Nationalsozialismus in Mosbach - Baden
: Rechtsextremismus und Neofaschismus : Anti-Semitismus : Anti-Ziganismus : Homophobie : Rassismus : Diskriminierung 

AKTUELLES:
GERICHTLICHE VERFAHREN:
Schändung von NS-Gedenkstätten:
Blutstraße KZ Buchenwald

 Zuletzt AKTUALISIERT am 30.09.2023 ! 

Seiteninhalt:

  1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach

    1.1 Verfahren zu Rechtsextremistischen Straftaten und Putschversuchen bei der Mosbacher Justiz

    1.2 Strafanzeige vom 06.08.2022 wegen Schändung der NS-Gedenkstätte KZ Buchenwald: hier konkret der Gedenk- und Erinnerungsbäume für die von den Nazis ermordeten jüdischen Kinder auf der Blutstraße zur Deportation vom KZ-Buchenwald in das KZ-Auschwitz

    1.3 Prozessbeobachtung zu NS- und Rechtsextremismus-Verfahren bei den Mosbacher Justizbehörden

    1.4 Verfahrensverlauf der Strafanzeige an das Amtsgericht Mosbach vom 06.08.2022 gegen Schändung der NS-Gedenkstätte KZ Buchenwald

    1.5 Dienstaufsichtsbeschwerden vom 27.04.2023 gegen Mitarbeiter*innen der Mosbacher Justizbehörden wegen der unsachgemäßen Bearbeitung der Strafanzeige vom 06.08.2022 gegen Schändung der NS-Gedenkstätte KZ Buchenwald

    1.6 STRAFANZEIGEN vom 12.09.2023 gemäß § 158 StPO an Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22 wegen des Verdachts auf Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung mit der Verharmlosung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen mit Referenzen und Assoziationen zum Nazi-Angriffs-Terror- und Vernichtungskrieg, zur Ausbeutung und Vernichtung im NS-Zwangsarbeitssystem, zur NS-Verfolgung und -Vernichtung diverser NS-Opfer- und NS-Widerstandsgruppen, zur Nazi-Terrorjustiz, zum Nazi-Konzentrationslagersystem bei nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten öffentlichkeitswirksamen NS-Symbolaktionen wie mit den Hakenkreuzschmierereien und Sachbeschädigungen an der NS-KZ-Gedenkstätte Buchenwald im August und September 2023

  2. Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen / Gutachterin aus Kitzingen durch das Amtsgericht

Siehe auch:


Buchenwald: Ausgrenzung und Gewalt 1937 bis 1945 Taschenbuch – 7. November 2016

Der Katalog zur neuen Dauerausstellung in der Gedenkstätte Buchenwald. Das von der SS keine zehn Kilometer vom Stadtzentrum Weimars von 1937 bis 1945 betriebene KZ Buchenwald war eines der wichtigsten Instrumente des NS-Regimes für den rassistischen Umbau Deutschlands und später Europas. Die Inschrift im Haupttor - »JEDEM DAS SEINE« - hatten die Häftlinge täglich vor Augen. Die zynische Umwidmung der ursprünglichen Bedeutung des Spruches legitimierte Ausgrenzung und Gewalt gegenüber sogenannten Gemeinschaftsfremden. Die neue Dauerausstellung analysiert, was dies für die über 250.000 nach Buchenwald verschleppten Menschen bedeutete. Auf Grundlage des auf weltweiten Archivrecherchen basierenden aktuellen Forschungsstandes zeigt der Begleitband auch bislang unbekannte historische Dokumente und Fotos. In grundlegenden Essays namhafter Historiker wie Frank Bajohr oder Johannes Tuchel, sowie einem Beitrag des Schriftstellers und ehemaligen Buchenwald-Häftlings Ivan Ivanji werden die Kontexte der nationalsozialistischen Verbrechen in den Konzentrationslagern prägnant erörtert.


1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach


Siehe auch:


Augenzeugenbericht des Häftling Nr. 738 im KZ Buchenwald 1937–1945: Die Leben des Buchenwaldhäftlings Alfred Bunzol 738

Nach dem Tod seiner Mutter lässt Alfred Michael Andreas Bunzol die Vergangenheit seiner Familie lebendig werden. Das Leben des Vaters von 1907 bis 1951, mit all seinen Leidswegen. Wege die der Vater Alfred Bunzol ging, bis er zum Gegner des menschenverachtenden nationalsozialistischen Systems in Deutschlands schwersten Stunden wurde. Wir erleben sein gequältes, gehetztes Leben, umrahmt von einer Überdosis Geschichte, einem Überschuss an Emotionen, die das menschliche Fassungsvermögen oft übersteigen. Auch konnte und durfte er seine im April 1945 wiedererlangte Freiheit nie richtig ausleben, obwohl er es sich so gewünscht und erhofft hatte. Sein neuer Lebensweg sich letztendlich immer mehr in ein Trümmerfeld seiner politischen Ideen und Ideale hineinbewegte, welches auch durch sein neu gefundenes privates Glück in der Familie nicht ausgeglichen werden konnte. Sein Sohn beschreibt in diesem ergreifenden Buch, einfühlsam, bewegend, emotional und mutig, wie die unverarbeitete Vergangenheit die Familie, wie durch ein Schleier vernebelt, belastete und beeinflusste.


