Nationalsozialismus in Mosbach - Baden
: Rechtsextremismus und Neofaschismus : Anti-Semitismus : Anti-Ziganismus : Homophobie : Rassismus : Diskriminierung 

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AKTUELLES:
Erinnerung und Aufarbeitung 
zum Nationalsozialismus
und zum Rechtsextremismus
beim Landtag Baden-Württemberg

 Zuletzt AKTUALISIERT am 29.10.2023 ! 

Landtag Baden-Württemberg gedenkt der Opfer des Nationalsozialismus am 27.01.2023

„Das Gedenken an die Verbrechen des Nationalsozialismus ist in diesem Sinne auch ein Nachdenken darüber, was wir aus unserer Vergangenheit lernen“, sagt Landtagspräsidentin Muhterem Aras bei der Gedenkstunde an die Opfer des Nationalsozialismus am Freitag, 27. Januar 2023, vor rund 250 Gästen im Landtag von Baden-Württemberg. „Was wir lernen, um den Gefahren für Freiheit, Demokratie und Menschenwürde mutig und entschlossen zu begegnen. Hier und anderswo.“ Bei der zentralen Gedenkfeier im Haus des Landtags wird in diesem Jahr insbesondere der Menschen gedacht, die gegen die menschenverachtende Ideologie des Nationalsozialismus Widerstand geleistet haben. Die Landtagspräsidentin spricht über den demokratischen Auftrag, für gemeinsame Grundwerte der Freiheit und Vielfalt offensiv einzustehen. „Das Vermächtnis des Widerstands bedeutet für mich, unser wunderbares Grundgesetz und seine Werte zu verteidigen, die uns Freiheit seit bald 75 Jahren geben“, so Muhterem Aras. Die Normen der Verfassung seien die Antwort auf den Holocaust und das Erbe von Freiheitskämpferinnen und -kämpfern. „Aber Gesetzestexte allein können unsere Freiheit und unsere Werte nicht garantieren. Dazu braucht es Zivilcourage. Es braucht Menschen, die aufstehen, wenn diese Werte angegriffen werden“, erklärt Aras.
https://www.landtag-bw.de/home/aktuelles/begegnungen/2023/januar/2023-01-27.html


Seiteninhalt:

  1. Petitionsverfahren zur Aufarbeitung von Nationalsozialismus und Rechtsextremismus beim Landtag Baden-Württemberg

    1.1 PETITION 17/01464 beim Landtag von Baden-Württemberg: Untersuchung zu Verfahren über NS-Unrecht und NS-Verbrechen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften in  Baden-Württemberg am Beispiel des Amtsgerichts Mosbach

    1.2 PETITION 17/01464 : Landtag Baden-Württemberg: Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts - Beschlussempfehlung vom 10.03.2023

    1.3 PETITION 17/02003 : Landtag Baden-Württemberg: Aktuelle öffentlich transparente Sachstandsmitteilung zu historischen und aktuellen Prozessen des 21. Jahrhunderts bei der juristischen Aufarbeitung zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen in Baden und Württemberg seit 1945 bzw. 1952

    1.4 PETITION AN DEN LANDTAG VON BADEN-WÜRTTEMBERG vom 15.09.2023 wegen AMTSSEITIGER UNTÄTIGKEIT beim Amtsgericht Mosbach sowie beim Oberlandesgericht Karlsruhe … (A) … bei der bereits vor einem Jahr am 01.09.2022 beantragten GERICHTLICHEN PRÜFUNG DES GUTACHTENS DER POLNISCHEN PARLAMENTSKOMMISSION ZU DEN VON NAZI-DEUTSCHLAND VERURSACHTEN WELTKRIEGSSCHÄDEN IN POLEN (B) … bei den beantragten JURISTISCHEN AUFARBEITUNGEN VON NS-MASSENMORDVERBRECHEN AN MENSCHEN MIT POLNISCHEM UND OSTEUROPÄISCHEM HINTERGRUND sowie bei NAZI-MASSENKINDESENTFÜHRUNGEN AUS POLEN UND ZWANGSGERMANISIERUNGEN

    1.4.1  Eingangsbestätigung vom Landtag von Baden-Württemberg zur Online-Petition

    1.4.2 Einholung von Stellungnahmen des Amtsgerichts Mosbach und des Oberlandesgerichts Karlsruhe seitens des Landtags Baden-Württemberg

    1.5 PETITION AN DEN LANDTAG VON BADEN-WÜRTTEMBERG vom 30.09.2023 zur AUFARBEITUNG VON DEUTSCHEN KOLONIALVERBRECHEN IN AFRIKA sowie von RECHTSEXTREMISTISCHEN RASSISTISCHEN DISKRIMINIERUNGEN VON MENSCHEN MIT AFRIKANISCHEM HINTERGRUND seit 1945

  2. Online-Artikel zur Aufarbeitung von Nationalsozialismus und Rechtsextremismus beim Landtag Baden-Württemberg

  3. Online-Artikel zur Aufarbeitung von Nationalsozialismus und Rechtsextremismus bei verschiedenen Länderparlamenten


Siehe auch:

 


Landtag von Baden-Württemberg: https://de.wikipedia.org/wiki/Landtag_von_Baden-W%C3%BCrttemberg#/media/Datei:LandtagBW_vm01.jpg


Landtag von Baden-Württemberg
Haus des Landtags
Konrad-Adenauer-Straße 3
70173 Stuttgart
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Landtag von Baden-Württemberg
Petitionsausschuss
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart
Fax: 0711 2063 142540

NS- und Rechtsextremismus-Verfahren bei der Mosbacher Justiz:
AKTUELLE NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach u.a. seit 03.06.2022 >>>

Historische NS-Verfahren der Mosbacher Justiz >>>

Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach in NS- und
Rechtsextremismus-Verfahren >>>

Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS- und Rechtsextremismus-Verfahren >>>

Nationalsozialismus in Mosbach - Baden >>>

Aufarbeitung von Nationalsozialismus und Rechtsextremismus beim Landtag Baden-Württemberg:

... PETITION 17/01464 : Landtag Baden-Württemberg: Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts >>>

... PETITION 17/02003 : Landtag Baden-Württemberg: Übersicht über die juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen von 1945 bzw. 1952 bis 2023 >>>


1.1 Petitionsverfahren zur Aufarbeitung von Nationalsozialismus und Rechtsextremismus beim Landtag Baden-Württemberg

KOMMENTAR DES PETENTEN: >>> 
In der Verfügung des Amtsgerichts Mosbach unter 6F 9/22 vom 17.08.2022, teilt das Amtsgericht Mosbach die Rechtsauffassung mit, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten, was nach Ansicht des Petenten / Antragstellers entgegen der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022 sowie entgegen der Rechtsauffassung von Urteilen in NS-Prozessen des 21. Jahrhunderts steht, wie am 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen steht. Siehe ...
<<< !


Untersuchung zu Verfahren
über NS-Unrecht und NS-Verbrechen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften in BW

EINLADUNG ZUR PROZESSBEOBACHTUNG !!!
ZUR AUFARBEITUNG VON NATIONALSOZIALISTISCHEM UNRECHT UND
NATIONALSOZIALISTISCHEN VERBRECHEN


Widersprüchliche Rechtsauffassung zu NS-Verfahren
zwischen dem Justizministerium Baden-Württemberg einerseits
und Gerichten in Baden-Württemberg andererseits 


Untersuchung über bereits durchgeführte und anhängige Verfahren
zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen
bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg

www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de


Während einerseits das Ministerium für Justiz und Migration, Baden-Württemberg, am  20.06.2022 unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 auf die Eingabe des Antragstellers bezüglich der Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen mit seinen konkreten Verfahrensinitiierungen offiziell mitteilt, dass die Justiz nach wie vor auch noch heute bemüht sei, NS-Verbrechen aufzuarbeiten, vertreten andererseits offiziell nachweisbar bestimmte Gerichte in Baden-Württemberg öffentlich nachweisbar eine abweichende Rechtsauffassung und teilen unter anderem mit, dass es ausdrücklich nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten.

Der Landtag von Baden-Württemberg wird hiermit gebeten, eine transparente öffentliche Untersuchung zu veranlassen über bereits durchgeführte und anhängige Verfahren zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg und diese anschließend auf der Website des Landtages von Baden-Württemberg zu veröffentlichen.

LANDTAG VON BADEN-WÜRTTEMBERG - Petition 17/01464 LANDTAG VON BADEN-WÜRTTEMBERG - Petition 17/01464: Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts

LANDTAG VON BADEN-WÜRTTEMBERG
Verwaltung

Stuttgart, 05.09.2022

Petition 17/01464; ***, ***
Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts

Sehr geehrter Herr ***,
ich bestätige Ihnen hiermit, dass Ihre Online-Petition vom 27.08.2022 beim Landtag von Baden-Württemberg vorliegt und vom Petitionsausschuss bearbeitet wird.
Der Petitionsausschuss holt zunächst vom zuständigen Ministerium eine Stellungnahme zu Ihrem Anliegen ein. Nach Abschluss der Ermittlungen wird der Petitionsausschuss  beraten und der Vollversammlung des Landtags einen Bericht und eine Beschlussempfehlung zur Entscheidung vorlegen.
Zur Vorbereitung der Beschlüsse kann der Petitionsausschuss von den im Gesetz über den Petitionsausschuss des Landtags und der Geschäftsordnung vorgesehenen Rechten Gebrauch machen (z. B. Akten anfordern, Auskünfte von Behörden einholen, Ortsbesichtigungen vornehmen, Regierungsvertreter anhören).
Der Vorsitzende des Petitionsausschusses wird Sie über die Erledigung der Petition unterrichten.
Personenbezogene Daten werden unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet. Dazu gehört im Regelfall auch, dass Ihre Petition mit allen von Ihnen gemachten — auch personenbezogenen — Angaben dem zuständigen Ressort der Landesregierung und den beteiligten nachgeordneten Behörden zur Stellungnahme zugeleitet  wird.

LANDTAG VON BADEN-WÜRTTEMBERG
Petition 17/01464 - Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts
20220905_lt_bw_ns_unrecht_anonym.pdf (140.86KB)
LANDTAG VON BADEN-WÜRTTEMBERG
Petition 17/01464 - Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts
20220905_lt_bw_ns_unrecht_anonym.pdf (140.86KB)


PETITION 17/01464 beim Landtag von Baden-Württemberg: Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts
JUMRIX-E-1402-41/878/4 beim Justizministerium Baden-Württemberg: Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen durch die Justiz

11.09.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Verfügung des Amtsgerichts Mosbach unter 6F 9/22 vom 17.08.2022, teilt das Amtsgericht Mosbach die Rechtsauffassung mit, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten, was entgegen der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022 sowie entgegen der Rechtsauffassung des Urteils am 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen steht.

Mit der Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 teilt das Amtsgericht Mosbach mit, die vom Antragsteller initiierten Verfahren zur Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen lediglich getrennt von der Akte in einem Sonderband anzulegen. 

Die Entscheidungsbegründungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 06.09.2022 unter 16UF 5/22 und 16UF 11/22 verhalten sich zum Umgang der vorhergehenden Instanz, d.h. des Amtsgerichts Mosbach, mit Strafanzeigen und Wiederaufnahmeanträgen des Antragstellers zu Rechtsextremismus und Nationalsozialismus, zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen unter 6F 9/22 mit keinem Wort.

Das Amtsgericht Mosbach ist nach § 158 StPO gesetzlich verpflichtet zur Entgegennahme von Strafanzeigen. Das Amtsgericht hat den Antragsteller gesetzlich verpflichtet über eine Eingangsbestätigung und über die Weiterleitung an die entsprechend zuständige Staatsanwaltschaft ordnungsgemäß zu informieren.

Der Antragsteller musste mehrfache Beschwerden einreichen und das Amtsgericht Mosbach an seine gesetzliche Verpflichtung zur Entgegennahme, Weiterbearbeitung und Weiterleitung von seinen Eingaben zur Aufklärung und Aufarbeitung NS-Verbrechen sowie von Wiederaufnahmeverfahren von NS-Unrecht erinnern.

Mit rechtsanwaltlicher Eingabe der Verfahrenspartei des Antragstellers vom 22.06.2022 im assoziierten Verfahren des vorliegenden Verfahrensclusters unter 6F 2/22 wurde der hier fallverantwortliche Spruchkörper vom Amtsgericht-Familiengericht Mosbach daran erinnert, seiner gesetzlichen Verpflichtung nach § 158 ZPO unter 6F 9/22 nachzukommen und den Antragsteller über Eingang und Weiterbearbeitung bzw. Weiterleitung von Strafanzeigen an das AG MOS u.a. in den beim AG MOS anhängigen Verfahren zur Aufklärung und Aufarbeitung NS-Verbrechen sowie in Wiederaufnahmeverfahren von NS-Unrecht in Kenntnis zu setzen.

Öffentliche Aussagen, auch in gerichtlichen Eingaben, die sich gegen die Billigung und Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Terrorherrschaft und ihrer Wiederbelebung wenden, sind mit dem Schutz der Meinungsfreiheit vereinbar und besonders schützenswert.

"Das Grundgesetz kann weithin geradezu als Gegenentwurf zu dem Totalitarismus des nationalsozialistischen Regimes gedeutet werden."
Bundesverfassungsgericht, 17. November 2009

Aus Sicht des Bundesverfassungsgerichtes birgt Nazi-Propaganda besondere Risiken. "Die Befürwortung dieser Herrschaft ist in Deutschland ein Angriff auf die Identität des Gemeinwesens nach innen mit friedensbedrohendem Potenzial." Dies könne "nicht zuletzt auch im Ausland tiefgreifende Beunruhigung auslösen". Daher sind jegliche Äußerungen in Gerichtsverfahren und in gerichtlichen Entscheidungen gegen den Nationalsozialismus, gegen NS-Unrecht und NS-Verbrechen explizit zu benennen zum des Schutz des öffentlichen Friedens und vor Beeinträchtigungen des allgemeinen Friedensgefühls. Wegen der besonderen Geschichte Deutschlands gelte laut Bundesverfassungsgericht angesichts des Unrechts und des Schreckens, den die Nazi-Herrschaft über Europa und weite Teile der Welt gebracht habe, ein Sonderrecht für bestimmte Meinungen gegen den Nationalsozialismus, gegen NS-Unrecht und NS-Verbrechen, was die Unterdrückung solcher Meinungen verbiete.

In seinen vorliegenden Entscheidungsbegründungen nimmt das Oberlandesgericht Karlsruhe als unterlassene Verwaltungsakte explizit keinerlei Bezug auf die vom Beschwerdeführer explizit vorgebrachten Begründungen zum Nationalsozialismus, zu NS-Unrecht und NS-Verbrechen vom 25.07.2022 wie detailliert ausgeführt unter:

3.3.3 GKS-Widerstandsleitungen in NS-Verfahren | 3.4 Gerichtlich beantragter Schutz vor politischer Verfolgung im Verfahrenscluster | 4. Aufklärung und Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen im Verfahrenscluster | 4.1 Anhängige NS-Verfahren im Verfahrenscluster AG MOS + OLG KA | 4.1.1 Außergerichtlich | 4.1.2 Zivilrechtlich
4.1.3 Strafrechtlich | 4.1 Außergerichtliche Aufarbeitungen zur NS-Thematik | 4.2 Gerichtliche und strafrechtliche Aufarbeitungen zur NS-Thematik |

Die Begründungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 06.09.2022 selbst verhalten sich hierzu als unterlassene Verwaltungsakte mit keinem Wort.


Das OLG Karlsruhe missachtet dabei die in der Teilöffentlichkeit des Gerichtsverfahren eindeutige politische Haltung des Beschwerdeführers zum Schutz vor einer „Vergiftung des geistigen Klimas“ durch mögliche Befürwortungen, Verharmlosungen und Relativierungen des Nationalsozialismus, von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen. Insbesondere bei einer möglichen folgenden Veröffentlichung dieser gerichtlichen Entscheidungen.

PETITION 17/01464 beim Landtag von Baden-Württemberg: Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts JUMRIX-E-1402-41/878/4 beim Justizministerium Baden-Württemberg: Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen durch die Justiz
220911_uhl_ag_mos_landtag_bw_untersuchung.pdf (58.57KB)
PETITION 17/01464 beim Landtag von Baden-Württemberg: Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts JUMRIX-E-1402-41/878/4 beim Justizministerium Baden-Württemberg: Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen durch die Justiz
220911_uhl_ag_mos_landtag_bw_untersuchung.pdf (58.57KB)


EINLADUNG ZUR PROZESSBEOBACHTUNG !!!
ZUR AUFARBEITUNG VON NATIONALSOZIALISTISCHEM UNRECHT
UND NATIONALSOZIALISTISCHEN VERBRECHEN


Widersprüchliche Rechtsauffassung zu NS-Verfahren zwischen
dem Justizministerium Baden-Württemberg einerseits
und Gerichten in Baden-Württemberg andererseits

Untersuchung über bereits durchgeführte und anhängige Verfahren
zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen
bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg


www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de

14.09.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Verfügung des Amtsgerichts Mosbach unter 6F 9/22 vom 17.08.2022, teilt das Amtsgericht Mosbach die Rechtsauffassung mit, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten, was entgegen der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022 sowie entgegen der Rechtsauffassung des Urteils am 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen steht.


Dies bedeutet: Es gibt auch im Jahr 2022 und künftig weder eine zeitliche Begrenzung zur Aufnahme von NS-Verfahren an BRD-Gerichten und BRD-Staatsanwaltschaften noch eine Altersbeschränkung von NS-Tätern zur Aufnahme von NS-Verfahren.

Laut Veröffentlichungen des Ministeriums für soziale Gleichheit leben in Israel Anfang des Jahres 2022 noch rund 160.000 Holocaust-Überlebende. Im Durchschnitt sind sie zu dem Zeitpunkt 85 Jahre alt. Der deutsche Bundespräsident Steinmeier besucht die Gedenkstätte des Nazi-Konzentrationslagers Bergen-Belsen gemeinsam mit dem israelischen Staatspräsidenten Herzog und mit Holocaust-Überlebenden am 06.09.2022. Der deutsche Bundeskanzler Scholz besucht die Gedenkstätte „Haus der Wannseekonferenz“ gemeinsam mit dem israelischen Premierminister Lapid und mit Holocaust-Überlebenden am 12.09.2022.

Dies bedeutet für das in NS-Verfahren unter 6F 9/22 angerufene Amtsgericht Mosbach, dass im Jahr 2022 und zukünftig angesichts noch lebender NS-Verfolgter und noch lebender NS-Opfer, es ebenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit auch noch lebende NS-Täter gibt, die juristisch zur Verantwortung gezogen werden können.
Mit der Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 teilt das Amtsgericht Mosbach mit, die vom Antragsteller initiierten Verfahren zur Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen lediglich getrennt von der Akte in einem separatem Sonderband anzulegen.

Diese Verhaltens- und Verfahrensweisen des Amtsgerichts Mosbach könnten unter Umständen dahingehend verstanden werden, dass das Amtsgericht Mosbach zu den vom Antragsteller unter 6F 9/22 angeregten Verfahren zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen und Rechtsextremismus möglichst wenig Öffentlichkeit zulassen wolle.

RECHTSNACHFOLGE-ZUSTÄNDIGKEIT für das Amtsgericht Mosbach als Teil der BRD-Justiz sowohl für das Nazi-Terror- und Vernichtungsregime als auch für die demokratische Weimarer Republik: Das Reichstagsbrandurteil von 1933 und dessen Aufhebung in 2007 belegt und begründet die rechtliche, fachliche und sachliche Zuständigkeit der AKTUELLEN BRD-Justiz, auch mit dem Amtsgericht Mosbach, in der systemübergreifenden Rechtsnachfolge der vorhergehenden politischen-administrativen Systeme, sowohl nach dem vorhergehenden Deutschen Reich unter dem Nazi-Terror-Regime als auch unter der davor vorhergehenden demokratischen Weimarer Republik, über die Zeitachse von 1933 bis 2007. Dadurch begründet sich auch die zeitachsenbezogene Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach für die unter 6F 9/22 beantragten Strafverfahren und Wiederaufnahmeverfahren zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen und Rechtsextremismus beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22.

