| HISTORISCHES | AKTUELLES | REPARATIONEN | NS-VERFAHREN |
| NAZI-JAGD | NS-FAMILIENRECHT | JUSTIZ IN MOSBACH | DISKRIMINIERUNGEN |
AKTUELLES: GERICHTLICHE VERFAHREN:
NS-Euthanasie:
Zuletzt AKTUALISIERT am 07.11.2024 !
Verschweigen, Verleugnen, Verharmlosen von Nazi-Justiz-Verbrechen sowie des historischen Versagens der deutschen Nachkriegsjustiz bei der Aufarbeitung von NS-Verbrechen in Mosbach-Baden:
Festhalten an NS-Unrechtsurteilen vor 1945 beim Amtsgericht Mosbach seit 2022 in der Verschränkung von Nazi-Medizinverbrechen mit Nazi-Justizverbrechen bei der Nazi-(Kinder)-Euthanasie und bei den Nazi-Zwangssterilisierungen:
Kultur und Medien — Ausschuss — hib 488/2024
Antrag zur Aufarbeitung der „Euthanasie“ angenommen
03.07.2024
Berlin: (hib/AW) Die Aufarbeitung der sogenannten „Euthanasie“ und der Zwangssterilisationen während der nationalsozialistischen Diktatur soll intensiviert werden. Der Kulturausschuss billigte am Mittwoch einen entsprechenden gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/11945) mit den Stimmen aller Fraktionen in Abwesenheit der Gruppe Die Linke.
Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, ein Projekt zur bundesweiten Lokalisierung, Sicherung und Konservierung von Patientenakten und Personalunterlagen der Täter zu initiieren, um sie für Forschung, Bildung und Anfragen nutzbar zu machen. Das Projekt soll unter der Beteiligung der Gedenkstätten an den Orten ehemaliger „Euthanasie“-Tötungsanstalten, des Instituts für Geschichte der Medizin und Ethik in der Medizin an der Berliner Charité, den Verbänden von Menschen mit Behinderungen sowie geeigneten Vertretern der Disability Studies durchgeführt werden. Zudem soll eine nationale Fachtagung durchgeführt werden. Darüber hinaus soll die Bundesregierung die Gedenkstätten an den Orten der ehemaligen „T4“-Tötungsanstalten nachhaltig unterstützen, um die bauliche Substanz vor Ort zu erhalten.
Christiane Schenderlein (CDU) betonte die Bedeutung der Gedenkstätten, um Geschichte „erfahrbar“ zu machen: „Wir müssen aus der Geschichte lernen.“
Erhard Grundl (Grüne) verwies darauf, dass trotz der bislang geleisteten Arbeit noch immer „große Lücken in der Forschung“ bestünden, die geschlossen werden müssten. Um so wichtiger sei es, die Patientenakten und Personalunterlagen zu sichern.
Thomas Hacker (FDP) führte an, dass viele Täter nach der NS-Diktatur erneut als Ärzte und Anstaltsleiter Karriere gemacht und versucht hätten, die Akten verschwinden zu lassen.
Götz Frömming (AfD) bezeichnete es als „überfällig“, dass die im Rahmen der sogenannten „Euthanasie“ ermordeten und zwangssterilisierten Menschen als Opfergruppe des Nationalsozialismus anerkannt werden.
Simona Koß (SPD) betonte, dass der „sehr gute“ Antrag nun auch schnell vom Plenum verabschiedet werden sollte. Der Bundestag wird aber voraussichtlich erst nach der parlamentarischen Sommerpause abschließend über den Antrag beraten.
Den nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morden fielen schätzungsweise 300.000 Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen zum Opfer. Aufgrund des 1934 in Kraft getretenen „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ wurden zudem an etwa 400.000 Menschen Zwangssterilisationen durchgeführt.
https://www.bundestag.de/
Symbolpolitische, posthume, juristische
Aufhebung Haftverschonungsbeschluss Hefelmann
Seiteninhalt:
- NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
1.1 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers - Online-Artikel und Bücher zur Nazi-(Kinder)-Euthanasie
6F 9/22 beim AG/FG Mosbach
Auszüge von OFFIZIELLE ANTRÄGE vom 10.06.2022
AN DAS AMTSGERICHT MOSBACH :
WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN am AG MOS
zur Aufhebung des Haftverschonungsbeschlusses
von Hans Friedrich Kurt Hefelmann,
Abteilungsleiter des Hauptamtes IIb der Kanzlei des Führers, hauptverantwortlich für die Organisation und Durchführung der
Nazi-Euthanasie-Massentötungsaktion T4
1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
Erfahrungen der juristischen Aufarbeitung von Nazi-Euthanasie-Massenmorden bei den Mosbacher Justizbehörden
Die nationalsozialistischen Massentötungsaktionen von kranken und behinderten Menschen in Mosbach-Baden selbst mit den Tatbeteiligungen der Mosbacher Heil- und Pflegeanstalt für Geistesschwache, mit den Ausführungsverantwortlichen von Deportationen in die Vernichtungsanstalten, mit den Tatbeteiligungen des Vormundschafts-Amtsgerichts Mosbach, mit den Tatbeteiligungen des Polizei- und Standesamtes der Vernichtungsanstalt Grafeneck zum Fälschen der Todesursachen und Todesdaten, mit den Nazi-Zwangssterilisierungen von psychisch kranken Menschen, mit dem Profitierungsversuch des Mosbacher Landrates, sowie die NS-Medizin- und Justizverbrechen mit dem Widerstandshandeln des Richters Kreyssig, mit dem Agieren des hochrangigen NS-Schreibtischtäters Hefelmann, mit den Tatbeteiligungen der Mosbacher Staatsanwaltschaft, mit der NS-Zwangssterilisierung von deutsch-afrikanischen Mischlingskindern werden bereits beim Amtsgericht Mosbach in den vom AS entsprechend initiierten und anhängigen Verfahren unter 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22 und 6F 2/23 thematisiert, u.a. mit diesbezüglichen Strafanzeigen gemäß § StPO 158.
Das Amtsgericht Mosbach hat jedoch seit dem 03.06.2022 eine gemäß § 158 StPO ordnungsgemäße Eingangsbestätigung mit den Benennungen der Konkreten Eingabedaten, der Konkreten Sachverhaltsbenennungen mit einer kurzen Zusammenfassung der Angaben zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat, insbesondere zu beantragten NS- und Rechtsextremismus-Strafverfahren, bisher ausdrücklich und EXPLIZIT versagt und NICHT ausgestellt.
Auch für die beim Amtsgericht Mosbach beantragten Wiederaufnahmeverfahren, amtsseitigen Verfügungen und gerichtlichen Prüfungen in NS- und Rechtsextremismus-Angelegenheiten verweigert das Amtsgericht Mosbach ordnungsgemäße Eingangs- und Weiterbearbeitungsbestätigungen mit konkreten Sachverhaltsbenennungen.
Siehe dazu auch Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS- und Rechtsextremismusverfahren >>>
1.1 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers
In der Verfügung des Amtsgerichts Mosbach unter 6F 9/22 vom 17.08.2022, teilt das Amtsgericht Mosbach die Rechtsauffassung mit, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten, was SOWOHL entgegen der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022, dass heute und noch künftig NS-Verbrechen von der Justiz verfolgt würden, ALS AUCH entgegen der Rechtsauffassung u.a. des Urteils vom 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen steht.
Das Amtsgericht Mosbach erklärt, die vom Antragsteller initiierten Verfahren zur Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen nicht bearbeiten, sondern laut Verfügungs-Mitteilung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 getrennt von der Akte lediglich in einem Sonderband anlegen zu wollen.
Das AG MOS äußert sich weiterhin auch in 6F 2/22 in und nach der Verhandlung vom 22.11.22 NICHT zu den beim AG MOS erhobenen konkreten Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen u.a. gegen wiederholt nicht-ordnungsgemäße Bearbeitungen von konkreten Eingaben des Antragstellers zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und von Nationalsozialistischen Verbrechen seitens des Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 entgegen der geltenden Strafprozessordnung § 158 StPO. Siehe dazu auch u.a. KV-RA-Eingabe vom 22.06.22 unter 6F 2/22.
Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten.
Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel *** auf dieser Seite.
Expertise der Forensischen Sachverständigen MA Antje C. Wieck aus Kitzingen zur Aufarbeitung von NS-Verbrechen und NS-Unrecht in der NS-Vergangenheitsbewältigung
Die HIER fallverantwortliche Richterin beim Amtsgericht Mosbach Marina Hess verfügt HIER unter 6F 9/22 und 6F 202/21 am 17.08.2022 EXPLIZIT, dass die gerichtlich beauftragte familienpsychologische Forensische Sachverständige für Familienrecht MA Antje C. Wieck, Praxis für KINDER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPIE, Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, eine INHALTLICHE Sachverständigen-Auseinandersetzung mit der Dokumentations-Website "nationalsozialismus-in-mosbach.de" des Kindsvaters, Beschwerdeführers und Nazi-Jägers Bernd Michael Uhl durchführen solle (Siehe im Folgenden!), die diese Sachverständige Gutachterin HIER ABER AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im anhängigen Verfahrenskomplex während ihren zwei gerichtlich bestellten Sachverständigengutachten von 2022 bis 2024 DANN ÜBERHAUPT NICHT durchführt.
UND DIES HIER EXPLIZIT AUCH NICHT bzgl. der DARIN KONKRET thematisierten nationalsozialistischen Verbrechen bis 1945 und deren juristischen, politischen und zivilgesellschaftlichen Aufarbeitungen in der NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945, insbesondere HIER auch in der lokalen-regionalen Fall- und Verfahrenszuständigkeit für Mosbach und für den Neckar-Odenwaldkreis.
Die HIER fallverantwortliche Richterin beim Amtsgericht Mosbach Marina Hess verfügt HIER unter 6F 9/22 und 6F 202/21 am 17.08.2022 EXPLIZIT bei der von ihr selbst gerichtlich beauftragten familienpsychologischen Forensischen Sachverständigen für Familienrecht MA Antje C. Wieck, Praxis für KINDER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPIE, Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen eine Sachverständigen-Begutachtung bezüglich "der Notwendigkeit einer psychiatrischen Begutachtung" des Kindsvaters, Beschwerdeführers und Nazi-Jägers Bernd Michael Uhl "zur Beurteilung seiner Erziehungsfähigkeit" (Siehe im Folgenden!). UND DIES NACHDEM UNMITTELBAR ZUVOR das erste gerichtlich beauftragte familienpsychologische Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21 und 6F 9/22 sich für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater ausspricht. HIERBEI unterstellt die fallverantwortliche Mosbacher Amts-Familienrichterin Marina Hess im familienrechtlichen Zivilprozess dem Kindsvater, Beschwerdeführer und Bernd Michael Uhl eine mögliche angebliche psychische Erkrankung und eine damit einhergehende eingeschränkte Erziehungsfähigkeit auf Grund seiner konkreten Nazi-Jäger-Eingaben zu den seinerseits beim Amtsgericht Mosbach beantragten juristischen Aufarbeitungen von konkreten Tatbeteiligungen an NS-Verbrechen und NS-Unrecht 1933-1945 und deren mangelhaften juristischen Aufarbeitungen seitens der deutschen Nachkriegsjustiz seit 1945. UND DIES HIER insbesondere auch in der lokalen-regionalen Fall- und Verfahrenszuständigkeit bei NS-Verbrechen und NS-Unrecht in Mosbach und im Neckar-Odenwaldkreis sowie bezüglich dem Versagen der Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945 bei deren juristischen Aufarbeitungen.
SIEHE DAZU AUCH:
- Rechtsanwaltlicher und gerichtlicher Umgang mit Sachverständigen-Gutachten in Fallbegleitungen - Verfahrensführungen - Verfahrensbearbeitungen- Verfahrensbegleitungen durch RECHTSANWALT Simon Sommer >>>
- Verfahrensinhaltliche und prozessuale Benachteiligungen des Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 211/21, 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22, etc. sowie unter amtsseitigen KV-BS-Sonderbänden zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Rassismus >>>
Gemäß und analog der Aufhebung des Reichstagsbrandurteils vom 23. Dezember 1933, das dann im Wiederaufnahmeverfahren in 2007 vollständig aufgehoben wurde, wird hiermit der offizielle Antrag an das AG MOS unter 6F 9/22 vom 10.06.2022 zur Eröffnung des WIEDERAUFNAHMEVERFAHRENS am AG MOS zur Aufhebung des Haftverschonungsbeschlusses von HANS HEFELMANN, der nachweisbar öffentlich hauptverantwortlich für die zentrale und dezentrale Nazi-Euthanasie-Massentötungsaktion T4 ist, eingereicht.
Das AG MOS ist demnach eindeutig rechtlich, sachlich und fachlich zuständig für die hier anhängige Rechtssache „HANS HEFELMANN“ beim Amtsgericht Mosbach.
'
Nach Ansicht des *** Antragstellers in 6F 9/22 hätte HANS HEFELMANN niemals Haftverschonung gewährt werden dürfen. Das AG MOS ist verpflichtet, diese Sachverhalte sowie die in der Begründung und Glaubhaftmachung angeführten Sachverhalte vollständig zu ermitteln, zu überprüfen und öffentlich aufzuklären.
Siehe auch :
2. Online-Artikel und Bücher zur Nazi-(Kinder)-Euthanasie
STADT UND UNIVERSITÄTSKLINIKUM GEDACHTEN OPFERN NATIONALSOZIALISTISCHER MEDIZINVERBRECHEN
Heidelberg, 29.01.2024
Gemeinsame Veranstaltung am Holocaust-Gedenktag in der Klinik für allgemeine Psychiatrie
Die Stadt Heidelberg und das Universitätsklinikum Heidelberg haben am Samstag, 27. Januar 2024, bei einer gemeinsamen Gedenkfeier an die Opfer des Holocausts erinnert. Im Mittelpunkt des Gedenkens in der Allgemeinen Psychiatrie im Stadtteil Bergheim standen die Opfer nationalsozialistischer Medizinverbrechen – Menschen, die im Rahmen des gegen Psychiatriepatientinnen und -patienten gerichteten „Euthanasie“-Programms brutal misshandelt und ermordet wurden. Bei der Veranstaltung wurde insbesondere auch der 21 Kinder gedacht, die 1943 und 1944 zu Forschungszwecken in die Heidelberger Psychiatrische Universitätsklinik aufgenommen und 1944 in der Heil- und Pflegeanstalt Eichberg ermordet wurden, um ihre Gehirne in Heidelberg untersuchen zu können. Der Tod dieser Kinder jährt sich im Jahr 2024 zum 80. Mal.