1.1 Verfahren zu Rechtsextremistischen Straftaten und Putschversuchen bei der Mosbacher Justiz

AS-Anträge an das Amtsgericht Mosbach und die Staatsanwaltschaft Mosbach:

Siehe auch:


Vernichtung durch Arbeit: Kali-Werra-Revier und das KZ Buchenwald 1. Auflage

Der Gedanke Vernichtung durch Arbeit, der sowohl den Theoretikern des Nationalsozialismus als auch der deutschen Führung geläufig war schloß das Kali-Werra-Revier in keinster Weise aus. Neben der unzureichenden materiellen Versorgung und Kräfte verschleißenden Arbeitsleistungen über die Leistungsgrenze des Menschen hinaus wurde auch hier die Tötung von Zwangsarbeitern, Kriegsgefangenen und KZ-Häftlingen in Kauf genommen. In den Konzentrationslagern und ihren Außenkommandos, zu denen auch Buchenwald gehörte, offenbarte sich auf grausamste Art und Weise, der Terror im Herrschaftsbereich des faschistischen Deutschlands. Neben den ideologischen Zielvorgaben verfolgte die SS eben-falls eigene Geschäftsinteressen. Sie nahm zwar billigend in Kauf, dass Häftlinge infolge rücksichtsloser Arbeitseinsätze starben, auf der anderen Seite ging es der SS aber auch um ökonomische Interessen. Häftlinge wurden als Arbeitskraft für einen möglichst hohen Preis an die Rüstungs- und andere deutsche Betriebe verkauft. Thüringen bildete dabei keine Ausnahme. Die teilweise im Stil des Erzählers abgefasste Dokumentation soll auf emotionale Weise versuchen unglaubliche Tatsachen durch glaubhafte Beweise zu fundieren, nüchterne Zahlen und Fakten durch die Emotion des Erlebens aufzulockern und dem Leser nahe zu bringen.


1.2 Prozessbeobachtung zu NS- und Rechtsextremismus-Verfahren bei den Mosbacher Justizbehörden

Nach Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg mit Beschluss vom 15.12.2022 - 6 S 1420/22 - unterliegt der Nationalsozialismus nicht der grundrechtlich geschützten Weltanschauungsfreiheit gemäß Art. 4 Abs. 1 GG.

Das Amtsgericht Mosbach hat jedoch seit dem 03.06.2022 eine gemäß § 158 StPO ordnungsgemäße Eingangsbestätigung mit den Benennungen der Konkreten Eingabedaten, der Konkreten Sachverhaltsbenennungen mit einer kurzen Zusammenfassung der Angaben zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat, insbesondere zu beantragten NS- und Rechtsextremismus-Strafverfahren, bisher ausdrücklich und EXPLIZIT versagt und NICHT ausgestellt.

Auch für die beim Amtsgericht Mosbach beantragten Wiederaufnahmeverfahren, amtsseitigen Verfügungen und gerichtlichen Prüfungen in NS- und Rechtsextremismus-Angelegenheiten verweigert das Amtsgericht Mosbach ordnungsgemäße Eingangs- und Weiterbearbeitungsbestätigungen mit konkreten Sachverhaltsbenennungen.

Siehe dazu auch Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS- und Rechtsextremismusverfahren >>>

Siehe auch:


Ein Leben gegen ein anderes: Der 'Opfertausch' im KZ Buchenwald und seine Nachgeschichte

Sonia Combes Buch Ein Leben gegen ein anderes ist nicht nur ein Beitrag zur Geschichte des 'Opfertauschs' im Konzentrationslager Buchenwald, sondern darüber hinaus eine Reflexion auf die revisionistische Geschichtsschreibung des Antifaschismus in Deutschland sowie allgemein auf den Einfluss des Zeitgeistes auf die Zeitgeschichtsschreibung. Ausgehend von dem Fall des 'Buchenwald-Kindes' Stefan J. Zweig, den politische Häftlinge vor seinem Abtransport nach Auschwitz und dem sicheren Tod bewahrten, untersucht dieses Buch dessen zweifache Instrumentalisierung. Während Zweig in der DDR als Symbol der Menschlichkeit der kommunistischen Gefangenen überhöht wurde, geriet er nach der Wiedervereinigung mehr und mehr zum Symbol für den im kommunistischen Teil Deutschlands konstruierten 'Mythos des antifaschistischen Widerstands'. Das Buch plädiert dafür, Buchenwald als europäischen Erinnerungsort zu begreifen, der Teil jener großen Ursprungserzählung sein sollte, die Europa noch erfinden muss.


1.3 Strafanzeige vom 06.08.2022 wegen Schändung der NS-Gedenkstätte KZ Buchenwald: hier konkret der Gedenk- und Erinnerungsbäume für die von den Nazis ermordeten jüdischen Kinder auf der Blutstraße zur Deportation vom KZ-Buchenwald in das KZ-Auschwitz


EINLADUNG ZUR PROZESSBEOBACHTUNG !!!
ZUR AUFARBEITUNG VON NATIONALSOZIALISTISCHEM UNRECHT
UND NATIONALSOZIALISTISCHEN VERBRECHEN,
NEONAZISMUS und RECHTSEXTREMISMUS
BEIM AMTSGERICHT MOSBACH
6F 9/22

