtsnachfolge der vorhergehenden politischen-administrativen Systeme, sowohl nach dem vorhergehenden Deutschen Reich unter dem Nazi-Terror-Regime als auch unter der davor vorhergehenden demokratischen Weimarer Republik, in der gesamtzeitlichen Komponente von 1933 bis 2007 zu begründen. Dadurch begründet sich u.a. auch die Zuständigkeit für die hier vorliegende und anhängige Rechtssache beim Amtsgericht Mosbach.
Hiermit ergeht der zuvor benannte offizielle Antrag an das AG/FG Mosbach unter 6F 9/22 vom 21.08.2022.
BEGRÜNDUNG UND GLAUBHAFTMACHUNG:
Aus der damaligen "Erziehungs- und Pflegeanstalt für Geistesschwache Mosbach/Schwarzacher Hof" wurden 263 Menschen in die Vernichtungslager Grafeneck (1940) und Eichberg/Uspringe (1944) abtransportiert. Insgesamt 167 der T4-Opfer aus der „Erziehungs- und Pflegeanstalt“ kamen vom Schwarzacher Hof; weitere 51 kamen vom Stammsitz in Mosbach. Bei drei Transporten wurden am 13., 17. und 20. September 1940 insgesamt 218 Bewohner und Bewohnerinnen aus Mosbach und Schwarzach in die Vernichtungsanstalt Grafeneck verschleppt und 217 davon vergast und verbrannt.
Dr. Hermann Wilhelm Compter war Landrat des Bezirks Mosbach von Juli 1938 bis kurz vor dem Ende des Zweiten Weltkriegs am 2. April 1945. Der Mosbacher Landrat Wilhelm Compter, NSDAP-Mitglied seit 1933, hatte seit langem ein sehr großes Interesse daran aus Prestigegründen, um das Ansehen der Kleinstadt in der Provinz aufzubessern, die Wehrmacht nach Mosbach zu holen und musste zur Verwirklichung dieser Pläne dementsprechend passende Gebäude und Gelände anbieten. Direkt nachdem die Todestransporte von Kindern und Erwachsenen aus den Mosbacher Heil- und Pflegeanstalten in den 1940er Jahren in die jeweiligen Vernichtungsanstalten der NS-Euthanasie erfolgt waren, geriet der Einrichtungsträger unter wirtschaftlichen Druck, weil nunmehr sowohl der Schwarzacher Hof als auch der Stammsitz in Mosbach unterbelegt waren mit Patienten, so dass der Träger der Behindertenhilfe meinte, sich gezwungen zu sehen, eine der beiden Anstalten verkaufen zu müssen. Der Mosbacher Landrat Wilhelm Compter sah nun seine Chance gekommen, seine Pläne zu verwirklichen und drängte direkt nach den NS-Euthanasie-Todestransporten in 1940 auf den Verkauf der Liegenschaften der Mosbacher Anstalt, um diese der Wehrmacht für die Einrichtung einer Unteroffiziersschule in Mosbach anbieten zu können. Der Mosbacher Landrat Wilhelm Compter hatte gleichzeitig weder zuvor noch danach irgendeinen offiziell erkennbaren Widerstand gegen die Nazi-Euthanasie geleistet. Dazu führte der Mosbacher Landrat Wilhelm Compter zunächst ein Gespräch mit der Einrichtungsleitung der Mosbacher Erziehungs- und Pflegeanstalt am 02.10.1940 und verfügte dann anschließend einen Monat später am 19.11.1940 die Beschlagnahme der anstaltseigenen Grundstücke mit ihren sämtlichen Gebäulichkeiten auf der Gemarkung Mosbach für Wehrmachtszwecke.
Quelle : SCHEUNING, Hans-Werner, 1997, Als Menschenleben gegen Sachwerte gewogen wurden: Die Geschichte der Erziehungs- und Pflegeanstalt für Geistesschwache. Mosbach/Schwarzacher Hof und ihrer Bewohner 1933-1945 (Programm Heidelberger Verlagsanstalt), S. 188-189, 195-196, 200.
Unzureichende Aufarbeitung durch die Mosbacher Justiz ?: Bisher ist öffentlich nichts darüber bekannt, dass Verantwortliche im arbeitsteilig organisierten Nazi-Euthanasie-Massenmord T4 in den Mosbacher Heil- und Pflegeanstalten während der Nachkriegszeit von der Mosbacher Justiz angeklagt und verurteilt wurden.
Der Mosbacher Landrat Dr. Hermann Wilhelm Compter wurde 1960 mit dem Bundesverdienstkreuz erster Klasse ausgezeichnet. Als Staatsoberhaupt verleiht der Bundespräsident den Orden für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland. Die Entziehung ist im „Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen“ vorgesehen und zwar wenn es sich erweist, dass ein Beliehener durch sein Verhalten der verliehenen Auszeichnung unwürdig ist oder ein solches Verhalten nachträglich bekannt wird. So kann ihm durch den Verleihungsberechtigten der Titel oder die Auszeichnung entzogen werden. Der Bundespräsident entscheidet somit auch darüber, ob jemandem der verliehene Orden wieder entzogen wird. Anregungen nimmt die Staats- bzw. Senatskanzlei des Bundeslandes entgegen, in dem die zu ehrende Person wohnt.
Hiermit ergeht der offizielle Antrag an das Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 auf „Gerichtlich zu beantragende Aberkennung des Bundesverdienstkreuzes für den Mosbacher Landrat Dr. Hermann Wilhelm Compter wegen den öffentlich nachgewiesenen Bestrebungen vom Nazi-Euthanasie-Massenmord in den Mosbacher Heil- und Pflegeanstalten profitieren zu wollen.“ Der amtsseitig zu stellende Antrag ist an den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier sowie an Dr. Florian Stegmann, Staatsminister und Chef der Staatskanzlei, beim Staatsministerium Baden-Württemberg zu richten.
ANTRAG AUF VERFAHRENSBESCHLEUNIGUNG:
Hiermit ergeht der Antrag auf Verfahrensbeschleunigung in vorliegender Rechtssache.
SACHVERHALTSERMITTLUNGS- UND AUFKLÄRUNGSPFLICHT DES GERICHTS:
Das Gericht selbst ist von Amtswegen zur umfassenden Sachverhaltsermittlung und -aufklärung nach § 26 FamFG, § 27 FamFG, § 44 FamFG, § 138 ZPO verpflichtet, um möglichst eine Verletzung der Ansprüche auf rechtliches Gehör und faires Verfahren nach § 10 AEMR, § 6 EMRK, § 103 Abs. 1 GG sowie auf die Achtung des Familienlebens nach § 8 EMRK sowie auf das Recht auf Meinungsfreiheit § 19 AEMR, § 11 EMRK, § 5 GG sowie auf das Recht auf Diskriminierungsverbot § 14 EMRK auszuschließen.
GERICHTLICH EINZUHOLENDE STELLUNGNAHMEN
Beim hier fallverantwortlichen Spruchkörper des Amtsgerichts Mosbach wird unter 6F 9/22 offiziell beantragt von allen Verfahrensbeteiligten inklusive der involvierten Fachstellen (Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach unter Aktenzeichen 3.23214 und der gerichtlich bestellten Verfahrensbeiständin) offizielle Stellungnahmen in der hier anhängigen Rechtssache „Gerichtlich zu beantragende Aberkennung des Bundesverdienstkreuzes für den Mosbacher Landrat Dr. Hermann Wilhelm Compter wegen den öffentlich nachgewiesenen Bestrebungen vom Nazi-Euthanasie-Massenmord in den Mosbacher Heil- und Pflegeanstalten profitieren zu wollen“ ordnungsgemäß und vollständig zeitnah einzuholen.
INTERNET-VERÖFFENTLICHUNGEN
Hiermit erfolgt offiziell die Antragsteller-Freigabe des vorliegenden Antrages vom 21.08.2022 unter 6F 9/22 in vorliegender Rechtssache „Gerichtlich zu beantragende Aberkennung des Bundesverdienstkreuzes für den Mosbacher Landrat Dr. Hermann Wilhelm Compter wegen den öffentlich nachgewiesenen Bestrebungen vom Nazi-Euthanasie-Massenmord in den Mosbacher Heil- und Pflegeanstalten profitieren zu wollen“ zur frei zugänglichen Veröffentlichung in den Internetpräsenzen des Amtsgerichts Mosbach sowie der BRD-Justizinstitutionen sowie in den Internetpräsenzen der BRD-Universitäten und Fachhochschulen sowie in den Internetpräsenzen sämtlicher BRD-Bildungseinrichtungen.
Der vorliegende Antrag in vorliegender Rechtssache beim Amtsgericht-Familiengericht Mosbach wird mit begleitender Falldokumentation auf der folgenden Website frei zugänglich im Internet veröffentlicht: Die Internet-Präsenz " Nationalsozialismus in Mosbach - Baden und Württemberg : Rechtsextremismus und Neofaschismus : Rassismus und Diskriminierung : Anti-Semitismus : Homophobie " ist ein Linkportal und Informationsangebot zu regionalen Ereignissen im Prioritäten-Fokus zu Mosbach, Baden und Württemberg.
http://www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.info/
Beim fallverantwortlichen Spruchkörper am Amtsgericht Mosbach wird hiermit am 21.08.2022 unter 6F 9/22 die Veranlassung mit transparenter Bestätigungsmitteilung an alle Verfahrensbeteiligten beantragt, die hier anhängige RECHTSSACHE mit kritischer Dokumentation sowie die entsprechende Verfahrens- und Falldokumentationen auf den Internet-/bzw. Websites des Amtsgericht Mosbach frei zugänglich zu veröffentlichen.
Siehe auch :
Im AKTUELLEN OFFENEN BRIEF #001 AN DAS LANDRATSAMT MOSBACH vom 17.07.2022 zu NATIONALSOZIALISMUS, NS-UNRECHT UND NS-VERBRECHEN, RECHTSEXTREMISMUS UND NEO-NAZISMUS beantragte der Antragsteller zu NS-Verfahren aus 6F 9/22 beim Amtsgericht Mosbach öffentlich nachweisbar beim Landratsamt Mosbach in dessem AKTUELLEN AUFGABENKREIS die Förderung mit Finanzierungen und/oder Bereitstellungen von Ressourcen sowohl von bürgerschaftlich als auch von öffentlich getragenen NS-Erinnerungsorten für die öffentliche Thematisierung der NS-Thematik im Rahmen der Jugendarbeit und Demokratie-Erziehung an KZ-Gedenkstätten in Baden-Württemberg innerhalb des Regierungsbezirkes Mosbach zu verwirklichen. Landtagspräsidentin Muhterem Aras besuchte die KZ-Gedenkstätte Neckarelz-Mosbach auf ihrer vierten NS-Gedenkstättenreise am 27.07.2022 zehn Tage später nach dem offenen Brief #001 des Antragstellers an das Landratsamt Mosbach vom 17.07.2022. Beim Gedankenaustausch zu diesem Anlass wies dann Landrat Dr. Achim Brötel am 27.07.2022 zehn Tage später nach dem offenen Brief #001 des Antragstellers an das Landratsamt Mosbach vom 17.07.2022 dann darauf hin, dass alle Gedenkstätten in der Region ehrenamtlich geführt und getragen würden und schlug vor, die Gedenkstätten über eine zu schaffende Stelle zu vernetzen, die die ehrenamtlichen Aktivisten koordiniert und organisiert, um damit die NS-Erinnerungs- und Bildungsarbeit auf eine "gute Grundlage" zu stellen.
1.3 Antrag auf gerichtliche Prüfung der Aberkennung des Bundesverdienstkreuzes für den ehemaligen Mosbacher Nazi-Juristen, NSDAP-Landrat und dann CDU-Bürgermeister Wilhelm Compter an das CDU-geführte Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis, durch den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg, im Kontext der Kontinuität von NS-Funktionseliten und Nazi-Juristen nach 1945
6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22, etc.,
sowie amtsseitige KV-Sonderbände
zu Nationalsozialismus,
Rechtsextremismus, Rassismus
Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110 74821 Mosbach
>>> 6F 9/22, 6F 202/21, etc. <<<
21.06.2026
ZUM AKTUELLEN ANLASS:
35. Jahrestag des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrags …
… Forderungen des polnischen Außenministers Radoslaw Sikorski
bei seinem Berlin-Besuch zum Deutsch-Polnischen Forum im Auswärtigen Amt
an die CDU-geführte Bundesregierung
zu Wiedergutmachungen im moralischen und auch im materiellen Sinne
für noch lebende polnische NS-Opfer
sowie
… Zustimmung und Unterstützung für
die Forderungen nach Entschädigungszahlungen
an polnische Opfer der NS-Gewaltherrschaft
durch den CDU-Bundesaußenminister Johann Wadephul
im Juni 2026
+++ EILANTRÄGE ! +++ EILANTRÄGE ! +++ EILANTRÄGE !
für Gerichtliche Verfügungen für
Aktenvernichtungsstopps, juristische Aufarbeitungen,
offizielle Anerkennung der polnischen NS-Opfer,
Prüfung von Entschädigungszahlungen an noch lebende polnische NS-Opfer
bzgl. NS-Verbrechen und NS-Unrecht in und gegen Polen
ausgehend vom Neckar-Odenwald-Kreis
im Juni 2026
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
EIL-Anträge !!! an das Amtsgericht Mosbach auf gerichtliche Verfügungen zur Prüfung der begründeten Aberkennung des Bundesverdienstkreuzes aus 1960 für den Juristen und ehemaligen Mosbacher Landrat Wilhelm Compter 1938 bis 1945,
NSDAP-Mitglied seit Mai 1933,
CDU-Mitglied seit 1948,
WEGEN konkreten Tatbeteiligungen an den Um- bzw. Durchsetzungen
der rassenpolitischen NS-Deportationen aus dem Raum Mosbach,
an der rassenhygienischen Nazi-Euthanasie,
an der Verfolgung und Vernichtung der politischen Opposition,
an der NS-Zwangsarbeit, an NS-Verbrechen gegen Polen*innen,
an den NS-Endphase-Verbrechen
im Neckar-Odenwald-Raum.