Das Amtsgericht Mosbach vertritt unter 6F 9/22 die Rechtsauffassung in dem nicht unterschriebenen Dokument vom 17.08.2022, dass in den beim Amtsgericht Mosbach beantragten NS-Verfahren keine Eilbedürftigkeit bestehen würde und fordert vom Antragsteller ein, dass er künftig zu beantragende Verfahren zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen deswegen nicht mehr Fax, sondern nur noch schriftlich einreichen solle. Angesichts des hohen Alters möglicherweise noch lebender NS-Täter ist jedoch in der sozialen Realität allerhöchste Eilbedürftigkeit gegeben.

Im Januar 2022 engagieren sich sowohl die Landesregierung als auch der Landtag von Baden-Württemberg mit verschiedenen Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeiten zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus. Landtagspräsidentin Muhterem Aras besucht die KZ-Gedenkstätte Neckarelz-Mosbach auf ihrer vierten NS-Gedenkstättenreise in Baden-Württemberg am 27.07.2022. Beim Gedankenaustausch zu diesem Anlass weist dann der Mosbacher Landrat Dr. Achim Brötel am 27.07.2022 darauf hin, dass alle Gedenkstätten in der Region ehrenamtlich geführt und getragen würden und schlägt vor, die Gedenkstätten über eine zu schaffende Stelle zu vernetzen, die die ehrenamtlichen Aktivisten koordiniert und organisiert, um damit die NS-Erinnerungs- und -Bildungsarbeit auf eine "gute Grundlage" zu stellen. Im Gegensatz zum Amtsgericht Mosbach sehen sowohl die Landesregierung als auch der Landtag von Baden-Württemberg sowie der Landrat von Mosbach mit öffentlichen Bekenntnissen die Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit auch in 2022 als aktuelle Aufgabe an.

PETITION 17/1464 beim Landtag von Baden-Württemberg: Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts JUMRIX-E-1402-41/878/4 beim Justizministerium Baden-Württemberg: Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen durch die Justiz
220914_uhl_ag_mos_landtag_bw_untersuchung.pdf (77.55KB)
PETITION 17/1464 beim Landtag von Baden-Württemberg: Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts JUMRIX-E-1402-41/878/4 beim Justizministerium Baden-Württemberg: Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen durch die Justiz
220914_uhl_ag_mos_landtag_bw_untersuchung.pdf (77.55KB)


1.2 PETITION 17/1464 : Landtag Baden-Württemberg: Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts - Beschlussempfehlung vom 10.03.2023

https://de.wikipedia.org/wiki/Landtag_von_Baden-W%C3%BCrttemberg#/media/Datei:LandtagBW_vm01.jpg

Landtag von Baden-Württemberg
Haus des Landtags
Konrad-Adenauer-Straße 3
70173 Stuttgart
Zentrale
Tel: +49 711 2063 0
Fax: +49 711 2063142402
E-Mail: post@landtag-bw.de
Informationszentrum
Tel: +49 711 2063 2500

Landtag von Baden-Württemberg
Petitionsausschuss
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart
Fax: 0711 2063 142540

NS- und Rechtsextremismus-Verfahren bei der Mosbacher Justiz:
AKTUELLE NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach u.a. seit 03.06.2022 >>>

Historische NS-Verfahren der Mosbacher Justiz >>>

Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach in NS- und
Rechtsextremismus-Verfahren >>>

Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS- und Rechtsextremismus-Verfahren >>>

Nationalsozialismus in Mosbach - Baden >>>


Aufarbeitung von Nationalsozialismus und Rechtsextremismus beim Landtag Baden-Württemberg:

... PETITION 17/01464 : Landtag Baden-Württemberg: Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts >>>

Beschlussempfehlung vom 23.03.2023: "Der Petition kann nicht abgeholfen werden."

Aufarbeitung von Nationalsozialismus und Rechtsextremismus beim Landtag Baden-Württemberg
PETITION 17/01464 : Landtag Baden-Württemberg: Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts - Beschlussempfehlung vom 10.03.2023
230310_lt_bw_pet_nsunrecht.pdf (2.18MB)
Aufarbeitung von Nationalsozialismus und Rechtsextremismus beim Landtag Baden-Württemberg
PETITION 17/01464 : Landtag Baden-Württemberg: Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts - Beschlussempfehlung vom 10.03.2023
230310_lt_bw_pet_nsunrecht.pdf (2.18MB)


KOMMENTAR DES PETENTEN: >>> 

Nach Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg mit Beschluss vom 15.12.2022 - 6 S 1420/22 - unterliegt der Nationalsozialismus nicht der grundrechtlich geschützten Weltanschauungsfreiheit gemäß Art. 4 Abs. 1 GG.

EXPLIZITE Benennungen des Landtages und des Justizministeriums Baden-Württemberg zu den vom Petenten beim Amtsgericht Mosbach beantragten NS-Verfahren

Das Amtsgericht Mosbach hat jedoch seit dem 03.06.2022 eine gemäß § 158 StPO ordnungsgemäße Eingangsbestätigung mit den Benennungen der Konkreten Eingabedaten, der Konkreten Sachverhaltsbenennungen mit einer kurzen Zusammenfassung der Angaben zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat, insbesondere zu beantragten NS- und Rechtsextremismus-Strafverfahren, bisher ausdrücklich und EXPLIZIT versagt und NICHT ausgestellt. Dasselbe gilt für die jeweiligen Weiterbearbeitungsbestätigungen.

Auch für die beim Amtsgericht Mosbach beantragten Wiederaufnahmeverfahren, amtsseitigen Verfügungen und gerichtlichen Prüfungen in NS- und Rechtsextremismus-Angelegenheiten verweigert das Amtsgericht Mosbach in den anhängigen Verfahren 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22 und 6F 2/23 ordnungsgemäße Eingangs- und Weiterbearbeitungsbestätigungen mit konkreten Sachverhaltsbenennungen.

Siehe dazu auch Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS- und Rechtsextremismusverfahren >>>

IM GEGENSATZ zum Amtsgericht Mosbach EINERSEITS benennt der Landtag von Baden-Württemberg aber ANDERERSEITS die konkreten Aufarbeitungsbemühungen des Petenten / Antragstellers mit den von ihm selbst beim Amtsgericht Mosbach initiierten und anhängigen NS- und Rechtsextremismus-Verfahren seit Sommer 2022 sowie den seitens des Petenten / Antragstellers kritisierten Umgang des Amtsgericht Mosbachs mit diesen NS- und Rechtsextremismus-Verfahren.

Der Landtag von Baden-Württemberg zitiert  in der PETITION 17/01464 das Justizministerium Baden-Württemberg. IM GEGENSATZ zum Amtsgericht Mosbach EINERSEITS benennt das Justizministerium Baden-Württemberg aber ANDERERSEITS die konkreten Aufarbeitungsbemühungen des Petenten / Antragstellers mit den von ihm selbst beim Amtsgericht Mosbach initiierten und anhängigen NS- und Rechtsextremismus-Verfahren u.a. unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 am 20.06.2022.

Das Amtsgericht Mosbach selbst VERWEIGERT jedoch in den anhängigen Verfahren 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22 und 6F 2/23, wie zuvor ausgeführt, die konkreten Sachverhaltsbenennungen der vom Petenten / Antragsteller seit dem 03.06.2022 gemäß § 158 StPO beim Amtsgericht Mosbach initiierten und anhängigen NS- und Rechtsextremismus-Verfahren.

Das Amtsgericht Mosbach selbst verschweigt und (ver-)leugnet diese vom Petenten / Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach beantragten NS-Verfahren nachweisbar amtsseitig aktiv in den anhängigen Verfahren aus 2022 und 2023:

WO? WANN ? WIE ?

  • … In den Weiterleitungsbestätigungen an die Staatsanwaltschaft Mosbach nach Erinnerung der Rechtsvertretung des AS vom 22.06.2022 unter 6F 2/22 sowie vom 17.08.2022 und 23.01.2023 unter 6F 9/22
  • … In den Verfügungen vom 17.08.2022 sowohl unter 6F 9/22 als auch unter 6F 202/21
  • ... In der Verfügung vom 17.08.2022 sowohl unter 6F 9/22, beantragte NS- und Rechtsextremismus-Verfahren  nicht bearbeiten, sondern lediglich in einem Sonderband anlegen zu wollen
  • … In der dienstlichen Stellungnahme vom 27.01.2023 unter 6F 2/22 als Reaktion auf einen Befangenheitsantrag
  • ... Im Beschluss vom 09.03.2022 unter 6F 2/22 zur Ablehnung des Befangenheitsantrages
  • ... In der Mitteilung vom 20.03.2023 unter 6F 2/23, beantragte NS- und Rechtsextremismus-Verfahren erneut nicht bearbeiten, sondern erneut lediglich in einem weiteren Sonderband anlegen zu wollen
  • … per Akten- und Verfahrensanalyse in den anhängigen Verfahren 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23

WAS ?

  • …die konkreten Benennungen der vom AS beim AG MOS u.a. unter 6F 9/22 seit 03.06.2022 beantragten juristischen Aufarbeitungen zu Nationalsozialistischem Unrecht, Nationalsozialistischen Verbrechen und zu Rechtsextremismus
  • … die konkreten Benennungen der vom AS beim AG MOS  u.a. unter 6F 9/22 seit 03.06.2022 beantragten juristischen Aufarbeitungen zu konkreten Tatbeteiligungen an NS-Massenmordverbrechen und Nationalsozialistischen Gewaltverbrechen (NSG) in Mosbach – Baden
  • … die konkreten Benennungen der vom AS beim AG MOS u.a. unter 6F 9/22 beantragten juristischen Aufarbeitung der direkten Tatbeteiligungen des AG MOS selbst (wie Az. XIII 69/35 vom 02.07.1935)  sowie der STA MOS (wie im Bericht d. OStA Mosbach v. 23. 5. 1941, im Bericht d. GStA Karlsruhe v. 3. 6. 1941 ) an der Nazi-(Kinder)-Euthanasie
  • … die konkreten Benennungen der vom AS beim AG MOS  u.a. unter 6F 9/22 beantragten juristischen Aufarbeitung der direkten Tatbeteiligungen des AG MOS (wie Az. XIII 69/35 vom 02.07.1935) selbst an der Nazi-Zwangssterilisierung 

 

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Landtag von Baden-Württemberg
17. Wahlperiode
Drucksache 17 / 4222
Beschlussempfehlungen und Berichte
des Petitionsausschusses
zu verschiedenen Eingaben

20. 17/1464 Justizwesen JuM

20. Petition 17/1464 betr. Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts
Der Petent ist der Auffassung, dass eine Diskrepanz zwischen den Rechtsauffassungen des Ministeriums
der Justiz und für Migration (Justizministeriums) und „bestimmten Gerichten“ in Baden-Württemberg hinsichtlich der Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts bestehe. Dabei bezieht er sich einerseits auf eine Antwort des Justizministeriums vom 20. Juni 2022, andererseits auf familienrechtliche Verfahren vor dem
Amtsgericht und dem Oberlandesgericht. Er begehrt Auskunft über bereits durchgeführte und anhängige
Verfahren zu nationalsozialistischem Unrecht und nationalsozialistischen Verbrechen bei den Gerichten
und Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg.
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Die Prüfung der Petition ergab Folgendes:

In zwei Zuschriften vom 7. und 12. Juni 2022 wandte sich der Petent in dieser Sache erstmals an das Justizministerium und erhob unter Bezugnahme auf Verfahren am Amtsgericht – Familiengericht – und dem
Oberlandesgericht Dienstaufsichtsbeschwerde gegen „den fallverantwortlichen Spruchkörper“ sowie eine
Anhörungsrüge. Er führte dabei aus, dass er „über Verfahren zur Aufklärung und Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen beim Amtsgericht […] informieren [möchte]“. Das Amtsgericht – Familiengericht – dokumentiere und belege „Rassismusvorwürfe und Nazi-Bezeichnungen von Verfahrensbeteiligten gegenüber dem deutschen weißen KV [gemeint ist wohl Kindsvater] und seinen Familienangehörigen“. Es versage „den mehrfach offiziell beantragten Schutz des weißen deutschen KVs vor (rechts-)politischer Verfolgung“. „Der hier fallverantwortliche Spruchkörper [mache] sich […] zum Berater einer Seite“. Der vom Petenten hergestellte Zusammenhang zwischen den aktuellen familiengerichtlichen Verfahren und NS-Verbrechen erschließt sich aus diesen Eingaben nicht. Möglicherweise sieht der Petent sich bzw. seine Familienangehörigen als NS-Opfer in diesen familienrechtlichen Verfahren.
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Mit Antwortschreiben vom 20. Juni 2022 wurde dem Petenten unter Verweis auf die richterliche Unabhängigkeit mitgeteilt, dass es dem Justizministerium mit Blick auf den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit grundsätzlich nicht erlaubt ist, sich zu einzelnen Gerichtsverfahren zu äußern oder diese gar zu beeinflussen. Er wurde auf die gegen richterliche Entscheidungen zur Verfügung stehende Rechtsbehelfe verwiesen und hinsichtlich einer Überprüfung im Wege der Dienstaufsicht auf die derzeit fehlende Zuständigkeit des Justizministeriums unter Nennung der zuständigen Stellen aufmerksam gemacht. Ausgeführt wurde ferner: „Die Justiz ist trotz des langen Zeitraums und trotz aller rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten nach wie vor bemüht, Mordverbrechen des NS-Regimes auch heute noch aufzuklären.“
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In seiner ersten Zuschrift an den Petitionsausschuss von Ende August 2022 behauptet der Petent, dass entgegen dieser Mitteilung des Justizministeriums vom 20. Juni 2022 „bestimmte Gerichte in Baden-Württemberg öffentlich nachweisbar eine abweichende Rechtsauffassung [vertreten] und […] unter anderem mit[teilen], dass es ausdrücklich nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten.“
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In einer ergänzenden Zuschrift vom September 2022 bezieht sich der Petent auf eine Verfügung des Amtsgerichts vom 17. August 2022, in welchem dieses mitgeteilt habe, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten, was nicht der Rechtsauffassung des Justizministeriums entspreche.
Das Amtsgericht habe auch mitgeteilt, die vom Antragsteller initiierten Verfahren zur Aufarbeitung von
NS-Unrecht und NS-Verbrechen lediglich getrennt on der Akte in einem Sonderband anzulegen. Die
Entscheidungen des Oberlandesgerichts würden sich zum Umgang des Amtsgerichts mit den Strafanzeigen
zu nationalsozialistischem Unrecht nicht verhalten. Das Oberlandesgericht nehme keinerlei Bezug auf die
vom Beschwerdeführer vorgebrachten Begründungen u. a. zu den Themen „Gerichtlich beantragter Schutz
vor politischer Verfolgung im Verfahrenscluster“, „Aufklärung und Aufarbeitung von NS-Unrecht und
NS-Verbrechen im Verfahrenscluster“ und „Anhängige NS-Verfahren im Verfahrenscluster AG + OLG “.
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In einer weiteren Zuschrift vom September 2022 spekuliert der Petent darüber, dass die Verhaltens- und
Verfahrensweise des Amtsgerichts – gemeint ist das Anlegen eines Sonderbandes – unter Umständen dahin gehend verstanden werden könnte, „dass das Amtsgericht zu den vom Antragsteller […] angeregten Verfahren zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen und Rechtsextremismus möglichst wenig Öffentlichkeit zulassen wolle.“ Im Folgenden begründet er eine aus seiner Sicht gegebene Zuständigkeit des Amtsgerichts für eine „systemübergreifende Rechtsnachfolge der vorhergehenden politischen-administrativen Systeme, sowohl nach dem vorhergehenden Deutschen Reich unter dem Nazi-Terror-Regime als auch unter der davor vorhergehenden demokratischen Weimarer Republik, über die Zeitachse von 1933 bis 2007.“ Hierdurch sei eine „zeitachsenbezogene Zuständigkeit“ des Amtsgerichts für die von ihm im familiengerichtlichen Verfahren beantragten Strafverfahren und Wiederaufnahmeverfahren zu nationalsozialistischem Unrecht gegeben. Schließlich bemängelt er, dass das Amtsgericht in den „beantragten NS-Verfahren“ keine Eilbedürftigkeit sehen würde und den Petenten aufgefordert habe, „künftig zu beantragende
Verfahren zu nationalsozialistischem Unrecht und nationalsozialistischen Verbrechen deswegen nicht mehr per Fax, sondern nur noch schriftlich ein[zu]reichen“.
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Das seitens des Petenten in Bezug genommene Verfahren am Amtsgericht – Familiengericht – betrifft die
Regelung des Umgangs für den Sohn des Petenten. Das Verfahren wurde auf Anregung der Mutter von
Amts wegen eingeleitet. Parallel hierzu begehren beide Elternteile in einem weiteren Verfahren die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für das gemeinsame Kind. Beide Verfahren sind noch nicht
abgeschlossen.
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Da der Petent in dem Umgangsverfahren seit Ende April 2022 wiederholt Anträge/Eingaben und Strafanzeigen einreichte, wies das Gericht den Petenten in einer Verfügung vom 17. August 2022 darauf hin, „dass
es nicht Aufgabe des Gerichts [sei], die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten“. Für die Eingaben des Petenten
wurde ein Sonderband angelegt und das Gericht teilte dem Petenten mit, diese würden den übrigen Verfahrensbeteiligten lediglich dann übersendet werden, „sofern diese in sachlichem Zusammenhang mit dem
vorliegenden Verfahrensgegenstand stehen“. Im Hinblick auf die wiederholten Strafanzeigen erfolgte der
Hinweis, dass diese jeweils an die zuständige Staatanwaltschaft weitergeleitet werden, er diese jedoch
auch direkt dort einreichen könne. Die seitens des Petenten genannten Verfahren am Oberlandesgericht haben Beschwerden des Petenten gegen ihn persönlich betreffende familiengerichtliche Entscheidungen zum Gegenstand. Ein Verfahren betrifft die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für den Sohn des Petenten auf die Kindsmutter im Wege der einstweiligen Anordnung. Das weitere Verfahren betrifft einen erfolglos gebliebenen Antrag
des Petenten auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 1 Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor
Gewalttaten und Nachstellungen (Gewaltschutzgesetz – GewSchG) gegen seine Ehefrau. Beide Beschwerden hat der Petent auf Anraten des Oberlandesgerichts zurückgenommen. Weitere Zuschriften des Petenten
wurden jeweils als Erinnerung gegen den Kostenansatz ausgelegt und jeweils mit Beschluss vom 1. September 2022 zurückgewiesen.
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Bewertung:
Soweit sich der Petent gegen Entscheidungen und die Verfahrensführung des Amtsgerichts sowie des Oberlandesgerichts wendet, unterfällt sein Beschwerdevorbringen der richterlichen Unabhängigkeit. Nicht nur die gerichtliche Entscheidung als solche, sondern auch alle ihr dienenden, sie vorbereitenden und nachbereitenden Maßnahmen der Richterin oder des Richters einschließlich der Prozessleitung zählen zum unantastbaren Kernbereich der richterlichen Unabhängigkeit. Einwendungen gegen gerichtliche Maßnahmen, die im Rahmen eines laufenden Verfahrens angeordnet werden, sind vor dem Gericht vorzubringen. Eine Überprüfung kann allein durch die im Instanzenzug übergeordneten Gerichte erfolgen, sofern ein Beteiligter von einem statthaften Rechtsbehelf in zulässiger Weise Gebrauch macht. Der Petition lassen sich keine Anhaltspunkte dafür entnehmen, dass das Vorgehen des Amtsgerichts und des Oberlandesgerichts sowie etwaige dort getroffene Entscheidungen unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar und als Akt der Willkür und groben Unrechts anzusehen wäre.
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Insbesondere ist es nicht Gegenstand der familiengerichtlichen Verfahren, Mordverbrechen des NS-Regimes aufzuklären. Ein Zusammenhang der vom Petenten genannten Verfahren mit „Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen“ ist nicht erkennbar und wird durch den Petenten auch nicht vorgebracht.
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KOMMENTAR DES PETENTEN : >>>

Der Landtag Baden-Württemberg selbst erläutert auf Seite 1, Spalte 1, in Absatz 3, der Beschlussempfehlung übersandt am 10.03.2023 zu PETITION 17/01464, veröffentlicht in der 17. Wahlperiode unter Drucksache 17 / 4222 die vom Petenten / Antragsteller vorgebrachten "Rassismusvorwürfe" von Verfahrensbeteiligten in den anhängigen Familienrechtsverfahren beim Amtsgericht Mosbach gegen ihn selbst sowie die Beschwerde des Petenten / Antragstellers, dass das zuständige Familiengericht-Amtsgericht Mosbach den Petenten / Antragsteller nicht vor solchen Rassismusvorwürfen zur Beeinflussung der anhängigen Verfahren beim  Familiengericht-Amtsgericht Mosbach schützt und auch diese Rassismusvorwürfe in seiner Sachverhaltsüberprüfung und Sachverhaltsermittlung NICHT aufklärt. 