Strafanzeige gegen Unbekannt nach § 168 Störung der Totenruhe wegen Schändung der NS-Gedenkstätte KZ Buchenwald: hier konkret der Gedenk- und Erinnerungsbäume für die von den Nazis ermordeten jüdischen Kinder auf der Blutstraße zur Deportation vom KZ-Buchenwald in das KZ-Auschwitz

Schändung NS-Gedenkstätten: Blutstraße KZ Buchenwald
Strafanzeige gegen Unbekannt nach § 168 Störung der Totenruhe wegen Schändung der NS-Gedenkstätte KZ Buchenwald: hier konkret der Gedenk- und Erinnerungsbäume für die von den Nazis ermordeten jüdischen Kinder auf der Blutstraße zur Deportation vom KZ-Buchenwald in das KZ-Auschwitz
220806_uhl_ag_mos_ja_blutstrasse.pdf (120.4KB)
Schändung NS-Gedenkstätten: Blutstraße KZ Buchenwald
Strafanzeige gegen Unbekannt nach § 168 Störung der Totenruhe wegen Schändung der NS-Gedenkstätte KZ Buchenwald: hier konkret der Gedenk- und Erinnerungsbäume für die von den Nazis ermordeten jüdischen Kinder auf der Blutstraße zur Deportation vom KZ-Buchenwald in das KZ-Auschwitz
220806_uhl_ag_mos_ja_blutstrasse.pdf (120.4KB)


Hiermit ergeht der zuvor benannte offizielle Strafantrag an das AG/FG Mosbach unter 6F 9/22 vom 06.08.2022.

BEGRÜNDUNG UND GLAUBHAFTMACHUNG:
Nach § 168 Störung macht sich derjenige strafbar, der eine öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt. Im Juli/August 2022 wurden die Gedenk- und Erinnerungsbäume abgesägt und zerstört, die an Nazi-Opfer erinnern. Dies ist die bekannte Fortsetzung politisch motivierter rechtsextremer Angriffe auf die Gedenkstätte Buchenwald, zuvor auch mit Schmierereien, mit denen die Opfer des früheren Konzentrationslagers und ihre Hinterbliebenen verhöhnt sowie das öffentliche Andenken an NS-Opfer geschändet werden sollen. Nunmehr sollen mit dem Absägen der Erinnerungsbäume für KZ-Opfer und für jüdische Kinder und Jugendliche deren Gedenken geschändet werden. 111 Jugendliche wurden 1944 auf der Blutstrasse aus dem KZ-Buchenwald nach Auschwitz deportiert, insgesamt mehr als 2000 Minderjährige. Siehe dazu auch öffentliche Medienberichte.


Schneeblumen: Überleben im KZ Buchenwald-Außenlager Markkleeberg

Die 14-jährige jüdische Ungarin Zahava Szász Stessel und ihre Schwester Hava werden 1944 im KZ Auschwitz fälschlicherweise für Zwillinge gehalten, die routinemäßig für den SS-Arzt Josef Mengele ausgewählt werden. Als dieser Fehler bemerkt wird, werden die beiden Schwestern über das KZ Bergen-Belsen in das KZ Buchenwald-Außenlager Markkleeberg bei Leipzig geschickt, wo sie in der Rüstungsindustrie für die Junkers Flugzeug- und Motorenwerke Zwangsarbeit leisten müssen. Am 13. April 1945 werden die entkräfteten Frauen auf einen Todesmarsch Richtung Theresienstadt getrieben, dem sie und ihre Schwester unter dramatischen Umständen bei Dresden entkommen. Zahava Szász Stessel schildert die kräftezehrende Zwangsarbeit, die Erniedrigung und den Alltag im Lager unter SS-Bewachung und erzählt zugleich, wie selbst hier Menschlichkeit und Solidarität nicht vollkommen ausgelöscht werden konnten – wie „Schneeblumen“ unter Eis und Schnee. Das Buch enthält neben historischen Dokumenten auch eine Übersicht über alle im Lager Markkleeberg inhaftierten Frauen.

ANTRAG AUF VERFAHRENSBESCHLEUNIGUNG
Hiermit ergeht der Antrag auf Verfahrensbeschleunigung in vorliegender Rechtssache gegen neonazistische, rechtsextremistische, antisemitische und rassistische Straftaten zur konsequenten Strafverfolgung mit einem zügigen Abschluss, um eine schnelle und angemessene Bestrafung zu ermöglichen und dieser neuen Qualität von Schändungsenergie gegenüber NS-Gedenkstätten entgegenzutreten.^

SACHVERHALTSERMITTLUNGS- UND AUFKLÄRUNGSPFLICHT DES GERICHTS
Das Gericht selbst ist von Amtswegen zur umfassenden Sachverhaltsermittlung und -aufklärung nach § 26 FamFG, § 27 FamFG, § 44 FamFG, § 138 ZPO verpflichtet, um möglichst eine Verletzung der Ansprüche auf rechtliches Gehör und faires Verfahren nach § 10 AEMR, § 6 EMRK, § 103 Abs. 1 GG sowie auf die Achtung des Familienlebens nach § 8 EMRK sowie auf das Recht auf Meinungsfreiheit § 19 AEMR, § 11 EMRK, § 5 GG sowie auf das Recht auf Diskriminierungsverbot § 14 EMRK auszuschließen.