HIER Ergänzung vom 21. Juni 2026
zum vorhergehenden Antrag vom 21.08.2022 unter 6F 9/22
an das Amtsgericht Mosbach
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Amtsgerichtsdirektor Dr. Lars Niesler,
Eingangs- und Weiterbearbeitungsbestätigung:
Das Amtsgericht Mosbach und sein CDU-Direktor Dr. Lars Niesler persönlich werden um ordnungsgemäße Eingangsbestätigung, Sachverhaltsbenennung und Sachverhaltserläuterung bzgl. der o.g. genannten Strafanzeigen, Dienstaufsichtsbeschwerden und o.g. HIER dargelegten Anträge auf KONKRETE gerichtliche Verfügungen und Prüfungen, Bearbeitungen und Zuständigkeitsverweisungen beim und ausgehend vom Amtsgericht Mosbach gebeten (a…) bzgl. nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und ver-fassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD sowie (b…) bzgl. deutscher Rassismus-Kolonial-NS-Verbrechen (c…) bzgl. Relativierung und Verharmlosung von DEUTSCHEN Kriegsverbrechen und Völkermorden und Mas-senmorden. HIER INSBESONDERE bzgl. der KONKRETEN Mord-Tatbeteiligungen an den Nationalsozialistischen Völkermorden und an NS-Verbrechen in Mosbach und im Neckar-Odenwald-Kreis. HIER INSBESONDERE bzgl. der KONKRETEN NS-Verbrechen und des KONKRETEN NS-Unrechts gegen Polen*innen im Neckar-Odenwald-Kreis. Das Amts-gericht Mosbach und der CDU-Direktor Dr. Lars Niesler persönlich werden gemäß § 158 StPO um ordnungsgemäße Eingangsbestätigung, Sachverhaltsbenennung und Sachver-haltserläuterung gebeten.
+++ EILANTRÄGE ! +++ EILANTRÄGE ! +++ EILANTRÄGE !
EIL-Anträge !!! an das Amtsgericht Mosbach auf gerichtliche Verfügungen zum Sach- und Personal-Aktenvernichtungsstopp 1933 bis 1945:
sowie…
EIL-Anträge !!! an das Amtsgericht Mosbach auf gerichtliche Verfügungen zum Sach- und Personal-Aktenvernichtungsstopp seit 1945 in Bezug auf den behördlichen Um-gang NS-Verbrechen in und gegen Polen im Neckar-Odenwald-Kreis :
• Bei den Mosbacher Justizbehörden
• Beim Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis in Mosbach,
insbesondere beim Jobcenter/Arbeitsamt und beim Jugendamt
• Bei der Stadt Mosbach und bei den Gemeinden im Landkreis Mosbach
EIL-Anträge !!! an das Amtsgericht Mosbach auf gerichtliche Verfügungen zur Bereit-stellungen von Summen für Entschädigungszahlungen an noch lebende polnische NS-Opfer aus dem Neckar-Odenwald-Kreis sowohl in laufenden als auch künftigen Haushalten der o.g. Behörden und Ämter.
EIL-Anträge !!! an das Amtsgericht Mosbach auf gerichtliche Verfügungen zur Ver-pflichtung der NS-Öffentlichkeits-, NS-Gedenk-, NS-Erinnerungs-, NS-Vergangenheitsbewältigung bei o.g. Behörden und Ämtern zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht in und gegen Polen im Neckar-Odenwald-Kreis.
EIL-Anträge !!! an das Amtsgericht Mosbach auf gerichtliche Verfügungen zur offiziellen Anerkennung der polnischen NS-Opfer bei o.g. Behörden und Ämtern im Neckar-Odenwald-Kreis.
Oben genannte EIL-Anträge !!! beziehen sich auf die KONKRETE Ausbeutung polni-scher NS-Opfer im Kontext der NS-Zwangsarbeit, wie der Inhaftierten in den Nazi-Konzentrationslagern, in der regionalen Landwirtschaft, in privaten Haushalten, in kommunalen Arbeitseinsätzen bei Gemeinden innerhalb des Neckar-Odenwald-Kreises.
Oben genannte EIL-Anträge !!! beziehen sich auf die KONKRETE Ermordungen und Hinrichtung polnischer NS-Opfer im Kontext der Inhaftierten in den Nazi-Konzentrationslagern; der Massen-Hinrichtungen polnischer Zwangsarbeiter außerhalb der NS-Konzentrationslager wegen Beziehungen zu deutschen Frauen; der NS-Masen-Tötung von Babys und Kindern von polnischen Zwangsarbeiterinnen innerhalb des Neckar-Odenwald-Kreises.
Oben genannte EIL-Anträge !!! beziehen sich auf die offiziellen Aufhebungen der Urteile im Neckar-Odenwald-Kreis gegen die deutschen Frauen, die Beziehungen mit polni-schen Zwangsarbeitern eingegangen sind und dafür inhaftiert bzw. in Nazi-KZs depor-tiert wurden.
Oben genannte EIL-Anträge !!! beziehen sich auf die mangelhaften bzw. bisher NICHT-existenten juristischen Aufarbeitungen durch die Mosbacher Justiz seit 1945 zu natio-nalsozialistischen Verbrechen und zu nationalsozialistischem Unrecht gegen Po-len*innen innerhalb des Neckar-Odenwald-Kreises.
Es werden Kopien dieser HIER beantragten gerichtlichen Eilantrags-Verfügungen beim CDU-geführten Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis, durch den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg, als offizielle Rück-meldungen an den CDU-Bundesaußenminister Johann Wadephul und an den polni-schen Außenministers Radoslaw Sikorski sowie an den Antragsteller und Beschwer-deführer sehr zeitnah erbeten und erwartet.
+++ EILANTRÄGE ! +++ EILANTRÄGE ! +++ EILANTRÄGE !
zur juristischen Aufarbeitung NS-Verbrechen und NS-Unrecht
in und gegen Polen ausgehend vom Neckar-Odenwald-Kreis
u.a. auch mit der Zielsetzung von Entschädigungszahlungen
an noch lebende polnische NS-Opfer aus dem Neckar-Odenwald-Kreis
Laut Medienberichten im Juni 2026: Außenminister Johann Wadephul (CDU) befürwortet Entschädigungszahlungen an noch lebende polnische Opfer des NS-Regimes. Das sagte er in einem Interview der Deutschen Welle und des polnischen Senders TVP. Anlass war der 35. Jahrestag des Deutsch-Polnischen Freundschaftsvertrages. Aus der deutsch-polnischen Geschichte ergebe sich „eine Verpflichtung gegenüber Menschen, die in Polen gelitten haben“, so Wadephul. Dies sei mit dem Parlament abzustimmen, er hoffe auf Ergebnisse noch in diesem Jahr. „Aber mit mir haben Sie jemanden in der deutschen Regierung, der dafür ist“, sagte der Minister. Dafür will er noch in den laufenden Haushaltsberatungen Geld bereitstellen. Die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Zeit lässt sich mit einigem Recht zur deutschen „Leitkultur“ zählen. Dass und wie Deutschland sich mit der NS-Zeit auseinandergesetzt hat, gehört auch zur deutschen Identität.
Bei seinem Besuch in Berlin hat der polnische Außenminister Radoslaw Sikorski kurz zuvor die Bundesregierung zur raschen Entschädigung der wenigen noch lebenden Opfer der deutschen Besatzung im Zweiten Weltkrieg in Polen aufgefordert. Polen erwarte eine "Wiedergutmachung im moralischen Sinne und auch im materiellen Sinne", sagte Sikorski in seiner Rede beim Deutsch-Polnischen Forum im Auswärtigen Amt. "Die Bundesrepublik Deutschland sollte das ernst nehmen und sollte diese Herausforderung wirklich schnell angehen." "Die letzten Zeitzeugen des Zweiten Weltkrieges sterben gerade", sagte der polnische Außenminister. "Da gibt es Menschen, die besonders gelitten haben unter der deutschen Besatzung: Opfer von Konzentrationslagern, Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter", sagte er. "Wir dürfen auch die historischen Fragen nicht vergessen." Die Zahl der noch lebenden NS-Opfer in Polen wird auf rund 50.000 geschätzt.
Zudem laufen die Vorbereitungen für ein zentrales Denkmal für die polnischen Opfer der deutschen Besatzung, das gegenüber dem Bundestag entstehen soll. Die Eröffnung wird derzeit für 2028 erwartet. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Roderich Kiesewetter zeigte Verständnis für die polnischen Erwartungen. Gegenüber PAP sagte er: „Diese Frage liegt seit Jahrzehnten auf dem Tisch und hat weit mehr als nur symbolische Bedeutung.“
Öffentliche Benennung der noch offenen "polnischen Reparationsforderungen
zu von Nazi-Deutschland verursachten Weltkriegsschäden in Polen"
beim LANDTAG BADEN-WÜRTTEMBERG
20.06.2024 - Deutschland: Während die Mosbacher Justizbehörden (Staatsanwaltschaft, Amtsgericht und Landgericht) EINERSEITS jegliche gem. § 158 StPO ordnungsgemäße Eingangs- und Weiterleitungsbestätigung (Kurzzusammenfassung von Beschuldigtem Täter, Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat) in seit 2022 beantragten Strafverfahren, SOWIE die seit 2022 beantragten Wiederaufnahmeverfahren, SOWIE die seit 2022 beantragten Aufhe-bungsverfahren, SOWIE die seit 2022 beantragten Wiedergutmachungsverfahren, SOWIE den beantragten Aktenvernichtungsstopp von 1933 bis 1945, SOWIE die beantragte transparente Offenlegung mit dem beantragten Stopp der Personalaktenvernichtung zur Überprüfung einer möglichen Kontinuität von Nazi-Juristen-Funktionseliten bis 1945 dann im Neckar-Odenwaldkreis nach 1945 SOWOHL unter dem CDU-Amtsgerichtsdirektor Dr. Lars Niesler ALS AUCH unter der Landgerichtspräsidentin Jutta Kretz bzgl. der Thematisierung von noch offenen Reparationenforderungen bzgl. Deutscher Kolonial- und NS-Verbrechen und bzgl. der Diskriminierung NICHT-Deutscher Menschen seit 1945 seit 2022 HALTBAR NACHWEISBAR aktenkundig explizit ihrerseits amtsseitig verweigern und NICHT explizit benennen, benennt JEDOCH der LANDTAG VON BADEN-WÜRTTEMBERG ANDERERSEITS während dem Petitionsverfahren 17/02386 in seiner 99. Sitzung am 20.06.2024 in der Landtagsdrucksache 17/6902 DANN EXPLIZIT seinerseits die vorgebrachten Beschwerdesachverhalte des Petenten zur beantragten aber ungenügenden mangelhaften juristischen Aufarbeitung seitens der o.g. juristischen Institutionen in Mosbach, Neckar-Odenwaldkreis. HIER u.a. die noch offenen "Reparationsforderungen wegen deutschen Kolonialverbrechen in Afrika " und die noch offenen "polnischen Reparationsforderungen zu von Nazi-Deutschland verursachten Weltkriegsschäden in Polen".