Der Landtag Baden-Württemberg erläutert dabei nicht, warum das Amtsgericht Mosbach SOWOHL in den anhängigen Familienrechtsverfahren ALS AUCH in seiner Stellungnahme an den Landtag Baden-Württemberg (Seite 2, Spalte 2, Absatz 1 zu PETITION 17/01464) nicht den aktenkundigen und offensichtlichen Widerspruch erklärt, dass das Amtsgericht Mosbach EINERSEITS den ABR-eA-Beschluss vom 23.12.2021 unter 6F 211/21 eben genau auf diese Rassismusvorwürfe begründet und aber gleichzeitig dabei ANDERERSEITS die vom Petenten / Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren NICHT EXPLIZIT in denselben anhängigen Familienrechtsverfahren mit den jeweiligen NS-Sachverhaltsbenennungen abbildet; diese Verfahren in SONDERBÄNDEN anlegt (Seite 2, Spalte 1, Absatz 1 der Beschlussempfehlung zu PETITION 17/01464) (AG MOS: Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 als auch Mitteilung vom 20.03.2023 unter 6F 2/23) und ERST AUF und NACH  Nachfrage der Rechtsvertretung des Petenten / Antragsteller vom 22.06.2022 unter 6F 2/22  diese Strafanzeigen amtseitig an die zuständige Staatsanwaltschaft Mosbach weiterleitet. UND NICHT VORHER von selbst und von Amtswegen.

Verknüpfung von Familienrechtsverfahren mit NS-Verfahren
Das Amtsgericht Mosbach verknüpft amtsseitig am 17.08.2022 unter 6F 9/22 und 6F 202/21 die familienrechtlichen Verfahren des AS mit seinen seit 03.06.2022 u.a. unter 6F 9/22 beim AG MOS initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren.

Rassismusvorwürfe gegenüber dem AS
EINERSEITS: Während das AG MOS am 17.08.2022 unter 6F 9/22 und 6F 202/21 die familienrechtlichen Verfahren des AS mit seinen seit 03.06.2022 beim AG MOS initiierten NS-Verfahren verknüpft, verweigert ABER das AG MOS selbst eine jeweilige amtsseitige konkrete NS-Sachverhaltsermittlung nach §26 FamFG insbesondere vor dem Hintergrund der gegen den AS erhobenen Rassismusvorwürfe ausgehend von anderen Verfahrensbeteiligten sowie eine ordnungsgemäße Bearbeitung der NS- und Rechtsextremismus-Eingaben des AS.
ANDERERSEITS: In der Begründung der ABR-eA-Übertragung auf die KM unter 6F 211/21 vom 23.12.2021 bezieht sich ABER das AG MOS auf die wahrheitswidrigen Rassismusvorwürfe seitens anderer Verfahrensbeteiligter als Falschaussagen vor Gericht gegenüber dem KV. Und dies bei nachweisbar gleichzeitigem amtsseitigen Ignorieren der Gegenrede, Gegenbelege und diesbezüglichen kontinuierlichen Eingaben des KVs seit Beginn der jeweiligen beim AG MOS anhängigen Verfahren unter 6F 211/21, 6F 216/21, 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/22, 6F 2/23.

Nazi-Beleidigungen gegenüber Familienangehörigen des AS
Das Amtsgericht Mosbach toleriert die nachweisbare konkrete KM-Beleidigung gegenüber Familienangehörigen des AS von NS-Verfahren als „Nazis“ vor dem AG MOS und weigert sich, entgegen den AS-Anträgen sowie entgegen dem Amtsermittlungsgrundsatz nach §26 FamFG, u.a. mit Verfügungen, diesbezüglich gegen die KM tätig zu werden:
… Diese Nazi-Beleidigung ist dokumentiert im familienpsychologischen Sachverständigengutachten vom 07.04.22 unter Aktz: 6F 202/21 auf Seite 49. Absatz 1.

Das Amtsgericht Mosbach hat selbst, wie es scheint, offensichtlich diese Sachverhalte in der "vorliegenden Stellungnahme des Amtsgerichts", auf die sich der Landtag Baden-Württemberg "ausweislich" bezieht, hier auf Seite 2, Spalte 2, Absatz 1 der Beschlussempfehlung übersandt am 10.03.2023 zu PETITION 17/01464, veröffentlicht in der 17. Wahlperiode unter Drucksache 17 / 4222, EXPLIZIT NICHT benannt und ausgeführt. Und zwar deswegen, weil der Landtag Baden-Württemberg diese Sachverhalte unter Bezugnahme auf die amtsseitige Stellungnahme des Amtsgerichts Mosbach HIER in PETITION 17/01464 NICHT thematisiert.
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Richtig ist, dass Strafanzeigen – wie der Petent selbst auch ausführt – gemäß § 158 Strafprozessordnung
(StPO) auch bei den Amtsgerichten erstattet werden können. Das Amtsgericht ist jedoch in keiner Weise
für eine Bearbeitung dieser Strafanzeigen zuständig, erst Recht nicht im familiengerichtlichen Verfahren.
Der Regelungsgehalt des § 158 StPO geht über die Frage, wie Strafverfolgungsbehörden über Sachverhalte von etwaiger strafrechtlicher Relevanz informiert werden können, nicht hinaus. Er bezieht sich insbesondere nicht auf die behördliche Erforschungspflicht, die in § 160 Absatz 1 StPO geregelt ist. Nach §  160 Absatz 1 StPO ist die Staatsanwaltschaft die für das Ermittlungsverfahren verantwortliche Behörde. Das Amtsgericht selbst hat im Fall der Anzeigeerstattung keine Ermittlungsbefugnis, es hat – wie vorliegend ausweislich der Stellungnahme des Amtsgerichts auch geschehen – die Anzeige an die zuständige Stelle, die Staatsanwaltschaft, weiterzuleiten. Darüber hinaus hat das Amtsgericht den Petenten unverbindlich auf ein sachdienlicheres Vorgehen, in diesem Fall die Anzeigeerstattung direkt bei der Staatsanwaltschaft, hingewiesen. In diesem Zusammenhang ist auch die
Aufforderung des Amtsgerichts zu sehen, Eingaben im Zusammenhang mit nationalsozialistischem Unrecht nur noch schriftlich und nicht mehr per Fax einzureichen. Sollte es dem Petenten tatsächlich um die Eilbedürftigkeit gehen, wäre eine Anzeige direkt bei der Staatsanwaltschaft ohne Zwischenschaltung des Amtsgerichts als reine „Poststelle“ effektiver.
https://www.landtag-bw.de/

KOMMENTAR DES PETENTEN : >>> 
Strafprozeßordnung (StPO) § 158 Strafanzeige; Strafantrag: "Die Anzeige einer Straftat und der Strafantrag können bei der Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den AMTSGERICHTEN mündlich oder schriftlich angebracht werden. ... Dem Verletzten ist auf Antrag der Eingang seiner Anzeige schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung soll eine kurze Zusammenfassung der Angaben des Verletzten zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat enthalten."

Die geltende BRD-Strafprozessordnung unter § StPO 158 sieht ein Amtsgericht als konkrete legitime Annahmestelle von Strafanzeigen vor und DEFINITIV NICHT als reine „Poststelle“ an, wie der Landtag Baden-Württemberg hier auf Seite 2, Spalte 2, Absatz 1 der Beschlussempfehlung übersandt am 10.03.2023 zu PETITION 17/01464 ausführt, veröffentlicht in der 17. Wahlperiode unter Drucksache 17 / 4222 : "Sollte es dem Petenten tatsächlich um die Eilbedürftigkeit gehen, wäre eine Anzeige direkt bei der Staatsanwaltschaft ohne Zwischenschaltung des Amtsgerichts als reine „Poststelle“ effektiver."  Der Landtag von Baden-Württemberg unterstellt hier möglicherweise mit dieser Aussage dem Petenten bzw. Antragssteller, das Amtsgericht Mosbach als "Poststelle" zu missbrauchen, während aber der Petent / Antragssteller ordnungsgemäß nach der geltenden BRD-Strafprozessordnung unter § StPO 158 als Anzeigeerstatter handelt. 

Die geltende BRD-Strafprozessordnung unter § StPO 158 sieht DEFINITIV NICHT vor, dass das Einreichen von Strafanzeigen bei Amtsgerichten, dazu führt, dass Amtsgerichte wie hier das Amtsgericht Mosbach, die Eingaben und Strafanzeigen, insbesondere in NS- und Rechtsextremismus-Angelegenheiten lediglich in einem SONDERBAND anlegen. Der Landtag Baden-Württemberg dokumentiert auf Seite 2, Spalte 1, Absatz 1 der Beschlussempfehlung übersandt am 10.03.2023 zu PETITION 17/01464, dass das Amtsgericht Eingaben zu NS-Verbrechen lediglich in einem Sonderband anlegt. Und zwar außerhalb der Akte der anhängigen Verfahren, aus denen heraus der Petent / Antragsteller Verfahren zu NS- und Rechtsextremismus-Angelegenheiten beim Amtsgericht Mosbach initiiert hat.

Die geltende BRD-Strafprozessordnung unter § StPO 158 sieht DEFINITIV NICHT vor, dass das Einreichen von Strafanzeigen bei Amtsgerichten, wie hier beim Amtsgericht Mosbach, automatisch und konsequenterweise zu Verfahrensentschleunigungen und Verfahrensverzögerungen führen sollte. Und dies insbesondere in NS-und Rechtsexrremismsu-Verfahren. 

Ein Amtsgericht, wie das Amtsgericht Mosbach, ist  seinerseits laut geltender Strafprozessordnung der BRD unter § StPO 158 gesetzlich zur Annahme von Strafanzeigen und einer ordnungsgemäßen Eingangsbestätigung mit konkreter Sachverhaltsbenennung verpflichtet. Dies gilt auch für beantragte NS- und Rechtsextremismus-Verfahren. GGf. müsste hier der Landtag Baden-Württemberg eine entsprechende Gesetzesänderung zum definitiven Ausschluss von Amtsgerichten als konkrete legitime Annahmestellen von Strafanzeigen anstreben.

Der Petent / Antragsteller hat eine ordnungsgemäße Eingangsbestätigung und Weiterleitungsbestätigung gemäß § 158 StPO beim Amtsgericht Mosbach eingefordert und nicht wie das Amtsgericht Mosbach bzw. der Landtag Baden-Württemberg ausführt, eine konkrete "Bearbeitung dieser Strafanzeigen" hier auf Seite 2, Spalte 2, Absatz 1 der Beschlussempfehlung übersandt am10.03.2023 zu PETITION 17/01464 ausführt, veröffentlicht in der 17. Wahlperiode unter Drucksache 17 / 4222. Sowohl der Petent selbst als auch der Landtag Baden-Württemberg gehen davon aus, dass die Staatsanwaltschaft ordnungsgemäß nach § 160 StPO die für das Ermittlungsverfahren verantwortliche Behörde und aber das  Amtsgericht keine eigene Ermittlungsbefugnis hat.

Bei Strafanzeigen zu Nationalsozialistischen Verbrechen von Hinweisgebern aus der Bevölkerung obliegt es der jeweilig adressierten Staatsanwaltschaft u. a. folgende Überprüfungen durchzuführen: Örtliche und sachliche Zuständigkeit ggf. mit Weiterleitung an andere Staatsanwaltschaften; Tatzeit, Tatort und Tatgeschehen aus den Sachverhaltsbenennungen; ob Beschuldigte Personen noch wo und wie leben; ggf. Kooperationen mit der Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen einzuleiten.

Das Amtsgericht Mosbach hat jedoch seinerseits seit dem 03.06.2022 eine gemäß
§ 158 StPO ordnungsgemäße Eingangsbestätigung mit den Benennungen der Konkreten Eingabedaten, der Konkreten Sachverhaltsbenennungen mit einer kurzen Zusammenfassung der Angaben zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat, insbesondere zu beantragten NS- und Rechtsextremismus-Strafverfahren, bisher ausdrücklich und EXPLIZIT versagt und NICHT ausgestellt. Dasselbe gilt für die jeweiligen Weiterleitungsbestätigungen. Auch für die beim Amtsgericht Mosbach beantragten Wiederaufnahmeverfahren, amtsseitigen Verfügungen und gerichtlichen Prüfungen in NS- und Rechtsextremismus-Angelegenheiten verweigert das Amtsgericht Mosbach seinerseits in den anhängigen Verfahren 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22 und 6F 2/23 ordnungsgemäße Eingangs- und Weiterbearbeitungsbestätigungen mit konkreten Sachverhaltsbenennungen. GGf. müsste hier der Landtag Baden-Württemberg eine entsprechende Gesetzesänderung von § 158 StPO zum definitiven Ausschluss von Amtsgerichten als konkrete legitime Annahmestellen von Strafanzeigen anstreben.

Das Amtsgericht Mosbach vertritt unter 6F 9/22 die Rechtsauffassung in der gerichtlichen Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22, dass in den vom Petenten / Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach beantragten NS- und Rechtsextemismus-Verfahren KEINE EILBEDÜRFTIGKEIT bestehen würde und fordert daher vom Antragsteller ein, dass er künftig zu beantragende Verfahren zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen deswegen nicht mehr Fax, sondern nur noch schriftlich einreichen solle. Angesichts des hohen Alters möglicherweise noch lebender NS-Täter ist jedoch in der sozialen Realität allerhöchste Eilbedürftigkeit gegeben. GGf. müsste hier der Landtag Baden-Württemberg eine entsprechende Gesetzesänderung von § 158 StPO zum definitiven Ausschluss von Amtsgerichten als konkrete legitime Annahmestellen von Strafanzeigen anstreben.

Das Amtsgericht Mosbach ignoriert die Anträge des Antragstellers auf  Verfahrensbeschleunigung und seinen wiederholten HINWEIS: "Die nicht-ordnungsgemäße Bearbeitung von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 kann auch zu konkreten Verfahrens- und Ermittlungsentschleunigungen gegen möglicherweise in 2022 noch lebende NS-Täter führen."

Ein eventuell mögliches Normenkontrollverfahren hat das Fachgericht Amtsgericht Mosbach seinerseits für eine mögliche Gesetzesüberprüfung von § 158 StPO zum definitiven Ausschluss von Amtsgerichten als konkrete legitime Annahmestellen von Strafanzeigen, ausgehend von den anhängigen Verfahren, SELBST NICHT vorgenommen. Das Fachgericht Amtsgericht Mosbach hätte ggf. seinerseits als Antragssteller beim Bundesverfassungsgericht ein Normenkontrollverfahren anstrengen können, wenn das Amtsgericht Mosbach  § 158 StPO in seiner Rechtsauffassung für eine ungültige Rechtsnorm hält, die nicht mehr Bestandteil der Rechtsordnung sein sollte, weil das Amtsgericht Mosbach durch diese vorhandene Rechtsnorm einen Nachteil erlitten hat. Und dies insbesondere in NS- und Rechtsextremismus-Verfahren.

Das Amtsgericht Mosbach hat selbst, wie es scheint, offensichtlich diese Sachverhalte in der "vorliegenden Stellungnahme des Amtsgerichts", auf die sich der Landtag Baden-Württemberg "ausweislich" bezieht, hier auf Seite 2, Spalte 2, Absatz 1 der Beschlussempfehlung übersandt am 10.03.2023 zu PETITION 17/01464, veröffentlicht in der 17. Wahlperiode unter Drucksache 17 / 4222, EXPLIZIT NICHT benannt und ausgeführt. Und zwar deswegen, weil der Landtag Baden-Württemberg diese Sachverhalte unter Bezugnahme auf die amtsseitige Stellungnahme des Amtsgerichts Mosbach HIER in PETITION 17/01464 NICHT thematisiert. 
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Sollte sich der Petent im Übrigen über das dienstliche Verhalten einer Richterin oder eines Richters am
Amtsgericht beschweren wollen, wäre zu einer solchen Überprüfung im Wege der Dienstaufsicht zunächst die Präsidentin des Landgerichts als unmittelbare Dienstvorgesetzte berufen, wie dem Petenten in
dem von ihm erwähnten Antwortschreiben des Justizministeriums vom 20. Juni 2022 bereits mitgeteilt
wurde.
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Soweit der Petent eine Diskrepanz zwischen der Rechtsauffassung des Justizministeriums und „bestimmten
Gerichten“ in Baden-Württemberg hinsichtlich der Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts sieht,
liegt eine solche nicht vor. Der Petent verkennt die Zuständigkeiten von Gerichten und Staatsanwaltschaften.
https://www.landtag-bw.de/

Entgegen der Auffassung des Petenten können seine „angeregten Verfahren zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen und Rechtsextremismus“ nicht zu einem tatsächlich beim Amtsgericht als Familiengericht anhängigen Verfahren führen. Selbst wenn die Staatsanwaltschaft auf eine Anzeige des Petenten Ermittlungen einleiten und in der Folge Anklage erheben würde, ergäbe sich daraus keine Zuständigkeit des Amtsgerichts als Familiengericht, erst recht nicht in einem schon anhängigen Verfahren. Weder das Amtsgericht, noch das Oberlandesgericht sind in den vom Petenten genannten familienrechtlichen Verfahren in irgendeiner Weise für eine Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen zuständig. Hierzu sind sie auch nicht befugt, dies ist die Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Hierauf wurde der Petent auch seitens des Amtsgerichts hingewiesen. 
https://www.landtag-bw.de/

Diese Zuständigkeitsregeln stehen auch nicht in Widerspruch zu dem Hinweis des Justizministeriums, dass die baden-württembergische Justiz auch heute noch bemüht ist, nationalsozialistische Verbrechen aufzuklären. Die Staatsanwaltschaften nehmen unter den Voraussetzungen des § 152 Absatz 2 StPO Ermittlungen auf. Unterstützt werden sie im Vorfeld von der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg, welche Vorermittlungsverfahren führt und den Vorgang bundesweit der zuständigen Staatsanwaltschaft zuleitet, wenn für einen Tatkomplex der Kreis der verfolgbaren Täter feststeht – auch wenn dies von Jahr zu Jahr aufgrund des hohen Alters möglicher Täter immer weniger wahrscheinlich wird. So wurden allein durch die Strafverfolgungsbehörden in Baden-Württemberg in den letzten zehn Jahren 36 neue Verfahren wegen nationalsozialistischer Straftaten eingeleitet.
https://www.landtag-bw.de/

KOMMENTAR DES PETENTEN : >>>

Der Landtag Baden-Württemberg bezieht sich hier auf Seite 3, Spalte 1, Absatz 2 der Beschlussempfehlung übersandt am 10.03.2023 zu PETITION 17/01464, veröffentlicht in der 17. Wahlperiode unter Drucksache 17 / 4222, auf das Begehren des Petenten ausgeführt auf Seite 1, Spalte 1, Absatz 1 zur Veröffentlichung einer Übersicht über die historischen und aktuellen NS-Prozesse des 21. Jahrhunderts: "Er begehrt Auskunft über bereits durchgeführte und anhängige Verfahren zu nationalsozialistischem Unrecht und nationalsozialistischen Verbrechen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg." Die Aussage des Landtages Baden-Württemberg, dass in den letzten Jahren 36 Strafverfahren zu NS-Verbrechen wegen nationalsozialistischer Straftaten  geführt wurden, ist dabei zu unspezifisch und zu undetailliert, aber auch insgesamt unzureichend und ungenügend, da hier weiterhin eine vollständige NS-Verfahrensübersicht seit 1945 bzw. seit 1952 immer noch aussteht.  

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Beschlussempfehlung:
Der Petition kann nicht abgeholfen werden.