Pressemitteilung der Stadt Heidelberg: „Die Misshandlung und Ermordung dieser 21 Kinder und vieler weiterer Menschen durch die Nationalsozialisten zu Forschungszwecken ist grauenhaft“, sagte Oberbürgermeister Eckart Würzner bei der Gedenkveranstaltung: „Das Schicksal dieser Mädchen und Jungen macht uns einmal mehr deutlich, dass auch hier, mitten in Heidelberg, bestialische Verbrechen begangen wurden. Auch nach nunmehr 80 Jahren erschüttert uns das Leid der Kinder und ihrer Familien zutiefst. Es raubt uns schier die Luft. Wir müssen dem Terror, dem Grauen, ins Gesicht sehen, damit solche Verbrechen nie wieder passieren. Dass Jüdinnen und Juden heute wieder in Deutschland um ihre Sicherheit fürchten, beschämt mich zutiefst.“
„Es ist richtig und wichtig, sich auch den dunklen Kapiteln seiner Vergangenheit zu stellen, denn sie gehören genauso wie die Glanzstunden zu uns“, sagte Professor Ingo Autenrieth, Leitender Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des Universitätsklinikums Heidelberg. „Deshalb danke ich ausdrücklich den Verantwortlichen der Ausstellung „Menschen, die noch leben könnten“ dafür, uns dieses Kapitel buchstäblich vor Augen zu führen. Ein Universitätsklinikum darf nie wieder ein Ort sein, vor dem man Angst haben muss, sondern muss ein Ort der Hoffnung sein, an den man sich jederzeit vertrauensvoll wenden kann. Dafür stehen wir jeden Tag ein.“
Prof. Sabine Herpertz, Geschäftsführende Direktorin des Zentrums für Psychosoziale Medizin, sagte: „Gerade als Psychiaterinnen und Psychiater wissen wir, dass psychische Krankheit mit viel Leiden für Betroffene und ihre Familien einhergeht, kein Defekt oder Makel darstellt, sondern Quelle von Einzigartigkeit ist. Wir sehen uns daher in besonderer Weise verpflichtet, an die grausame Geschichte und an die Opfer dieser Zeit unter psychisch kranken Menschen fortwährend zu erinnern.“
Daneben sprachen auch Prof. Dr. Luise Poustka, Ärztliche Direktorin der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, und Richard Lallathin, Pfarrer der Johannes-Diakonie Mosbach, Grußworte. Prof. Dr. Maike Rotzoll vom Institut für Geschichte der Pharmazie und Medizin an der Philipps-Universität Marburg ging in ihrem Vortrag auf Carl Schneiders Forschung an Kindern in der Heidelberger Psychiatrie 1943/44 ein und gab eine historische Einordnung.
Holocaust-Gedenktag Psychiatrie 2024 044
Vor der Gedenk-Veranstaltung legten (von rechts) Prof. Ingo Autenrieth, Prof. Sabine Herpertz, Oberbürgermeister Eckart Würzner und Katrin Erk (Kaufmännische Direktorin des Universitätsklinikums Heidelberg) einen Kranz am Mahnmal nieder, das an die ermordeten Kinder erinnert. (Foto: Philipp Rothe)
Ausstellung in der Sammlung Prinzhorn
Zugleich erinnert die Ausstellung „Menschen die noch hätten leben können“ in der Sammlung Prinzhorn – eine Einrichtung des Universitätsklinikums Heidelberg – an weitere Opfergruppen: Zwangssterilisierte, als „asozial“ angesehene und in Konzentrationslager eingewiesene Menschen, „Euthanasie“-Opfer und in Vernichtungslagern Ermordete. Die Ausstellung zeigt 150 sehr unterschiedliche Werke aus dem gesamten 20. Jahrhundert. Die Werke verbindet, dass ihre Autorinnen und Autoren allesamt Opfer nationalsozialistischer Verbrechen wurden. Die Ausstellung in der Sammlung Prinzhorn, Voßstraße 2, ist noch bis 31. März 2024 zu den regulären Öffnungszeiten zu sehen: mittwochs von 11 bis 20 Uhr, dienstags sowie donnerstags bis sonntags von 11 bis 17 Uhr. Weitere Informationen
Hintergrund
Die Vereinten Nationen haben 2005 den Jahrestag der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau im Jahr 1945 – den 27. Januar – zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocausts erklärt. Die Stadt Heidelberg gedenkt jährlich an diesem Tag den Opfern des Nationalsozialismus. Jedes Jahr steht eine andere Opfergruppe im Mittelpunkt des Gedenkens.
https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/
Volk - Gesundheit - Staat
Gesundheitsämter im Nationalsozialismus
Der öffentliche Gesundheitsdienst erlebte in der Zeit des Nationalsozialismus eine bedeutende Aufwertung. Im Zuge seiner Neustrukturierung übernahmen die Gesundheitsämter eine zentrale Rolle in der Gesundheitspolitik. Sie wurden zu Schaltzentralen in der „Erb- und Rassenpflege“ ausgebaut, die die biologistischen Vorstellungen und Zielsetzungen des Staates umsetzen sollten. An zentralen Stellen kooperierten die Gesundheitsämter mit den unterschiedlichsten Institutionen und Organisationen des NS-Systems. Amtsärzte sorgten für die Umsetzung der „Erb- und Rassenhygiene“, entschieden über die Zugehörigkeit zum „rassistisch“ definierten „Volkskörper“ und hatten als Gutachter Einblick in die gesundheitliche und soziale Lage großer Teile der Bevölkerung. Eine bislang wenig beachtete Rolle spielten sie im System der Zwangsarbeit.
Die an der Berliner Charité entwickelte Wanderausstellung präsentiert Tätigkeitsbereiche der Gesundheitsämter während des Nationalsozialismus unter anderem am Beispiel des Landes Württemberg. Im Mittelpunkt steht die Umsetzung der „Erb- und Rassenpflege“, deren Grundsätze die Leitlinie für alle Tätigkeitsbereiche lieferten. Schließlich werden strukturelle, programmatische und personelle Kontinuitäten im öffentlichen Gesundheitsdienst der Nachkriegszeit betrachtet.
In Ludwigsburg wird die Ausstellung um Dokumente aus den Beständen des Staatsarchivs Ludwigsburg ergänzt.
- Flyer zur Ausstellung "Gesundheitsämter im Nationalsozialismus" >>> 75492 flyer-volk-gesundheit-staat-20-3-2023.pdf (pdf/1.93 MB)
Ausstellung
vom 25. April 2023
bis 21. Juli 2023
im Staatsarchiv Ludwigsburg
Anschrift
Staatsarchiv Ludwigsburg
Arsenalplatz 3
71638 Ludwigsburg
Telefon: 07141 64854–6310
E-Mail: staludwigsburg@la-bw.de
Anmeldung zu Führungen:
Telefon: +49 7141 64854-6310
E-Mail:staludwigsburg@la-bw.de
Öffnungszeiten der Ausstellung
Montag - Donnerstag 9.00 – 16.30 Uhr
Freitag 9.00 – 15.30 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag geschlossen
https://www.landesarchiv-bw.de/
EUTHANASIE-GEDENKTAG 2023
27.01.2023, 10:00 - 11:00 Uhr
Am Freitag, 27. Januar 2023 findet der nationale Gedenktag an die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft statt. Das Klinikum am Weissenhof gedenkt der Opfer unter Beteiligung von Minister Manfred Lucha, MdL.
Die Zeit des Dritten Reiches bedeutete für die damalige Heilanstalt Weinsberg den tiefsten Einschnitt in ihrer Geschichte. Am 18. Januar 1940, begann im Rahmen des Euthanasieprogramms unter dem Decknamen T 4 das systematische Morden in Grafeneck. Es war der Auftakt zu einem unvorstellbaren Verbrechen. Unheilbar psychisch Kranke waren die ersten Opfer eines systematischen, von langer Hand vorbereiteten Ausrottungsplans, der sich später auch gegen andere vom NS-Regime als vermeintlich minderwertige eingestufte Menschengruppen ausweitete.
Nach der offiziellen „Einstellung“ der Euthanasie im Jahr 1941 ging das das Morden jedoch unauffällig weiter: Man ließ die Patient*innen einfach verhungern oder verweigerte ihnen jede medizinische Versorgung. Der Euthanasie fielen insgesamt etwa 300.000 Menschen zum Opfer, 10.654 Menschen waren es allein im württembergischen Grafeneck. Darunter waren auch 908 Patient*innen aus der Heilanstalt Weinsberg, die in den „Grauen Bussen“ nach Grafeneck gebracht worden. Heute erinnern ein Gedenkstein und ein Mahnmal im Klinikum am Weissenhof an Patient*innen, die diesem Verbrechen zum Opfer fielen.
Lange Zeit nach dem Kriege blieb die Erinnerung an die Euthanasie verschüttet oder, wahrscheinlich richtiger, sie wurde verdrängt. Die Bevölkerung war mit dem Wiederaufbau und der Organisation des neuen Lebens beschäftigt, die Täter*innen hatten naturgemäß kein Interesse an einer Aufklärung. Nur wenige wurden zur Rechenschaft gezogen. Erst in den 1980er Jahren wurde langsam begonnen, die Vergangenheit aus der NS-Zeit aufzuarbeiten. Der nationale Gedenktag im Jahr 1996 wurde vom damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog eingeführt.