EIL-Anträge !!! an das Amtsgericht Mosbach auf gerichtliche Verfügungen zur Prüfung der polnischen Reparationsforderungen zu von Nazi-Deutschland verursachten Weltkriegsschäden und der damit assoziierten Anerkennung der NS-Opfer, Anerkennung der NS-Verbrechen und des NS-Unrechts, Aufhebungen von NS-Urteilen und NS-behördlichen Entscheidungen, Wiedergutmachungen und Entschädigungen an Ange-hörige von HIER betroffenen NS-Opfern im Neckar-Odenwald-Kreis beim CDU-geführten Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis, durch den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
Hiermit ergeht der o.g. offizielle Antrag an das Amtsgericht Mosbach unter o.g. Aktenzeichen, u.a. auch in Ergänzung zu vorhergehenden Anträgen im o.g. Verfahrenskomplex:
… >>> Strafanzeigen vom 29.09.2025 unter 6F 9/22, 6F 202/21, etc. gegen die Präsidentin des Land-gerichts Mosbach Jutta Kretz wegen Strafvereitelung im Amt, Rechtsbeugung und Prozessbetrug, durch amtsseitige Verantwortung problematischer Verfahrungsführungen seit 2022 in bei der Mosba-cher Justiz beantragten Verfahren zu den von Nazi-Deutschland verursachten Weltkriegsschäden in und gegen Polen (a…) durch Verunglimpfung der NS-Verfolgten und NS-Opfer sowie (b…) durch Verunglimpfung u.a. des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier in seinen öffentlichen Aussagen zur Verantwortungsübernahme Deutschlands für NS-Verbrechen in Polen sowie zum Versagen der deutschen Nachkriegsjustiz in deren juristischen Aufarbeitungen seit 1945, und in seinen diesbzgl. offiziellen Entschuldigungen bei den Opfern, bei ihren Familienangehörigen und Nachkommen, (c…) durch Beleidigungen von Personen des politischen Lebens in Deutschland durch amtsseitige Missachtung ihrer Aussagen zu Nazi-Verbrechen in und gegen Polen und deren mangelhaften Aufarbeitungen durch die deutsche Justiz seit 1945 (d…) durch mögliche amtsseitige Unterdrückung von diesbzgl. öffentlich thematisierten Beweismaterialien des Deutschen Bundestages, der Bundesregierung, der Bundespräsidenten, etc. (e…) durch mögliche amtsseitige Unterdrückung von diesbzgl. öffentlich thematisierten Beweismaterialien des Polnischen Parlaments, der polnischen Regierung, der polnischen Präsidenten, etc. (f…) durch mögliche amtsseitige Unterdrückung mittels amtsseitigen Verschweigen, Leugnen und Verharmlosen der KONKRETEN Tatbeteiligungen an Nazi-Verbrechen gegen polnische Zwangsarbeiter*innen im Neckar-Odenwaldkreis 1933-1945, an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
… >>> Strafanzeigen vom 30.06.2025 unter 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22, etc., gegen die Präsidentin des Landgerichts Mosbach Jutta Kretz wegen Strafvereitelung im Amt, Rechtsbeugung und Prozessbetrug, durch amtsseitige Verantwortung problematischer Verfahrungsführungen seit 2022 in bei der Mosbacher Justiz beantragten Verfahren zu den von Nazi-Deutschland verursachten Weltkriegsschäden in und gegen Polen (a…) durch Verunglimpfung der NS-Verfolgten und NS-Opfer sowie (b…) durch Verunglimpfung u.a. des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier in seinen öffentlichen Aussagen zur Verantwortungsübernahme Deutschlands für NS-Verbrechen in Polen so-wie zum Versagen der deutschen Nachkriegsjustiz in deren juristischen Aufarbeitungen seit 1945, und in seinen diesbzgl. offiziellen Entschuldigungen bei den Opfern, bei ihren Familienangehörigen und Nachkommen, (c…) durch Beleidigungen von Personen des politischen Lebens in Deutschland durch amtsseitige Missachtung ihrer Aussagen zu Nazi-Verbrechen in und gegen Polen (d…) durch mögliche amtsseitige Unterdrückung von öffentlich thematisierten Beweismaterialien des Deutschen Bundestages, der Bundesregierung, der Bundespräsidenten, etc. (e…) durch mögliche amtsseitige Unterdrückung von öffentlich thematisierten Beweismaterialien des Polnischen Parlaments, der polnischen Regierung, der polnischen Präsidenten, etc. (f…) durch mögliche amtsseitige Unterdrückung der Nazi-Verbrechen gegen polnische Zwangsarbeiter*innen im Neckar-Odenwaldkreis 1933-1945, an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
… >>> Erinnerungs-Antrag vom 26.04.2023 unter 6F 9/22, 6F 2/22, 6F 202/21, 6F 2/23 auf gerichtli-che Prüfung des am 01.09.2022 von Polen vorgelegten Gutachtens zu von den Nazi-Deutschland verursachten Weltkriegsschäden anlässlich der Rede des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier am 80. Jahrestag am 19.04.2023 zur Niederschlagung des Aufstands im Warschauer Ghetto
… >>> NS-Reparationen: Prozessbeobachtung: ENTSCHÄDIGUNG VON NS-VERFOLGTEN UND NS-OPFERN beim Amtsgericht Mosbach: Zum 83. Jahrestag am 01.09.2022 des deutschen Überfalls auf Polen und des Beginns des Nazi-Terror- und Vernichtungskrieges: OFFIZIELLER ANTRAG vom 01.09.2022 unter 6F 9/22 AN DAS AMTSGERICHT MOSBACH, Neckar-Odenwald-Kreis, auf gerichtliche Prüfung des heute von Polen vorgelegten Gutachtens zu von Nazi-Deutschland verursachten Weltkriegsschäden in und an Polen, HIER INSBESONDERE im eigenen gerichtlichen Zuständigkeitsbereich zu NS-Verbrechen gegen polnische Zwangsarbeiter*innen im Neckar-Odenwald-Kreis
Polnische Zwangsarbeiter
im Neckar-Odenwaldraum in Kooperationen mit dem Landratsamt Mosbach
Der Jurist und Mosbacher NSDAP-Landrat Wilhelm Compter trug die direkte administrative Verantwortung für die Überwachung, Verteilung und rassistische Diskriminierung HIER auch der polnischen Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen im Landkreis Mosbach. Während des Zweiten Weltkriegs war der Einsatz ausländischer Zivilarbeiter und Kriegsgefangener ein zentraler Pfeiler der lokalen Kriegs- und Landwirtschaft. Das Landratsamt unter dem Juristen Compter steuerte hierbei die Verteilung und die behördliche Überwachung. Das Landratsamt unter damit dem Nazi-NSDAP-Juristen Compter als sogenannter exzessiver Schreibtischtäter koordinierte gemeinsam mit dem regionalen Arbeitsamt den massenhaften Einsatz polnischer Zivilarbeiter. Bauern und Betriebe im Kreis Mosbach forderten über die Bürgermeisterämter Arbeitskräfte an, die das Landratsamt administrativ zuwies. Polnische Staatsbürger stellten DABEI ab 1939/1940 die erste große Gruppe ausländischer Arbeitskräfte im Landkreis dar, die vor allem in der lokalen Landwirtschaft, im Handwerk und später in der Rüs-tungsindustrie Sklavenarbeit leisten mussten. Polnische Zwangsarbeiterinnen und Zwangs-arbeiter stellten somit während des Zweiten Weltkriegs eine tragende Säule der Kriegswirt-schaft im Raum Mosbach dar. Sie waren sowohl beim Ausbau des unterirdischen Rüstungs-projekts „Goldfisch“ als auch in der lokalen Landwirtschaft und Rüstungs-Industrie unter strengen rassistischen Auflagen im Einsatz. Polnische Staatsbürger wurden über verschiedene Wege nach Mosbach verschleppt oder deportiert. Ihr Alltag war von unerbittlicher Arbeit geprägt:
Das Rüstungsprojekt „Goldfisch“: Für die bombensichere Verlagerung der Daimler-Benz-Flugmotorenproduktion in den Gipsstollen Obrigheim setzten die Nationalsozialisten ab 1944 neben KZ-Häftlingen massenhaft zivile Zwangsarbeiter ein. Hunderte dieser Arbeiter – da-runter viele Polen und Polinnen – lebten im Mosbacher Lager „Heimschule“ (auf dem heutigen Gelände der Johannes-Diakonie), das zeitweise über 1.000 Menschen fasste.
Landwirtschaft: Schon kurz nach dem Überfall auf Polen 1939 wurden polnische Kriegsge-fangene und Zivilverschleppte systematisch den Bauernhöfen im Neckar-Odenwald-Raum zugeteilt. Da die deutschen Männer an der Front kämpften, hielten polnische Arbeitskräfte die Lebensmittelproduktion in den Dörfern rund um Mosbach aufrecht. Gewerbe und Infrastruktur: Lokale Handwerksbetriebe, städtische Einrichtungen und Fabriken im Elzmündungsraum forderten gezielt polnische Kräfte an, um den Betrieb abzusichern.
Rassistische Diskriminierung von polnischen Zwangsarbeitern
im Neckar-Odenwaldraum in Kooperation mit dem Landratsamt Mosbach
Rechtliche Diskriminierung: Die rassistischen „Polen-Erlasse“ des Reichssicherheitshaupt-amtes. Als oberster staatlicher Beamter des Kreises war der Nazi-Jurist und NSDAP-Landrat Compter als sogenannter exzessiver Schreibtischtäter für die strikte Einhaltung der „Polenerlasse“ von 1940 verantwortlich. Diese Gesetze schränkten das Leben polnischer Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter massiv ein: Kennzeichnungspflicht: Polen mussten das „Polen-P“ (ein gelbes Stoffabzeichen mit violettem „P“) gut sichtbar auf der Brust tragen. Verbote im Alltag: Es galt ein strenges Ausgangsverbot am Abend. Der Besuch von deutschen Gaststätten, Kirchen oder Kulturveranstaltungen war komplett untersagt. Öffentliche Verkehrsmittel durften sie nicht nutzen. Rassistische Hierarchie: Polen standen am unteren Ende der NS-Rassenhierarchie (nur knapp über sowjetischen Zwangsarbeitern). Sie erhielten deutlich geringere Löhne und schlechtere Lebensmittelrationen als deutsche Arbeiter. Die Zuteilung von Lebensmitteln, Kleidung und medizinischer Versorgung für polnische Arbeiter im Kreis war systematisch schlechter als für westeuropäische Zwangsarbeiter (z. B. Franzosen). Die Verwaltung des Nazi-Juristen und Mosbacher NSDAP-Landrats Wilhelm Compter steuerte diese Mangelversorgung auch über die lokalen Lebensmittelämter.
Polnische Sinti und Roma
im Nazi-KZ Neckarelz bei Mosbach
Von den 89 Sinti und Roma, die am 12. Dezember 1943 zu Impfversuchen gegen Fleckfie-ber vom Stammlager Auschwitz nach Natzweiler überstellt worden waren, wurden 79 in der zweiten Aprilhälfte 1944 zum Außenlager Neckarelz bei Mosbach weitergeleitet. Unter den namentlich bekannten Sinti und Roma wurden vier Polen registriert.
Verfolgung und Bestrafung von polnischen Zwangsarbeitern
im Neckar-Odenwaldraum in Kooperationen des Landratsamtes Mosbach
mit Gestapo und Polizei
Drastische Strafen und Verfolgung. Jegliche Verstöße gegen die strengen Auflagen wurden unbarmherzig geahndet: Überwachung und Denunziation: Das Landratsamt Mosbach unter dem Nazi-Juristen und NSDAP-Landrat Wilhelm Compter meldete „politische Unzuverlässig-keit“, Verstöße gegen NS-Gesetze (wie das Heimtückegesetz oder das Hören von „Feindsendern“) sowie Widerstandsaktivitäten im Kreis an die Gestapo. Schutzhaft-Erlasse: Die Gestapo nutzte die Landratsämter, um polizeiliche Repressionen administrativ abzuwi-ckeln. Wenn Regimegegner, Zwangsarbeiter oder jüdische Bürger in „Schutzhaft“ genommen oder in Konzentrationslager verschleppt wurden, liefen die bürokratischen Prozesse und die Koordination der lokalen Polizeikräfte über den Schreibtisch des NSDAP-Landrats Wilhelm Compter. Exekution von Rassenpolitik: Bei der Ausgrenzung, Enteignung und Deportation der jüdischen Bevölkerung im Kreis Mosbach arbeiteten das Landratsamt unter dem Nazi-Juristen und NSDAP-Landrat Compter und die Gestapo Hand in Hand, um die Logistik der Transporte (wie bei den Deportationen nach Gurs 1940) sicherzustellen. Repression und Überwachung von NS-Zwangsarbeitern: In enger Kooperation mit der Gestapo Mosbach und den Gendarmeriestationen überwachte das Landratsamt Mosbach die strikten Rassistischen „Polenerlasse“ und „Ostarbeitererlasse“. Verstöße der Arbeiter gegen Ausgangssperren oder das Kontaktverbot zur deutschen Bevölkerung wurden über die Behörden an den NS-Terrorapparat gemeldet und drakonisch bestraft.
Folterungen, Inhaftierungen und Hinrichtungen polnischer Zwangsarbeiter in Mosbach
u.a. wegen Beziehungen mit deutschen Frauen,
u.a. wegen Arbeitsverweigerung oder vermeintlicher Sabotage
u.a. wegen Diebstahls von Lebensmitteln
Überwachung des „verbotenen Umgangs“: Das Landratsamt unter dem Nazi-Juristen und Mosbacher NSDAP-Landrat Wilhelm Compter verpflichtete die lokalen Bürgermeister und Ortspolizisten zu absoluter Härte bei Kontakten zwischen Polen und Deutschen. Jegliche intimen Beziehungen oder soziale Nähe wurden als „verbotener Umgang“ verfolgt. Während dies für deutsche Frauen oft Gefängnis bedeutete, drohte den polnischen Männern die Ein-weisung in ein Konzentrationslager oder die Exekution durch die Gestapo Mosbach. Kon-taktverbot: Intime Beziehungen zwischen polnischen Männern und deutschen Frauen galten im NS-Sprachgebrauch als „Rassenschande“ und wurden von der Gestapo meist mit der öffentlichen Hinrichtung des polnischen Mannes bestraft. Gestapo-Willkür: Bei Arbeitsver-weigerung oder vermeintlicher Sabotage drohte den Arbeitern die sofortige Einweisung in ein Arbeitserziehungslager (AEL) oder direkt in ein Konzentrationslager. Die Hinrichtung polni-scher Zwangsarbeiter im Raum Mosbach und dem gesamten Neckar-Odenwald-Kreis war Teil eines systematischen NS-Terrorsystems, das von der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) exekutiert wurde. Diese Tötungen geschahen ohne ordentliches Gerichtsverfahren durch sogenannte „Sonderbehandlungen“.
Der Hauptgrund für Hinrichtungen: „Verbotener Umgang“: Die weitaus meisten Hinrichtungen polnischer Zwangsarbeiter in ländlichen Regionen wie Mosbach basierten auf den Polen-Erlassen von 1940.Todesstrafe für Liebesbeziehungen: Jeglicher nähere Kontakt zu deut-schen Frauen – insbesondere sexuelle Beziehungen – war unter dem Vorwurf des „verbotenen Umgangs“ strengstens verboten. Während deutsche Frauen dafür gedemütigt und meist in ein KZ gesperrt wurden, bedeutete dies für polnische Männer unweigerlich das Todesurteil durch Erhängen. Abschreckung als Ziel: Die Hinrichtungen wurden von der Gestapo bewusst öffentlich und in unmittelbarer Nähe des Arbeitsortes durchgeführt. Alle in der Umgebung eingesetzten polnischen Zwangsarbeiter wurden gezwungen, der Hinrichtung beizuwohnen. Dies sollte jede Form von Widerstand oder Annäherung im Keim ersticken.
Die Rolle der Staatspolizeileitstelle Karlsruhe: Für den Raum Mosbach war die Gestapo Karlsruhe zuständig. Sobald eine Denunziation aus der Mosbacher Bevölkerung vorlag (etwa durch einen Bauern oder Nachbarn), griff die Gestapo ein: Verhaftung: Der beschuldigte Pole wurde festgenommen und meist gefoltert, um ein Geständnis zu erzwingen. Sonderbe-handlung: Die Gestapo leitete die Akte an das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) nach Berlin weiter, wo der Exekutionsbefehl („Sonderbehandlung“) routinemäßig unterschrieben wurde. Durchführung: Ein mobiles Kommando der Gestapo reiste an den jeweiligen Ort im Neckar-Odenwald-Kreis, errichtete einen provisorischen Galgen (oft in einem nahegelegenen Waldstück oder direkt am Dorfrand) und vollstreckte den Mord.