Berichterstatter: Waldbüßer

2.3.2023 Der Vorsitzende:
Marwein

 




1.3 PETITION 17/02003 : Landtag Baden-Württemberg: Aktuelle öffentlich transparente Sachstandsmitteilung zu historischen und aktuellen Prozessen des 21. Jahrhunderts bei der juristischen Aufarbeitung zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen in Baden und Württemberg seit 1945 bzw. 1952

Landtag von Baden-Württemberg: https://de.wikipedia.org/wiki/Landtag_von_Baden-W%C3%BCrttemberg#/media/Datei:LandtagBW_vm01.jpg

Landtag von Baden-Württemberg
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Petitionsausschuss
Konrad-Adenauer-Str. 3
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Fax: 0711 2063 142540

NS- und Rechtsextremismus-Verfahren bei der Mosbacher Justiz:
AKTUELLE NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach u.a. seit 03.06.2022 >>>
Historische NS-Verfahren der Mosbacher Justiz >>>

Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach in NS- und
Rechtsextremismus-Verfahren >>>

Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS- und Rechtsextremismus-Verfahren >>>

Nationalsozialismus in Mosbach - Baden >>>

Aufarbeitung von Nationalsozialismus und Rechtsextremismus beim Landtag Baden-Württemberg:
... PETITION 17/01464 : Landtag Baden-Württemberg: Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts >>>

... PETITION 17/02003 : Landtag Baden-Württemberg: Übersicht über die juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen von 1945 bzw. 1952 bis 2023 >>>

Landtag von Baden-Württemberg
Petitionsausschuss
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart
Fax: 0711 2063 142540

JUMRIX-E-1402-41/878/4
Ministerin Marion Gentges
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Schillerplatz 4
70173 Stuttgart
+497112792264

Datum : 07.04.2023


Aktuelle öffentlich transparente Sachstandsmitteilung in einer Übersicht
zu historischen und aktuellen Prozessen des 21. Jahrhunderts
bei der juristischen Aufarbeitung zu Nationalsozialistischem Unrecht
und Nationalsozialistischen Verbrechen
in Baden und Württemberg seit 1945 bzw. 1952

www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

Das Baden-Württembergische Justizministerium teilt am 20.06.2022 unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 mit, dass heute und auch künftig NS-Verbrechen von der Justiz verfolgt würden: „Die Justiz ist trotz des langen Zeitraums und trotz aller rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten nach wie vor bemüht, Mordverbrechen des NS-Regimes auch noch heute aufzuklären.“

Nach Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.12.2022 - 6 S 1420/22 -, unterliegt der Nationalsozialismus nicht der grundrechtlich geschützten Weltanschauungsfreiheit gemäß Art. 4 Abs. 1 GG: „Das Grundgesetz und die darin zum Ausdruck kommende verfassungsmäßige Ordnung sind als Gegenentwurf zu dem Totalitarismus und der menschenverachtenden Gewalt- und Willkürherrschaft des Nationalsozialismus entstanden.“

Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die UN-Generalversammlung verabschiedet. Sie war maßgeblich motiviert durch die Menschenrechtsverletzungen des NS-Staates. Viele Staaten haben diese Erklärung in ihre Verfassung aufgenommen, wie auch die Bundesrepublik Deutschland im Grundgesetz.

Der Landtag Baden-Württemberg gedenkt in einer zentralen Gedenkfeier der Opfer des Nationalsozialismus am 27.01.2023 und erinnert dabei besonders der Menschen, die gegen die menschenverachtende Ideologie des Nationalsozialismus Widerstand geleistet haben. Die Normen der Verfassung seien die Antwort auf den Holocaust und das Erbe von Freiheitskämpferinnen und -kämpfern.

Zur Anerkennung der NS-Verbrechen und NS-Täterschaften EINERSEITS sowie zur Anerkennung der NS-Verfolgten, NS-Widerstandskämpfer und NS-Opfer ANDERERSEITS gehören sowohl die kontinuierliche NS-Vergangenheitsbewältigung als auch die gegenwärtige und zukünftige Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsarbeit zum Nationalsozialismus und Rechtsextremismus seit 1945. Dazu gehört aber auch die juristische Verfolgung von in der Zeit des Nationalsozialismus begangenen Verbrechen mit der konsequenten juristischen Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen seit 1945 bis heute.


Petitionsgegenstand:
Der Landtag Baden-Württemberg möge auch für den Respekt gegenüber den NS-Opfern und NS-Verfolgten beschließen, eine aktuelle öffentlich transparente Sachstandsmitteilung in Form einer detaillierten Übersicht erstellen zu lassen. Und zwar sowohl zu den historischen als auch zu aktuellen Prozessen des 21. Jahrhunderts bei der juristischen Aufarbeitung zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen in Baden und Württemberg seit 1945 bzw. 1952 bis heute.

Kooperationen bei der Zusammenstellung einer solchen Übersicht der juristischen Aufarbeitung von NS-Verbrechen in Baden-Württemberg könnten u.a. folgende Institutionen leisten:

  • Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
  • Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen mit Außenstelle der Abteilung B des Bundesarchivs
  • Forschungsstelle der NS-Verbrechensgeschichte der Universität Stuttgart beim Historischen Institut, Abteilung Neure Geschichte


Der Landtag Baden-Württemberg möge auch für den Respekt gegenüber den NS-Opfern und NS-Verfolgten beschließen, diese aktuelle öffentlich transparente Sachstandsmitteilung in Form einer detaillierten Übersicht zu juristischen Aufarbeitungen der NS-Verbrechen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

Eine solche detaillierte Übersicht der juristischen Aufarbeitung von NS-Verbrechen in Baden-Württemberg kann u.a. für verschiedene Institutionen und Personen von Interesse sein:

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Michael Uhl


Online-Petition
07.4.2023
Petition eingereicht
Sehr geehrter Herr Uhl,
Sie haben Ihre Petition erfolgreich bestätigt.
Sie erhalten in wenigen Tagen eine schriftliche Eingangsbestätigung mit einem Aktenzeichen (Petitionsnummer) und weiteren Hinweisen zum Ablauf des Petitionsverfahrens.
Landtag von Baden-Württemberg
Petitionsausschuss
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart
Petitionsbüro
Telefon: 0711 2063 2525
Fax: 0711 2063 142540


PETITION 17/02003 : Landtag Baden-Württemberg:
Aktuelle öffentlich transparente Sachstandsmitteilung zu historischen und aktuellen Prozessen des 21. Jahrhunderts bei der juristischen Aufarbeitung zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen in Baden und Württemberg seit 1945 bzw. 1952
230420_ltbw_pet_17_02003_ns_verfahren.pdf (240.01KB)
PETITION 17/02003 : Landtag Baden-Württemberg:
Aktuelle öffentlich transparente Sachstandsmitteilung zu historischen und aktuellen Prozessen des 21. Jahrhunderts bei der juristischen Aufarbeitung zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen in Baden und Württemberg seit 1945 bzw. 1952
230420_ltbw_pet_17_02003_ns_verfahren.pdf (240.01KB)


1.4 PETITION AN DEN LANDTAG VON BADEN-WÜRTTEMBERG vom 15.09.2023 wegen AMTSSEITIGER UNTÄTIGKEIT beim Amtsgericht Mosbach sowie beim Oberlandesgericht Karlsruhe … (A) … bei der bereits vor einem Jahr am 01.09.2022 beantragten GERICHTLICHEN PRÜFUNG DES GUTACHTENS DER POLNISCHEN PARLAMENTSKOMMISSION ZU DEN VON NAZI-DEUTSCHLAND VERURSACHTEN WELTKRIEGSSCHÄDEN IN POLEN (B) … bei den beantragten JURISTISCHEN AUFARBEITUNGEN VON NS-MASSENMORDVERBRECHEN AN MENSCHEN MIT POLNISCHEM UND OSTEUROPÄISCHEM HINTERGRUND sowie bei NAZI-MASSENKINDESENTFÜHRUNGEN AUS POLEN UND ZWANGSGERMANISIERUNGEN

Landtag von Baden-Württemberg
Petitionsausschuss
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart

Botschaft der Republik Polen in Berlin
Lassenstr. 19-21, 14193 Berlin-Grunewald

Ministerin Marion Gentges
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Schillerplatz 4
70173 Stuttgart

DATUM : 15.09.2023

Siehe auch Online-Dokumentation: www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de

PETITION AN DEN LANDTAG VON BADEN-WÜRTTEMBERG vom 15.09.2023
wegen AMTSSEITIGER UNTÄTIGKEIT
beim Amtsgericht Mosbach sowie beim Oberlandesgericht Karlsruhe …
(A) … bei der bereits vor einem Jahr am 01.09.2022
beantragten GERICHTLICHEN PRÜFUNG DES GUTACHTENS DER POLNISCHEN PARLAMENTSKOMMISSION ZU DEN VON NAZI-DEUTSCHLAND VERURSACHTEN WELTKRIEGSSCHÄDEN IN POLEN
(B) … bei den beantragten JURISTISCHEN AUFARBEITUNGEN VON
NS-MASSENMORDVERBRECHEN AN MENSCHEN MIT POLNISCHEM UND OSTEUROPÄISCHEM HINTERGRUND sowie bei
NAZI-MASSENKINDESENTFÜHRUNGEN AUS POLEN UND ZWANGSGERMANISIERUNGEN

Sehr geehrte Damen und Herren,

1. BUNDESPRÄSIDENT STEINMEIER IM APRIL 2023 ZU DEUTSCHER VERANTWORTUNG FÜR NS-VERBRECHEN IN POLEN

BUNDESPRÄSIDENT FRANK-WALTER STEINMEIER bekennt sich am 19.04.2023 zur deutschen Verantwortung für die NS–Verbrechen zum 80. Jahrestag des Gedenkens an den Warschauer Aufstand: „Für uns Deutsche kennt die Verantwortung vor unserer Geschichte keinen Schlussstrich. Sie bleibt uns Mahnung und Auftrag in der Gegenwart und in der Zukunft. Zur ganzen Wahrheit gehört allerdings auch, dass viel zu wenige andere Täter sich verantworten mussten nach dem Krieg. Ich stehe heute vor Ihnen und bitte um Vergebung für die Verbrechen, die Deutsche hier begangen haben. Als deutscher Bundespräsident stehe ich heute vor Ihnen und verneige mich vor den mutigen Kämpfern im Warschauer Ghetto. Ich verneige mich in tiefer Trauer vor den Toten. Wir Deutsche wissen um unsere Verantwortung und wir wissen um den Auftrag, den die Überlebenden und die Toten uns hinterlassen haben. Wir nehmen ihn an. Deutsche haben Polen überfallen. Es war der Beginn des Zweiten Weltkriegs. Ein Krieg, der weit mehr als 50 Millionen Menschen das Leben kosten sollte, darunter viele Millionen Polinnen und Polen. Ein Krieg, der hier und im Osten Europas zu einem mörderischen Vernichtungskrieg wurde. Ein Krieg, der in die Barbarei führte. Das meine ich, wenn ich von unserer Verantwortung vor der Geschichte spreche. Wir Deutsche werden dieser Verantwortung für die Verteidigung von Frieden und Freiheit gerecht. Ich bekenne mich zu unserer Verantwortung für die Verbrechen der Vergangenheit und zu unserer Verantwortung für eine gemeinsame Zukunft!"

2. AUSSENMINISTERIN BAERBOCK IM SEPTEMBER 2023 ZUM 84. JAHRESTAG DES DEUTSCHEN ÜBERFALLS AUF POLEN

01.09.2023 - AUSWÄRTIGES AMT: Rede von AUSSENMINISTERIN ANNLENA BAERBOCK bei der Gedenkversammlung anlässlich des 84. Jahrestages des deutschen Überfalls auf Polen: „Deutsche Täter zogen von Polen aus eine Blutspur über das Baltikum, Belarus, die Ukraine und Russland bis nach Griechenland und darüber hinaus. Den deutschen Angreifern ging es in diesem Krieg nicht nur darum, Mittel- und Osteuropa militärisch zu unterwerfen. Sie wollten die Menschen und Länder dort versklaven und vernichten, indem sie Städte verbrannten und zerbombten, Millionen erschossen, verhungern ließen, vergasten. Dieser Krieg war ein Krieg gegen die Würde von Menschen. Ein Krieg gegen das Menschsein von Millionen von Kindern, Frauen und Männern in den angegriffenen Ländern. Begonnen in Polen und bewusst geführt mit dem Ziel der Vernichtung von polnischen Männern, Frauen und Kindern. Polen verlor in diesem Krieg ein Fünftel seiner Vorkriegsbevölkerung, also weit mehr als fünf Millionen Menschen. Fünf Millionen Leben, fünf Millionen Geschichten, fünf Millionen mal Zukunft. Fünf Millionen mal nicht nur die Unterwerfung eines Landes, sondern fünf Millionen Mal das Nehmen der menschlichen Würde.“

3. Ungleichbehandlung der Opfer; fehlende souveräne Entscheidung Polens

Polnische NS-Opfer und NS-Verfolgte haben seinerzeit einmalig eine Zahlung bekommen. In anderen westlichen Ländern, zum Beispiel auch in Israel, erhielten NS-Opfer Leistungen bis zu ihrem Lebensende. Diese Ungleichbehandlung der Opfer und Diskriminierung von NS-Opfergruppen ist nicht hinnehmbar. Der Verzicht auf polnische Reparationsforderungen in 1953 kam unter der kommunistischen polnischen Regierung während dem Druck der Sowjetunion auf den damaligen polnischen Satellitenstaat zustande. Diese Verzichtserklärung ist nicht hinnehmbar, weil sie auf keiner souveränen Entscheidung des polnischen Staates basiert.

4. Gutachten der POLNISCHEN PARLAMENTSKOMMISSION ZU DEN VON NAZI-DEUTSCHLAND VERURSACHTEN WELTKRIEGSSCHÄDEN

Der erste Band des von der polnischen Parlamentskommission erarbeiteten Gutachtens umfasst mehr als 500 Seiten und ist in neun Kapitel unterteilt. Zu den Berechnungen der polnischen Kriegsverluste zählen u.a. die Bereiche Demografie, die wirtschaftliche Bewertung der menschlichen Verluste sowie der materiellen Verluste, Verluste von Kultur- und Kunstgütern sowie von verschiedenen Arten von Finanzmitteln, Bankguthaben und Wertpapieren. Dazu zählen auch die Nazi-Massenkindesentführungen aus Polen mit den anschließenden Zwangsgermanisierungen im Dritten Deutschen Reich wie unter Kapitel 6.1 erläutert.

5 AMTSSEITIGER UNTÄTIGKEIT beim Amtsgericht Mosbach und Oberlandesgericht Karlsruhe bei der bereits vor einem Jahr am 01.09.2022 beantragten gerichtlichen Prüfung des Gutachtens der polnischen Parlamentskommission zu den von Nazi-Deutschland verursachten Weltkriegsschäden in Polen

Das Oberlandesgericht Karlsruhe wurde unter 16 WF 43/23 ordnungsgemäß auf die diesbezüglichen Vorgänge beim Amtsgericht Mosbach hingewiesen und ist zu diesen hier zu beanstandenden Sachverhalten in der juristischen Aufarbeitung von NS-Verbrechen bisher ebenfalls untätig geblieben.

Bereits am 01.09.2022 erging der offizielle Antrag an das Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 auf amtsseitige Verfügung zur gerichtlichen Überprüfung des von Polen vorgelegten Gutachtens zu den von Nazi-Deutschland angerichteten immensen Weltkriegsschäden während des Überfalls auf Polen und während der verbrecherischen Nazi-Besatzung sowie zur Fragestellung der Reparationszahlungen von Deutschland an Polen. Die diesbezügliche Eingangs- und Weiterbearbeitungsbestätigung seitens des HIER fallverantwortlichen Spruchkörpers beim Amtsgericht Mosbach steht seit dem 01.09.2022 immer noch aus.

Bereits am 29.04.2023 erging der offizielle ERINNERUNGSANTRAG an das Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/23, 6F 2/22 = 16 WF 43/23 beim Oberlandesgericht Karlsruhe auf amtsseitige Verfügung zur gerichtlichen Überprüfung des von  Polen vorgelegten Gutachtens zu den von Nazi-Deutschland angerichteten Weltkriegsschäden als FOLGEANTRAG zu dem bereits seit 01.09.2022 vorliegenden Antrag unter 6F 9/22 zum 83. Jahrestag des deutschen Überfalls auf Polen und zum Beginn des Nazi-Terror- und Vernichtungskrieges anlässlich der Rede des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier zum 80. Jahrestag am 19.04.2023 zur Niederschlagung des Aufstands im Warschauer Ghetto und gemäß den Aussagen des deutschen Bundespräsidenten Steinmeier vom 19.04.2023 zur Verantwortungsübernahme für deutsche NS-Verbrechen in Polen. Die diesbezügliche Eingangs- und Weiterbearbeitungsbestätigung seitens des HIER fallverantwortlichen Spruchkörpers beim Amtsgericht Mosbach steht seit dem 29.04.2023 immer noch aus.

6.1 AMTSSEITIGE UNTÄTIGKEIT beim Amtsgericht Mosbach und Oberlandesgericht Karlsruhe bei den beantragten JURISTISCHEN AUFARBEITUNGEN Nazi-Massenkindesentführungen aus Polen mit Zwangsgermanisierungen

Das Oberlandesgericht Karlsruhe wurde unter 16 WF 43/23 ordnungsgemäß auf die diesbezüglichen Vorgänge beim Amtsgericht Mosbach hingewiesen und ist zu diesen hier zu beanstandenden Sachverhalten in der juristischen Aufarbeitung von NS-Verbrechen bisher ebenfalls untätig geblieben.

Dazu zählen NACHWEISBAR auch die AMTSSEITIG beim Amtsgericht Mosbach IGNORIERTEN juristischen Aufarbeitungen von ZWANGSGERMANISIERUNGEN der von Nazi-Deutschland aus den besetzten Gebieten in Polen entführten Kinder ausgehend vom AS-Eingaben an das Amtsgericht Mosbach u.a. unter 6F 2/22 = 16 WF 43/23 beim
Oberlandesgericht Karlsruhe am 14.08.2023, 06.04.2023, 20.03.2023 sowie unter 6F 9/22 am  01.09.2022, 25.07.2022, 05.07.2022, 04.07.2022, 03.07.2022, 07.06.2022, 29.05.2022 sowie unter 6F 202/21 am 24.03.2023, 20.03.2023, 19.03.2023 sowie unter 6F 2/23 am 24.03.2023, 20.03.2023, 19.03.2023 hinsichtlich…
… Konkrete Petition des AS beim DEUTSCHEN BUNDESTAG 3-16-05-008-059396, Auswärtige Angelegenheiten, vom 01.09.2009 bis 2012 : Klärung des internationalen Kinderraubes von 1933-1945 in Polen und der anschließenden ZWANGSGERMANISIERUNG der ins Deutsche Reich verbrachten Kinder sowie diesbezüglich weiterführende Petitionen bei Länderparlamenten, wie WD 3-2 0561 Landtag Rheinland-Pfalz vom 15.12.2011 || AB.0316.16 Bayrischer Landtag vom 08.12.2011 || Tgb. Nr. E 1087/ 11 Landtag des Saarlandes vom 13.02.2012 || Bürgerschaft der freien und Hansestadt Hamburg || 20-8 Freie Hansestadt Bremen vom 16.02.2012, etc. Der Deutsche Bundestag hat in 2011 die Anliegen des Antragstellers zu „Internationaler Kindesraub in Polen 1933-1945 und Zwangsgermanisierung“ an Länderparlamente weitergeleitet, die dann wiederum in ihren Absichtsbekundungen die diesbezüglichen Aufarbeitungsbemühungen als diskussionswürdige Inhalte in ihr Bildungswesen, in Schüler- und Jugendaustausch und in den internationalen Austausch integriert haben wollen. MEHR >>>

6.1 AMTSSEITIGE UNTÄTIGKEIT beim Amtsgericht Mosbach und Oberlandesgericht Karlsruhe bei den beantragten JURISTISCHEN AUFARBEITUNGEN von NS-Massenmordverbrechen an Menschen mit polnischem und osteuropäischem Hintergrund sowie von NS-Massenkindesentführungen aus Polen mit Zwangsgermanisierungen

Das Oberlandesgericht Karlsruhe wurde unter 16 WF 43/23  ordnungsgemäß auf die diesbezüglichen Vorgänge beim Amtsgericht Mosbach hingewiesen und ist zu diesen hier zu beanstandenden Sachverhalten bisher ebenfalls untätig geblieben.