Dieses dunkle Kapitel der Zeitgeschichte bewegt die Zentren für Psychiatrie bis heute. Wichtig ist, dass neben den Mitarbeiter*innen der Kliniken alle Bevölkerungsgruppen wach und sensibel bleiben und sich auf Dauer mahnend zu erinnern, damit sich solche Ereignisse nie mehr wiederholen können.
Das Klinikum am Weissenhof erinnert in diesem Jahr mit der zentralen Gedenkfeier der Zentren für Psychiatrie mit einer Veranstaltung mit geladenen Gästen unter Beteiligung von Manfred Lucha, Minister für Gesundheit, Soziales und Integration Baden-Württemberg, an die Opfer des Nationalsozialismus. Programmbeiträge sind ein Vortrag von Thomas Stöckle, Leiter der Gedenkstätte Grafeneck zum Thema "Grafeneck 1940 – Geschichte und Erinnerung" sowie ein filmisches Projekt von Auszubildenden der Pflegefachschule am Weissenhof. Musikalisch umrahmt wird die Gedenkfeier vom Pianisten Christoph Soldan. Eine Gang zum Gedenkstein mit einem Beitrag der Klinikseelsorge schließt das Programm am diesjährigen Gedenktag ab.
https://www.klinikum-weissenhof.de/
NS-Euthanasie und internationale Öffentlichkeit: Die Rezeption der deutschen Behinderten- und Krankenmorde im Zweiten Weltkrieg
Internationale Berichte über einen auf industrielle Weise durchgeführten Massenmord entstanden im Zweiten Weltkrieg nicht erst im Zusammenhang mit dem Holocaust, sondern schon früher: in der Rezeption der "Euthanasie", mit der der nationalsozialistische Genozid unmittelbar nach Beginn des Krieges einsetzte. Thorsten Noacks Studie analysiert, wie Politik und Öffentlichkeit in drei Ländern - in Großbritannien, den USA und der Schweiz - auf die Nachrichten von den Behinderten- und Krankenmorden reagierten. Sie zeigt zudem die Wege auf, die das Wissen über die Morde ins Ausland nahm, und beschreibt die Auswirkungen der internationalen Berichterstattung auf die Kenntnisse der deutschen Bevölkerung sowie auf die Abläufe der Medizinverbrechen.
Die zentrale Nazi-Euthanasie-Massentötungsaktion T4 mit dem Einsatz von Gaskammern zur Massentötung der im Nazi-Jargon sogenannten lebensunwerten Ballastexistenzen von Menschen mit psychischen Erkrankungen und/oder Behinderungen in zentralen Tötungsanstalten, deren Leichen nach der Vergasung verbrannt wurden, gilt als Testphase und Vorbereitung einer industriellen Verfahrenstechnik und von Prozessabläufen für den dann folgenden industriell organisierten Massenmord an Juden in den Nazi-Konzentrations- und Vernichtungslagern. Ab September 1941 werden in der dezentralen Phase der T4-Massentötungsaktion nicht mehr Menschen in zentralen Tötungsanstalten ermordet, sondern durch Medikamentenüberdosis, Nahrungsentzug und Vernachlässigung in Heimen und Psychiatrien.
Hans Friedrich Kurt Hefelmann war Abteilungsleiter des Hauptamtes IIb der Kanzlei des Führers und hauptverantwortlich für die Organisation und Durchführung der Nazi-Euthanasie-Massentötungsaktion T4. Hans Hefelmanns Dienststelle Amt IIb hat für die Organisation der Kinder-„Euthanasie“ einen „Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden“ gegründet und war zudem an der Organisation der Erwachsenen-„Euthanasie“ maßgeblich beteiligt. Hans Hefelmann hat auch am Entwurf eines „Euthanasie“-Gesetzes mitgewirkt.
Generalstaatsanwalt Fritz Bauer warf 1964 Hans Hefelmann in der 833 Seiten umfassenden Gesamtanklageschrift zur Kategorie Nazi-Schreibtischtäter vor, „heimtückisch, grausam und mit Überlegung mindestens 70000 Erwachsene und mindestens 5000 Kinder getötet zu haben.“ Während dem eingeleiteten strafrechtlichen Verfahren gegen Hans Hefelmann wurde diesem eine angeblich minimale Lebenserwartung von nur noch zwei Jahren prognostiziert. Hans Hefelmann lebte dann aber noch weitere 22 Jahre damit von juristischer Verantwortungsübernahme für seine Tätigkeit im nationalsozialistischen Deutschen Reich unbelästigt bis zu seinem Lebensabend in München, wo er dort 1986 verstarb. Dieser Vorgang, über medizinische Gutachten eine Haftverschonung wegen Haftunfähigkeit von angeklagten NS-Tätern zu erwirken, ist eine in der Geschichte der BRD-Justiz mehrfach zu beobachtende Methode in Verfahren gegen NS-Unrecht und NS-Verbrechen.
Eben genau dieser Haftverschonungsbeschluss von Hans Hefelmann bzw. die entsprechende deutsche Behördenanordnung ist hier nunmehr durch das hier angerufene Amtsgericht Mosbach im beantragten Wiederaufnahmeverfahren vom 10.06.2022 unter 6F 9/22 aufzuheben.
Das Gericht selbst ist von Amtswegen zur umfassenden Sachverhaltsermittlung und -aufklärung nach § 26 FamFG, § 27 FamFG, § 44 FamFG, § 138 ZPO verpflichtet, um möglichst eine Verletzung der Ansprüche auf rechtliches Gehör und faires Verfahren nach § 10 AEMR, § 6 EMRK, § 103 Abs. 1 GG sowie auf die Achtung des Familienlebens nach § 8 EMRK sowie auf das Recht auf Meinungsfreiheit § 19 AEMR, § 11 EMRK, § 5 GG sowie auf das Recht auf Diskriminierungsverbot § 14 EMRK auszuschließen.
Siehe auch :
Aktion T4 - Mord mit System: Das NS-Euthanasieprogramm und die Geschichte eines Opfers
Am 1. September 1939 begann die nationalsozialistische „Euthanasie“-Aktion T4 (Berlin, Tiergartenstraße 4). Über 70.000 Menschen mit Behinderungen wurden in sechs Vernichtungsstätten ermordet. Erst durch den mutigen Protest von Christen, wie vom Münsteraner Bischof Clemens August Graf von Galen, wurde dieser Massenmord 1941 eingestellt. In diesem Band werden die ideologischen Grundlagen (u. a. „Rassenhygiene“), die Entstehung und die Strukturen der Aktion T 4 geschildert. Dabei wird anhand des konkreten Schicksals von Wilhelm Vellguth (1914–1940) auch an die Opferperspektive erinnert.
Dem Amtsgericht Mosbach wird hiermit aufgegeben von allen Verfahrensbeteiligten inklusive der involvierten Fachstellen (JA NOK und Verfahrensbeistandsschaft) offizielle Stellungnahmen in der hier anhängigen Rechtssache „HANS HEFELMANN“ ordnungsgemäß und vollständig einzuholen. Zu diesen Personen bei der involvierten Fachstelle Jugendamt NOK BCH und MOS zählen sowohl die konkret jeweiligen fallverantwortlichen ASD-Sozialarbeiterinnen, die in der jeweiligen kollegialen Fachberatung involvierten ASD-Mitarbeiter*innen sowie die jeweilige verantwortliche Sachgebiets- und Amtsleitung.
Des Weiteren wird beim AG MOS beantragt, offizielle Stellungnahmen und Sachvorträge der hier involvierten Fachstellen u.a. zu NS-Unrecht und NS-Verbrechen-Fragestellungen einzuholen :
- Welche Rolle haben deutsche Jugendämter während der zentralen und dezentralen Nazi-Euthanasie-Massentötungsaktion T4 von 1939 bis 1945 gespielt ?