Weitere Exekutionsgründe: Neben Liebesbeziehungen reichte im fortgeschrittenen Krieg (insbesondere ab 1944 rund um das Verlagerungsprojekt „Goldfisch“ in Obrigheim und Mos-bach) bereits der bloße Verdacht der Sabotage, der Arbeitsverweigerung oder des Diebstahls von Lebensmitteln für eine Exekution durch die Gestapo aus.
Hinrichtungen von polnischen Zwangsarbeitern
im direkten Umkreis von Mosbach
wegen Beziehungen zu deutschen Frauen
Im Raum Mosbach wurden Hinrichtungen polnischer Zwangsarbeiter wegen Liebesbezie-hungen zu deutschen Frauen von der Gestapo als „Sonderbehandlung“ zur rassistischen Abschreckung vollzogen. Diese Morde basierten auf den Polen-Erlassen von 1940 und folgten einem präzisen, grausamen Ablauf. Der rechtliche Hintergrund: „Verbotener Umgang“: Das NS-Regime definierte intime oder freundschaftliche Beziehungen zwischen polnischen Männern und deutschen Frauen als „verbotenen Umgang“ oder im NS-Jargon als rassenide-ologisches Verbrechen. Während deutsche Frauen öffentlich gedemütigt (z. B. durch das Kahlen der Haare) und in Konzentrationslager wie das Frauen-KZ Ravensbrück gesperrt wurden, war für die polnischen Männer ausnahmslos die Todesstrafe durch Erhängen vor-gesehen. Ein ordentliches Gerichtsverfahren gab es nicht; die Hinrichtung wurde direkt vom Reichssicherheitshauptamt in Berlin angeordnet. Ablauf der Hinrichtungen im Raum Mosbach: Die für Mosbach zuständige Gestapo-Leitstelle Karlsruhe organisierte die Exekutionen nach einem rassistischen Leitfaden, um maximale psychologische Wirkung zu erzielen: Der Ort: Die Hinrichtung fand gezielt öffentlich im Arbeitsumfeld statt – meist auf einem Feld, an einem Waldrand oder in der Nähe des Hofes, auf dem der Zwangsarbeiter eingesetzt war. Der Zwang zur Zeugenschaft: Die Gestapo trieb sämtliche polnische Zwangsarbeiter aus Mosbach und den umliegenden Dörfern am Hinrichtungsort zusammen. Sie wurden gezwungen, der Exekution aus nächster Nähe beizuwohnen. Das Ziel: Der Tod des Mannes sollte als brutales Abschreckungsmittel dienen, um jede weitere Fraternisierung zwischen der lokalen Bevölkerung und den osteuropäischen Arbeitskräften im Keim zu ersticken.
Aufarbeitung heute: Viele dieser Morde wurden nach 1945 jahrzehntelang verschwiegen, da die Täter aus den lokalen Gestapo-Dienststellen oft unerkannt blieben oder milde Strafen erhielten. Heutiges Gedenken: Jahrzehntelang wurden diese Morde in den betroffenen Ge-meinden totgeschwiegen, da die Denunzianten oft aus der direkten Nachbarschaft stammten. U.a. die KZ-Gedenkstätte Neckarelz erforscht heute diese Vorfälle systematisch, um das Schicksal der zivilen Zwangsarbeiter der Region aufzuarbeiten und um den Opfern dieses rassistischen Terrors ihre Namen und ihre Würde zurückzugeben.
In den Akten der Nachkriegsjustiz und der Regionalhistoriker sind für die Dörfer rund um Mosbach mehrere solcher Fälle dokumentiert. Dokumentierte Fälle in der Region: Die histo-rische Aufarbeitung zeigt, dass solche Exekutionen im landwirtschaftlich geprägten Neckar-Odenwald-Raum und in den Nachbarorten Mosbachs stattfanden. Ein beispielhaftes intensiv erforschtes Beispiel aus der unmittelbaren Umgebung ist der Fall im nahegelegenen Billig-heim: Hier wurde ein junger polnischer Zwangsarbeiter im Wald von Gestapo-Beamten am Galgen ermordet, nachdem eine Liebesbeziehung zu einer Einheimischen denunziert worden war. Auch hier mussten alle umliegenden Zwangsarbeiter zusehen. Dieses Verbrechen steht exemplarisch für den rassistischen Terror, den die Gestapo Mosbach gemeinsam mit der lokalen Verwaltung unter dem Nazi-Juristen und NSDAP-Landrat Wilhelm Compter exe-kutierte. Das Landratsamt Mosbach unter Wilhelm Compter lieferte die notwendigen Melde-und Personendaten an die übergeordneten Behörden. Die lokale Gendarmerie, die dem Landrat unterstellt war, sperrte das Gelände ab und führte die Logistik der Zwangsvorführung durch.
EIL-Anträge !!! an das Amtsgericht Mosbach auf gerichtliche Verfügungen zur Prüfung der Hinrichtungen von polnischen Zwangsarbeitern wegen Beziehungen zu deutschen Frauen und der damit assoziierten Anerkennung der NS-Opfer, Anerkennung der NS-Verbrechen und des NS-Unrechts, Aufhebungen von NS-Urteilen und NS-behördlichen Entscheidungen, Wiedergutmachungen und Entschädigungen an Angehörige von HIER betroffenen NS-Opfern im Neckar-Odenwald-Kreis beim CDU-geführten Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis, durch den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
Hiermit ergeht der o.g. offizielle Antrag an das Amtsgericht Mosbach unter o.g. Aktenzeichen, u.a. auch in Ergänzung zu vorhergehenden Anträgen im o.g. Verfahrenskomplex:
… >>> STRAFANZEIGEN vom 17.12.2022 GEGEN VERANTWORTLICHE NAMENTLICH BEKANN-TE UND UNBEKANNTE PERSONEN IM NAZI-ZWANGSARBEITSYSTEM in MOSBACH-BADEN an das Amtsgericht Mosbach gemäß § 158 StPO unter 6F 9/22 wegen Mord und Beihilfe zu Mord in den Tatkomplexen: Nazi-Massentötungen: Hinrichtungen von polnischen Zwangsarbeitern wegen soge-nannter „geschlechtsvertraulicher Beziehungen“ zu deutschen Frauen, u.a. Zwei Fälle aus dem Be-reich des heutigen Neckar-Odenwald-Kreises: a) am 22. April 1941 wurde in Oberschefflenz der 27-jährige Wladyslaw Skrzypacz erhängt b) am 9. März 1942 in Hardheim wurde der 25-jährige Stanislaw Piaskowski erhängt
… >>> ANTRAG AUF WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN vom 17.12.2022 IM NAZI-KZ- und ZWANGSARBEITSYSTEM in MOSBACH-BADEN an das Amtsgericht Mosbach gemäß § 158 StPO unter 6F 9/22 1 ) Nazi-Massentötungen außerhalb eines KZs: Hinrichtungen von polnischen Zwangs-arbeitern wegen sogenannter „geschlechtsvertraulicher Beziehungen zu deutschen Frauen“, u.a. Zwei Fälle aus dem Bereich des heutigen Neckar-Odenwald-Kreises: a) am 22. April 1941 wurde in Ober-schefflenz der 27-jährige Wladyslaw Skrzypacz erhängt b) am 9. März 1942 in Hardheim wurde der 25-jährige Stanislaw Piaskowski erhängt 2) Einweisungen in ein Konzentrationslager mit den Schutz-haftbegründungen „intimer Verkehr mit deutscher Frau“ für polnische Zwangsarbeiter, u.a. in die Mosbacher KZs Neckarelz und Neckargerach
… >>> WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN vom 18.12.2022 FÜR DIE AUFHEBUNG DER HAFT IM LANDGERICHTSGEFÄNGNIS MOSBACH UND FÜR DIE AUFHEBUNG DER EINWEISUNG IN DAS KZ RAVENSBRÜCK IM NAZI-ZWANGSARBEITSYSTEM in MOSBACH-BADEN an das Amtsgericht Mosbach gemäß § 158 StPO unter 6F 9/22 Für die deutsche Frau aus Oberschefflenz wegen soge-nannter „geschlechtsvertraulicher Beziehungen“ zu und „intimen Verkehr“ mit einem polnischen Zwangsarbeiter aus dem heutigen Neckar-Odenwald-Kreis: hier mit dem am 22. April 1941 in Ober-schefflenz erhängten 27-jährigen Wladyslaw Skrzypacz
… >>> STRAFANZEIGEN vom 22.12.2022 GEGEN VERANWORTLICHE MITARBEITER*INNEN VON LANDRATSÄMTERN vor 1945 in Baden, insbesondere beim Landratsamt Mosbach, an das Amtsgericht Mosbach gemäß § 158 StPO unter 6F 9/22 wegen Beihilfe zu Mord in den Tatkomplexen a) Versterben von NS-Zwangsarbeitern auf Grund von unmenschlichen Lager-, Haft- und Arbeitsbe-dingungen b) Ermordungen und Hinrichtungen von Zwangsarbeitern in BADEN sowie konkret im IM NS-ZWANGSARBEIT-KOMPLEX in MOSBACH
Ermordung von Kindern polnischer Zwangsarbeiterinnen
in Mosbach und im Neckar-Odenwald-Raum
Als Nazi-Jurist und NSDAP-Landrat war Wilhelm Compter als sogenannter exzessiver Schreibtischtäter direkt in das bürokratische System eingebunden, das schwangere Zwangsarbeiterinnen ausbeutete und den Tod ihrer Neugeborenen durch gezielte Vernach-lässigung herbeiführte. Zwar unterstanden die mörderischen „Ausländerkinder-Pflegestätten“ organisatorisch oft der Deutschen Arbeitsfront (DAF) oder NS-Verbänden, doch die zivile Verwaltung der Landratsämter übernahm dabei eine unentbehrliche administrative Zuarbeit. Die Ermordung von Säuglingen und Kleinkindern polnischer (und sowjetischer) Zwangsarbei-terinnen in Mosbach und dem gesamten Neckar-Odenwald-Raum basierte auf einem spezi-fischen rassistischen Vernichtungsprogramm der Nationalsozialisten: dem System der soge-nannten „Ausländerkinderpflegestätten“.
Diese Einrichtungen waren keine Pflegeheime, sondern rein organisierte Sterbelager durch gezielte Vernachlässigung. Das rassistische System hinter den Kindermorden: Ab 1942 stieg die Zahl weiblicher Zwangsarbeiterinnen aus Osteuropa im Deutschen Reich massiv an. Da Schwangerschaften zu Arbeitsausfällen führten, erließ das NS-Regime strikte Richtlinien: Trennung von Mutter und Kind: Um die Arbeitskraft der Polinnen lückenlos auszubeuten, wurden ihnen die Neugeborenen oft nur wenige Tage nach der Entbindung weggenommen. Die Mütter mussten sofort zurück auf die Felder oder in die Fabriken. Das System der To-deslager für Säuglinge Rassistische Doktrin: Ab 1943 durften schwangere Zwangsarbeiterin-nen aus Osteuropa nicht mehr in ihre Heimat zurückkehren, um ihre Arbeitskraft im Reich nicht zu verlieren. Ihre Kinder galten im NS-Rassenwahn als „rassisch minderwertiger Nachwuchs“.
Das Konzept der „Pflegestätten“: Die Babys wurden in provisorischen Heimen untergebracht. Das offizielle, rassenideologische Ziel des Regimes war es, das Aufwachsen von nicht-deutschen Kindern im Reich zu verhindern, ohne jedoch die Mütter durch offene Exekutionen zu demoralisieren. Mord durch Mangelernährung und Hygiene: Die Säuglinge wurden nicht aktiv getötet (wie etwa in den Gaskammern), sondern durch systematischen kalkulierten Entzug von Nahrung, fehlende Heizung, völlig unzureichende Hygiene und verweigerte me-dizinische Pflege gezielt sterben gelassen („Vernichtung durch Vernachlässigung“). Gezielte Tötung durch Vernachlässigung: In den sogenannten Ausländerkinder-Pflegestätten wurden die Säuglinge ihren Müttern wenige Tage nach der Geburt entrissen. Zehntausende dieser Kinder einen qualvollen Tod. Die Sterberate in diesen Baracken lag oft bei über 80 bis 90 Prozent.
Situation im Raum Mosbach und Obrigheim: Im direkten Umkreis von Mosbach verschärfte sich das Problem ab 1944 durch den rasanten Aufbau des unterirdischen Rüstungskomplexes „Goldfisch“, bei dem auch hunderte zivile polnische Zwangsarbeiterinnen eingesetzt waren. Das Lager „Heimschule“: In diesem zentralen Mosbacher Zwangsarbeiterlager (auf dem heutigen Areal der Johannes-Diakonie) waren zeitweise viele Frauen untergebracht. Schwangere Polinnen aus der gesamten Region wurden für die Geburt meist in umliegende Kreiskrankenhäuser oder provisorische Entbindungsbaracken gedrängt.
Verharmlosung der Todesursachen: Starb ein polnisches Baby in Mosbach oder den umlie-genden Dörfern an den Folgen der Unterernährung, stellten die lokalen Ärzte routinemäßig gefälschte Totenscheine aus. Als Todesursachen wurden „Lebensschwäche“, „Ernährungs-störung“ oder „Darmkatarrh“ eingetragen, um den systematischen Charakter der Tötung zu verschleiern. Bestattung im Verborgenen: Die verstorbenen Kinder polnischer Zwangsarbei-terinnen durften nicht auf den regulären Friedhöfen inmitten der deutschen Gräber bestattet werden. Sie wurden meist anonym, in einfachen Holzkisten und ohne Beisein der Mütter, in abgelegenen Ecken von Dorffriedhöfen oder am Waldrand verscharrt.
Die Rolle des Landratsamtes Mosbach: Die Behörde unter dem Nazi-Jurist und NSDAP-Landrat war Wilhelm Compter war für die Erfassung schwangerer Zwangsarbeiterinnen im Landkreis zuständig. Zudem steuerte das Landratsamt über das Kreisjugendamt und die Gesundheitsämter die Aufsicht, meldete Geburten und Todesfälle und regelte über die lokalen Ernährungsämter die extrem knappen Lebensmittelrationen, die das Massensterben der Säuglinge herbeiführten.