Das Kind im Koffer. Eine Geschichte aus dem KZ Buchenwald

Ein Buch für Vorschul- und Schulkinder. Es verschwiegt nicht die Schrecken des Nazi-Regimes und zeigt doch, dass es auch in jener Zeit kleine Siege der Menschlichkeit gab. Eine Geschichte, die erzählt, wie es war, und trotzdem Mut macht. Die zeigt, dass man sich gegen Unrecht zur Wehr setzen und dabei sogar gewinnen kann.




GERICHTLICH EINZUHOLENDE STELLUNGNAHMEN

Beim hier fallverantwortlichen Spruchkörper des Amtsgerichts Mosbach wird unter 6F 9/22 offiziell beantragt von allen Verfahrensbeteiligten inklusive der involvierten Fachstellen (Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach unter Aktenzeichen 3.23214 und der gerichtlich bestellten Verfahrensbeistandschaft) offizielle Stellungnahmen in der hier anhängigen Rechtssache „Strafanzeige gegen Unbekannt nach § 168 Störung der Totenruhe wegen Schändung der NS-Gedenkstätte KZ Buchenwald: hier konkret der Gedenk- und Erinnerungsbäume für die von den Nazis ermordeten jüdischen Kinder auf der Blutstraße zur Deportation vom KZ-Buchenwald in das KZ-Auschwitz“ ordnungsgemäß und vollständig zeitnah einzuholen.

INTERNET-VERÖFFENTLICHUNGEN
Hiermit erfolgt offiziell die Antragsteller-Freigabe des vorliegenden Antrages vom 06.08.2022 unter 6F 9/22 in vorliegender Rechtssache „Strafanzeige gegen Unbekannt nach § 168 Störung der Totenruhe wegen Schändung der NS-Gedenkstätte KZ Buchenwald: hier konkret der Gedenk- und Erinnerungsbäume für die von den Nazis ermordeten jüdischen Kinder auf der Blutstraße zur Deportation vom KZ-Buchenwald in das KZ-Auschwitz“ zur frei zugänglichen Veröffentlichung in den Internetpräsenzen des Amtsgerichts Mosbach sowie der BRD-Justizinstitutionen sowie in den Internetpräsenzen der BRD-Universitäten und Fachhochschulen sowie in den Internetpräsenzen sämtlicher BRD-Bildungseinrichtungen.
Der vorliegende Strafantrag in vorliegender Rechtssache beim Amtsgericht-Familiengericht Mosbach wird mit begleitender Falldokumentation auf der folgenden Website frei zugänglich im Internet veröffentlicht:

http://www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.info/
Die Internet-Präsenz " Nationalsozialismus in Mosbach - Baden und Württemberg :
Rechtsextremismus und Neofaschismus : Rassismus und Diskriminierung : Anti-Semitismus : Homophobie " ist ein Linkportal und Informationsangebot zu regionalen Ereignissen im Prioritäten-Fokus zu Mosbach, Baden und Württemberg.
http://www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.info/

Beim fallverantwortlichen Spruchkörper am Amtsgericht Mosbach wird hiermit am 06.08.2022 unter 6F 9/22 die Veranlassung mit transparenter Bestätigungsmitteilung an alle Verfahrensbeteiligten beantragt, die hier anhängige RECHTSSACHE mit kritischer Dokumentation sowie die entsprechende Verfahrens- und Falldokumentationen auf den Internet-/bzw. Websites des Amtsgericht Mosbach frei zugänglich zu veröffentlichen.

Kinder in Buchenwald : Verbrechen an Kindern und Jugendlichen im KZ Buchenwald und der Kampf der illegalen antifaschistischen Widerstandsorganisation um ihre Rettung. (=Buchenwaldheft ; 12)




Schändung NS-Gedenkstätten: Blutstraße KZ Buchenwald
Strafanzeige gegen Unbekannt nach § 168 Störung der Totenruhe wegen Schändung der NS-Gedenkstätte KZ Buchenwald: hier konkret der Gedenk- und Erinnerungsbäume für die von den Nazis ermordeten jüdischen Kinder auf der Blutstraße zur Deportation vom KZ-Buchenwald in das KZ-Auschwitz
220806_uhl_ag_mos_ja_blutstrasse.pdf (120.4KB)
Schändung NS-Gedenkstätten: Blutstraße KZ Buchenwald
Strafanzeige gegen Unbekannt nach § 168 Störung der Totenruhe wegen Schändung der NS-Gedenkstätte KZ Buchenwald: hier konkret der Gedenk- und Erinnerungsbäume für die von den Nazis ermordeten jüdischen Kinder auf der Blutstraße zur Deportation vom KZ-Buchenwald in das KZ-Auschwitz
220806_uhl_ag_mos_ja_blutstrasse.pdf (120.4KB)


Siehe auch:


Eugen Kogon: Die Herrschaft im KZ Buchenwald: Leitungsfunktionen, Arbeit, Strafsystem

Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nationalsozialismus, II. Weltkrieg, Note: 2+, Universität Kassel (FB 01/05), Veranstaltung: Konzentrationslager und GULag. Vergleichende Studien., Sprache: Deutsch, Abstract: ie war Herrschaft im Konzentrationslager angelegt? Diese Frage stellt sich zwangsläufig, will man das nationalsozialistische System der Konzentrationslager verstehen. Bevor weitere Zugänge oder Vergleiche, wie in unserem Seminar mit den sowjetischen GULags, möglich sind, muß deutlich werden, wie die SS ihre Lager organisiert hatte und welche Absichten sie wie zu erreichen suchte. Das Ziel dieser Arbeit soll sein, anhand von Eugen Kogons Darstellung "Der SS-Staat" am Beispiel des Lagers Buchenwald die Funktion der deutschen Konzentrationslager und die Herrschaftsmechanismen in ihnen zu untersuchen. Unter Hinzuziehung von weiteren systemischen Beschreibungen möchte ich versuchen, eine knappe Skizzierung der Konzentrationslager zu erreichen. Hierbei folge ich dem Aufbau meines Referates in der Seminarsitzung vom 26. November 1999. Nach einer kurzen Biographie Kogons werden die Zwecke der nationalsozialistischen Konzentrationslagerlager und die Frage ′Wer kam in die Konzentrationslager?′ im Mittelpunkt stehen, um einen ersten Zugang zur Funktion der KL im nationalsozialistischen System zu bekommen. Danach gilt das Augenmerk der Arbeit der Organisation des Lagers, wobei die Teilung in SS-Führung und in die sogenannte Häftlingsselbstverwaltung zu betrachten sein wird. Die Beschäftigung mit der Arbeit im Lager und dem Strafsystem als Instrumente der Herrschaft und des Terrors soll dann abschließend erfolgen.



1.4 Verfahrensverlauf der Strafanzeige an das Amtsgericht Mosbach vom 06.08.2022 wegen Schändung der NS-Gedenkstätte KZ Buchenwald

Im Gegensatz zu den baden-württembergischen Justizbehörden mit dem Amtsgericht Mosbach und der Staatsanwaltschaft Mosbach bearbeitet die thüringische Staatsanwaltschaft Erfurt ordnungsgemäß und vorbildlich gemäß § 158 StPO die vorliegende Strafanzeige vom 06.08.2022 gegen die Schändung des Nazi-KZ-Buchenwald.

Gemäß der geltenden BRD-Strafprozessordnung § 158 StPO wird die Anzeige einer Straftat beurkundet und dem Verletzten der Eingang seiner Anzeige schriftlich bestätigt, mit einer kurzen Zusammenfassung der Angaben des Verletzten zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat. 

Sowohl das Amtsgericht Mosbach, nach Eingabe an das AG MOS unter 6F 9/22 am 06.08.2022, als auch die Staatsanwaltschaft Mosbach unter 13 UJs 4302/22 am 13.10.2022 missachten aber diese gesetzliche Vorgabe aus § 158 StPO und benennen EXPLIZIT NICHT den Verfahrensgegenstand, den Tatvorwurf und die Sachverhalte der angezeigten Schändung der NS-Gedenkstätte KZ-Buchenwald.

NS- und Rechtsextremismus-Verfahren bei Mosbacher Justizbehörden
Staatsanwaltschaft Mosbach zur Strafanzeige vom 06.08.2022 gegen die Schändung der NS-Gedenkstätte KZ-Buchenwald, ohne Benennung der konkreten Sachverhalte entgegen § 158 StPO unter 13 UJs 4302/22 am 13.10.2022
230418_stamos_erfurt_schaendung_kz_buchenwald.pdf (1.44MB)
NS- und Rechtsextremismus-Verfahren bei Mosbacher Justizbehörden
Staatsanwaltschaft Mosbach zur Strafanzeige vom 06.08.2022 gegen die Schändung der NS-Gedenkstätte KZ-Buchenwald, ohne Benennung der konkreten Sachverhalte entgegen § 158 StPO unter 13 UJs 4302/22 am 13.10.2022
230418_stamos_erfurt_schaendung_kz_buchenwald.pdf (1.44MB)


Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren ist bei Sachverhaltsermittlung und Sachverhaltsüberprüfung und Entscheidung/Beschluss/Urteil ordnungsgemäß zu führen. Die Staatsanwaltschaft Erfurt bearbeitet ordnungsgemäß und vorbildlich gemäß § 158 StPO die vorliegende Strafanzeige gegen die Schändung des Nazi-KZ-Buchenwald vom 06.008.2022 mit dem Straftatbestand Störung der Totenruhe nach § 168 StGB. 

Die Staatsanwaltschaft Erfurt beachtet jedoch im Gegensatz zu Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Mosbach am 18.04.2023 unter 591 UJs 112407/22 die gesetzliche Vorgabe aus § 158 StPO und benennt EXPLIZIT den Verfahrensgegenstand, den Tatvorwurf und die Sachverhalte der angezeigten Schändung der NS-Gedenkstätte KZ-Buchenwald. Zudem erläutert die Staatsanwaltschaft Erfurt den Ermittlungsvorgang mit der Historie ähnlicher Ermittlungen zu Schändungen des KZ Buchenwald, mit der Beschreibung der NS-Gedenkstätte des KZ Buchenwald und sogar mit einem Ausblick die Strafermittlungsverfahren bei neuen Erkenntnissen und Vorkommnissen künftig wieder aufnehmen zu wollen.