- Welche Rolle hatten deutsche Jugendämter bei ihrem Auftrag als deutsche Kinder- und Jugendhilfeinstitution in der zentralen und dezentralen Massentötung von Kinder und Jugendlichen während der Nazi-Euthanasie-Aktion T4, insbesondere bei der Nazi-Kinder-Euthanasie?
- Welche konkreten Widerstandsleistungen von welchen konkreten deutschen Jugendämtern hat es gegen die Vereinnahmung durch die Nationalsozialisten ab 1933 gegeben ?
- Welche konkreten deutschen Jugendamtsmitarbeiter haben sich damals wann, wie, wo nachweisbar öffentlich gegen die Nazi-Ideologie-Vorgaben der erbbiologischen und rassehygienischen Ausleseverfahren in ihrer Arbeit geäußert und nachweisbar öffentlich Widerstandsleistungen aufgezeigt ?
- Welche konkreten deutschen Jugendamtsmitarbeiter haben sich damals wann, wie, wo nachweisbar öffentlich gegen die Nazi-Ideologie-Vorgaben der Zwangsorganisation von Kindern und Jugendlichen in der Hitlerjugend und im Bund deutscher Mädel geäußert und Widerstandsleistungen aufgezeigt ?
- Und welche konkreten deutschen Jugendamtsmitarbeiter haben sich bis heute nachweisbar öffentlich ausgesprochen bzw. sprechen sich jetzt und heute nachweisbar öffentlich gegen die Rolle der deutschen Jugendamtsinstitution während der zentralen und dezentralen Nazi-Euthanasie-Massentötungsaktion T4 von 1939 bis 1945 aus ?
Siehe dazu auch: NAZI-KINDER-EUTHANASIE: WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN zur Aufhebung der Ruhestandsversetzung von Richter Lothar Kreyssig >>>
Der regional vernetzte Krankenmord: Die Heil- und Pflegeanstalt Klingenmünster/Pfalz in Verbindung mit Baden, Bayern, Elsass und Lothringen (Berichte ... »Euthanasie« und Zwangssterilisation)
Der vorliegende Band präsentiert die auf der Herbsttagung des Arbeitskreises zur Erforschung der nationalsozialistischen »Euthanasie« und Zwangssterilisation vom 11.-13.11. 2016 im Pfalzklinikum Klingenmünster vorgestellten neueren Forschungsergebnisse zur Geschichte der NS-»Euthanasie«. Er wird gemeinsam herausgegeben von Mitgliedern des Arbeitskreises und den Mitorganisatoren der Tagung vor Ort und Vertretern der gastgebenden Institution. Ziel der Tagung wie des Tagungsbandes war es vor allem, die Patientenmorde in der Heil- und Pflegeanstalt Klingenmünster in den regionalen südwestdeutschen, auch über damalige Ländergrenzen hinausgreifenden Kontext einzuordnen, verbanden doch Verlegungswege der Opfer die damalige bayrische Pfalz mit dem restlichen Bayern, mit Baden und mit Elsass-Lothringen sowie dem hessischen Hadamar. So finden sich im ersten Teil des Buches – »Klingenmünster im Kontext. Der NS-Krankenmord in regionalen und historischen Bezügen« – Beiträge zur Pfalz, zum Elsass und Bayern. Der zweite Teil des Bandes, »Nach dem Krieg. Klingenmünster, das Hungersterben und die Wahrnehmung des Krankenmordes in der französischen Besatzungszone«, führt das regionalgeschichtliche Thema weiter in die Nachkriegszeit. In der Tradition des Arbeitskreises, auch aktuelle ethische Fragen aufzugreifen, widmet sich der dritte Teil des Bandes der gegenwärtig diskutierten Frage des Datenschutzes und des Erinnerns an Patientenmord-Opfer unter dem Titel »Namensnennung und Erinnerung – gesellschaftliche und familiäre Prozesse«.
Begründung und Glaubhaftmachung : Beispiele frei verfügbarer Literatur und Medienhttps://www.zdf.de/funk/mrwissen2go-geschichte-12024/funk-mord-an-kranken--euthanasie-im-nationalsozialismus-100.html
Lothar Gruchmann: Ein unbequemer Amtsrichter im Dritten Reich – Aus den Personalakten des Dr. Lothar Kreyßig. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 1984, Heft 3; ifz-muenchen.de (PDF; 1,3 MB)
Wolf Kahl: Lothar Kreyssig – Amtsrichter im Widerstand und Prophet der Versöhnung. In: Deutsche Richterzeitung, Jg. 2008, S. 299–302
Helmut Kramer: Lothar Kreyssig (1898 bis 1986), Richter und Christ im Widerstand. In: Redaktion Kritische Justiz (Hrsg.): Streitbare Juristen. Nomos, Baden-Baden 1989, ISBN 3-7890-1580-6, S. 342–354
Uwe Wesel: Recht, Unrecht und Gerechtigkeit. Von der Weimarer Republik bis heute. München 2003, S. 76–79
Unrecht beim Namen genannt. Gedenken an Lothar Kreyssig am 30. Oktober 1998 Hrsg. vom Brandenburgischen Oberlandesgericht. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1998, ISBN 3-7890-5878-5
Ernst Klee: „Euthanasie“ im NS-Staat. 11. Auflage. Fischer-Taschenbuch, Frankfurt/M. 2004, ISBN 3-596-24326-2.
Ernst Klee: Was sie taten – Was sie wurden. Ärzte, Juristen und andere Beteiligte am Kranken- oder Judenmord. 12. Auflage. Fischer-TB, Frankfurt/M. 2004, ISBN 3-596-24364-5.
Ernst Klee: Hans Hefelmann. In ders.: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Aktualisierte Ausgabe. Fischer-Taschenbuch, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-596-16048-0, S. 43.
Götz Aly (Hrsg.): Aktion T4 1939–1945. Die „Euthanasie“-Zentrale in der Tiergartenstraße 4. Edition Hentrich, Berlin 1989, ISBN 3-926175-66-4.
Henry Friedlander: Der Weg zum NS-Genozid. Von der Euthanasie zur Endlösung. Berlin-Verlag, Berlin 1997, ISBN 3-8270-0265-6.
LOTHAR KREYSSIG 30. Oktober 1898 - 05. Juli 1986, Quelle Gedenkstätte Deutscher Widerstand
https://www.gdw-berlin.de/
Mord an „Kranken" – „Euthanasie" im Nationalsozialismus, , Quelle MrWissen2go Geschichte, ZDF Mediathek:
https://www.zdf.de/
»Euthanasie« im Dritten Reich: Die »Vernichtung lebensunwerten Lebens« (Die Zeit des Nationalsozialismus)
Das Standardwerk zur NS-Euthanasie, basierend auf jahrzehntelanger Arbeit in Archivbeständen des In- und Auslandes. In der 2010 von Ernst Klee komplett überarbeiteten, gestrafften und zugleich erweiterten Fassung, sind alle zuvor anonymisierten Namen dechiffriert. Klee konnte nachweisen, dass die mörderischen Gaswagen bereits ab Herbst 1939 systematisch zum Krankenmord im Einsatz waren. Er schildert außerdem die psychiatrische »Entsorgung« von SS-Leuten, die während des Massenmords durchdrehten. Zu den Mordkomplizen und Nutznießern des Massenmords gehörte auch die Wehrmacht. Sie überantwortete kranke Soldaten skrupellos den Mördern in psychiatrischen Anstalten.