Historische Aufarbeitung: Dieses Kapitel der NS-Zwangsarbeit gehörte nach 1945 zu den am längsten verschwiegenen Verbrechen. Die lokalen Verantwortlichen (Arbeitgeber, Behörden und Ärzte) redeten sich nach Kriegsende auf die allgemeine Mangelversorgung in den letzten Kriegsjahren heraus. Heute bemüht sich die KZ-Gedenkstätte Neckarelz gemeinsam mit Regionalhistorikern, die Schicksale und Sterbeorte dieser osteuropäischen Kinder im Raum Mosbach durch Archivrecherchen aufzudecken, um an ihr Leid zu erinnern.
EIL-Anträge !!! an das Amtsgericht Mosbach auf gerichtliche Verfügungen zur Prüfung der Massentötungen von Kindern osteuropäischer und polnischer Zwangsarbeiterinnen und der damit assoziierten Anerkennung der NS-Opfer, Anerkennung der NS-Verbrechen und des NS-Unrechts, Aufhebungen von NS-Urteilen und NS-behördlichen Entscheidungen, Wiedergutmachungen und Entschädigungen an noch lebende NS-Opfer und an Angehörige verstorbener NS-Opfer von HIER betroffenen NS-Opfern im Neckar-Odenwald-Kreis beim CDU-geführten Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis, durch den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
Hiermit ergeht der o.g. offizielle Antrag an das Amtsgericht Mosbach unter o.g. Aktenzeichen, u.a. auch in Ergänzung zu vorhergehenden Anträgen im o.g. Verfahrenskomplex:
… >>> Strafanzeigen vom 11.06.2022 unter 6F 9/22 zum Nazi-Massenmord an Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen : Besondere Verantwortung des Jugendamtes als deutsche Kinder- und Jugendhilfeinstitution mit Schutzauftrag für Kinder und Jugendliche auch in Mosbach und im Neckar-Odenwald-Raum
… >>> Strafanzeigen vom 17.12.2022 unter 6F 9/22 zum Nazi-Massenmord an Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen : Im Nazi-Zwangsarbeitssystem in Mosbach: STRAFANZEIGEN GEGEN VERANTWORTLICHE UNBEKANNTE IM NAZI-ZWANGSARBEITSYSTEM in MOSBACH an das Amtsgericht Mosbach gemäß § 158 StPO unter 6F 9/22 wegen Mord und Beihilfe zu Mord zu den Tatkomplexen: Nazi-Massentötungen von Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen auch in Mosbach und im Neckar-Odenwald-Raum (u.a. Beteiligung von Unternehmen, Heim- und Jugendamtspersonal)
… >>> STRAFANZEIGEN vom 19.06.2022 gegen Strafvereitelung im Amt bei der juristischen NS-Aufarbeitung: hier Nicht-Verfolgung der NS-Haupttäter Dr. HANS MUTHESIUS, Dr. WILHELM LO-SCHELDER, Dr. KARL GOSSEL mit konkreten Tatbeteiligungen an Nazi-Massenmordverbrechen an Babys und Kindern von osteuropäischen Zwangsarbeiterinnen: Nazi-Massentötungen von Babys und Kindern von NS-Zwangsarbeiter*innen: Unterlassene Strafverfolgung seit 1945 1) Dr. HANS MUTHE-SIUS, NS-Referatsleiter in der Wohlfahrtsabteilung des Nazi-Reichsinnenministeriums, verantwortlich für Fragen der Jugendwohlfahrtspflege 2) NS-Ministerialdirigent Dr. WILHELM LOSCHELDER, Abteilung IV (Kommunalabteilung), Leiter der Unterabteilung I (Verfassung und Aufgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände) beim Nazi-Reichsinnenministerium 3) Dr. KARL GOSSEL, Organisator für die Behandlung von Ostarbeitern in NS-Zwangsarbeitslagern mit dem „Vernichtung durch Arbeit“-Programm beim Nazi-Reichsfinanzministerium
NS-Endphase-Verbrechen
in Mosbach und im Neckar-Odenwald-Raum
in Kooperation mit dem Landratsamt Mosbach
Der Nazi-Jurist und NSDAP-Landrat Wilhelm Compter war als sogenannter exzessiver Schreibtischtäter in den letzten Wochen des Zweiten Weltkriegs als Landrat dafür verant-wortlich, dass die Verwaltung des Landkreises Mosbach bis zum Schluss funktionierte und kriegswichtige Befehle ausgeführt wurden. Als oberster ziviler Beamter trug der NSDAP-Landrat Wilhelm Compter die Mitverantwortung für das System, das in der Endphase brutale Endphaseverbrechen im Kreisgebiet verübte oder duldete. Im Frühjahr 1945 wurden die Au-ßenlager des Konzentrationslagers Natzweiler-Struthof im Neckartal (wie Neckarelz I und II) wegen des Vorrückens der Alliierten geräumt. Evakuierung und Elend: Tausende völlig ent-kräftete Häftlinge wurden im März 1945 auf Todesmärsche in Richtung Dachau getrieben. Wer vor Erschöpfung zusammenbrach, wurde von den SS-Wachmannschaften am Wegesrand erschossen. Administrative Duldung: Als NSDAP-Landrat war Compter über die Existenz der Lager, die katastrophalen Zustände und die Räumungen direkt informiert. Die Kreisverwaltung unter der Führung des Nazi-Juristen und NSDAP-Landrats Wilhelm Compter griff nicht ein, sondern sicherte die logistischen Rahmenbedingungen für die Rüstungsinfrastruktur, während der Terror der SS und der Gestapo Mosbach vor den Augen der Bevölkerung stattfand. Compters Behörde hielt den Verwaltungsapparat aufrecht, der die Befehle der NSDAP-Gauleitung bis Ende März transportierte, wie die Pressung unter behördlicher Aufsicht von Jugendlichen und alten Männer in den „Volkssturm“ zur NS-Verteidigung Mosbachs und zur Errichtung von Barrikaden und Panzersperren. Wer sich diesen Befehlen zur Schanzarbeit oder dem Wehrdienst entzog, galt als „Fahnenflüchtiger“ oder „Wehrkraftzersetzer“. In solchen Fällen drohte in der Endphase durch fliegende Standgerichte der SS oder der Gestapo die sofortige Hinrichtung.
Der Komplex der Endphaseverbrechen im Landkreis Mosbach – insbesondere im März und April 1945 – umfasste rassistische Morde, das Elend der KZ-Todesmärsche und die brutale Repression durch die Gestapo Mosbach. Polnische Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen sowie Häftlinge des KZ-Komplexes Neckarelz gehörten in diesen letzten Kriegswochen zu den Hauptopfern des NS-Terrors in der Region. Polnische Staatsbürger waren im Kreis Mosbach extrem gefährdet, da das NS-Regime in den letzten Wochen jegliche Hemmungen verlor: Todesmärsche aus den Neckarlagern: Ende März 1945 wurde der KZ-Komplex Neckarelz (Außenlager des KZ Natzweiler-Struthof) überstürzt geräumt. Unter den über 2.000 Häftlingen, die auf einen grausamen Evakuierungsmarsch in Richtung KZ Dachau getrieben wurden, befanden sich zahlreiche polnische Häftlinge. Wer vor Erschöpfung am Wegesrand im Odenwald oder Neckartal liegen blieb, wurde von den SS-Wachmannschaften per Genickschuss ermordet. Willkürjustiz gegen Zwangsarbeiter: Polnische Zivilarbeiter auf den Bauernhöfen im Kreis wurden bei geringsten Anzeichen von Arbeitsverweigerung oder vermeintlichen Plünderungen in den chaotischen letzten Kriegstagen von der Gestapo Mosbach ohne Gerichtsverfahren erschossen. Krankentransporte: Ein Zug mit rund 850 schwerkranken und marschunfähigen Häftlingen aus den Neckarlagern wurde abtransportiert und schließlich bei Osterburken (ca. 30 km östlich von Mosbach) von US-Truppen befreit. Viele der osteuropäischen und polnischen Insassen waren zu diesem Zeitpunkt bereits verhungert oder an Typhus gestorben. Mosbach im April 1945 wurde zu einem wichtigen Sammellager für Displaced Persons (DPs) – primär für befreite polnische Zwangsarbeiter und KZ-Überlebende. In diesem polnischen DP-Lager in Mosbach entstand noch im April 1945 das historische, erschütternde Buch „Ofiary Nikczemności“ („Geopfertes Volk“) von Mieczysław Chersztein, das die Gräueltaten und Verbrechen u.a. an den Polen u.a. in der Region dokumentierte.
EIL-Anträge !!! an das Amtsgericht Mosbach auf gerichtliche Verfügungen zur Prüfung der NS-Endphase-Verbrechen und der damit assoziierten Anerkennung der NS-Opfer, Anerkennung der NS-Verbrechen und des NS-Unrechts, Aufhebungen von NS-Urteilen und NS-Behördlichen bzw. NS-Organisatorischen Entscheidungen, Wiedergutma-chungen und Entschädigungen an noch lebende NS-Opfer und an Angehörige verstorbener NS-Opfer von HIER betroffenen NS-Opfern im Neckar-Odenwald-Kreis beim CDU-geführten Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis, durch den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
Hiermit ergeht der o.g. offizielle Antrag an das Amtsgericht Mosbach unter o.g. Aktenzeichen, u.a. auch in Ergänzung zu vorhergehenden Anträgen im o.g. Verfahrenskomplex:
… >>> STRAFANZEIGEN vom 17.12.2022 GEGEN VERANWORTLICHE LAGERKOMMANDANTEN UND ANGEHÖRIGE DES KZ-PERSONALS IM NAZI-KZ-KOMPLEX NECKARELZ-MOSBACH an das Amtsgericht Mosbach gemäß § 158 StPO unter 6F 9/22 wegen Mord und Beihilfe zu Mord zu den Tatkomplexen Endphaseverbrechen
… >>> STRAFANZEIGEN vom 17.12.2022 GEGEN VERANWORTLICHE Angehörige von der NS-Zwangsarbeit profitierender Firmen, Industrie- und Privatunternehmen in MOSBACH und im NECKAR-ODENWALDKREIS an das Amtsgericht Mosbach gemäß § 158 StPO unter 6F 9/22 wegen Mord und Beihilfe zu Mord zu den Tatkomplexen Versterben lassen und Ermorden von KZ-Häftlingen und Zwangsarbeitern
… >>> STRAFANZEIGEN vom 18.12.2022 GEGEN VERANWORTLICHE Mitarbeiter von der NS-Zwangsarbeit profitierender öffentlicher Unternehmen von Stadt und Kreis Mosbach beim Landratsamt Mosbach in MOSBACH und im NECKAR-ODENWALDKREIS an das Amtsgericht Mosbach gemäß § 158 StPO unter 6F 9/22 wegen Mord und Beihilfe zu Mord zu den Tatkomplexen zu den Tatkomplexen Versterben lassen und Ermorden von KZ-Häftlingen und Zwangsarbeitern
Mosbacher Landrat Wilhelm Compter, seit 1. Mai 1933 NSDAP-Mitglied,
in der hauptverantwortlichen Steuerungs- und Koordinierungsfunktion
u.a. der NS-Zwangsarbeit im Neckar-Odenwald-Kreis
sowie in der konkreten Zusammenarbeit
mit der Gestapo und der Polizei
bei der Verfolgung von NS-Zwangsarbeitern
Der Jurist Wilhelm Compter trat am 1. Mai 1933 der NSDAP bei. Seine Mitgliedsnummer lautete 2.543.456. Compters Eintrittsdatum: 1. Mai 1933 (während der damaligen Mitglieder-Aufnahmesperre). Die Mitglieder-Aufnahmesperre der NSDAP wurde am 10. Mai 1939 durch die Anordnung 34/39 des Reichsschatzmeisters vollständig aufgehoben. Zuvor war die Sperre, die am 19. April 1933 beschlossen wurde und am 1. Mai 1933 in Kraft getreten war, bereits am 20. April 1937 gelockert worden. Da Compter bereits zum 1. Mai 1933 eingetreten ist, gehörte er zu der letzten großen Beitrittswelle, die exakt an dem Tag registriert wurde, an dem die Aufnahmesperre offiziell wirksam wurde. Wie viele Verwaltungsbeamte im NS-Staat sicherte er sich durch den Parteibeitritt nach der Machtergreifung seine berufliche Laufbahn, was ihm 1938 die Ernennung zum Landrat im Landkreis Mosbach ermöglichte.
Wilhelm Compter trug als Landrat die administrative Mitverantwortung für den massen-haften und systematischen Einsatz von NS-Zwangsarbeitern im Landkreis Mosbach. Während des Zweiten Weltkriegs war der Einsatz ausländischer Zivilarbeiter und Kriegsgefangener ein zentraler Pfeiler der lokalen Kriegs- und Landwirtschaft. Das Landratsamt unter Compter steuerte hierbei die Verteilung und die behördliche Überwachung. Das Landratsamt arbeitete eng mit den regionalen Arbeitsämtern zusammen. Es erfasste den Bedarf an Arbeitskräften in den Gemeinden und teilte Zwangsarbeiter gezielt den lokalen Landwirtschaftsbetrieben, Handwerkern und der Infrastruktur (wie dem Straßenbau) zu. Unterbringung und Verwaltung: Als oberste Verwaltungsbehörde des Kreises war das Landratsamt für die Überwachung der Lebensbedingungen, die Zuteilung von Lebensmittelrationen und die Genehmigung von Lagern im Kreisgebiet zuständig. Für den Ausbau und Betrieb wurden tausende Zwangsarbeiter und KZ-Häftlinge eingesetzt. Compter war als Landrat dafür ver-antwortlich, die zivile Infrastruktur des Landkreises für diese Rüstungsprojekte bereitzustellen.