NS- und Rechtsextremismus-Verfahren bei Thüringer Justizbehörden
Die Staatsanwaltschaft Erfurt beachtet jedoch im Gegensatz zu Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Mosbach am 18.04.2023 unter 591 UJs 112407/22 die gesetzliche Vorgabe aus § 158 StPO und benennt EXPLIZIT den Verfahrensgegenstand, den Tatvorwurf und die Sachverhalte der angezeigten Schändung der NS-Gedenkstätte KZ-Buchenwald.
230418_stamos_erfurt_schaendung_kz_buchenwald.pdf (1.44MB)
NS- und Rechtsextremismus-Verfahren bei Thüringer Justizbehörden
Die Staatsanwaltschaft Erfurt beachtet jedoch im Gegensatz zu Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Mosbach am 18.04.2023 unter 591 UJs 112407/22 die gesetzliche Vorgabe aus § 158 StPO und benennt EXPLIZIT den Verfahrensgegenstand, den Tatvorwurf und die Sachverhalte der angezeigten Schändung der NS-Gedenkstätte KZ-Buchenwald.
230418_stamos_erfurt_schaendung_kz_buchenwald.pdf (1.44MB)


Buchenwald. Ein Konzentrationslager. Bericht der ehemaligen KZ-Häftlinge Emil Carlebach, Paul Grünewald, Helmut Röder, Willy Schmidt, Walter Vielhauer Gebundene Ausgabe – 1. Januar 1984





1.5 Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiter*innen der Mosbacher Justizbehörden wegen der unsachgemäßen Bearbeitung der Strafanzeige vom 06.08.2022 gegen Schändung der NS-Gedenkstätte KZ Buchenwald

6F 9/22
Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach

Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
Ludwig-Erhard-Allee 4
76131 Karlsruhe
Tel.: 0721 926-0
Fax: 0721 35236725

 

13 UJs 4302/22
Staatsanwaltschaft Mosbach
Hauptstraße 87 und 89
74821 Mosbach
+4980066449281269

Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
Ludwig-Erhard-Allee 4
76131 Karlsruhe
Tel.: 0721 926-0
Fax: 0721 35236725

JUMRIX-E-1402-41/878/4
Ministerin Marion Gentges
Ministerium der Justiz und für Migration
Baden-Württemberg
Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart
+497112792264

Dienstaufsichtsbeschwerden gegen
fallverantwortliche Mitarbeiter*innen
der Mosbacher Justizbehörden
Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Mosbach
wegen der unsachgemäßen Bearbeitung
der Strafanzeige vom 06.08.2022
wegen Schändung der NS-Gedenkstätte KZ Buchenwald

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Gegensatz zu den baden-württembergischen Justizbehörden mit dem Amtsgericht Mosbach und der Staatsanwaltschaft Mosbach bearbeitet die thüringische Staatsanwaltschaft Erfurt ordnungsgemäß und vorbildlich gemäß § 158 StPO die Strafanzeige vom 06.08.2022 gegen die Schändung des Nazi-KZ-Buchenwald.

BEGRÜNDUNG UND GLAUBHAFTMACHUNG:

Gemäß der geltenden BRD-Strafprozessordnung § 158 StPO wird die Anzeige einer Straftat beurkundet und dem Verletzten der Eingang seiner Anzeige schriftlich bestätigt, mit einer kurzen Zusammenfassung der Angaben des Verletzten zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat. Sowohl das Amtsgericht Mosbach, nach Eingabe an das AG MOS unter 6F 9/22 am 06.08.2022, als auch die Staatsanwaltschaft Mosbach unter 13 UJs 4302/22 am 13.10.2022 missachten aber diese gesetzliche Vorgabe aus § 158 StPO und benennen EXPLIZIT NICHT den Verfahrensgegenstand, den Tatvorwurf und die Sachverhalte der angezeigten Schändung der NS-Gedenkstätte KZ-Buchenwald.

Sowohl das JUSTIZMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG u.a. am 20.06.2022 unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 sowie am 20.12.2022 unter JUMRIX-E-1402-41/878/28 als auch der LANDTAG BADEN-WÜRTTEMBERG am 10.03.2023  zu PETITION 17/1464 benennen EXLPZIT u.a. vom AS seit 03.06.2022 beim AMTSGERICHT MOSBACH beantragte Verfahren zur juristischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht, nationalsozialistischen Verbrechen und rechtsextremistischen Straftaten, d.h. sowohl strafrechtliche Verfahren gemäß § 158 StPO als auch Wiederaufnahmeverfahren sowie Verfahren der gerichtlichen Prüfungen und Beteiligungen. Das AG MOS bestätigt sowohl mit der Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 als auch mit der Mitteilung vom 20.03.2023 unter 6F 2/23, u.a. vom AS gemäß § 158 StPO initiierte NS-Verfahren, auch zu Tatbeteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in der Mosbacher Region und zur eigenen institutionellen NS-Vergangenheit (NS-Euthanasie und NS-Zwangssterilisierung), beim AMTSGERICHT MOSBACH-BADEN in SONDERBÄNDEN anzulegen. Das AMTSGERICHT MOSBACH hat jedoch seinerseits seit dem 03.06.2022 zu beantragten NS-und Rechtsextremismus-Verfahren nachweisbar eine gemäß § 158 StPO ordnungsgemäße Eingangsbestätigung mit den Benennungen der Konkreten Eingabedaten, der Konkreten Sachverhaltsbenennungen mit einer kurzen Zusammenfassung der Angaben zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat bisher EXPLIZIT VERSAGT und NICHT AUSGESTELLT.

Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren ist bei Sachverhaltsermittlung und Sachverhaltsüberprüfung sowie bei Entscheidung/Beschluss/Urteil ordnungsgemäß zu führen. Die Staatsanwaltschaft Erfurt bearbeitet ihrerseits ordnungsgemäß und vorbildlich gemäß § 158 StPO die vorliegende Strafanzeige gegen die Schändung des Nazi-KZ-Buchenwald vom 06.08.2022 mit dem Straftatbestand Störung der Totenruhe nach § 168 StGB.

Die Staatsanwaltschaft Erfurt beachtet jedoch im Gegensatz zu Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Mosbach am 18.04.2023 unter 591 UJs 112407/22 die gesetzliche Vorgabe aus § 158 StPO und benennt EXPLIZIT den Verfahrensgegenstand, den Tatvorwurf und die Sachverhalte der angezeigten Schändung der NS-Gedenkstätte KZ-Buchenwald. Zudem erläutert die Staatsanwaltschaft Erfurt den Ermittlungsvorgang auch mit der Historie ähnlicher Ermittlungen zu Schändungen des KZ Buchenwald, mit der Beschreibung der NS-Gedenkstätte des KZ Buchenwald und sogar mit einem Ausblick diesbezügliche Strafermittlungsverfahren bei neuen Erkenntnissen und Vorkommnissen künftig wieder aufnehmen zu wollen.

Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiter*innen der Mosbacher Justizbehörden AG und STA MOS
Hiermit ergehen die eingangs benannten Dienstaufsichtsbeschwerden gemäß der Rechtsmittelerklärung des baden-württembergischen Justizministeriums vom 20.06.2022 unter JUMRIX-E-1402-41/878/4
gegen die fallverantwortlichen Mitarbeiter*innen des Amtsgericht Mosbachs 6F 9/22 und der Staatsanwaltschaft Mosbach 13 UJs 4302/22 unter vorliegender BEGRÜNDUNG UND GLAUBHAFTMACHUNG wegen der unsachgemäßen Bearbeitung entgegen § 158 StPO der Strafanzeige vom 06.08.2022 gegen Schändung der NS-Gedenkstätte KZ Buchenwald .

Mit freundlichen Grüßen
***

NS- und Rechtsextremismus-Verfahren bei Mosbacher Justizbehörden
Die Staatsanwaltschaft Erfurt beachtet jedoch im Gegensatz zu Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Mosbach am 18.04.2023 unter 591 UJs 112407/22 die gesetzliche Vorgabe aus § 158 StPO und benennt EXPLIZIT den Verfahrensgegenstand, den Tatvorwurf und die Sachverhalte der angezeigten Schändung der NS-Gedenkstätte KZ-Buchenwald.
230418_stamos_erfurt_schaendung_kz_buchenwald.pdf (1.44MB)
NS- und Rechtsextremismus-Verfahren bei Mosbacher Justizbehörden
Die Staatsanwaltschaft Erfurt beachtet jedoch im Gegensatz zu Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Mosbach am 18.04.2023 unter 591 UJs 112407/22 die gesetzliche Vorgabe aus § 158 StPO und benennt EXPLIZIT den Verfahrensgegenstand, den Tatvorwurf und die Sachverhalte der angezeigten Schändung der NS-Gedenkstätte KZ-Buchenwald.
230418_stamos_erfurt_schaendung_kz_buchenwald.pdf (1.44MB)


Siehe auch:


Der Buchenwald-Report Taschenbuch – 2. März 2018

Als das Konzentrationslager Buchenwald am 11. April 1945 von Einheiten der 3. U.S. Army befreit wurde, befand sich in deren Gefolge ein Intelligence-Team unter der Leitung des jüdischen Offiziers Albert G. Rosenberg. Es hatte die Aufgabe, Erkenntnisse über die Geschichte Buchenwalds und die Zustände im Lager zu sammeln. Um dieses Team bei seiner Arbeit zu unterstützen, wurde von den befreiten Häftlingen ein Komitee ins Leben gerufen, das innerhalb von nur vier Wochen einen 125seitigen Bericht über das Konzentrationslager verfaßte. Federführender Kopf dabei war der Österreicher Eugen Kogon. Gleichzeitig haben ca. 120 Häftlinge ihre Lagererfahrungen dokumentiert. Ihre Aussagen haben sich in 168 Einzeltexten niedergeschlagen, in denen praktisch alle Aspekte des Lagerlebens und -sterbens festgehalten sind. Beide Textkörper, Bericht und Zeugenaussagen, eröffnen einen beispiellos detaillierten Einblick in den gesamten Mikrokosmos der Lagerwelt, seine Strukturen, seine Mechanismen, seinen «Alltag» und seine vollkommene, jeden Lebensbereich erfassende Inhumanität. Geschrieben direkt nach der Befreiung, noch unter dem akuten Eindruck des Erlebten, vermitteln diese Berichte Innenansichten einer Welt des Grauens, die den Leser an die Grenzen der Vorstellungskraft führen. In der Literatur zur Geschichte des Holocaust darf dieses Buch der Häftlinge von Buchenwald Anspruch auf einen besonderen Platz erheben.