Das Buch wird abgerundet mit Kurzbiographien der Täter und ihrer zahlreichen Helfershelfer und gibt überdies Auskunft über den Verbleib jener Euthanasiespezialisten, die in die Vernichtungslager Belzec, Sobibor und Treblinka wechselten. »Ein engagierter Publizist, der sich nie gescheut hat, Tabuthemen aufzugreifen.« Die Jury zur Verleihung des Geschwister-Scholl-Preises 1997 an Ernst Klee
VERÖFFENTLICHUNG AUF DEN INTERNET-SEITEN DES AG MOS IN DER RECHTSSACHE „HANS HEFELMANN“
Der *** Antragsteller erteilt hiermit offiziell die Freigabe des vorliegenden Antrages vom 10.06.2022 unter 6F 9/22 in der Rechtssache „HANS HEFELMANN.“ Dem Amtsgericht Mosbach wird hiermit als offizieller Antrag aufgegeben, die anhängige RECHTSSACHE HANS HEFELMANN mit kritischer Dokumentation sowie die Falldokumentationen in der hiermit beim AG/FG MOS anhängigen Rechtsache „HANS HEFELMANN“ auf den Internet-/bzw. Websites des Amtsgericht Mosbach frei zugänglich zu veröffentlichen.
Brandenburgische Heil- und Pflegeanstalten in der NS-Zeit
Das Buch widmet sich dem wohl schwersten Kapitel der deutschen Medizingeschichte: den psychiatrischen Anstalten im Dritten Reich. Im Zentrum der Darstellung des Sammelbandes steht die Euthanasie, der allein im Raum Berlin-Brandenburg Tausende Patienten zum Opfer fielen. Der Band enthält biographische Arbeiten zu Opfern und Tätern und zeigt darüber hinaus die schuldhafte Verstrickung von Ärzten, Pflegepersonal und Pharmaindustrie. Auch die Möglichkeit des Gedenkens an diesen Testlauf zum Völkermord wird erörtert. Mit zahlreichen Fotos, Dokumenten und einer umfangreichen Bibliographie zur NS-Euthanasie. Band 3 der Schriftenreihe zur Medizin-Geschichte des Landes Brandenburg. Herausgegeben vom Landesamt für Soziales und Versorgung für die Landeskliniken Brandenburg/Havel, Eberswalde, Lübben und Teupitz sowie für die Ruppiner Kliniken GmbH.
Landesarchiv aktualisiert Liste saarländischer Euthanasieopfer
26.01.2023 | 14:45 Uhr
Die Euthanasiepolitik des NS-Regimes forderte auch im Saarland viele Opfer. Zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus gibt es jetzt eine aktualisierte Liste mit über 1000 Namen.
Euthanasieopfer sind Menschen, die der systematischen Ermordung von Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen während der Zeit des Nationalsozialismus zum Opfer fielen. Lange Zeit gab es im Saarland keine Liste der saarländischen Euthanasieopfer. Eine erste solche Liste wurde vor zwei Jahren vom Landesarchiv veröffentlicht, seitdem wird sie regelmäßig aktualisiert.
JETZT ÜBER 1000 NAMEN AUF DER LISTE
Auf der jetzt erneut aktualisierten Liste, die das Landesarchiv vor dem Hintergrund des morgigen Holocaust-Gedenktages veröffentlicht hat, finden sich 1055 Namen. Laut Landesarchiv eine immer noch "vorläufige und unvollständige Liste". Diese, so der Chef der Staatskanzlei, David Lindemann, leiste einen wichtigen Beitrag, ein würdiges Gedenken an die Opfer zu ermöglichen und ihr Leid vor dem Vergessen zu bewahren.
Landesarchiv aktualisiert Liste der Euthanasie-Opfer im Nationalsozialismus
Landesarchiv aktualisiert Liste der Euthanasie-Opfer im NationalsozialismusLandesarchiv aktualisiert Liste der Euthanasie-Opfer im Nationalsozialismus
Audio [SR 3, Patrick Wiermer, 27.01.2023, Länge: 01:53 Min.]
Landesarchiv aktualisiert Liste der Euthanasie-Opfer im Nationalsozialismus
Eine erste solche Liste wurde im Januar 2021 veröffentlicht. Ausschlaggebend war unter anderem eine Anfrage der Landtagsfraktion der Linkspartei 2018.
Laut Landesarchiv wurden die saarländischen Euthanasieopfer bis 1939 größtenteils in der Heil- und Pflegeanstalt Merzig sowie im Landeskrankenhaus Homburg untergebracht. Die im Landesarchiv archivierten Patientenakten dienten demnach als wichtige Quelle, außerdem untere anderem Akten des Bundesarchivs oder Opferlisten verschiedener Gedenkstätten.
Über dieses Thema wurde auch in den SR-Hörfunknachrichten am 26.01.2023 berichtet.
MEHR ZUM THEMA
Historische Aufnahme aus einem SR-Beitrag, NS-Euthanasie im "Dritten Reich", Heimbewohner (Foto: SR)
"Land & Leute" am 29. Januar - 12.30 Uhr
Saarländische NS-Ärzte - Ihre Verbrechen, ihre Karrieren
Zangssterilisationen, medizinische Experimente, Morde - all diese Verbrechen wurden von Ärzten im NS-Regime gegangen. Auch im Saarland. Mirco Tomic beleuchtet ihre Karrieren und Verbrechen. Das Feature am Sonntag auf SR 3 Saarlandwelle.
SAAR3 extra: NS-&Ärzte, ihre Verbrechen, ihre Karrieren SAAR3 extra: NS-Ärzte, ihre Verbrechen, ihre Karrieren. Video [SR Fernsehen, (c) SR, 26.01.2023, Länge: 45:00 Min.] >>>
SAAR3 extra: NS-Ärzte, ihre Verbrechen, ihre Karrieren
Sie experimentierten mit Menschenleben, setzten skrupellos die Ideologie des NS-Regimes um. Deutsche Mediziner agierten als willige Erfüllungsgehilfen des „Dritten Reichs“, konnten nach dem Krieg 1945 aber ungehindert ihre Karrieren fortsetzen.
https://www.sr.de/
Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien zur Anerkennung aller Opfer der „Euthanasie“ im Nationalsozialismus
22. September 2022
Zeit: Montag, 26. September 2022, 11 Uhr
Ort: Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 200
Öffentliche Anhörung zum
Antrag der Abgeordneten Jan Korte, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Opfer von NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisation als Verfolgte des Nationalsozialismus anerkennen – Aufarbeitung vorantreiben
BT-Drucksache 20/2429
Detaillierte Informationen zur Sitzung finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses:
www.bundestag.de/ausschuesse/a22_kultur/oeffentliche_sitzungen/910982-910982
Hinweise:
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung (www.bundestag.de/presse/akkreditierung).
Die Sitzung wird zeitversetzt am 27. September 2022 ab 17 Uhr im Internet unter www.bundestag.de übertragen. Am Folgetag ist sie unter www.bundestag.de/mediathek abrufbar.
https://www.bundestag.de/
Die ersten Opfer des Rassenwahns
KULTUR
Alexander Weinlein
Anhörung zu den sogenannten »Euthanasie«-Morden und Zwangssterilisationen
Die Opfer der sogenannten "Euthanasie"-Morde und der Zwangssterilisationen während der nationalsozialistischen Diktatur sollen als NS-Opfer anerkannt und ihr Schicksal verstärkt ins öffentliche Bewusstsein gerückt und in der historischen Aufarbeitung berücksichtigt werden. Dies war das einhellige Votum von Seiten der geladenen Experten und allen Fraktionen in einer öffentlichen Anhörung des Kulturausschusses in der vergangenen Woche. Diese Forderungen sind auch zentraler Bestandteil eines Antrags der Linksfraktion (20/2429), der die Grundlage der Anhörung bildete.
Der Historiker Wolfgang Benz führte aus, dass behinderte Menschen zu den ersten planmäßig verfolgten Opfern des nationalsozialistischen Rassenwahns gehörten. Den "Euthanasie"-Morden seien schätzungsweise 300.000 Menschen zum Opfer gefallen. Ausgehend vom 1933 erlassenen Gesetz "zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" seien zudem bis zum Ende der NS-Diktatur etwa 400.000 Menschen zwangssterilisiert worden. Unter den Opfern seien nicht nur geistig und körperliche Behinderte gewesen, sondern auch Fürsorgeempfänger, Langzeitarbeitslose, Alkoholiker und sogenannte "Asoziale". Benz regte an, auf den Begriff "Euthanasie" zu verzichten und besser von "Eugenik-Opfern" zu sprechen. Der Begriff "Euthanasie" stammt aus dem Altgriechischen und bedeutet so viel wie "schöner Tod".