Dazu gehörte in der Schnittmenge mit der NS-Zwangsarbeit im Neckar-Odenwald-Raum 1944 auch die Räumung von Teilen der Pflegeanstalt Schwarzacher Hof, um Platz für ein Betriebskrankenhaus zu schaffen. In diesem Kontext begrüßte der Nazi-Jurist Compter die zwei konkreten Durchführungs-Phasen der NS-Euthanasie, die die Belegungszahlen in den Mosbacher Heil- und Pflegeanstalten kontinuierlich reduzierten. Dazu führte dann der Mosbacher NSDAP-Landrat Wilhelm Compter zunächst ein Gespräch mit der Einrichtungs-leitung der Mosbacher Erziehungs- und Pflegeanstalt am 02.10.1940 und verfügte dann an-schließend einen Monat später am 19.11.1940 die Beschlagnahme der anstaltseigenen Grundstücke mit ihren sämtlichen Gebäulichkeiten auf der Gemarkung Mosbach für Wehrmachtszwecke. Die Rolle des Nazi-Juristen und NSDAP-Landrats Wilhelm Compter: Das T4-System nutzte die staatlichen Behörden, wie das Landratsamt in Mosbach, vor allem für logistische Zuarbeit, wie das Einholen von Meldebögen, die Überwachung von Anstalten oder die behördliche Abwicklung nach den Deportationen. Compter war als oberster Beamter des Kreises für die reibungslose Umsetzung aller staatlichen und parteipolitischen Vorgaben in der Region verantwortlich. Im Jahr 1940 wurden unter der Verantwortung von Wilhelm Compter im Zuge der ersten Phase der NS-„Euthanasie“ („Aktion T4“) insgesamt 263 Bewohner aus der Mosbacher Anstalt und dem Schwarzacher Hof deportiert und in der Tötungsanstalt Grafeneck mit Gas ermordet. Nach dem offiziellen Stopp der Gas-Aktionen gingen die Morde im Kreis Mosbach dezentral weiter. Patienten starben in den Folgeberichten durch gezielte Unterernährung, Vernachlässigung oder wurden wegen Platzmangels verlegt – etwa als 1944 Teile des Schwarzacher Hofes für ein Betriebskrankenhaus der Firma Daimler-Benz geräumt wurden.
Wilhelm Compter stand als Landrat des Landkreises Mosbach in seiner Funktion als oberster Staatsbeamter in ständigem, engem Kontakt mit dem NS-Terrorapparat. In der Verwaltungsstruktur des Dritten Reiches waren die staatlichen Landratsämter das ausführende Organ für die politischen Vorgaben und Überwachungsbefehle der Gestapo auf lokaler Ebene. Verfolgung von Zwangsarbeitern: Im Landkreis Mosbach waren zahlreiche ausländische Zwangsarbeiter (u. a. in der Landwirtschaft und in Rüstungsbetrieben) eingesetzt. Die Gestapo Mosbach war für die brutale Überwachung dieser Menschen zuständig, verhängte Strafen bei Fluchtversuchen oder wies die Arbeiter bei vermeintlichen Vergehen in Arbeitserziehungslager oder Konzentrationslager ein.
Von 1938 bis 1945 war Wilhelm Compter der höchste staatliche Verwaltungsbeamte im Landkreis Mosbach und damit direkt in den nationalsozialistischen Staatsapparat ein-gebunden. In der Nachkriegszeit trat der neugegründeten CDU bei und wurde von 1948 Erster Bürgermeister in Pforzheim von bis 1964. Dies bedeutet der Nazi-Jurist und exzessive Schreibtischtäter Wilhelm Compter war karrierestrategisch opportunistisch orientiert seit 1933 NSDAP-Mitglied und seit 1948 CDU-Mitglied, um damit jeweils öffentliche Ämter in der höheren Beamtenlaufbahn in Baden und Württemberg ausüben zu können.
EIL-Anträge !!! an das Amtsgericht Mosbach auf gerichtliche Verfügungen zur Prüfung der begründeten Aberkennung des Bundesverdienstkreuzes aus 1960 für den Juristen und ehemaligen Mosbacher NSDAP-Landrat und dann CDU-Bürgermeister Wilhelm Compter beim CDU-geführten Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis, durch den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
Hiermit ergeht der offizielle Antrag an das Amtsgericht Mosbach unter o.g. Aktenzeichen, u.a. auch in Ergänzung zum vorhergehenden Antrag vom 21.08.2022 unter 6F 9/22 auf posthum „Gerichtlich zu beantragende Aberkennung des Bundesverdienstkreuzes für den Mosbacher NSDAP-Landrat Dr. Hermann Wilhelm Compter wegen den öffentlich nachgewiesenen Bestrebungen vom Nazi-Euthanasie-Massenmord in den Mosbacher Heil- und Pflegeanstalten profitieren zu wollen, während das Landratsamt Mosbach selbst unter seiner Führung und Verantwortung u.a. mit dem Amtsarzt und mit dem Gesundheitsamt aktiv an der NS-(Kinder)-Euthanasie mitwirkt.
SOWIE wegen seiner Rolle bei der NS-Verfolgung und NS-Vernichtung, bei der Ausgrenzung, Enteignung und Deportation der jüdischen Bevölkerung im Kreis Mosbach. Das Landratsamt Mosbach unter dem Mosbacher NSDAP-Landrat Dr. Hermann Wilhelm Compter arbeitete mit der Gestapo Hand in Hand, um die Logistik der Transporte (wie bei den Deportationen nach Gurs 1940) sicherzustellen. Wilhelm Compter trug als Landrat des Landkreises Mosbach ab Juli 1938 die oberste staatliche Mitverantwortung für die administrative Ausgrenzung, Entrechtung und die logistische Vorbereitung der Deportation und Ver-nichtung der jüdischen Bevölkerung in seiner Region. Unter seiner Amtsführung agierte das Landratsamt als reibungslos funktionierendes Rädchen im antisemitischen Staats- und Ter-rorapparat. Wenige Monate nach Compters Amtsantritt kam es am 9. und 10. November 1938 zur sogenannten „Reichskristallnacht“. Das Landratsamt koordinierte zusammen mit der Gestapo Mosbach und der lokalen SA die Verhaftung jüdischer Männer aus dem gesamten Landkreis, die in sogenannte „Schutzhaft“ genommen und zur Einschüchterung in Konzentrationslager (vor allem nach Dachau) verschleppt wurden. Nach den Pogromen beschleunigte Compters Verwaltung die „Arisierung“, also die systematische Enteignung und Verdrängung jüdischer Bürger aus dem Wirtschaftsleben: Das Landratsamt überwachte die Schließung und den Zwangsverkauf jüdischer Geschäfte und Immobilien unter Wert an nicht-jüdische Deutsche. Ein historisches Beispiel für diese Verdrängung betrifft das heutige Landratsamt selbst: Das Hauptgebäude der Kreisverwaltung steht auf historischem Grund, der einst dem jüdischen Unternehmer Leopold Blum gehörte. Der mörderische Höhepunkt der Judenverfolgung im Kreis Mosbach fand im Oktober 1940 im Rahmen der sogenannten „Wagner-Bürckel-Aktion“ statt. Dies war die erste systematische Deportation von Juden aus dem Deutschen Reich. Der Transport: Am 22. Oktober 1940 wurden am helllichten Tag alle noch im Landkreis Mosbach verbliebenen badischen Juden ohne Vorwarnung aus ihren Wohnungen geholt. Sie wurden an Sammelpunkten und Bahnhöfen im Kreis (wie in Neckar-zimmern) zusammengetrieben und per Eisenbahn in das südfranzösische Internierungslager Gurs deportiert. Administrative Zuarbeit: Die Geheime Staatspolizei stützte sich bei der Lo-gistik und der Erstellung der Deportationslisten direkt auf die präzisen Meldedaten des Landratsamtes Mosbach unter Wilhelm Compter. Seine Behörde sorgte dafür, dass die lokalen Gendarmerieposten den Zugriff koordinierten und das zurückgelassene jüdische Eigentum staatlich versiegelt und verwertet wurde. Vernichtung: Viele der aus dem Kreis Mosbach Verschleppten starben unter den katastrophalen hygienischen Bedingungen in Gurs. Wer überlebte, wurde ab 1942 von den Nationalsozialisten in die Vernichtungslager im Osten (vor allem nach Auschwitz) weitertransportiert und ermordet. Gedenken heute: An die Verbrechen im Landkreis erinnert heute unter anderem ein zentrales Mahnmal an der Jugendbildungsstätte in Neckarzimmern sowie eine dazugehörige Gedenk-Stele. Dort wird alljährlich der jüdischen Opfer gedacht, deren Vertreibung und Vernichtung unter der bürokratischen Mitwirkung des Landratsamtes Mosbach vollzogen wurde.
SOWIE wegen seiner Rolle bei der NS-Verfolgung und NS-Vernichtung von Sinti und Roma im Kreis Mosbach. Wilhelm Compter trug als Landrat die direkte administrative Ver-antwortung für die Erfassung, Überwachung und die letztliche Deportation der Sinti und Roma aus dem Landkreis Mosbach. Unter seiner Amtsführung exekutierte die Kreisverwaltung lückenlos die rassistischen Vorgaben der Nationalsozialisten, was im März 1943 zur nahezu vollständigen Vernichtung der lokalen Sinti-Gemeinde führte. Der Festsetzungserlass (1939): Nach dem sogenannten Himmler-Erlass im Oktober 1939 durften Sinti und Roma ihren Wohnort nicht mehr verlassen. Das Landratsamt unter Compter koordinierte die lokale Überwachung dieser "Festsetzung" und zwang die betroffenen Familien – darunter Namen wie Lind, Reinhardt, Wagner, Winter oder Winterstein – in behördlich zugewiesenen Unterkünften im Kreisgebiet zu bleiben. Das Landratsamt lieferte die Meldedaten und Stammbäume der lokalen Familien zu, um die für die Vernichtung notwendigen „Zigeuner-Personenblätter“ zu erstellen. Die Deportation nach Auschwitz (März 1943): Der mörderische Höhepunkt der Verfolgung im Kreis Mosbach fand am 23. März 1943 statt. Auf direkten Auftrag des Landratsamtes Mosbach verhafteten lokale Gendarmerieposten 53 bis 54 Sinti und Roma (darunter 29 Frauen und 25 Männer bzw. zahlreiche Kinder und Jugendliche) in einer koordinierten Aktion. Im März 2024 wurde auf dem Mosbacher Marktplatz – in Zusammenarbeit mit dem Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma – eine offizielle Bronzegedenktafel eingeweiht, die namentlich an die im März 1943 unter Landrat Compter verschleppten NS-Opfer der Sinti und Roma erinnert.
SOWIE wegen seiner Rolle bei der Ausbeutung, Verfolgung und Vernichtung der NS-Zwangsarbeiter*innen in Mosbach und seinem Landkreis. Im Kontext der NS-Gewaltverbrechen engagierte sich das Landratsamt Mosbach unter dem NSDAP-Landrat Compter in der administrativen Mitwirkung an der Ausbeutung und der rassistischen Mangelversorgung von osteuropäischen Zwangsarbeiterinnen und deren Kindern, an der NS-Massentötung von Kindern osteuropäischer und polnischer Zwangsarbeiterinnen sowie an Hinrichtungen polnischer Zwangsarbeiter wegen Beziehungen zu deutschen Frauen.
SOWIE wegen seiner Rolle in der Unterstützung der Wehrmacht und der Nazi-Rüstungsindustrie für den totalen Nazi-Angriffs-, Terror- und Vernichtungskrieg. Als NSDAP-Landrat war Compter dafür verantwortlich, die Vorgaben der Wehrmacht und des Reichsverteidigungskommissars auf lokaler Ebene umzusetzen. Dazu gehörten die Bereitstellung von Arbeitskräften, die Organisation von Einquartierungen für Soldaten und die Requirierung von Pferden, Fahrzeugen und Nahrungsmitteln für die Truppe. Um Platz für ein Betriebskrankenhaus für das kriegswichtige Daimler-Benz-Werk zu schaffen (das unter anderem für die Wehrmacht produzierte). 1944 wurden dazu Teile der Pflegeanstalt Schwarzacher Hof geräumt. Das Landratsamt Mosbach unter Compter war bei solchen administrativen Zwangsmaßnahmen und Verlegungen direkt involviert.
Während der Mosbacher NSDAP-Landrat Dr. Hermann Wilhelm Compter im Mai 1933 NSDAP-Mitglied wird, widerspricht er öffentlich NICHT der konkreten NS-Verfolgung und NS-Vernichtung der politischen Opposition im Mai 1933 und in den folgenden Jahren der Herrschaft im Unterdrückungsapparat des NS-Regimes, wie z. B. gegenüber Adam Remmele, der ein bedeutender SPD-Politiker und Staatspräsident in Baden war. Er war Mitglied des Landtags von Baden, des Reichstags von 1928 bis 1933 und Minister im Land Baden. Remmele war bekannt für seine aktiven Beteiligung an der Rätebewegung und war Vizepräsident der Badischen Nationalversammlung. Er war auch Staatspräsident von Baden und fungierte in verschiedenen Ministerämtern, darunter Justiz- bzw. Innenminister und Kultusminister. Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme wurde Remmele am 3. Mai 1933 zwei Tage nach dem NSDAP-Beitritt des Juristen Wilhelm Compter verhaftet und später in das Konzentrationslager Kislau verschleppt. Zusammen mit anderen sozialdemokratischen Landespolitikern wurde Remmele gemeinsam mit Ludwig Marum am 16. Mai 1933 vor seiner Einlieferung in das KZ Kislau in einem offenen Polizeiauto durch die Innenstadt vorbei am Landtag und dem Staatsministerium gefahren und dem Spott der nationalsozialistischen Anhänger preisgegeben. Während viele andere Sozialdemokraten relativ schnell wieder entlassen wurden, blieb Remmele bis 1934 im Konzentrationslager. Nach seiner Freilassung lebte er als selbständiger Kaufmann in Hamburg. Im Zusammenhang mit dem gescheiterten Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944 wurde er im Rahmen der Aktion Gitter erneut für einige Zeit verhaftet.