1.6 STRAFANZEIGEN vom 12.09.2023 gemäß § 158 StPO an Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22, 6F 202/21 wegen des Verdachts auf Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung mit der Verharmlosung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen mit Referenzen und Assoziationen zum Nazi-Angriffs-Terror- und Vernichtungskrieg, zur Ausbeutung und Vernichtung im NS-Zwangsarbeitssystem, zur NS-Verfolgung und -Vernichtung diverser NS-Opfer- und NS-Widerstandsgruppen, zur Nazi-Terrorjustiz, zum Nazi-Konzentrationslagersystem bei nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten öffentlichkeitswirksamen NS-Symbolaktionen wie mit den Hakenkreuzschmierereien und Sachbeschädigungen an der NS-KZ-Gedenkstätte Buchenwald im August und September 2023

6F 9/22, etc.
Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach

DATUM : 12.09.2023

Siehe auch Online-Dokumentation: www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de

STRAFANZEIGEN vom 12.09.2023 gemäß § 158 StPO an Amtsgericht Mosbach
unter 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22, 6F 202/21 wegen
des Verdachts auf Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung
mit der Verharmlosung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen
mit Referenzen und Assoziationen zum Nazi-Angriffs-Terror- und Vernichtungskrieg,
zur Ausbeutung und Vernichtung im NS-Zwangsarbeitssystem,
zur NS-Verfolgung und -Vernichtung diverser NS-Opfer- und
NS-Widerstandsgruppen, zur Nazi-Terrorjustiz, zum Nazi-Konzentrationslagersystem
bei nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten
öffentlichkeitswirksamen NS-Symbolaktionen wie
mit den Hakenkreuzschmierereien und Sachbeschädigungen
an der NS-KZ-Gedenkstätte Buchenwald
im August und September 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit ergehen die eingangs benannten Strafanzeigen, da diese öffentlichen und verbreiteten Nazi-Äußerungen der Beschuldigten sich zur Störung des öffentlichen Friedens mit der Aufstachelung zu Hass oder Gewalt eignen und die Menschenwürde dadurch angreifen, dass diverse nationalsozialistische Diskriminierungspersonengruppen gezielt mit deren nationalsozialistischer Verfolgung und Vernichtung verächtlich gemacht und herabgewürdigt werden. Das öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen u.a. von Nazi-Verbrechen, Nazi-Massenmorden sowie von NS-Verbrechen gegen die Menschlichkeit stehen in der BRD unter Strafe.

BEGRÜNDUNG UND GLAUBHAFTMACHUNG:

Am 05.09.2023 hat man festgestellt, dass der Parkplatz mit einem Hakenkreuz und weiteren Schmierereien beschmutzt worden ist. Ende August waren Hinweistafeln und Schilder der Gedenkstätte mit rechtsextremen Stickern beklebt worden. Wenige Tage zuvor hatten Unbekannte einen Gedenkbaum für die Opfer des nationalsozialistischen Konzentrationslagers beschädigt. Dies kam seit dem Sommer 2022 wiederholt vor. Anfang August waren Plakate der Gedenkstätte im nahegelegenen Weimar antisemitisch beschmiert worden. Zudem hatten Unbekannte Buchstaben einer Inschrift von einer Steinsäule in der KZ- Außenlager-Gedenkstätte Langenstein-Zwieberge gestohlen. Die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora schlägt Alarm: "Das erinnerungspolitische Klima in Deutschland kippt".

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Michael Uhl



2. Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen / Gutachterin aus Kitzingen durch das Amtsgericht 

Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers
In der Verfügung des Amtsgerichts Mosbach unter 6F 9/22 vom 17.08.2022, teilt das Amtsgericht Mosbach die Rechtsauffassung mit, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten, was SOWOHL entgegen der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022, dass heute und noch künftig NS-Verbrechen von der Justiz verfolgt würden,  ALS AUCH entgegen der Rechtsauffassung u.a. des Urteils vom 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen steht.

Das Amtsgericht Mosbach erklärt, die vom Antragsteller initiierten Verfahren zur Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen nicht bearbeiten, sondern laut Verfügungs-Mitteilung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 getrennt von der Akte lediglich in einem Sonderband anlegen zu wollen.

Das AG MOS äußert sich weiterhin auch in 6F 2/22 in und nach der Verhandlung vom 22.11.22 NICHT zu den beim AG MOS erhobenen konkreten Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen u.a. gegen wiederholt nicht-ordnungsgemäße Bearbeitungen von konkreten Eingaben des Antragstellers zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und von Nationalsozialistischen Verbrechen seitens des Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 entgegen der geltenden Strafprozessordnung § 158 StPO. Siehe dazu auch u.a. KV-RA-Eingabe vom 22.06.22 unter 6F 2/22.

Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten.

Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel *** auf dieser Seite.


Paul Schneider – Der Prediger von Buchenwald: Neu herausgegeben von Elsa-Ulrike Ross und Paul Dieterich

"Den Namen dürft ihr nicht vergessen, Paul Schneider ist unser erster Märtyrer", so warnt Dietrich Bonhoeffer eindringlich, als er erfährt, dass sein Amtsbruder im KZ Buchenwald zu Tode gekommen ist. Die Lebensgeschichte Schneiders zeigt, wie er immer wieder Zuflucht bei Gott fand und auch anderen dadurch Kraft zum Überleben gab. Anlässlich zu seinem 75. Todestag 2014 sollen eine Ausstellung im Stadtmuseum Weimar und verschiedene Gedenkfeiern in Buchenwald an Paul Schneider erinnern. Neu herausgegeben von Elsa-Ulrike Ross und Paul Dieterich.



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