Stopp der Aktenvernichtung Der Arzt und Psychiater Michael von Cranach führte aus, dass das Thema nach 1945 nicht nur in der Gesellschaft insgesamt, sondern auch in der Psychiatrie lange Zeit verschwiegen worden sei. Noch heute würde das Thema vor allem von "von unten" aufgegriffen, von Nachfahren der Opfern, von "Stolperstein"-Initiativen und von Psychiatrietätigen. Cranach warnte, dass die Aufbewahrungsfrist für Kranken- und Verwaltungsakten aus der NS-Zeit verkürzt worden sei. Es müsse dringend ein Verbot für die Vernichtung dieser Akten durchgesetzt werden, da ansonsten die weitere historische Erforschung kaum mehr möglich sei.
Ute Hoffmann von der Gedenkstätte für die Opfer der NS-"Euthanasie" Bernburg und Jan Erik Schulte von der Gedenkstätte Hadamar verwiesen auf die zentrale Bedeutung von Gedenkstätten. Diese würden zum einen die historischen Geschehnisse sowie die Biografien von Opfern und Tätern erforschen. Zum anderen seien es die wichtigsten Einrichtungen bei der Beratung von Angehörigen und Nachfahren der Opfer sowie bei Bildungsangeboten für Schulen. Allerdings verfügten die Gedenkstätten nicht über die ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung, um die Nachfrage zu bedienen. Schulte forderte ein abgestimmtes Vorgehen von Bund und Ländern für eine bessere Unterstützung der Gedenkstätten.
Die Vorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe, Ulla Schmidt, führte aus, dass es keinen einzigen historischen Grund gebe, die Opfer von "Euthanasie" und Zwangssterilisation nicht als Opfer des Nationalsozialismus anzuerkennen. Die Vernichtung von Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen sei von den Nationalsozialisten systematisch betrieben wurden. Diese Verbrechen wirkten bis in die Gegenwart, sagte Schmidt. So bestehe bis heute ein defizitäres Denken bezüglich Menschen mit Behinderungen. Es müsse ein für allemal klargestellt werden, dass es kein "unwertes Leben" gebe, sondern dass behinderte Menschen zur Bandbreite der menschlichen Vielfalt dazugehörten.
Auch die Berichterstatter aller Fraktionen betonten, dass die Anerkennung des Leids der Opfer der "Euthanasie" und von Zwangssterilisationen sowie derer Familien verstärkt in das öffentliche Bewusstsein gerückt werden müsse.
https://www.das-parlament.de/
3. YouTube-Videos zur Nazi-(Kinder)-Euthanasie
07.04.2020 - "Helfen und Vernichten" Die Soziale Arbeit und die Krankenmorde im Nationalsozialismus
Rassismuskritisch Entschieden
In diesem Film wird die Rolle der Sozialen Arbeit bei den Krankenmorden ("Euthanasie") im Nationalsozialismus beschrieben, aus Sicht der „Volkspflegerinnen“ und ihrer Lehrerinnen und auch aus der Perspektive verfolgter Personen.
https://www.youtube.com/watch?v=0akxW_j6nzk
02.07.2020 - Stetten Grafeneck 1940 - Eine Busfahrt in den Tod
KERNEN.KENNENlernen
403 Behinderte aus der Anstalt Stetten und der 1939 nach Stetten ausgelagerten badischen Anstalt Kork wurden 1940 mit den „Grauen Bussen“ nach Grafeneck transportiert und dort vergast.
70 Jahre später fand in Stetten eine große Gedenkaktion statt. Im Dorf wurden 403 Stühle mit den Namen der Ermordeten aufgestellt, mit Hussen (Stoffüberzüge für Rückenlehnen), die von Familienangehörigen, Schulklassen und KünstlerInnen gestaltet wurden. Während und nach der Gedenkaktion wurden zahlreiche Interviews geführt: mit dem Historiker Martin Kalusche und dem Leiter der Gedenkstätte Grafeneck, Thomas Stöckle, mit ZeitzeugInnen aus dem Dorf, Menschen mit Behinderungen, VertreterInnen der Einrichtung, Verwandten der Toten und den Aktiven der Gedenkaktion. So entstand ein Kaleidoskop der Erfahrungen und unterschiedlichen Reaktionen auf die Behindertenmorde.
Alle Filme werden als DVD zum Preis von 25 Euro (+ Porto und Verpackung) verkauft.
Bestellung über unsere Kontaktadresse info@allmende-stetten.de oder Tel. 07151.42866.
Webseite: https://www.allmende-stetten.de
https://www.youtube.com/watch?v=KrPiI1fdPkA
22.01.2021 - Vorlesungen an besonderen Orten | "Pflege im dritten Reich. Ethische Fragen gestern und heute."
HsNbTv
Prof. Wolfgang von Gahlen-Hoops vom Fachbereich Gesundheit, Pflege, Management der Hochschule Neubrandenburg hält einen Vortrag zum Thema "Pflege im dritten Reich. Ethische Fragestellungen gestern und heute" im Haus der Erinnerungs-, Bildungs- und Begegnungsstätte Alt Rehse.
Vorlesungen an besonderen Orten vom 20.11.2020
https://hs-nb.de/vabo
Hochschule Neubrandenburg
https://www.hs-nb.de
https://www.youtube.com/watch?v=Lr_zWRTb6C4
Weimarer Republik und Nationalsozialismus
11.08.2015 - Unterrichtsmaterial: Nationalsozialismus: Euthanasie – Schulfilm
Informationen und Bestellung unter:
DVD – https://www.dokumentarfilm.com/nation...
Online – https://vimeo.com/ondemand/nationalso...
Ausschnitt aus der Produktion "Der Nationalsozialismus III – Zweiter Weltkrieg 1939-1945"
https://www.youtube.com/watch?v=GmaXFA4Ik-A
04.10.2022 - Experten: NS-Opfer von „Euthanasie“ und Zwangssterilisationen anerkennen
Deutscher Bundestag
Die Opfer der sogenannten „Euthanasie“-Morde und der Zwangssterilisationen während der nationalsozialistischen Diktatur zwischen 1933 und 1945 sollen als NS-Opfer anerkannt und ihre Schicksal verstärkt ins öffentliche Bewusstsein gerückt und in der historischen Aufarbeitung berücksichtigt werden. Dies war das einhellige Votum in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien am Montag, 26. September 2022.
https://www.youtube.com/watch?v=5-1Gv-rsdFU
https://www.bundestag.de/dokumente/te...
didactmedia
Ein Filmausschnitt aus der didactmedia®-DVD „Schule im Nationalsozialismus", die ein Bild des Schulalltags nach der Machtergreifung Hitlers zeichnet und altersgerecht zeigt, wie die Propagandamaschinerie der Nazis durch Jungvolk, Hitlerjugend (HJ) und dem Bund deutscher Mädel (BDM) auch Einfluss auf die Schule nahm. Wie die Schule zunehmend Sache der Partei wurde und Lehrer in Uniform vor die Klasse traten.
Die DVD zeigt an Beispielen, wie „Rassenideologie" im Unterricht vermittelt wurde und zeichnet die Kriegsvorbereitungen an den damaligen Schulen nach. Des Weiteren thematisiert sie das Verschwinden der jüdischen Mitschüler. Propaganda und Schule im 2. Weltkrieg werden bis hin zur Rekrutierung von Schülern höherer Klassen als Flakhelfer im so genannten Volkssturm beschrieben. Die DVD „Schule im Nationalsozialismus" zeichnet durch die Darstellung des Alltags von Kindern der damaligen Zeit ein nacherlebbares Bild von Unterricht und Schule unter Hakenkreuz und Führerbild.