Der Jurist Wilhelm Compter trat am 1. Mai 1933 der NSDAP bei. Seine Mitgliedsnummer lautete 2.543.456. Am 1. Mai 1933 erklärten die Nationalsozialisten den Tag zum ersten Mal in Deutschland zum gesetzlichen Feiertag unter dem Namen „Tag der nationalen Arbeit“ mit der NS-politischen strategischen Vereinnahmung der Arbeiter; der Umdeutung des bisherigen internationalen Kampftages der Arbeiterklasse; den NS-propagandistischen Masseninszenierungen im ganzen Deutschen Reich mit gigantischen Kundgebungen, Paraden und Aufmärschen mit Hakenkreuzfahnen. Der Feiertag war eine gezielte Täuschung: Bereits am darauffolgenden Tag, dem 2. Mai 1933, besetzten Einheiten von SA, SS und NSBO die Gewerkschaftshäuser. Die freien Gewerkschaften wurden verboten, ihr Vermögen beschlagnahmt und die Arbeiterbewegung endgültig zerschlagen.
Der Mosbacher NSDAP-Jurist und Landrat Wilhelm Compter selbst verweigerte in den NS-Widerstand zu gehen, sondern kooperierte mit seinem Landratsamt Mosbach gegen Widerstandsaktivitäten im Kreis Mosbach zusammen mit der Mosbacher Gestapo. Im Rahmen von Schutzhaft-Erlassen nutzte die Gestapo nutzte die Landratsämter, um polizeiliche Repressionen administrativ abzuwickeln.
Dieser o.g. amtsseitig zu stellende Antrag ist an den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier sowie an Dr. Florian Stegmann, Staatsminister und Chef der Staatskanzlei, beim Staatsministerium Baden-Württemberg zu richten. Eine Kopie an den Antragsteller wird erbe-ten und erwartet.
>>> SIEHE AUCH: Die Material- und Zitatsammlung, Beweissammlung u.a. aus historischen, politischen, zivilgesellschaftlichen, juristischen, wissenschaftlichen Quellen und Medienbe-richten... benannt von der HIERZU involvierten Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess selbst unter 6F 202/21 und 6F 9/22 am 17.08.2022 unter…
http://nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de/
Mit freundlichen Grüßen, Bernd Michael Uhl
21.06.2026, EIL-Anträge !!! an das Amtsgericht Mosbach auf gerichtliche Verfügungen zur Prüfung der begründeten Aberkennung des Bundesverdienstkreuzes aus 1960 für den Nazi-Juristen und ehemaligen Mosbacher NSDAP-Landrat Wilhelm Compter 1938 bis 1945, NSDAP-Mitglied seit Mai 1933, CDU-Mitglied seit 1948, WEGEN konkreten Tatbeteiligungen mit seinem administrativen Zuarbeiten als Jurist, als Verwaltungsbeamter und Politiker, als oberster Staatsbeamter an den Um- bzw. Durchsetzungen im Raum Mosbach und im Neckar-Odenwald-Raum für die rassenpolitischen NS-Deportationen (Juden, Sinti und Roma) im Kontext der NS-Völkermorde; für die rassenhygienische Nazi-(Kinder)-Euthanasie im Kontext der Nazi-Massenmorde; für die Verfolgung und Vernichtung der politischen Opposition auch in Kooperationen mit Gestapo und Polizei; für die NS-Rüstungsindustrie und für die Unterstützung der Wehrmacht im Kontext des totalen Nazi-Angriffs-Terror- und Vernichtungskrieges; für die NS-Verbrechen im regionalen NS-KZ-System; für die NS-Verbrechen im NS-Zwangsarbeiter-System; für die NS-Verbrechen mit Nazi-Massentötungen von Babys osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen und für die Hinrichtungen polnischer Zwangsarbeiter wegen Beziehungen mit deutschen Frauen im Kontext der NS-Massenmorde; für die NS-Endphase-Verbrechen. Compter war als Jurist, als Verwaltungsbeamter und Politiker, als oberster Staatsbeamter des Landkreises Mosbach in ständigem, engem Kontakt mit dem NS-Terror- und NS-Vernichtungsapparat und damit für die strikte Einhaltung und für die reibungslose Umsetzung aller staatlichen und NSDAP-parteipolitischen Vorgaben in der Region mit verantwortlich. Als oberster ziviler Beamter trug Compter die KONKETE Mitverantwortung für das menschenverachtende NS-System, das NS-Unrecht und die NS-Verbrechen im Kreisgebiet Mosbach und im Neckar-Odenwald-Raum verübte und/oder duldete.
2. YouTube-Videos zur Nazi-Euthanasie
Abi Geschichte 2022
04.02.2021 - Mord an „Kranken" – „Euthanasie" im Nationalsozialismus
MrWissen2go Geschichte
„Euthanasie“ – so nannten die Nationalsozialisten die systematische Ermordung von Menschen mit körperlicher Behinderung oder mit psychischen Erkrankungen. Der Begriff Euthanasie kommt aus dem Griechischen und bedeutet soviel wie „schöner Tod“ oder auch „leichter Tod“. Heute ist der harmlos erscheinende Begriff untrennbar mit den Gräueltaten der Nazis verbunden, die während ihrer Herrschaft rund 300.000 körperlich behinderte und psychisch erkrankte Menschen in verschiedenen Vernichtungsprogrammen umgebracht haben. Das bekannteste Programm ist die „Aktion T4“ – dieser Aktion allein fallen über 70.000 Menschen zum Opfer. Der Tarnname T4 leitet sich von der Adresse Tiergartenstraße 4 in Berlin ab. Hier stand eine Stadtvilla, in der die systematische Ermordung geplant und organisiert wurde. Die Methode ist so perfide wie unmenschlich. Die Menschen aus Heilanstalten und Psychiatrien werden unter Vortäuschung einer Verlegung in eine von sechs Tötungsanstalten, die auf dem Reichsgebiet verteilt liegen, gebracht. Dort werden die Menschen dann mit Kohlenmonoxid oder andern giftigen Gasen ermordet. Wie wurde die Geschichte dieser systematischen Massenmorde nach 1945 aufgearbeitet? Angehörige von Opfern kritisieren, dass sie nicht angemessen sei und fordern einen eigenen Gedenktag. In diesem Video beschäftigt sich Mirko mit den Hintergründen der „Euthanasie“-Morde, klärt die Frage, ob es Widerstand gegeben hat und schaut sich Gedenken und Erinnerung an die Krankenmorde nach 1945 an.
https://www.youtube.com/watch?v=2zmByElakrg
03.07.2018 - Die Opfer der Euthanasie | BR24
BR24
Zwischen 1939 und 1945 wurden im Reichsgebiet 240.000 Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen ermordet, darunter 2.000 Münchner Bürger. In Jahre langer Arbeit wurden nun ihre Namen, Lebensdaten und Lebensgeschichten zusammengetragen.
https://www.youtube.com/watch?v=PlBr6ALEbHA
25.05.2021 - Als hätte es sie nie gegeben –NS-Euthanasie in Neuendettelsau und Ansbach
MedienwerkstattFranken
Im Dritten Reich wurden aus den sozialen Einrichtungen der Diakonie Neuendettelsau im Landkreis Ansbach über 1200 Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen in staatliche Anstalten deportiert. Mindestens zwei Drittel von ihnen wurden dort getötet, weil sie aus Gründen der „Rassenhygiene“ als „lebensunwert“ galten.
Mitte der 1980er Jahre hat die Diakonie Neuendettelsau zwei Historiker mit der Aufarbeitung der Ereignisse beauftragt. Das daraus resultierende Buch „Warum sie sterben mussten“ (1991) war schnell vergriffen, das öffentliche Interesse enorm. Denn Ärzte und Pfarrer hatten die in ihrer Obhut lebenden Menschen nach anfänglichem Zögern nur allzu bereitwillig ausgeliefert.
Und mehr noch: Unsere neuen Recherchen in den bislang nie gesichteten Patientenakten zeigen, wie unliebsame Bewohner, Erwachsene wie Kinder, auch in der Phase der „dezentralen Euthanasie“ ab 1941 von den damals leitenden Pfarrern in die staatliche Heil- und Pflegeanstalt nach Ansbach verlegt und damit wissentlich dem Tod preis gegeben wurden.
Doch wer sich heute, fast 30 Jahre nach der ersten Aufarbeitung, zum Thema informieren möchte, wird z.B. auf der Homepage von „diakoneo“, wie sich die Diakonie Neuendetttelsau inzwischen nennt, kaum fündig – dort werden zwar die Opferzahlen genannt, die aktive Beteiligung der damals leitenden Pfarrer wird jedoch verschwiegen. Stattdessen sind noch immer Häuser und Straßen nach ihnen benannt.
Autorin: Vanessa Hartmann
Kamera: Günther Wittmann, Moritz Bogen
Schnitt: Winfried Schuhmann
Ton: Moritz Bogen, Valentina Herzog
Sprecherin: Patricia Litten
https://www.youtube.com/watch?v=T8_6PWnD8vM
18.05.2022 - Der Weg zur NS-"Euthanasie" - Rassenhygiene, Zwangssterilisation und Propaganda
Gedenkstätte Hadamar
Rassenhygiene und Zwangssterilisation - eine Erfindung der Nationalsozialisten? So einfach kann man das nicht sagen.
Denn der Gedanke, dass die "weiße Rasse" allen anderen Völkern überlegen sei und über andere zu herrschen habe, ist bereits viel früher entstanden. Die Nationalsozialisten griffen diese Idee auf und setzten sie ab 1933 schrittweise um. Sie sprachen davon, dass es "unwertes Leben" gebe und führten gesetzlich legitimiert Zwangssterilisationen ein.
Aber was war für die Nazis "unwertes Leben"? Und wie schafften sie es, so viele Deutsche gezielt von ihren Ideen zu beeinflussen ? Das soll im folgenden Video erklärt werden.
Dieses Video ist Teil einer Video-Reihe, die die Geschichte der nationalsozialistischen "Euthanasie"-Verbrechen in Hadamar behandelt. Weitere Videos und Informationen gibt es auf unserem Kanal, unserer Website: https://www.gedenkstaette-hadamar.de/ oder auf Facebook: https://www.facebook.com/Gedenkstaett....
https://www.youtube.com/watch?v=bR5PJ7fCeTQ
26.10.2015 - Euthanasie bei den Nazis - Behinderten-Transporte - Schloß Grafeneck - Stetten-Rommelshausen u.a.
WissenInfo
Vor mehr als 75 Jahren sahen viele Menschen nicht nur zu, sondern halfen auch dabei, die "nutzlosen Esser" abzutransportieren. Weil es vom "System" so vorgegeben wurde, erhob sich niemand aktiv mit körperlichem Einsatz. Es gab aber zahlreiche schriftliche Beschwerden.
Wie gehen wir heute mit Menschen um, die wir nicht mehr im Land haben wollen? Was lernen wir? In wie weit sind Petitionen zeitlich sinnvoll? Werden wir wieder nur zuschauen wie einst die Einwohner auf der Alb und in Gemeinden wie dem heutigen Kernen-Stetten im Remstal?
https://www.youtube.com/watch?v=OKRWWsJvY7k
Die HINRICHTUNG von Hitlers Killer Arzt | Karl Brandt (Dokumentation / True Crime)
Brisante Stories
Über Adolf Hitlers Gesundheitszustand ranken sich viele Mythen und Gerüchte, der Diktator soll an verschiedenen physischen und psychischen Krankheiten gelitten haben, und tagtäglich einen Cocktail an Medikamenten und Drogen konsumiert haben. Im inneren Machtzirkel des Diktators waren rund um die Uhr verschiedene Ärzte anwesend, um die körperliche Unversehrtheit Hitlers zu gewährleisten. Einer von ihnen war Karl Brandt, der ab 1934 insgesamt 11 Jahre lang zu den Leibärzten von ihm gehörte. Durch die Nähe zu Hitler gewann Er bedeutend an Einfluss und wurde zum Einflussreichsten Mediziner des deutschen Reiches. Brandt war bedeutend an den Euthanasieprogrammen T4 und der nach ihm benannten Aktion Brandt verantwortlich. Zudem wusste Er über viele der grauenhaften Menschenversuche des deutschen Reiches Bescheid, oder war sogar in diesen involviert. In diesem Video geht es um die grausamen Verbrechen von Karl Brandt und der nach dem Krieg stattgefundenen Anklage sowie Bestrafung dieses Verbrechers.
https://www.youtube.com/watch?v=8zO-UBFVMJk
13.02.2021 - Programme nazi d''euthanasie "T4" (montage)
https://www.youtube.com/watch?v=M2cIOfNWPWY
07.03.2022 - Hitler's Extermination Program for the Disabled - Aktion T4 | Professor Graeme Yorston
Professor Graeme Yorston
Hitler's Extermination Program for the Disabled - Aktion T4 | Professor Graeme Yorston
This history documentary describes one of the darkest chapters in human history – the extermination of 300,000 people with physical and mental disabilities by the Nazi regime in Germany.
It began soon after Hitler came to power with a forced sterilization program, but it evolved into mass murder.
They called it Gnadentod or merciful death - but no mercy was shown to the victims – initially just babies and young children, but later older children and adults.
Learn about one of the hospitals where children were killed on a daily basis and how one of the doctors remained in his post after the war and even kept his private collection of his victims’ brains.
This was a tough video to do – and it won’t be easy to watch – but it is important that we never forget what happened.
Academic References:
Amy, J. J., & Rowlands, S. (2018). Legalised non-consensual sterilisation–eugenics put into practice before 1945, and the aftermath. Part 1: USA, Japan, Canada and Mexico. The European Journal of Contraception & Reproductive Health Care, 23(2), 121-129.
Amy, J. J., & Rowlands, S. (2018). Legalised non-consensual sterilisation–eugenics put into practice before 1945, and the aftermath. Part 2: Europe. The European Journal of Contraception & Reproductive Health Care, 23(3), 194-200.