Die diesbezüglichen Eingangs- und Weiterbearbeitungs- bzw. Weiterleitungsbestätigungen seitens des HIER fallverantwortlichen Spruchkörpers beim Amtsgericht Mosbach stehen seit Sommer 2022 bezgl. der jeweiligen konkreten Nazi-Verbrechenskomplexe immer noch aus. Das Amtsgericht Mosbach verletzt im Kontext von Strafanzeigen dabei EXPLIZIT die gesetzliche Vorgabe aus  § 158 StPO: Dem Verletzten ist auf Antrag der Eingang seiner Anzeige schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung soll eine kurze Zusammenfassung der Angaben des Verletzten zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat enthalten. Und dies vor dem Hintergrund der NS-Prozesse im 21. Jahrhundert.

Dazu zählen u.a. auch…
Nazi-Massenhinrichtungen von polnischen Zwangsarbeitern:
… wie AS-Anträge vom 17.12., 18.12., 22.12.2022 und 09.04.2023 unter 6F 9/22 = 16 WF 43/23 beim Oberlandesgericht Karlsruhe, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23 an das Amtsgericht Mosbach zu juristischen Aufarbeitungen konkreter Tatbeteiligungen an NS-Massenhinrichtungen von polnischen Zwangsarbeitern in der Mosbacher Region wegen sogenannter „geschlechtsvertraulicher Beziehungen zu deutschen Frauen“: u.a. Zwei Fälle aus heutigem Neckar-Odenwald-Kreis: a) 1941 in Oberschefflenz Wladyslaw Skrzypacz b) 1942 in Hardheim Stanislaw Piaskowski.
Dazu zählen u.a. auch… MEHR >>>
Nazi-Massentötungen von Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen:
… wie AS-Anträge an das Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22  vom 11.06., 19.06., 17.12.2022  zu Nazi-Massenmordverbrechen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe: Hier Tatbeteiligungen am Nazi-Massenmordaktionen an Babys und Kindern, d.h. hier konkret an Kindern von osteuropäischen Zwangsarbeiterinnen während der Nazi-Massentötungen in Ausländerkinderpflegestätten, NS-Entbindungsheimen und in anderen Einrichtungen. MEHR #01 >>> MEHR #02 >>> MEHR #03 >>>


6.1 AMTSSEITIGE UNTÄTIGKEIT beim Amtsgericht Mosbach und Oberlandesgericht Karlsruhe bei den beantragten JURISTISCHEN AUFARBEITUNGEN von rechtsextremistischen Straftaten gegen Menschen mit osteuropäischem Hintergrund 

Dazu zählen u.a. auch…
… STRAFANZEIGEN vom 15.08.2023 gemäß § 158 StPO an Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/23, 6F 2/22  = 16 WF 43/23 beim Oberlandesgericht Karlsruhe wegen des Verdachts auf Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung bei nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten  fremdenfeindlichen Übergriffen und  rassistischen Angriffen gegen s.g. „Unter“-Menschen aus Osteuropa und Südosteuropa mit Referenzen und Assoziationen zum Nazi-Angriffs-Terror- und Vernichtungskrieg, zur Ausbeutung und Vernichtung im NS-Zwangsarbeitersystem, zur Nazi-Terror-Justiz, zum Nazi-Konzentrationslagersystem zu Nazi-Massentötungen von Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen, zu Massenhinrichtungen osteuropäischer Männer in Beziehungen mit deutschen Frauen mit Hitlergruß und Nazi-Parolen. MEHR >>>

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Michael Uhl

1.4.1  Eingangsbestätigung vom Landtag von Baden-Württemberg zur Online-Petition


15.09.2023 - 22:35
Ihre Online Petition
Von

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben über das Online-Formular des Landtags von Baden-Württemberg eine Petition abgesandt.
Wie bereits erwähnt, ist eine Bestätigung erforderlich. Bitte klicken Sie deshalb auf folgenden Link:
***
Falls Sie nicht der Absender dieser Petition sind, betrachten Sie diese Nachricht als gegenstandslos.
Landtag von Baden-Württemberg
Petitionsausschuss
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart
Petitionsbüro
Telefon: 0711 2063 2525
Fax: 0711 2063 142540


1.4.2 Einholung von Stellungnahmen des Amtsgerichts Mosbach und des Oberlandesgerichts Karlsruhe seitens des Landtags Baden-Württemberg


SIEHE dazu auch AS/KV-PETITION 17/02386 beim Landtag Baden-Württemberg vom 15.09.2023 wegen AMTSSEITIGER UNTÄTIGKEIT beim Amtsgericht Mosbach sowie beim Oberlandesgericht Karlsruhe …(A=>) … bei der bereits vor einem Jahr am 01.09.2022 beantragten GERICHTLICHEN PRÜFUNG DES GUTACHTENS DER POLNISCHEN PARLAMENTSKOMMISSION ZU DEN VON NAZI-DEUTSCHLAND VERURSACHTEN WELTKRIEGSSCHÄDEN IN POLEN (B=>) … bei den beantragten JURISTISCHEN AUFARBEITUNGEN VON NS-MASSENMORDVERBRECHEN AN MENSCHEN MIT POLNISCHEM UND OSTEUROPÄISCHEM HINTERGRUND mit konkreten Tatbeteiligungen in der Mosbacher Region sowie bei (C=>) NAZI-MASSENKINDESENTFÜHRUNGEN AUS POLEN UND ZWANGSGERMANISIERUNGEN.


1.5 PETITION AN DEN LANDTAG VON BADEN-WÜRTTEMBERG vom 30.09.2023 zur AUFARBEITUNG VON DEUTSCHEN KOLONIALVERBRECHEN IN AFRIKA sowie von RECHTSEXTREMISTISCHEN RASSISTISCHEN DISKRIMINIERUNGEN VON MENSCHEN MIT AFRIKANISCHEM HINTERGRUND seit 1945

Landtag von Baden-Württemberg
Petitionsausschuss
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart

DATUM : 30.09.2023

Siehe auch Online-Dokumentation: www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de

PETITION AN DEN LANDTAG VON BADEN-WÜRTTEMBERG vom 30.09.2023
zur AUFARBEITUNG VON DEUTSCHEN KOLONIALVERBRECHEN IN AFRIKA sowie von RECHTSEXTREMISTISCHEN RASSISTISCHEN DISKRIMINIERUNGEN
VON MENSCHEN MIT AFRIKANISCHEM HINTERGRUND seit 1945

…. wegen AMTSSEITIGER UNTÄTIGKEIT
beim Amtsgericht Mosbach sowie beim Oberlandesgericht Karlsruhe …
(A) … bei den beantragten GERICHTLICHEN PRÜFUNGEN der Reparationsforderungen wegen DEUTSCHER KOLONIALVERBRECHEN
in Deutsch-Südwest-Afrika und Deutsch-Ostafrika
(B) … bei den beantragten JURISTISCHEN AUFARBEITUNGEN der rechtsextremistischen und rassistischen Diskriminierungen von Menschen mit afrikanischem Hintergrund

Sehr geehrte Damen und Herren,

HIER Petent beim Landtag Baden-Württemberg und Antragsteller in den beim Familiengericht am Amtsgericht Mosbach und Oberlandesgericht Karlsruhe NACHWEISBAR beantragten Verfahren zur juristischen Aufarbeitungen von Deutschen Kolonialverbrechen in Afrika SOWIE von rechtsextremistischen und rassistischen Diskriminierungen von Menschen mit afrikanischem Hintergrund ist der Vater eines deutsch-afrikanischen Mischlingskindes.

1. AMTSSEITIGE UNTÄTIGKEIT beim Amtsgericht Mosbach und Oberlandesgericht Karlsruhe bei beantragten gerichtlichen Prüfungen von Reparationsforderungen wegen DEUTSCHER KOLONIALVERBRECHEN in Deutsch-Südwest-Afrika und Deutsch-Ostafrika

Das Oberlandesgericht Karlsruhe wurde unter 16 WF 43/23 ordnungsgemäß auf die diesbezüglichen Vorgänge beim Amtsgericht Mosbach hingewiesen und ist zu diesen hier zu beanstandenden Sachverhalten in der juristischen Aufarbeitung von deutschen Kolonialverbrechen in Afrika SOWIE von rassistischen Diskriminierungen von Menschen mit afrikanischem Hintergrund bisher ebenfalls untätig geblieben.

Dazu zählen NACHWEISBAR auch die KV-seitig beim AG MOS beantragten juristischen Aufarbeitungen von DEUTSCHEN HERRENRASSE-KOLONIALVERBRECHEN …

... auf AMTSSEITIGE VERFÜGUNGEN ab 22.04.2023 zu 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/23 und 6F 2/22 bzw. 16 WF 43/23 beim OLG KA zur GERICHTLICHEN PRÜFUNG der Reparationsforderungen der Herero und Nama zum ersten Völkermord des 20. Jahrhunderts in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwest-Afrika als historische Vorbereitung der Nationalsozialistischen rassenideologischen Vernichtung und Massenmorde anlässlich der Einweihung eines Gedenksteins im ehemaligen deutschen Konzentrationslager auf Shark Island, Namibia. INSBESONDERE VOR DEM HINTERGRUND der ersten deutschen Konzentrationslager zur Vernichtung von sogenannten rassisch minderwertigen Menschen und von Widerstandkämpfern. Für gefangene Hereros und Nama ließ die Kolonialverwaltung die ersten deutschen Konzentrationslager bauen. Schätzungen gehen davon aus, dass von 1904 bis 1908 zwischen 54.000 und 74.000 Herero und Nama starben, andere Quellen sprechen von bis zu 100.000 Toten. Etwa 80 Prozent der Herero und etwa 70 Prozent der Nama wurden im  ersten Völkermord des 20. Jahrhunderts durch die deutschen Kolonialherren ermordet. Nach der Kontinuitätsthese aus den Geschichtswissenschaften gibt es eine Kontinuität ausgehend von den kolonialen Verbrechen des Deutschen Reiches in Südwestafrika als Ideengeber und Bindeglied bis hin zum Holocaust des Nazi-Terror- und Vernichtungsregimes in der historisch-chronologischen Abfolge, wie u.a. bei rassenideologischen Handlungsorientierungen, bei Unterdrückungsmaßnahmen gegen Widerstandsleistungen mit der Nutzung von Konzentrationslagern, von massenhaften Ermordungen bestimmter Diskriminierungszielgruppen außerhalb von KZs, von massenhaften Tötungen als Vernichtung von Ethnien und Widerstandsgruppen;  von gezielten zwangsweisen Unterernährung als Vernichtung durch Vernachlässigung. In Konzepten wie "Rasse" und "Raum" sind die grundlegenden Parallelen zwischen deutschem Kolonialismus und der nationalsozialistischen Expansions- und Vernichtungspolitik mit der Auslöschung ganzer Bevölkerungsgruppen unter entgrenzter Gewalt als Mittel imperialer Expansion zu sehen. >>> MEHR >>>

... auf AMTSSEITIGE VERFÜGUNG ab 18.05.2023 zu 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/23 und 6F 2/22 bzw. 16 WF 43/23 beim OLG KA zur GERICHTLICHEN PRÜFUNG  der in 2023 diskutierten Reparationsforderungen aus Tansania wegen deutscher rassistischer und kolonialer Verbrechen in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Ostafrika. INSBESONDERE VOR DEM HINTERGRUND deutscher Kolonialverbrechen in den als Eigentum erklärten großen Gebieten Ostafrikas unter Ausbeutung, Versklavung und Ermordung zählen u.a.: Massen-Hinrichtungen von zahlreichen Widerstandskämpfer*innen gegen die deutschen Kolonialherren bei Niederschlagungen von mehreren Widerstandsbewegungen und Aufständen, wie u.a. des Austandes der ostafrikanischen Küstenbevölkerung  von 1888-1890, des Maji-Maji-Aufstands von 1905 bis 1907; Verbringungen der abgetrennten sterblichen Körperteile, Überreste und Schädel von Ahnen und Widerstandskämpfern nach Deutschland; Grabschändungen und Störungen der Totenruhe bei von Friedhöfen geraubten Schädeln für wissenschaftliche Untersuchungen in Deutschland; angewandte Kriegsstrategie der verbrannten Erde; gezielte Vernachlässigungen durch Unterernährungen von Ethnien und Widerstandsgruppen. >>> MEHR >>>

UND DIES MIT AKTUELLEM BEZUG, u.a. seitens des Petenten bzw. KV, da INSBESONDERE in den letzten Jahren Reparationsforderungen gegenüber der BRD SOWOHL aus Namibia ALS AUCH aus Tansania vermehrt und verstärkt erhoben sowie auf internationaler Bühne öffentlich diskutiert werden.

Die diesbezüglichen Eingangs- und Weiterbearbeitungsbestätigung seitens des HIER fallverantwortlichen Spruchkörpers beim Amtsgericht Mosbach stehen HIER IMMER NOCH aus.

2. AMTSSEITIGE UNTÄTIGKEIT beim Amtsgericht Mosbach und Oberlandesgericht Karlsruhe bei den beantragten JURISTISCHEN AUFARBEITUNGEN der rechtsextremistischen und rassistischen Diskriminierungen von Menschen mit afrikanischem Hintergrund

Das Oberlandesgericht Karlsruhe wurde unter 16 WF 43/23 ordnungsgemäß auf die diesbezüglichen Vorgänge beim Amtsgericht Mosbach hingewiesen und ist zu diesen hier zu beanstandenden Sachverhalten in der juristischen Aufarbeitung von rechtsextremistischen und rassistischen Diskriminierungen von Menschen mit afrikanischem Hintergrund bisher ebenfalls untätig geblieben. Die diesbezüglichen Eingangs- und Weiterbearbeitungs- bzw. Weiterleitungsbestätigungen seitens des HIER fallverantwortlichen Spruchkörpers beim Amtsgericht Mosbach stehen IMMER NOCH aus. Das Amtsgericht Mosbach verletzt im Kontext von Strafanzeigen dabei EXPLIZIT die gesetzliche Vorgabe aus  § 158 StPO: „Dem Verletzten ist auf Antrag der Eingang seiner Anzeige schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung soll eine kurze Zusammenfassung der Angaben des Verletzten zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat enthalten.“

Dazu zählen (a) nach den Deutschen Kolonialverbrechen in Afrika (b) nach der Nazi-Verfolgung von Menschen mit afrikanischem Hintergrund (c) im Zuge der Diskriminierungen von Menschen mit afrikanischem Hintergrund seit 1945 u.a. auch…
… STRAFANZEIGEN vom 02.05.2023 gegen den Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer wegen Volksverhetzungen: - Nazi-Judenverfolgung und Holocaust - Deutsche Kolonialverbrechen und Nazi-Verfolgung von Menschen afrikanischer Herkunft  wegen seinem öffentlichen Insistieren zur Verwendung des N-Wortes >>> MEHR >>>
… STRAFANZEIGEN vom 24.06.2023 gegen den Deutschen Bundeskanzler Olaf Scholz wegen des Verdachts auf Volksverhetzung sowie wegen Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener durch Verächtlichmachung, Diskriminierung von im rechtsextremistischen Jargon sogenannten „kulturfremden“ Flüchtlingen, die als Personengruppe unter Einsatz ihres Lebens von Afrika/Asien über das Mittelmeer nach Europa/Deutschland fliehen auf Grund … (a) von Verlust der eigenen Lebensgrundlagen durch Klimawandel, (b) von Verfolgungen politischer Opposition,  (c) von sozio-kulturellen und religiösen Minderheiten-Repressionen, (d) von Menschenrechtsverletzungen wegen dem öffentlichen Scholz-Witz beim Europäischen Rat: „Deutschland muss einen großen Strand am Mittelmeer haben…“ >>> MEHR >>>
… STRAFANZEIGEN vom 28.06.2023 wegen des Verdachts auf Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung mit den rassistischen Beleidigungen gegen die schwarzafrikanischen deutschen Fußball-U21-Nationalspieler Youssoufa Moukoko und Jessic  Ngankam nach den verschossenen Elfmetern im Spiel gegen Israel bei der EM in Georgien >>> MEHR >>>
… STRAFANZEIGEN vom 12.09.2023 gemäß § 158 StPO an Amtsgericht Mosbach unter 6F 2/22, 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/23 wegen des Verdachts auf Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung mit rassistischen Beleidigungen gegen die schwarzafrikanischen Mitglieder des Fußball-Regionalligisten 1. FC Phönix Lübeck am 02.09.2023 >>> MEHR >>>

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Michael Uhl

1.5.1  Landtag von Baden-Württemberg


30.09.2023 - 18:50
Ihre Online Petition
Von

Sehr geehrte Damen und Herren,
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Landtag von Baden-Württemberg
Petitionsausschuss
Konrad-Adenauer-Str. 3
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Petitionsbüro
Telefon: 0711 2063 2525
Fax: 0711 2063 142540


Siehe auch:

 



2. Online-Artikel zur Aufarbeitung von Nationalsozialismus und Rechtsextremismus beim Landtag Baden-Württemberg

/// Entfernungen von NS-Symboliken an Gebäuden des Landes beim LANDTAG BADEN-WÜRTTEMBERG ///

Keine Nazi-Symbole mehr an Gebäuden des Landes

Erstellt: 24.06.2023 Aktualisiert: 25.06.2023, 15:22 Uhr
Amtsgericht in Bingen in Rheinland-Pfalz
Am Amtsgericht in Bingen prangt noch ein Reichsadler über dem Haupteingang. © Andreas Arnold/dpa
In Hessen sind anders als etwa im benachbarten Rheinland-Pfalz und in Baden-Württemberg nach amtlichen Angaben keine historischen NS-Symbole mehr an Gebäuden des Landes bekannt. „Mit Blick auf die Liegenschaften im Eigentum des Landesbetriebs Bau und Immobilien Hessen (LBIH) liegen keine Kenntnisse vor, dass an Gebäuden gegenwärtig noch Symbole oder Schriftzüge aus der Zeit des Nationalsozialismus festzustellen wären“, teilte LBIH-Sprecher Alexander Hoffmann-Glassneck der Deutschen Presse-Agentur mit.
Wiesbaden - 78 Jahre nach dem Ende des NS-Regimes ergänzte er: „Selbstredend befinden sich im Bestand des LBIH verschiedene Immobilien mit einer langen Geschichte, die auch Nutzungen zu Zeiten des Nationalsozialismus einschließt. Eventuell ehemals vorhandene Symbole oder Schriftzüge aus dieser Zeit wurden üblicherweise entfernt.“
In Rheinland-Pfalz prangt dagegen laut Mainzer Finanzministerium noch an drei Gebäuden des Landes NS-Symbolik: ein Reichsadler am Amtsgericht in Bingen sowie je eine Adlerfigur am Finanzamt in Alzey und - zeitlich nicht genau der NS-Zeit zuordenbar - am Service-Center des Mainzer Finanzamts.
Das baden-württembergische Finanzministerium nennt ebenfalls NS-Symbole an drei Landesgebäuden: je einen Reichsadler am Finanzamt Ulm und in der Stadthalle in Maulbronn sowie den Schriftzug „Dem ewigen Deutschtum“ am Kollegiumgebäude I der Uni Freiburg. Der baden-württembergische SPD-Abgeordnete Martin Rivoir fordert die vollständige Entfernung solcher Symbolik: „Nationalsozialistische Symbole haben auf öffentlichen Gebäuden nichts zu suchen.“ dpa
https://www.hna.de/


DREI GEBÄUDE MIT NAZI-SYMBOLIK
SPD fordert Entfernung von NS-Zeichen an Gebäuden in BW