Nähere Infos und zu bestellen bei: www.didactmedia.eu
https://www.youtube.com/watch?v=IjcuqBXn-VM
Experten: NS-Opfer von „Euthanasie“ und Zwangssterilisationen anerkennen
Die Opfer der sogenannten „Euthanasie“-Morde und der Zwangssterilisationen während der nationalsozialistischen Diktatur zwischen 1933 und 1945 sollen als NS-Opfer anerkannt und ihre Schicksal verstärkt ins öffentliche Bewusstsein gerückt und in der historischen Aufarbeitung berücksichtigt werden. Dies war das einhellige Votum in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien am Montag, 26. September 2022.
Der Ausschuss hatte den Historiker Prof. Dr. Wolfgang Benz, den Arzt und Psychiater Prof. Dr. Michael von Cranach, Dr. Ute Hoffmann von der Gedenkstätte für die Opfer der NS-„Euthanasie“ Bernburg, Jan Erik Schulte von der Gedenkstätte Hadamar und Ulla Schmidt von der Bundesvereinigung Lebenshilfe geladen, um über einen entsprechenden Antrag der Linksfraktion (20/2429) zu beraten.
Benz: Erste planmäßig verfolgte Opfergruppe
Wolfgang Benz führte aus, dass behinderte Menschen zu den ersten planmäßig verfolgten Opfern des nationalsozialistischen Rassenwahns gehörten. Den sogenannten „Euthanasie“-Morden seien schätzungsweise 300.000 Menschen zum Opfer gefallen. Ausgehend vom 1933 erlassenen Gesetz „zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ seien zudem bis zum Ende der NS-Diktatur etwa 400.000 Menschen zwangssterilisiert worden.
Unter den Opfern seien nicht nur geistig und körperliche Behinderte gewesen, sondern auch Fürsorgeempfänger, Langzeitarbeitslose, Alkoholiker und sogenannte „Asoziale“. Diese Menschen seien als „Ballastexistenzen“ angesehen worden, von denen das vermeintlich „rassisch reine“ deutsche Volk befreit werden sollte.
Empfehlung: „Eugenik-Opfern“ statt „Euthanasie“
Benz und Michael von Cranach wiesen zudem darauf hin, dass sich die Nationalsozialisten auf eine in dieser Zeit schon lange weit verbreitete Sichtweise stützen konnten. Benz regte an, auf den euphemistischen Begriff „Euthanasie“ zu verzichten und besser von „Eugenik-Opfern“ zu sprechen. Der Begriff „Euthanasie“ stammt aus dem Altgriechischen und bedeutet so viel wie „schöner Tod“. Cranach führte aus, dass das Thema nach 1945 nicht nur in der Gesellschaft insgesamt, sondern auch in der Psychiatrie lange Zeit verschwiegen worden sei. Noch heute würde das Thema vor allem von „von unten“ aufgegriffen, von Nachfahren der Opfern, von „Stolperstein“-Initiativen und von Psychiatrietätigen.
Cranach warnte, dass die Aufbewahrungsfrist für Kranken- und Verwaltungsakten aus der NS-Zeit verkürzt worden sei. Es müsse dringend ein Verbot für die Vernichtung dieser Akten durchgesetzt werden, da ansonsten die weitere historische Erforschung dieser NS-Verbrechen kaum mehr möglich sei. Die Akten müssten digitalisiert und archiviert werden. Darüber hinaus müsse gewährleistet werden, dass die Krankenhäuser Fragen der Nachfahren nach dem Schicksal der Opfer qualifiziert beantworten können. Insgesamt müsse dem Thema auch in der historischen Bildung mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden, beispielsweise durch eine Verankerung in den Lehrplänen für die Schulen.
Experten: Gedenkstätten fehlen Mittel und Personal
Ute Hoffmann und Jan Erik Schulte verwiesen auf die zentrale Bedeutung von Gedenkstätten. Diese würden zum einen die historischen Geschehnisse sowie die Biografien von Opfern und Tätern erforschen. Zum anderen seien es die wichtigsten Einrichtungen bei der Beratung von Angehörigen und Nachfahren der Opfer sowie bei Bildungsangeboten für Schulen.
Allerdings verfügten die Gedenkstätten nicht über die ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung, um die Nachfrage zu bedienen. Schulte forderte ein abgestimmtes Vorgehen von Bund und Ländern für eine bessere Unterstützung der Gedenkstätten.
Schmidt: Verbrechen wirken bis in die Gegenwart
Die Vorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe, Ulla Schmidt, führte aus, dass es keinen einzigen historischen Grund gebe, die Opfer von „Euthanasie“ und Zwangssterilisation nicht als Opfer des Nationalsozialismus anzuerkennen. Die Vernichtung von Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen sei von den Nationalsozialisten systematisch vorbereitet und durchgeführt wurden.
Diese Verbrechen wirkten bis in die Gegenwart, sagte Schmidt. So bestehe in der deutschen Gesellschaft bis heute ein defizitäres Denken bezüglich Menschen mit Behinderungen. Es müsse ein für allemal klargestellt werden, dass es kein „unwertes Leben“ gebe, sondern dass behinderte Menschen zur Bandbreite der menschlichen Vielfalt dazugehörten.
Berichterstatter der Fraktionen
Die Berichterstatter aller Fraktionen im Ausschuss betonten, dass die Anerkennung des Leids und des Schicksals der Opfer der sogenannten „Euthanasie“ und von Zwangssterilisationen verstärkt in das öffentliche Bewusstsein gerückt werden müsse. Dies sei ein längst überfälliger Schritt sagte Marianne Schieder (SPD) und wies ebenso wie Erhard Grundl (Bündnis 90/Die Grünen) und Thomas Hacker (FDP) darauf hin, dass sich SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt hätten, dies in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen.
Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU) sprach von einem der „beschämendsten Kapitel“ in der deutschen Geschichte. Marc Jongen (AfD) sagte, die Anerkennung sei nicht nur „überfällig“, sondern komme zu spät, da von den Opfern so gut wie niemand mehr am Leben sei. Jan Korte (Die Linke) argumentierte, das Beispiel der „Euthanasie“ und der Zwangssterilisationen zeige, dass es zu den „großen Lebenslügen der Bundesrepublik gehöre, dass die NS-Vergangenheit erfolgreich aufgearbeitet worden sei.
Antrag der Linksfraktion
In ihrem Antrag fordert die Linksfraktion die Bundesregierung auf, den Opfern der aus politischen und volkswirtschaftlichen Gründen geplanten und vollendeten Ermordung während der NS-“Euthanasie„-Programme zwischen 1939 und 1945 in den fünf Mordzentren in Grafeneck (Baden-Württemberg), Brandenburg/Havel (Brandenburg), Bernburg (Sachsen-Anhalt), Hadamar (Hessen) und Sonnenstein (Sachsen) ein würdiges und angemessenes Gedenken zu bereiten, das auch Angehörige und Nachfahren einbezieht. Zudem müsste die Opfergruppe der Verfolgten und Ermordeten angemessen im nationalen Gedenkstättenkonzept des Bundes zu berücksichtigt werden. Darüber hinaus soll die gesellschaftspolitische Bildung über diese Opfergruppe und die damaligen Täter ausgebaut und ein digitaler Gedenk- und Informationsort mit der namentlichen Nennung der Opfer und deren Leidensgeschichte in kommentierter Weise geschaffen werden.
Die Linke verweist darauf, dass die Mehrzahl der Zwangssterilisierten und “Euthanasie„-Geschädigten nach 1945 keine angemessene Wiedergutmachung für das ihnen zugefügte Leid erhalten hätten. Ihre Traumatisierung und Stigmatisierung sowie ihre gesundheitlichen Schäden würden bis heute in der Öffentlichkeit zu wenig wahrgenommen. (irs/aw/26.09.2022)
Zeit: Montag, 26. September 2022, 11 Uhr bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200
https://www.bundestag.de/
Siehe auch:
Besuchen Sie unsere Internet-Präsenz bald wieder. Vielen Dank ihr Interesse!