Burleigh, M. (1994). Between enthusiasm, compliance and protest: the churches, eugenics and the nazi ‘euthanasia’programme. Contemporary European History, 3(3), 253-264.
English, C (2021) The Gallery of Miracles and Madness: Insanity, Art and Hitler's first Mass-Murder Programme. Random House.
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Gross, H., & Uiberrak, B. (1955). Klinisch-anatomische Befunde bei Hemimegalencephalie. Virchows Archiv für pathologische Anatomie und Physiologie und für klinische Medizin, 327(5), 577-589.
Gross, H. (1957). Zur Kenntnis der Beziehungen zwischen Gehirn und Schädelkapsel bei den turricephalen, craniostenotischen Dysostosen. Virchows Archiv für pathologische Anatomie und Physiologie und für klinische Medizin, 330(4), 365-383.
Pearce, C. (2019). Remembering the ‘unwanted’victims: initiatives to memorialize the National Socialist euthanasia program in Germany. Holocaust Studies, 25(1-2), 118-140.
Rosenfeld, G. D. (1999). The Controversy That Isn't: The Debate Over Daniel J. Goldhagen's Hitler's Willing Executioners in Comparative Perspective. Contemporary European History, 8(2), 249-273.
Silvestri, E. (2019). Lebensunwertes Leben: Roots and Memory of Aktion T4. Conatus-Journal of Philosophy, 4(2), 65-82.
Thomas, F. P., Beres, A., & Shevell, M. I. (2006). “A cold wind coming”: Heinrich Gross and child euthanasia in Vienna. Journal of Child Neurology, 21(4), 342-348.
https://www.youtube.com/watch?v=DqiburgGzN0
12.10.2022 - Sichten und Vernichten - Psychiatrie im Dritten Reich (HR 1995)
BehindTheMatrix
"Nie hatten Mediziner mehr Macht als in der Nazi-Zeit. Sie sichteten und vernichteten und blieben in Amt und Würden."
Komplette Dokumentation:
https://www.youtube.com/watch?v=L0iqYfIMGR0
3. PodCasts zur Nazi-Euthanasie
13.06.2021 - Tötungsanstalt Grafeneck – Die NS-Kranken-Morde auf der Schwäbischen Alb | SWR2 Wissen Podcast
SWR
In Grafeneck auf der Schwäbischen Alb töteten die Nazis 1940 mehr als 10.000 Menschen mit Behinderung: Psychisch kranke und behinderte Frauen, Männer und Kinder werden in dem Schlossgebäude mit Kohlenmonoxid umgebracht. Die sogenannte Aktion T4 galt als Probelauf vor dem Holocaust und sollte geheim bleiben. Von Pia Fruth.
Manuskript und mehr zur Sendung: http://swr.li/grafeneck
https://www.youtube.com/watch?v=3fmPlu9jPQ0
Euthanasie als Beginn der NS Massenmorde - Die T4 Aktion
RADIOWISSEN
Vor dem Völkermord im Osten begannen die Nationalsozialisten mit der mörderischen Umsetzung ihrer rassistischen Ideologie im Reichsgebiet. Sie töteten Tausende von Kranken und Behinderten im Rahmen der sogenannten Aktion T4.
Euthanasie als Beginn der NS Massenmorde - Die T4 Aktion | Bild: dpa
23 Min.
12.11.2018
VON: Renate Eichmeier
Ausstrahlung am 12.11.2018
https://www.br.de/
Euthanasie im NS-Staat - Die Aktion T4
Eine Stunde History - Deutschlandfunk Nova
Die Nationalsozialisten haben rund 200.000 Menschen mit Erkrankungen oder Behinderungen ermordet. Mit einer Kosten-Nutzen-Analyse, die kaum an Unmenschlichkeit zu übertreffen ist, haben sie diese sogenannte Aktion T4 gerechtfertigt.
3. Online-Artikel zur Nazi-Euthanasie, zur Nazi-Psychiatrie, zur Nazi-Zwangssterilisation, zu Nazi-Medizinverbrechen
EUTHANASIE-GEDENKTAG 2023
Am Freitag, 27. Januar 2023 findet der nationale Gedenktag an die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft statt. Das Klinikum am Weissenhof gedenkt der Opfer unter Beteiligung von Minister Manfred Lucha, MdL
Die Zeit des Dritten Reiches bedeutete für die damalige Heilanstalt Weinsberg den tiefsten Einschnitt in ihrer Geschichte. Am 18. Januar 1940, begann im Rahmen des Euthanasieprogramms unter dem Decknamen T 4 das systematische Morden in Grafeneck. Es war der Auftakt zu einem unvorstellbaren Verbrechen. Unheilbar psychisch Kranke waren die ersten Opfer eines systematischen, von langer Hand vorbereiteten Ausrottungsplans, der sich später auch gegen andere vom NS-Regime als vermeintlich minderwertige eingestufte Menschengruppen ausweitete.
Nach der offiziellen „Einstellung“ der Euthanasie im Jahr 1941 ging das das Morden jedoch unauffällig weiter: Man ließ die Patient*innen einfach verhungern oder verweigerte ihnen jede medizinische Versorgung. Der Euthanasie fielen insgesamt etwa 300.000 Menschen zum Opfer, 10.654 Menschen waren es allein im württembergischen Grafeneck. Darunter waren auch 908 Patient*innen aus der Heilanstalt Weinsberg, die in den „Grauen Bussen“ nach Grafeneck gebracht worden. Heute erinnern ein Gedenkstein und ein Mahnmal im Klinikum am Weissenhof an Patient*innen, die diesem Verbrechen zum Opfer fielen.
Lange Zeit nach dem Kriege blieb die Erinnerung an die Euthanasie verschüttet oder, wahrscheinlich richtiger, sie wurde verdrängt. Die Bevölkerung war mit dem Wiederaufbau und der Organisation des neuen Lebens beschäftigt, die Täter*innen hatten naturgemäß kein Interesse an einer Aufklärung. Nur wenige wurden zur Rechenschaft gezogen. Erst in den 1980er Jahren wurde langsam begonnen, die Vergangenheit aus der NS-Zeit aufzuarbeiten. Der nationale Gedenktag im Jahr 1996 wurde vom damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog eingeführt.
Dieses dunkle Kapitel der Zeitgeschichte bewegt die Zentren für Psychiatrie bis heute. Wichtig ist, dass neben den Mitarbeiter*innen der Kliniken alle Bevölkerungsgruppen wach und sensibel bleiben und sich auf Dauer mahnend zu erinnern, damit sich solche Ereignisse nie mehr wiederholen können.
Das Klinikum am Weissenhof erinnert in diesem Jahr mit der zentralen Gedenkfeier der Zentren für Psychiatrie mit einer Veranstaltung mit geladenen Gästen unter Beteiligung von Manfred Lucha, Minister für Gesundheit, Soziales und Integration Baden-Württemberg, an die Opfer des Nationalsozialismus. Programmbeiträge sind ein Vortrag von Thomas Stöckle, Leiter der Gedenkstätte Grafeneck zum Thema "Grafeneck 1940 – Geschichte und Erinnerung" sowie ein filmisches Projekt von Auszubildenden der Pflegefachschule am Weissenhof. Musikalisch umrahmt wird die Gedenkfeier vom Pianisten Christoph Soldan. Eine Gang zum Gedenkstein mit einem Beitrag der Klinikseelsorge schließt das Programm am diesjährigen Gedenktag ab.
https://www.klinikum-weissenhof.de/
4. Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen familienpsychologischen sachverständigen Gutachterin aus Kitzingen Antje Wieck zur Nazi-Euthanasie, zur Nazi-Psychiatrie, zur Nazi-Zwangssterilisation, zu Nazi-Medizinverbrechen in Mosbach
FRAGESTELLUNG
DER SYMBOLPOLITISCHEN UND JURISTISCHEN
ANERKENNUNG UND ENTSCHÄDIGUNG
VON OPERN DER NS-EUTHANASIE
UND IHRER FAMILIENANGEHÖRIGEN
Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten. Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel 1 auf dieser Seite.
Während die vom Familiengericht-Amtsgericht Mosbach beauftragte forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, zunächst EINERSEITS ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten in einem Umfang von über 100 Seiten zum 07.04.2022 unter 6F 202/21 erstellt hat, entschließt sich dieselbe Gutachterin sodann, ANDERERSEITS eine ergänzende Stellungnahme von zwei ganzen DIN A4-Seiten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute, insbesondere zum Kontext der historisch nachgewiesenen Beteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in Mosbach wie Judenverfolgung und Holocaust, NS-Verfolgung von Sinti und Roma, Nazi-Euthanasie unter 6F 202/21 zum 31.08.2022 an das Amtsgericht Mosbach zu generieren. Die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, ERWÄHNT LEDIGLICH MIT EINEM WORT DEN "NATIONALSOZIALISMUS" auf Seite 2, Absatz 2 und erwähnt lediglich mit einem Satz auf Seite 2, Absatz 2, dass der Antragsteller von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach sich gegen den Nationalsozialismus wendet. Die forensische Sachverständige aus Kitzingen hat hier die GERICHTLICH BEAUFTRAGTE EINDEUTIGE GELEGENHEIT gehabt, mit einer entsprechend beim Amtsgericht Mosbach beantragten Fristverlängerung SICH SACHLICH UND FACHLICH auch auf über 100 Seiten bezüglich der Nazi-Thematik bzw. der Nazi-Problematik vor einem deutschen BRD-Gericht EXPLIZIT ZU ÄUSSERN. Diese Gelegenheit für eine sachliche und fachliche gutachterliche Expertise zum Nationalsozialismus und nationalsozialistischen Verbrechen, deren Auswirkungen und Aufarbeitungen nach 1945, u.a. auch in Mosbach, besteht zukünftig weiterhin jederzeit für die forensische Sachverständige aus Kitzingen.
Siehe dazu auch:
Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZUR NAZI-EUTHANASIE, ZUR NAZI-PSYCHIATRIE, ZU NAZI-ZWANGSSTERILISATIONEN, ZU NAZI-MEDIZINVERBRECHEN, an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
EINERSEITS:
Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.
ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt von NAZI-EUTHANASIE, NAZI-PSYCHIATRIE, NAZI-ZWANGSSTERILISATIONEN, NAZI-MEDIZINVERBRECHEN. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik. UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.
ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Antrag vom 21.08.2022 des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach auf gerichtlich zu beantragende Aberkennung des Bundesverdienstkreuzes für den Mosbacher Landrat Dr. Hermann Wilhelm Compter wegen den öffentlich nachgewiesenen Bestrebungen vom Nazi-Euthanasie-Massenmord in den Mosbacher Heil- und Pflegeanstalten profitieren zu wollen. UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Siehe dazu auch:
ANDERERSEITS:
Die Sachverhalte NAZI-EUTHANASIE, NAZI-PSYCHIATRIE, NAZI-ZWANGSSTERILISATIONEN, NAZI-MEDIZINVERBRECHEN bezüglich der NAZI-KINDER-EUTHANASIE liegen auch im Fallzuständigkeits- und Fallverantwortungsbereich der deutschen Kinder- und Jugendhilfeinstitution des Jugendamtes mit seinem originären Schutz- und Hilfeauftrag für Kinder und Jugendliche. Gemäß Aktenlage und Verfahrensanalyse zu den anhängigen Verfahren beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach sind beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach ordnungsgemäß Stellungnahmen der involvierten Fachstelle des Jugendamtes Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach zur Problematik der NAZI-EUTHANASIE, NAZI-PSYCHIATRIE, NAZI-ZWANGSSTERILISATIONEN, NAZI-MEDIZINVERBRECHEN bezüglich der NAZI-KINDER-EUTHANASIE mit der entsprechenden Eingabe vom 21.08.2022 unter 6F 9/22 gerichtlich einzuholend beantragt. Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 ZUR AUFARBEITUNG VON NS-VERBRECHEN in der Nazi-Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Nazi-Familienrechtspraxis zum Sachverhalt, dass die fallzuständigen Mitarbeiterinnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) vom Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach die beantragte gerichtlich einzuholende Stellungnahme zu NS-VERBRECHEN in der Nazi-Kinder- und Jugendhilfe mit dem konkreten Sachverhalt der NAZI-EUTHANASIE, NAZI-PSYCHIATRIE, NAZI-ZWANGSSTERILISATIONEN, NAZI-MEDIZINVERBRECHEN bezüglich der NAZI-KINDER-EUTHANASIE verweigern. UND DIES OBWOHL die höchste übergeordnete Amtsleitung, d.h. der gegenwärtige Landrat beim Landratsamt Mosbach, hier im Gegensatz zu seinen untergeordneten Jugendamt-ASD-Mitarbeiterinnen, gemäß Medienberichten selbst weitaus weniger Probleme damit hat, sich öffentlich gegen den Nationalsozialismus und dessen Verbrechen zu äußern und zu engagieren.
ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt, dass es keine öffentliche Kenntnisse darüber gibt, dass die Mosbacher Justiz die Beteiligung von Institutionen und Personen an NAZI-EUTHANASIE, NAZI-PSYCHIATRIE, NAZI-ZWANGSSTERILISATIONEN, NAZI-MEDIZINVERBRECHEN nach 1945 bis heute juristisch aufgearbeitet hätte. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik. UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.
ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den in den Medien und in der Öffentlichkeit frei verfügbaren NS-Euthanasie-Opfer-Thematisierungen, Erfahrungsberichten der Überlebenden der Nazi-Euthanasie und Aussagen ihrer Familienangehörigen. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik. Die forensische Sachverständige aus Kitzingen VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den Opfern, den Überlebenden der Nazi-Euthanasie und ihren Familienangehörigen eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für Opfer und Verfolgte des NS-Regimes vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach zu geben.
Siehe auch:
- Nazi-Ärzte und Mediziner-Prozesse >>>
- HISTORISCHES: Nazi-Euthanasie >>>
- HISTORISCHES: Nazi-Euthanasie in Nordbaden >>>
- AKTUELLES: Nazi-Euthanasie in Mosbach >>>
Siehe auch:
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