STAND
11.6.2023, 15:48 UHR
Obwohl die Zeit des Nationalsozialismus längst vergangen ist, sieht man immer wieder Reichsadler oder andere Schriftzüge an Landesgebäuden. Die SPD-Fraktion will diese entfernen lassen.
Die SPD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag fordert, dass verbliebene NS-Zeichen an Gebäuden im Land entfernt werden. Auch 78 Jahre nach dem Ende des Nazi-Regimes gibt es an drei Gebäuden des Landes noch Symbole oder Schriftzüge, die aus dieser Zeit stammen. Das geht aus einer Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage der SPD-Fraktion im Landtag hervor.
Dabei handelt es sich nach Angaben des Ministeriums um einen Reichsadler an der Außenfassade des Finanzamts in Ulm sowie um einen Reichsadler im Innenraum der Stadthalle in Maulbronn (Enzkreis). Auf dem Kollegiumgebäude I der Universität in Freiburg prangt zudem über dem Haupteingang der Schriftzug "Dem ewigen Deutschtum".
In der Ministeriumsantwort wird außerdem noch das Palais des Bundesgerichtshofs aufgeführt, wo auf einer Tafel an 34 Reichgerichtsräte und Reichsanwälte erinnert wird, die 1945 von der sowjetischen Geheimpolizei verhaftet wurden und unter ungeklärten Umständen zu Tode kamen. Unter diesen befanden sich auch Juristen, die in der NS-Zeit an Unrechtsurteilen beteiligt waren.
Hinweistafeln an NS-Symbolen nicht genug für SPD
Die SPD fordert die vollständige Entfernung der Symbole und Schriftzüge. Hinweistafeln reichen der Partei nicht. "Nationalsozialistische Symbole haben auf öffentlichen Gebäuden nichts zu suchen", sagte der SPD-Abgeordnete Martin Rivoir. In Einzelfällen könne auch eine aktive, künstlerische Auseinandersetzung helfen. "Kaum wahrnehmbare Hinweistafeln, wie sie derzeit noch teilweise existieren, erfüllen den Zweck nicht", kritisierte Rivoir.
Seit dem Jahr 2000 sind nach Angaben des Finanzministeriums zwei weitere Symbole und Bauelemente entfernt worden. Für den Reichsadler an der Fassade des Ulmer Finanzamts werde derzeit am Text für eine Hinweistafel gearbeitet, die das Symbol erläutern soll, schreibt das Ministerium in seiner Antwort auf die Anfrage. Ebenso soll in Maulbronn verfahren werden.
Maulbronn gibt Glocken aus Nazi Zeit zurück (Foto: SWR) SIE GEHEN AN EINE GEMEINDE IN POLEN. Maulbronn gibt von Nazis gestohlene Glocken zurück >>>
Am Kollegiengebäude in Freiburg habe man sich nach dem Krieg dafür entschieden, den Schriftzug bewusst als Mahnmal zu belassen. Dort gibt es bereits eine Hinweistafel, auf der über einen QR-Code ein Hinweistext abgerufen werden kann. Am Gebäude des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe gibt es ebenfalls eine Erklärtafel. Zudem werde mit einem Plakat über aktuelle Erkenntnisse einer historischen Untersuchung informiert.
Sendung vom
So., 11.6.2023 14:00 Uhr, SWR2 Nachrichten, SWR2
https://www.swr.de/


Baden-Württemberg
Noch drei Nazi-Überbleibsel an Gebäuden des Landes

11.06.2023, 08:38 Uhr
Eine mit Farbe beschmierte Figur eines Adlers ist an der Fassade des Finanzamts in Ulm zu sehen.
(Foto: Christoph Schmidt/dpa)
Auch 78 Jahre nach dem Ende des NS-Regimes sind dessen Symbole noch immer nicht komplett aus der Öffentlichkeit verschwunden. An mehreren Gebäuden im Land gibt es noch entsprechende Zeichen und Schriftzüge. Die SPD fordert deren Entfernung.
Stuttgart (dpa/lsw) - An drei Gebäuden des Landes gibt es noch Symbole oder Schriftzüge, die aus der Zeit des Nationalsozialismus stammen. Das geht aus einer Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage der SPD-Fraktion im Landtag hervor. Dabei handelt es sich nach Angaben des Ministeriums um einen Reichsadler an der Außenfassade des Finanzamts in Ulm sowie um einen Reichsadler im Innenraum der Stadthalle in Maulbronn (Enzkreis). Auf dem Kollegiumgebäude I der Universität in Freiburg prangt zudem über dem Haupteingang der Schriftzug "Dem ewigen Deutschtum".
In der Ministeriumsantwort wird außerdem noch das Palais des Bundesgerichtshofs aufgeführt, wo auf einer Tafel an 34 Reichgerichtsräte und Reichsanwälte erinnert wird, die 1945 von der sowjetischen Geheimpolizei verhaftet wurden und unter ungeklärten Umständen zu Tode kamen. Unter diesen befanden sich auch Juristen, die in der NS-Zeit an Unrechtsurteilen beteiligt waren.
Die SPD fordert die vollständige Entfernung der Symbole und Schriftzüge. "Nationalsozialistische Symbole haben auf öffentlichen Gebäuden nichts zu suchen", sagte der SPD-Abgeordnete Martin Rivoir. In Einzelfällen könne auch eine aktive, künstlerische Auseinandersetzung helfen. "Kaum wahrnehmbare Hinweistafeln, wie sie derzeit noch teilweise existieren, erfüllen den Zweck nicht", kritisierte Rivoir. Seit dem Jahr 2000 sind nach Angaben des Finanzministeriums zwei weitere Symbole und Bauelemente entfernt worden.
Für den Reichsadler an der Fassade des Ulmer Finanzamts werde derzeit am Text für eine Hinweistafel gearbeitet, die das Symbol erläutern soll, schreibt das Ministerium in seiner Antwort auf die Anfrage. Ebenso soll in Maulbronn verfahren werden. Am Kollegiengebäude in Freiburg habe man sich nach dem Krieg dafür entschieden, den Schriftzug bewusst als Mahnmal zu belassen. Dort gibt es bereits eine Hinweistafel, auf der über einen QR-Code ein Hinweistext abgerufen werden kann.
Am Gebäude des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe gibt es ebenfalls eine Erklärtafel. Zudem werde mit einem Plakat über aktuelle Erkenntnisse einer historischen Untersuchung informiert.
Quelle: dpa
https://www.n-tv.de/


/// Umbenennungen von Straßen, Gebäuden, Institutionen, etc. mit nationalsozialistischem Bezug beim LANDTAG BADEN-WÜRTTEMBERG ///

Landtag von Baden-Württemberg
17. Wahlperiode

Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Drucksache 17 / 3559
15.11.2022
Kleine Anfrage
des Abg. Andreas Sturm CDU
und
Antwort
des Ministeriums für Finanzen
Umbenennung des Rokokotheaters Schwetzingen
Kleine Anfrage
Ich frage die Landesregierung:
8. Sieht die Landesregierung alle Benennungen aus der Zeit des Nationalsozialismus als änderungswürdig an, auch wenn der Name selbst, wie im Fall des Rokokotheaters, nicht belastet ist?
Zu 8.:
Soweit es im Einzelfall Anlass zur Überprüfung von Benennungen gibt, wird bezogen auf den Einzelfall entschieden.
Dr. Splett
Staatssekretärin
https://www.landtag-bw.de/

Siehe dazu auch:



/// Nationalsozialistisch und Rechtsextremistisch politisch motivierten Kriminalität beim LANDTAG BADEN-WÜRTTEMBERG ///

Landtag von Baden-Württemberg
17. Wahlperiode
Drucksache 17 / 2961

Drucksache 17 / 2961
26.7.2022

Eingegangen: 26.7.2022 / Ausgegeben: 29.9.2022
Große Anfrage
der Fraktion der AfD
und
Antwort
der Landesregierung
Gesamtübersicht zur Politisch motivierten Kriminalität in
Baden-Württemberg
Wir fragen die Landesregierung
24. Welche Unterthemenfelder, ggf. auch mehrere, umfasst das Oberthemenfeld „Nationalsozialismus/Sozialdarwinismus“?
Zu 24.:
Das Oberthemenfeld „Nationalsozialismus/Sozialdarwinismus“ umfasst folgende Unterthemenfelder:
– Autonomer Nationalismus
– Leugnung des Holocaust
– Leugnung der Kriegsschuld
– Revisionismus
– Totalitarismus/„Führerprinzip“
– Verherrlichung/Propaganda
– Völkischer Nationalismus
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Siehe dazu auch:



/// Diskriminierungsgruppen und Diskriminierungshierarchie für Personen und Gruppen in der nationalsozialistischen Verfolgung, Terrorisierung und Vernichtung beim LANDTAG BADEN-WÜRTTEMBERG ///

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 17 / 2811
17. Wahlperiode

Beschlussempfehlungen und Berichte
des Petitionsausschusses
zu verschiedenen Eingaben

27. Petition 17/980 betr. Erinnerungskultur
Der Petent moniert die Unterscheidung von Opfern des Nationalsozialismus in „jüdisch“ und „nichtjüdisch“ und fordert, die aus seiner Sicht dadurch entstehende nazistische Konnotation und Stigmatisierung abzulehnen sowie die Verwendung der beiden Begrifflichkeiten landesweit zu unterbinden.
Die Prüfung der Petition hat Folgendes ergeben: Oftmals ist zusammenfassend von „nichtjüdischen“  Opfern die Rede. Mit dieser Bezeichnung wird nichts über den tatsächlichen Verfolgungszusammenhang der benannten Gruppe ausgesagt. Allerdings ist die Bezeichnung „nichtjüdisch“ gerade im Kontext der Opfer des NS-Regimes als Abgrenzung zur besonders verfolgten Gruppe der „jüdischen“ Opfer und der Shoa zunächst naheliegend und daher nicht unüblich.
Die Kategorien „jüdisch“ und „nichtjüdisch“ werden vor allem im Forschungskontext verwendet. Eine öffentliche Auseinandersetzung damit und mit der Frage, was die Kategorien mit der Wahrnehmung der Opfergruppen bedeuten könnte, ist sicherlich denkbar, der Diskurs gehört aber zunächst in die Fachwelt und in den wissenschaftlichen Austausch. Im Übrigen besteht Wissenschaftsfreiheit. Begriffe und Kategorien ergeben sich in der Forschung und wissenschaftlichen
Publikation aus dem Diskurs und aus fachlichen Erwägungen, sie können von der Landesregierung weder verordnet noch unterbunden werden.
Der Beauftragte der Landesregierung gegen Antisemitismus äußerte sich im Kontext der Petition wie folgt:
„Entsprechend unserem Konzept der Menschenwürde sowohl in der säkular-humanistischen wie religiösen Traditionen ist Verstorbenen grundsätzlich unter Nennung ihrer Namen zu gedenken. Dies schließt bei Opfern von Verbrechen und Mord auch die klare Benennung des Unrechts ein, wobei sich etwa die antisemitische NS-Ideologie verschwörungsmythologisch gegen Menschen jüdischer Herkunft wie zum Beispiel auch gegen nichtjüdische Roma & Sinti, demokratische Oppositionelle, Zwangsarbeiter/-innen oder Homosexuelle richtete. Das Anliegen des Petenten könnte also nur insofern aufgegriffen werden, dass kein Mensch und schon gar kein Mordopfer unter Leugnung der Namen auf eine Gruppenzugehörigkeit reduziert werden soll. Gerade deswegen sind jedoch auch die verschiedenen, im Kern verschwörungsmythologischen und damit menschenverachtenden Begründungen für die NS-Morde bewusst zu machen und klar zu benennen. Die vom NS-Regime verfolgten Menschen stehen nicht in einer Konkurrenz zueinander, sondern verweisen als Mitglieder verfolgter Gruppen miteinander auf die Erinnerungs- und Schutzwürdigkeit jedes einzelnen menschlichen Lebens.“
Beschlussempfehlung:
Der Petition kann nicht abgeholfen werden.
Berichterstatter: Marwein
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Siehe dazu auch:


/// Nationalsozialistische Verfolgung und Vernichtung von Homosexuellen, Transgender und Queeren Menschen beim LANDTAG BADEN-WÜRTTEMBERG ///

Landtag von Baden-Württemberg – 15. Wahlperiode – 109. Sitzung – Donnerstag, 16. Oktober 2014

50 000 Männer wurden im Nationalsozialismus wegen homosexueller Handlungen verurteilt. Deshalb ist es so wichtig, dass das „Hotel Silber“, von wo aus die Homosexuellen verurteilt und ins KZ geschickt wurden, als Gedenkstätte erhalten bleibt und sich dem Thema „Verfolgung von Homosexualität“ widmet.
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Landtag von Baden-Württemberg – 15. Wahlperiode – 109. Sitzung – Donnerstag, 16. Oktober 2014

Abg. Brigitte Lösch GRÜNE:
Die strafrechtliche Verfolgung Homosexueller ist ein trauriges und beschämendes Kapitel der deutschen Geschichte. Es ist ein wichtiger Schritt, dass sich heute der Landtag zu diesem Unrecht bekennt und die historische Aufarbeitung dieses Unrechts künftig unterstützen will.
In unserer heutigen Gesellschaft wirkt der Gedanke einer Strafvorschrift zur Homosexualität nur noch befremdlich. Junge Menschen können es kaum glauben, wenn man ihnen erzählt, dass unser Staat Menschen ins Gefängnis steckte, nur weil sie anders liebten als die Mehrheit.
Sexuelle Handlungen zwischen Männern waren in Deutschland von 1872 bis 1994 durch § 175 des Strafgesetzbuchs unter Strafe gestellt. Aufgrund dieses Paragrafen wurden viele homosexuelle Männer Opfer der Nationalsozialisten, etliche von ihnen fanden den Tod in nationalsozialistischen Konzentrationslagern.
Umso unverständlicher ist es, dass dieses schwere Unrecht im Nachkriegsdeutschland weiter Rechtsbestand hatte. In der Bundesrepublik sind übrigens aufgrund dieses Paragrafen zwischen 1945 und 1969 noch rund 100 000 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Die Hälfte dieser Ermittlungsverfahren führte zu Verurteilungen. Auch Homosexuelle, die das KZ überlebt hatten, wurden verurteilt. Allein in Baden-Württemberg gab es von 1957 bis 1969 rund 5 400 Verurteilte auf der Grundlage des § 175. Deshalb ist es so wichtig, dass das „Hotel Silber“, von wo aus die Homosexuellen verurteilt und ins
KZ geschickt wurden, als Gedenkstätte erhalten bleibt und sich dem Thema „Verfolgung von Homosexualität“ widmet.
(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)
Die staatliche Verfolgung wie auch der gesellschaftliche Ausschluss und die Stigmatisierung zwangen schwule Männer, aber auch lesbische Frauen, diesen Teil ihrer Identität im Verborgenen auszuleben. Das bedeutete für viele ein Leben in ständiger Angst und häufig auch den Verlust der bürgerlichen Existenz – ein Trauma, das bei den Betroffenen zum Teil bis heute nachwirkt.
Nur langsam erkannten Politik und Gesellschaft an, dass die Form der Repression eine fortdauernde Verletzung der Menschenwürde darstellte. Das soziale Klima machte es Lesben und Schwulen unmöglich, zu ihrer sexuellen Identität zu stehen und diese zu leben. Dieses repressive, stigmatisierende gesamtgesellschaftliche Klima hat die Lebensrealitäten massiv beeinflusst und beeinträchtigt.
Deshalb ist es gut, dass sich der Landtag mit dem heute vorliegenden Antrag für die Rehabilitierung und die Aufarbeitung der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Männer einsetzt. Dieser Teil der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland ist bislang kaum aufgearbeitet.
(Abg. Dr. Reinhard Löffler CDU: Aber jetzt!)
Die Urteile aufzuheben, dazu ist das Land natürlich nicht befugt. Aber dass Baden-Württemberg nun mit diesem Schließungsantrag ein Zeichen für die Rehabilitierung verurteilter homosexueller Männer setzt und konkrete Maßnahmen wie beispielsweise die Unterstützung von Betroffenen anbietet, ist ein wichtiger Schritt gegen die Diskriminierung und zur Wiedergutmachung und Wiederherstellung der Ehre aller Opfer.
(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)
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Abg. Anneke Graner SPD: Herr Präsident, verehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! 50 000 Männer wurden im Nationalsozialismus wegen homosexueller Handlungen verurteilt.
(Abg. Dieter Hillebrand CDU: In Saudi-Arabien auch!)
Über 10 000 Männer wurden aufgrund des § 175 des Strafgesetzbuchs in Konzentrationslager eingewiesen; die Mehrheit überlebte das nicht. Wir sind uns alle einig, dass diese Verurteilungen falsch, grausam und menschenverachtend waren.
(Beifall bei der SPD und den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP)
Doch auch nach dem Ende des Nationalsozialismus in der Bundesrepublik Deutschland wurden bis 1969 allein in Baden-Württemberg über 5 000 Urteile wegen homosexueller Handlungen gefällt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe sehr, dass wir uns auch hier einig sind: Auch diese Verurteilungen waren falsch, sie waren menschenverachtend.
(Beifall bei der SPD und den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP)
Dass § 175 in seiner Fassung aus der nationalsozialistischen Zeit – das ist der Unterschied zu Ihnen, zu der CDU; es geht um die Verschärfung des Paragrafen von 1935; es geht nicht um eine Relativierung;
(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Da relativiert niemand etwas!)
dieser Paragraf bestand 120 Jahre; es geht um die Fassung, die von 1935 bis 1969 Geltung hatte – unverändert fortbestand, ist beschämend, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der SPD und den Grünen)
Homosexuelle Männer wurden dadurch ihrer Freiheit, der Möglichkeit ihrer individuellen Lebensgestaltung und ihrer
Menschenwürde beraubt. Eine ganze Generation von Männern musste sich, nur weil sie Männer liebte, ständig verstecken, konnte sich nicht in der Öffentlichkeit, sondern nur in Hinterzimmern treffen, musste andauernd Razzien in einschlägigen Gaststätten fürchten und lebte in einer ständigen Angst vor Verfolgung. Dass dies in der Bundesrepublik, dass dies in Baden-Württemberg – darum geht es heute – auf einer rechtlichen Grundlage geschah, die in ihrer Form von den Nationalsozialisten 1935 geschaffen wurde, hat viele gebrochen.
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(Abg. Dieter Hillebrand CDU: So ist es! Genau!)
Die Geschichte des § 175 in Deutschland zeigt die Wechselwirkung von Staat und Gesellschaft. Die strafrechtliche Verfolgung von männlicher Homosexualität ist ein Bestandteil unserer Geschichte. Die menschenverachtende Haltung, die die Nationalsozialisten dabei an den Tag legten, ist sicherlich die dunkelste Phase in der Geschichte dieses Paragrafen. Die strafrechtliche Verfolgung fand jedoch auch davor statt und wurde in der Nachkriegszeit fortgeführt. Ich rufe ausdrücklich dazu auf, die Strafverfolgung der Nationalsozialisten nicht mit der in der Nachkriegszeit gleichzusetzen. Mit der Ende der Sechzigerjahre erfolgten Abschaffung des § 175 in der Bundesrepublik setzte der Staat ein wichtiges Signal vor dem Hintergrund der geänderten Sexualmoral und entschärfte diesen Teil des Strafgesetzes, der als sogenannter Erpressungsparagraf berüchtigt war.
Anders als bei Gesetzen, die Grundlage nationalsozialistischen Unrechts waren, haben wir es hier mit einem Stück Geschichte der Bundesrepublik und Baden-Württembergs zu tun.
Bei aller Betroffenheit ist ein sorgfältiger Umgang mit juristischen Begriffen und Sachverhalten angebracht. Wir müssen uns der Frage stellen, wie wir mit Blick auf unsere Geschichte mit rechtsstaatlich einwandfrei ergangenen Urteilen aus der Bundesrepublik umgehen. Die Aufhebung von Urteilen außerhalb des Rechtswegs darf dabei keine leichtfertig genutzte Option sein.
Heute kann man diese wörtliche Wiedergabe der Strafnorm kaum noch ertragen, meine ich. Dabei ist es noch gar nicht so lange her, dass männliche Homosexualität und Sodomie auf eine Stufe gestellt wurden.
An Versuchen, diesen Rechtszustand zu ändern, fehlte es nicht. Sie hatten aber keine Chance auf eine Mehrheit. Umgekehrt waren um 1925 Pläne für eine weitere Verschärfung aussichtsreicher. Während der Herrschaft der Nationalsozialisten 1935 war es dann so weit. Die Strafdrohung wurde erhöht. Durch die Streichung des Wortes „widernatürlich“ wurde die Beschränkung auf beischlafähnliche Handlungen aufgegeben und damit der Tatbestand wesentlich erweitert. Es wurden Qualifikationstatbestände geschaffen, und geradezu selbstverständlich wurde die Verfolgungsintensität wesentlich verschärft.
Nach dem Ende der Nazizeit passierte das, was uns heute ratlos macht: Es passierte nämlich nichts. Die Verschärfungen von 1935 wurden nicht zurückgenommen, schon gar nicht wurde die neue Zeit für die alte Einsicht genutzt, dass einvernehmliche homosexuelle Handlungen niemandem schaden.
Die Rechtslage blieb unangetastet. Der Bundesgerichtshof bestätigte die weite Auslegung, wonach eine homosexuelle Handlung nicht einmal eine körperliche Berührung erfordere. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte 1957 die Vereinbarkeit dieser Regelungen mit dem Grundgesetz, und die rechtlichen Anmerkungen hierzu haben Sie, Herr Kollege, in zutreffender Weise gemacht.
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Siehe auch:


/// Nationalsozialistische Verfolgung und Vernichtung von politischen Gegenern und gewählten Abgeordneten beim LANDTAG BADEN-WÜRTTEMBERG ///

Baden-Württemberg im Nationalsozialismus
Mehr Abgeordnete verfolgt als bisher bekannt

Maria Wetzel
02.09.2019 - 18:18 Uhr
Die Zahl der Parlamentarier im Südwesten, die durch die Nationalsozialsozialisten verfolgt wurden, ist deutlich höher als bisher bekannt war. Namhafte Landespolitiker wurden bedroht, inhaftiert oder hingerichtet. Der Landtag erinnert nun an sie.
Von Maria Wetzel
Stuttgart - Kunigunde Fischer gehörte 1919 zu den ersten Frauen im Landtag von Baden. Wenige Wochen nachdem die Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 an die Macht kamen, wurde die Karlsruher Sozialdemokratin in sogenannte Schutzhaft genommen, 1944 ein weiteres Mal verhaftet. Thekla Kauffmann, eine der ersten Frauen im Landtag von Württemberg, konnte sich nur durch die Flucht aus Deutschland retten. Die Mitbegründerin der Deutschen Demokratischen Partei wurde 1933 aus dem Staatsdienst entlassen, weil sie Jüdin war.
Wie den beiden Frauen erging es vielen Abgeordneten. Mit dem Ermächtigungsgesetz, dem alle Parteien außer der SPD am 23. März 1933 zustimmten – die Kommunisten waren da bereits inhaftiert oder untergetaucht – endete die junge Demokratie. Die Landtage wurden aufgelöst. Gegner dieser Gleichschaltung wurden systematisch bekämpft. Zuerst die Kommunisten, dann auch Sozialdemokraten, Vertreter der katholischen Zentrumspartei und des evangelischen Christlich-sozialen Volksdienstes und Liberale. Sie wurden bedroht, gedemütigt, verhaftet, einige hingerichtet. Häufig wurden auch Familienangehörige und Freunde eingeschüchtert und verfolgt.
Leidensgeschichte von 327 Abgeordneten
Als das Landtagspräsidium 2012 das neue Gedenkbuch in Auftrag gab, gingen die Experten von etwa 150 Betroffenen aus. Im Zuge der Recherche stießen die Mitarbeiter des Hauses der Geschichte, Grit Keller und Rainer Linder, jedoch auf immer neue Schicksale von politisch und rassistisch verfolgten Abgeordneten. Insgesamt 327 Personen sind in dem Band aufgelistet: 200 stammten aus sozialdemokratischen oder kommunistischen, 38 aus konservativ-bürgerlichen und 34 aus liberalen Parteien. Es sei nicht leicht gewesen zu beurteilen, wer als Geschädigter habe gelten können, sagte Paula Lutum-Lenger, Direktorin des Hauses der Geschichte. Man habe sich daran orientiert, ob sie nach dem Bundesentschädigungsgesetz entschädigt worden seien.
Im ersten Gedenkbuch des Landtags, das 2004 erschienen ist, waren 18 Abgeordnete aufgeführt – damals wurden besonders schwerwiegende Schicksale in den Mittelpunkt gestellt: etwa das von Eugen Bolz, dem württembergischen Staatspräsidenten, der wegen seiner Beteiligung am Widerstand gegen die Nazis 1945 enthauptet wurde. Oder von Kurt Schumacher, der als führender Sozialdemokrat jahrelang in Konzentrationslagern gequält wurde.
Terror gegen Nazigegner
Das neue Buch weitet den Blick. Aufgenommen sind darin auch Verfolgte des Naziregimes, die erst nach 1945 in Landtage oder den Bundestag gewählt wurden. „Neben der Würdigung der betroffenen Menschen geht es auch um die Frage, welche Rolle politisch Verfolgte beim Wiederaufbau der südwestdeutschen Demokratie gespielt haben“, erklärt Thomas Schnabel, der frühere Direktor des Hauses der Geschichte. Viele von ihnen hätten sich weiter politisch engagiert.
Das 676-seitige Werk zeigt den allumfassenden Terror, der diejenigen einschüchtern und zermürben sollte, die sich den Nazis entgegenstellten. „Diese Geschichten erzählen, wie die damaligen Feinde der Demokratie Parlamente und deren Arbeit diffamierten und von innen heraus sabotierten“, sagt Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne). „Sie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen ist wichtig. Ein umfassendes Bild unserer Geschichte kann uns einen umso klareren Kompass für Gegenwart und Zukunft geben.“
Gedenkbuch auch im Internet abrufbar
Um das Gedenkbuch, das im Landtag ausliegt, möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen, wurde es auch ins Internet gestellt. Neben Informationen zur politischen und beruflichen Laufbahn sowie der Verfolgung der Abgeordneten findet sich auch weiterführende Literatur. Unter ihnen sind Bekannte wie etwa Baden-Württembergs erster Ministerpräsident Reinhold Maier, die Bischöfe Theophil Wurm und Johannes Baptista Sproll oder die Kommunistin Clara Zetkin, aber auch viele Unbekannte – Landwirte, Arbeiter, Handwerker, Sekretärinnen.
Aras hofft, dass Lehrer und Schüler die digitalen Versionen nutzen, um sich mit den Schicksalen der verfolgten Politiker – etwa aus ihrer Region – zu beschäftigen. „Gedenken ist immer auch auf Gegenwart und Zukunft ausgerichtet“, sagt sie. „Es motiviert uns, Angriffen auf Menschenwürde und Menschenrechte mutig entgegenzutreten. Das ist der zeitlose Auftrag von Erinnerungskultur.“
Am Samstag, 21. September, lädt der Landtag zum Thementag „Haltung in dunkler Zeit: Parlamentarier als Vorbilder“ ins Bürgerzentrum ein. Im Mittelpunkt steht der badische SPD-Abgeordnete Ludwig Marum, der kurz nach der Machtübernahme von den Nazis verhaftet und 1934 ermordet wurde.
https://www.stuttgarter-zeitung.de/

Ludwig Marum

Ludwig Marum (geboren am 5. November 1882 in Frankenthal, Pfalz; gestorben am 29. März 1934 im KZ Kislau bei Bruchsal) war ein deutscher Rechtsanwalt und Politiker der SPD. Von 1928 bis 1933 war er Reichstagsabgeordneter.[1] Da Marum jüdischer Herkunft war und sich politisch für die Weimarer Demokratie und gegen den Nationalsozialismus eingesetzt hatte, wurde er 1933 inhaftiert und im KZ Kislau von SA- und SS-Leuten ermordet.
Beruf und Politik
Bereits in jungen Jahren wurde er Mitglied der SPD und engagierte sich nach seiner Niederlassung als Rechtsanwalt (1908) in Karlsruhe auch für sozial Unterprivilegierte. 1910 wurde er Vorsitzender des Badischen Arbeitersängerbundes und war von 1911 bis 1921 als Stadtverordneter im Gemeinderat der Stadt Karlsruhe tätig. 1914 rückte er für den kurz nach Kriegsbeginn gefallenen Ludwig Frank als Abgeordneter der SPD in den Badischen Landtag nach, wo er alsbald als Vorsitzender der Justizkommission hervortrat. Von 1915 bis 1918 diente er als Landsturmmann, wofür ihm 1917 das Kriegsverdienstkreuz verliehen wurde.
Nach der Novemberrevolution 1918 wurde Marum als Justizminister in die provisorische Landesregierung berufen. Nach der Wahl zur Badischen Verfassunggebenden Nationalversammlung am 5. Januar 1919 war er als Mitglied der Verfassungskommission an der Ausarbeitung der Landesverfassung beteiligt. Diese wurde als damals einzige deutsche Verfassung bei einer am 13. April 1920 durchgeführten Volksabstimmung angenommen.
Von 1919 bis 1928 war Marum Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag der Republik Baden. Er engagierte sich dabei insbesondere im Bereich der Rechtspolitik, plädierte beispielsweise für die Abschaffung der Todesstrafe, für die Rechte der nichtehelichen Kinder sowie gegen die Diskriminierung der unverheirateten Mütter und sprach sich für gleichen Lohn für Mann und Frau aus. Bereits 1910 war Marum aus der jüdischen Gemeinde ausgetreten und hatte sich 1912 der Freireligiösen Gemeinde Karlsruhe angeschlossen, in deren Vorstand er gewählt wurde.
In der Endphase der Weimarer Republik bezog er gegen die aufsteigende nationalsozialistische Bewegung eindeutig Stellung. Als Rechtsanwalt war er vielfach mit Nationalsozialisten in gerichtliche Auseinandersetzungen verstrickt und ihnen deswegen besonders verhasst. Sie bezeichneten ihn als den „badischen Rathenau und versuchten, ihm das Klischee des geldgierigen Juden anzuhängen, indem sie ihn zu Unrecht der Bereicherung beim Verkauf einer Fabrik an die Firma Reemtsma und der Beihilfe zur Steuerhinterziehung verdächtigten.
Verhaftung
In der Reichstagswahl 1928 war Marum als Abgeordneter für Karlsruhe gewählt worden. Auch bei der Reichstagswahl vom 5. März 1933 kurz nach der „Machtergreifung“ wurde Marum, diesmal über die Landesliste, in den Reichstag gewählt. Die Nationalsozialisten hatten in Baden große Stimmengewinne erzielt und fingen direkt nach dem Ablauf der Reichstagswahl an, die Macht in Baden zu übernehmen und das Land gleichzuschalten, obwohl der badische Landtag und seine Regierung noch existierten. Am 8. März wurde der NSDAP-Gauleiter Robert Wagner zum Reichskommissar in Baden ernannt. Er sollte die staatliche Exekutive übernehmen. Die legale Landesregierung unter dem Zentrumspolitiker Josef Schmitt protestierte vergeblich. Am 10. März wurde die SA zur Hilfspolizei ernannt und am 11. März die Regierung Schmitt abgesetzt. Gleichzeitig wurden die Führer der Arbeiterbewegung verhaftet. Zu den ersten Verhafteten gehörte unter Bruch der parlamentarischen Immunität am 10. März 1933 Ludwig Marum[8]. Er sollte auf unbestimmte Zeit in sogenannte Schutzhaft kommen.
Am 16. Mai 1933, dem Tag der Eröffnung des Nazi-beherrschten Landtags, wurden Marum, der bei den Nationalsozialisten als Jude und prominenter Sozialdemokrat besonders verhasst war, der frühere badische Staatspräsident Adam Remmele und fünf weitere führende badische Sozialdemokraten in einer groß inszenierten Schaufahrt auf die offene Ladefläche eines Polizei-LKW verfrachtet. Eine große Menge empfing die demokratischen Politiker. Sie wurden in einem entwürdigenden Zug unter Begleitung von SA- und SS-Männern vorbei an tausenden Karlsruher Bürgern durch die Stadt gefahren. Anschließend wurden sie in das neu errichtete KZ Kislau bei Bruchsal verbracht. Nur Vereinzelte protestierten mit dem Ruf „Rotfront“ und riskierten, dafür sofort verhaftet zu werden.
Zur gleichen Zeit trat der Badische Landtag zu seiner Eröffnungssitzung zusammen. Vorher war er um die Abgeordneten der bereits verbotenen KPD „bereinigt“ und entsprechend dem Reichstag neu zusammengesetzt worden, um eine Gleichschaltung zu bewirken. Der wirkliche Machthaber in Baden war mittlerweile der neu ernannte Reichsstatthalter Robert Wagner, dem Marum sich in den Jahren zuvor während der Weimarer Zeit geistig und rhetorisch überlegen gezeigt hatte.
Ermordung
Während die zusammen mit ihm festgenommenen SPD-Politiker bereits wieder freigekommen waren, war Marum auf Veranlassung von Reichsstatthalter Robert Wagner weiterhin festgehalten worden. Am 29. März 1934 wurde Marum in Wagners Auftrag erdrosselt. Die drei Täter waren der stellvertretende Lagerkommandant Karl Sauer, ein ehemaliger kaufmännischer Angestellter, der nunmehr der Gestapo angehörte, der SS-Oberscharführer Eugen Müller, Duzfreund Wagners, sowie der Kraftfahrer Paul Heupel, der als langjährig Arbeitsloser Ende 1932 in die SA eingetreten war.
Die von den Behörden verbreitete Version, Marum habe Suizid begangen, fand in der Bevölkerung keinen Glauben. Die Beisetzung der Urne mit der Asche Marums am 3. April 1934 auf dem Hauptfriedhof Karlsruhe gestaltete sich trotz der Allgegenwart der Gestapo zu einer Demonstration, an der über 3000 Personen teilnahmen.
Strafjustiz
In einem der eher seltenen Akte der Aufarbeitung des NS-Unrechts[13] wurde Sauer am 4. Juni 1948 durch die II. Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe wegen Mordes zu lebenslänglicher, Heupel wegen Totschlags zu zwölfjähriger Haft verurteilt. Müller konnte nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden; er war im Zweiten Weltkrieg gefallen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ludwig_Marum


XII. "Nicht bloß Paragraphen im Hirn, sondern Blut in den Adern"

Badische vorläufige Volksregierung im November 1918; Privat
"Ich meine, es ist nicht Pflicht des Abgeordneten, in seinen Entschließungen sich lediglich treiben zu lassen von der unbeständigen Auffassung weiter Kreise, sondern Pflicht des Abgeordneten ist es gerade, Führer zu sein und diese Kreise zu beeinflussen und, wenn er einen Gedanken als richtig erkannt hat, dann auch für die Durchführung des Gedanken als richtig einzutreten."
Als Ludwig Marum im Jahre 1922 diese Sätze vor dem Badischen Landtag sprach, hatte er bereits große Bedeutung für die lokale Politik gewonnen. Von 1919 bis er 1928 in den Reichstag gewählt wurde war Marum parteiintern als Vorsitzender der SPD-Fraktion zum wichtigsten Mann geworden. Außerdem führte Marum den Vorsitz im Haushaltsausschuss, so dass er die entscheidenden Finanzfragen des badischen Staates mitzuverantworten hatte.
Ausweis des Arbeiter- und Soldatenrates für Ludwig Marum, November 1918; Privat
Ludwig Marum engagierte sich während seiner Zeit im Badischen Landtag insbesondere im Bereich der Rechtspolitik. Bei alltäglichen Themen wird in Äußerungen Marums deutlich, dass er sich für gerechte und soziale Verhältnisse einsetzte. Zur Versorgung ehemalige Arbeiter Staatseisenbahn äußerte er: "Ich hoffe, dass es gelingt, in Verhandlungen mit dem Reichsverkehrsministerium durch zu setzten, dass diese armen Leute endlich einmal ihr Recht bekommen. Es ist eigentlich ein Skandal - anders kann man nicht sagen - wie diese Rentner behandelt werden."
Ehrendoktorwürde der Universität Freiburg für Ludwig Marum wegen "gerechter Abwägung des Nötigen und Möglichen" beim Klinikneubau; Universitätsarchiv Freiburg, D 29/34/422
Am eindrucksvollsten kämpfte er für die Würde des Menschen und dessen Rechte bei den Verhandlungen über die Gleichstellung von Mann und Frau sowie denen über die Abschaffung der Todesstrafe: "Glauben Sie nur daran nicht, dass durch die Drohung mit der Todesstrafe irgend ein Verbrecher oder Mörder sich abhalten lässt, einen Mord zu begehen! Es glaubt nämlich jeder, er gerade werde nicht erwischt und keiner lässt sich dadurch abhalten." Einem Abgeordneten, der "Abschrecken!" in den Saal ruft, entgegnet Marum: "Abschrecken? Nein! [...] Strafen müssen selbstverständlich sein, aber der Zweck der Strafe ist nicht blutige Vergeltung, sondern ist Schutz der Gesellschaft." Mit Marums Einzug in den Reichstag im Jahre 1928 verlor der Badische Landtag einen Abgeordneten, "der nicht etwa bloß Paragraphen im Hirn hat, sondern dem Blut in den Adern fließt."
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XIII. "Wandern Sie doch aus!"

Ludwig Marum, Reichstagshandbuch 1930; Privatbesitz
1928 verließ Marum die badische politische Bühne und zog als Abgeordneter in den Reichstag - für ihn persönlich ein großer Erfolg. In den Jahren bis 1933 erlebte er den Höhepunkt seiner Karriere, die Anerkennung seines gemäßigten Kurses.
Marum selbst wurde 1929 in der sogenannten Batschari-Reemtsma-Affäre zur Zielscheibe judenfeindlicher Angriffe. Marum wurde zum einen Steuerhinterziehung vorgeworfen zum anderen, dass er seine politischen Beziehungen zur persönlichen Bereicherung genutzt habe. Mehrere Parteien (Zentrum, NSDAP, KPD) beteiligten sich an der Hetze auf ihn und griffen dabei auf das Stereotyp des geldgierigen, korrupten Juden zurück, der den Eigennutz vor das Gemeinwohl stellt: "Die Tatsache bleibt bestehen, dass es ein sozialdemokratischer Reichstagsabgeordneter mit seiner Abgeordnetenwürde, die doch sonst hier immer so gerühmt wird, in Einklang bringen konnte, gleichzeitig als Rechtsanwalt in einer Affäre zwischen dem Reich und einer Firma tätig zu sein." (Abgeordneter Ende, KPD).
Als Vorsitzender des Strafrechtsausschuss im Reichstag war Ludwig Marum ständig den verbalen Angriffen der Nationalsozialisten ausgesetzt. Diese erklärten, sie hätten kein Vertrauen zur deutschen Justiz, weil marxistische Juden im Strafrechtsausschuss mitarbeiteten. Als Marum In der Reichstagssitzung vom 9.12.1932, die Klassenjustiz des Reichsgerichtshofs anprangerte, musste er sich den Zwischenruf der Nationalsozialisten "Wandern Sie doch aus!" anhören. Als Sozialdemokrat und Jude war er den Nationalsozialisten doppelt verhasst, nicht zuletzt weil er ganz entschieden die Republik von Weimar bejahte, die für ihn - wie er mehrfach betonte - die "neue Zeit" bedeutete.
Als 1932 Reichspräsident Hindenburg die Regierung des Zentrumsmanns Brüning fallen ließ, erlebte die Republik mehrfach Wahlkämpfe. In Baden gehörte Marum zu den eifrigsten Wahlkämpfern. Kurz vor der Wahl am 5. März 1933 hielt er in Freiburg eine berühmt gewordene Rede, in der er das Regierungsprogramm der Hitlerpartei scharf angriff.
Sein Freund, der elsässische Dichter René Schickele, hat das, was Marum auszeichnete und ihn gleichzeitig angreifbar machte, kurz charakterisiert: "Er war kein Kommunist. Er war kein Fanatiker. Er hatte eine stille, feste, gar nicht rechthaberische Überzeugung. Aber er war Jude (...)."
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XIV. Ideale und Überzeugungen
Dass er mit gerade 31 Jahren bereits als einer der jüngsten Abgeordneten in den badischen Landtag einzog, bildete einen persönlichen Höhepunkt und zugleich Triumph für den steten Reformisten Marum. Es zeigt zugleich, dass Marum sich durch Fleiß, Fachwissen, rhetorische Fähigkeiten, aber auch ein gewisses Maß an Durchsetzungsvermögen früh in der Partei als Macher profilieren konnte. Landtagsprotokolle geben Zeugnis darüber, dass Marum es durchaus verstand, einerseits mit starkem Willen, andererseits immer auch kompromissbereit und mit gemäßigtem Ton, Einfluss auf die eigene Partei und den Landtag zu nehmen. Um so mehr als nach dem Ersten Weltkrieg die SPD in der Regierung Badens vertreten war und Marum das Amt des Justizministers übernahm. Er machte auch als Minister niemals einen Hehl aus seiner religiösen Zugehörigkeit, wenn er sich auch einer freireligiösen Gruppierung angeschlossen hatte.
Seine Kompromissbereitschaft und die Fähigkeiten zwischen zwei gegensätzlichen Interessensgruppen zu vermitteln machten ihn auch zum geschätzten Unterhändler zwischen der revolutionären Rätebewegung und bürgerlichen Kräften in Zeiten des Umbruchs nach dem Ersten Weltkrieg.
Politisch stand Marum für ein modernes, liberales und vor allem demokratisches Staatssystem ein: allgemeines Wahlrecht, auch für Frauen, Freiheitsrechte wie Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit, aber auch Erwerbslosenfürsorge oder der Acht-Stunden-Tag - das waren die Ziele der SPD und es waren die Ziele Ludwig Marums, als Staatsrat und Fraktionsvorsitzender sowie als Reichstagsabgeordneter ab 1928. Republikfeinde von links und von rechts galt es fortan für den überzeugten Demokraten und Befürworter der Republik auf schärfste zu bekämpfen. Während er gesellschaftlich etabliert, sich in gastfreundlichem Hause mit Künstlern und Politikern umgab, widmete er politisch seine ganze Kraft der Festigung der Republik. Insbesondere der Kampf gegen den immer stärker werdenden Einfluss der Nationalsozialisten, und ein stetes Eintreten für einen unangefochtenen Rechtsstaat und für arbeiterfreundliche Gesetzesreformen waren die Hauptaufgaben Marums als rechtspolitischer Sprecher seiner Partei im Reichstag. Seine couragierte Wahlkampfrede kurz vor 5. März 1933 zeigt einerseits seinen Mut, den neuen Machthabern entschlossen entgegenzutreten, anderseits aber auch, dass der Optimist und Intellektuelle Marum den nationalsozialistischen Antisemitismus sowie die Durchschlagskraft von Hitlers Bewegung bis zu seinem Tod unterschätzte.
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XV. Die Verhaftung

Nach ihrer Machtübernahme machten sich die Nationalsozialisten überall im Lande unverzüglich an die Ausschaltung ihrer politischen Gegner.
Bereits am 10. März 1933, fünf Tage nach den Reichstagswahlen, begann Ludwig Marums Leidensweg. Unter Brechung seiner Immunität als Reichstagsabgeordneter wurde Marum an diesem Tage verhaftet und im Polizeigefängnis der Stadt Karlsruhe in der Riefstahlstraße inhaftiert. Dort verbrachte er zweieinhalb Monate unter dem Vorwand der "Schutzhaft", bevor er am 16. Mai 1933 mit derselben Begründung in das Konzentrationslager Kislau in der Nähe von Bruchsal verlegt wurde.
Dieser Transport wurde von den Nationalsozialisten als demütigende Schaufahrt organisiert. Marum und sechs andere Sozialdemokraten, die ebenfalls in "Schutzhaft" genommen worden waren, wurden auf einem offenen Polizeiwagen durch die Kaiserstraße gefahren, vorbei am Landtagsgebäude, dem Staatsministerium und Marums Kanzlei. Da die öffentliche Schaufahrt in der NS-Presse angekündigt worden war, säumte eine angeblich zehntausendköpfige Menschenmenge teilweise in acht Reihen die Kaiserstraße. Während die Wagengruppe im Schritttempo durch die Reihen der Schaulustigen fuhr, wurden die sieben "Schutzhäftlinge" mit Pfiffen und Schmährufen beleidigt.
Die Wagenkolonne setzte sich aus zwei Polizeikraftwagen zusammen. Auf dem ersten saßen die sieben Sozialdemokraten und ihre Bewacher, in der letzten Reihe Ludwig Marum zwischen zwei Polizeibeamten. Der zweite Wagen war mit SA-Männern besetzt; diese verhafteten jeden, der mit "Rot Front"- Rufen Sympathie für die Häftlinge signalisierte und nahmen diese auf dem Wagen direkt mit.
Die beiden Wagen waren flankiert von SA-Männern, die die auf die Straße strömenden Menschen zurück auf den Gehsteig drängten. Angeführt wurde die Kolonne von 2 Reihen von SS-Männern, die dafür zuständig waren, die Straße frei zu machen. Neben Marum saßen auf dem Wagen der Vorsitzende des Kampfausschusses der Eisernen Front Gustav Heller, der Kriminalsekretär Gustav Furrer, der Redakteur und Jude Sally Grünebaum, der ehemalige Führer des Reichsbanner Erwin Sammet, der Regierungsrat Hermann Stenz und der ehemalige Staatspräsident Dr. h.c. Adam Remmele.
Durch die Berichterstattung in der Presse, in der die sieben Sozialdemokraten als Verbrecher und Ludwig Marum als der "größte Novemberverbrecher Badens" bezeichnet wurden, war das Konzentrationslager in Kislau der Karlsruher Bevölkerung bekannt.
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XVIII. Das Urteil
Urteil und Bilder aus der Prozessakte gegen die Mörder; Generallandesarchiv Karlsruhe 309/4807
Am 4. Juni 1948 richtete das Karlsruher Landgericht über die am Mord Ludwig Marums, Beteiligten. Karl Sauer wurde wegen Mordes zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt. Heinrich Stix wurde wegen Beihilfe zum Mord zu drei Jahren Zuchthaus veruteilt. Paul Heupel erhielt 12 Jahre Zuchthaus wegen Totschlags und Otto Weschenfelder musste für ein Jahr und drei Monate hinter Gitter. SS-Hauptsturmführer Eugen Müller konnte nicht mehr belangt werden, da er im Krieg gefallen war.
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Siehe auch:


/// Aktuelle Thematisierungen staatsfeindlicher Aktivitäten beim LANDTAG BADEN-WÜRTTEMBERG ///

Landtag von Baden-Württemberg
17. Wahlperiode
Drucksache 17 / 3908

12.1.2023
Eingegangen: 12.1.2023 / Ausgegeben: 21.2.2023 1
Antrag
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1. wie und in welchem Umfang Straftaten in Bezug auf die Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§ 81 bis § 91 Strafgesetzbuch [StGB]) und Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen (§ 105
bis § 108e StGB) im Land seit 2017 und aktuell jeweils erfasst werden;
2. wie sich die Anzahl der nach Ziffer 1 erfassten Straftaten seit 2017 jeweils unter Angabe des einzelnen Straftatbestands und insgesamt entwickelt haben (unterteilt nach Landgerichtsbezirken);
3. wie sich die Anzahl der Ermittlungsverfahren, rechtskräftigen Verurteilungen und Einstellungen (unter Angabe des Einstellungsgrunds sowie der jeweiligen Einstellungsnorm in der Strafprozessordnung [StPO]) in Bezug auf die nach
Ziffer 1 erfassten Straftaten seit 2017 jeweils unter Angabe des einzelnen Straftatbestands und insgesamt entwickelt hat (unterteilt nach Landgerichtsbezirken);
4. wie sich die Anzahl der Meldungen nach § 3a Absatz 2 Nummer 3a Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) bezogen auf Baden-Württemberg seit Inkrafttreten der Regelung jeweils unter Angabe des einzelnen Straftatbestands entwickelt hat (unterteilt nach Landgerichtsbezirken);
5. wie viele Ermittlungsverfahren infolge der Meldungen nach Ziffer 4 unter Angabe des einzelnen Straftatbestands jeweils eingeleitet wurden, zu einer Verurteilung geführt haben oder aus welchen Gründen nicht weiterverfolgt oder
eingestellt (unter Angabe des Einstellungsgrundes sowie der jeweiligen Einstellungsnorm in der StPO) wurden (unterteilt nach Landgerichtsbezirken);
Antrag
der Fraktion der SPD
und
Stellungnahme
des Ministeriums der Justiz und für Migration
Schutz unseres demokratischen Staates, seiner Organe, Institutionen und Symbole
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 17 / 3908
6. wie sich die Anzahl der Straftaten gegenüber politische Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern in Baden-Württemberg seit 2017 jeweils unter Angabe des einzelnen Straftatbestands und insgesamt entwickelt hat (unterteilt
nach Landgerichtsbezirken);
7. wie sich die Anzahl der Ermittlungsverfahren, rechtskräftigen Verurteilungen und Einstellungen (unter Angabe des Einstellungsgrunds sowie der jeweiligen Einstellungsnorm in der StPO) in Bezug auf die nach Ziffer 6 erfassten Angriffe und Straftaten seit 2017 jeweils unter Angabe des einzelnen Straftatbestands und insgesamt entwickelt hat (unterteilt nach Landgerichtsbezirken);
8. wie sich die Anzahl der Straftaten gegenüber Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern, Polizistinnen und Polizisten sowie Beamtinnen und Beamten des Strafvollzugs in Baden-Württemberg seit dem Jahr 2017 jeweils unter Angabe des einzelnen Straftatbestands und insgesamt entwickelt hat (unterteilt nach Landgerichtsbezirken);
9. wie sich die Anzahl der Ermittlungsverfahren, rechtskräftigen Verurteilungen und Einstellungen (unter Angabe des Einstellungsgrunds sowie der jeweiligen Einstellungsnorm in der StPO) in Bezug auf die nach Ziffer 8 erfassten Angriffe und Straftaten seit 2017 jeweils unter Angabe des einzelnen Straftatbestands und insgesamt entwickelt hat (unterteilt nach Landgerichtsbezirken);
10. in welchem Umfang sich die nach den vorhergehenden Fragen erfassten Straftaten seit 2017 jeweils unter Angabe des einzelnen Straftatbestands und insgesamt auf die einzelnen Phänomenbereiche der politisch motivierten Kriminalität subsumieren lassen (unterteilt nach Landgerichtsbezirken);
11. ob es Anwendungserlasse bzw. Anwendungshinweise zum Umgang mit den Straftatbeständen betreffend die Verunglimpfung des Bundespräsidenten (§ 90 StGB), Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole (§ 90a StGB), Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen (§ 90b StGB) und Verunglimpfung von Symbolen der Europäischen Union (§ 90c StGB) gibt und wenn nicht, aus welchen Gründen;
12. welche Voraussetzungen für die Einschlägigkeit der in Ziffer 11 genannten Straftatbestände erfüllt sein müssen, unter Skizzierung der in diesem Zusammenhang zu durchlaufenden Verfahrensschritten;
13. welche Erkenntnisse sich in Bezug auf die in Ziffer 11 genannten Straftatbestände aus der statistischen Erfassung zur Politisch motivierter Kriminalität (PMK) zu dem Hintergrund der tatverdächtigen Personen ergeben;
14. welche konkreten Maßnahmen die Landesregierung ergreift, um den Staat, seine Einrichtungen, Symbole sowie politische Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte,
Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Polizistinnen und Polizisten sowie Beamtinnen und Beamten des Strafvollzugs vor Straftaten nach den vorhergehenden Fragen zu schützen.
12.1.2023
Stoch, Binder, Dr. Weirauch und Fraktion
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Siehe auch:


/// Aktuelle Thematisierungen des Rechtsextremismus beim LANDTAG BADEN-WÜRTTEMBERG ///

Landtag von Baden-Württemberg
17. Wahlperiode
Drucksache 17 / 3606

24.11.2022
Eingegangen: 24.11.2022 / Ausgegeben: 17.1.2023 1
Kleine Anfrage
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche rechtsextremistischen Parteien – unter Einbeziehung der AfD und ihrer Parteigliederungen –, Organisationen, Gruppierungen und gegebenenfalls Einzelpersonen sowie Reichsbürger und Selbstverwalter sind im Landkreis Göppingen aktiv?
2. Welche Aktivitäten gingen von den im Kreis Göppingen aktiven rechtsextremistischen Parteien, Organisationen und Gruppierungen sowie Reichsbürger und Selbstverwalter seit 2018 aus (bitte aufschlüsseln nach Ort, Datum, Art der Aktivität und Anzahl der Teilnehmenden)?
3. Wie ist die Entwicklung der Mitgliederzahlen aller rechtsextremistischer Parteien, Organisationen und Gruppierungen im Landkreis Göppingen seit dem Jahr 2018 (bitte nach Kalenderjahren aufschlüsseln)?
4. Welche Erkenntnisse liegen über Aktivitäten der unter der Frage 1 genannten Parteien, Organisationen, Gruppierungen sowie Reichsbürger und Selbstverwalter im Internet und den sozialen Medien vor?
5. Wie viele Rechtsextremisten im Landkreis Göppingen besitzen nach ihrer Kenntnis Waffen, ob mit Waffenschein oder ohne?
6. Welche Straftaten im Landkreis Göppingen mit rechtsextremistischem oder
rassistischem Hintergrund bzw. Bezug, wie beispielsweis Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung etc., sind seit 2018 bekannt (bitte aufschlüsseln nach Ort, Datum, Art der Straftat, gegebenenfalls Strafmaß im Falle einer Verurteilung)?
Kleine Anfrage
der Abg. Ayla Cataltepe GRÜNE
und
Antwort
des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung
und Kommunen
Rechtsextremistische Parteien, Organisationen, Gruppierungen und sonstige Strukturen im Landkreis Göppingen
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
2
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 17 / 3606
7. Welche Aktivitäten des Landesverbands Baden-Württemberg der Jungen Alternativen sind ihr bekannt, seit er seinen Sitz (Dezember 2021) in Göppingen hat (bitte aufschlüsseln nach Ort, Datum, Art der Veranstaltung, Teilnehmendenzahl)?
8. Welche politischen Versammlungen zu Coronaauflagen, Pandemieleugnung und Impfung im Landkreis Göppingen gab es seit dem 15. Februar 2022 (bitte aufschlüsseln nach Ort, Datum, Art der Veranstaltung, Teilnehmendenzahl,
Teilnahme von Rechtsextremisten bzw. Reichsbürgern und Selbstverwaltern)?
9. Welche Erkenntnisse liegen über die rechtsextremistische Musikszene im Landkreis Göppingen vor?
24.11.2022
Cataltepe GRÜNE
Begründung
Rechtsextremismus stellt für die freiheitlich demokratische Grundordnung Deutschlands und unsere Gesellschaft die aktuell größte Bedrohung dar. Um die Demokratie schützen und verteidigen zu können, ist es daher notwendig, sich ein Bild
davon zu verschaffen, wie stark rechtsextremistische Parteien, Organisationen, Gruppierungen und sonstige Strukturen aller Art im Landkreis Göppingen verbreitet sind.
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Siehe auch:



/// Aktuelle Thematisierungen des Nationalsozialismus in der politischen Auseinandersetzung beim LANDTAG BADEN-WÜRTTEMBERG ///

Nazibegriff: FDP-Politiker sorgt im Landtag für Entrüstung

Erstellt: 15.07.2021 Aktualisiert: 15.07.2021, 14:12 Uhr
Von: Sina Alonso Garcia
FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke wettert gegen die grün-schwarze Landesregierung. Dabei verwendet er einen Begriff aus der Nazi-Zeit. Entschuldigen will er sich aber nicht.
Stuttgart - Im Stuttgarter Landtag hat es mal wieder Zoff gegeben. Mitten drin: FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke. Er wirft der grün-schwarzen Landesregierung vor, zu viele Staatssekretäre eingestellt zu haben. In zehn Jahren Regierungszeit seien aus fünf Staatssekretären 16 geworden, sagte Rülke. „Ihr gesamter Gestaltungswille beschränkt sich auf das Ausweiten von Staatssekretären“, wetterte er laut einem Bericht der Deutschen Presseagentur (dpa) gegen die Landesregierung.
Nach einer Schimpf-Tirade gegen den grünen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann teilte Rülke auch gegen Innenminister Thomas Strobl (CDU) aus. „Es ist offensichtlich gar nicht so leicht, hinreichend Staatssekretäre zu finden“, meinte Rülke gegenüber Strobl. „Im Innenministerium sind sämtliche Staatssekretäre reaktivierte Rentner.“ Strobl finde auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht genügend Staatssekretäre.
Rülke entsetzt die Grünen: „Volkssturm ist ein Begriff aus dem Nationalsozialismus“
Rülke trat weiter nach: „Deshalb ist es notwendig, im Innenministerium eine Art Staatssekretärs-Volkssturm auf die Beine zu stellen.“ Den Grünen stieß die Verwendung des Begriffs „Volkssturm“ bitter auf. Unter der Bezeichnung versteht man eine militärische Formation der Deutschen in der Endphase des Zweiten Weltkriegs, bei der alle Männer von 16 bis 60 Jahren zum Kampf aufgerufen wurden. Nachdem Rülke das Wort ausgesprochen hatte, reagierte der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Uli Sckerl, sofort: „Volkssturm ist ein Begriff aus dem Nationalsozialismus“, rief er.
Nicht nur Sckerl störte sich an dem Ausdruck. Auch der Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz forderte von Rülke, sich für den Begriff zu entschuldigen. Doch der FDP-Mann sah den Fehler nicht ein. In seiner Empörung warf er Winfried Kretschmann zudem vor, eine „Megahydra“ bei seinen Staatssekretären entwickelt zu haben - und behauptete in Anlehnung an die Schlange aus der griechischen Mythologie: „Wenn ein Kopf abgeschlagen wird, wachsen vier Köpfe nach.“
Heftige Auseinandersetzungen im Stuttgarter Landtag: Leider keine Seltenheit
Dass es im baden-württembergischen Landtag mitunter heftig zugeht, ist kein Geheimnis. Im vergangenen Jahr sorgte der mittlerweile ausgeschiedene Abgeordnete Heinrich Fiechtner immer wieder für Ärger. Wegen rassistischen und beleidigenden Äußerungen musste Fiechtner mehrmals aus dem Landtag getragen werden.
https://www.bw24.de/

Landtag von Baden-Württemberg: Fiechtner macht kontroverse Aussagen

Stuttgart - Am Mittwoch fand die 122. Plenarsitzung am Landtag von Baden-Württemberg statt. Debattiert wurden unter anderem die Ausschreitungen in Stuttgart und die Wiederaufnahme des Schulunterrichts nach dem Lockdown wegen des Coronavirus in Baden-Württemberg. Während der Sitzung fiel der parteilose Landtagsabgeordnete Heinrich Fiechtner mit rassistischen Äußerungen auf.
Während der Plenarsitzung am Mittwoch im Landtag von Baden-Württemberg machte Heinrich Fiechtner kontroverse Aussagen. Nach Angaben der Deutschen-Presse Agentur (dpa) rief der Politker in Richtung von CDU, SPD, Grüne und FDP, sie wollten das deutsche Volk von Ausländern überrannt sehen.
Auf dem Tagesprogramm der Plenarsitzung stand auch eine Debatte zu dem Thema „Gewaltexzesse in Stuttgart – Solidarität mit unserer Polizei“. Mit der zweiten Aussage griff Heinrich Fiechtner die Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) persönlich an. Nach Angaben der Stuttgarter Zeitung wandte der Abgeordnete sich auch mit Sätzen wie „Sie agieren wie in einem totalitären System“ und „Sie würden einem Goebbels Ehre machen“ an die Grünen-Politikerin. Sie schloss den parteilosen Politiker daraufhin von der Sitzung aus.  
https://www.bw24.de/

Landtag in Baden-Württemberg
AfD-Mitarbeiter war Neonazi-Funktionär

Sven Ullenbruch
09.04.2018 - 14:15 Uhr
Der Ex-Bundesführer einer verbotenen rechtsextremen Gruppe ist nun als Berater der Alternative für Deutschland im baden-württembergischen Landtag tätig.
Von Sven Ullenbruch
Stuttgart - Die AfD setzt im Landtag weiterhin auf Personal vom rechten Rand. Dazu gehört auch ein ehemals hochrangiger Funktionär des 2009 verbotenen Neonazi-Vereins „Heimattreue Deutsche Jugend“ (HDJ). Die AfD-Fraktion beschäftigt ihn als Parlamentarischen Berater für den Untersuchungsausschuss zur Zulagenaffäre an der Ludwigsburger Beamtenhochschule.
Der 37-jährige Rechtsanwalt Laurens N. war früher „zweiter Bundesführer“ der HDJ. Das geht aus Vereinsunterlagen hervor, die unserer Zeitung vorliegen. Demnach übernahm N. im Jahr 2002 sogar kommissarisch die Leitung des rechtsextremen Jugendverbandes. Auch als NPD-Aktivist fiel er den Behörden auf. Für Hans-Ulrich Sckerl, Innenpolitik-Experte der Grünen im Landtag, ist die Personalie „weder eine Überraschung, noch ein Einzelfall“: „Mal bieder – und sehr gerne auch braun: Die AfD beschäftigt Personen mit ganz unterschiedlichen Politbiografien und ist dabei wenig zimperlich.“ Auf Bundes- wie auf Landesebene fänden sich Mitarbeiter aus dem Rechtsaußen- und rechtsextremistischen Lager. Sckerl: „Die AfD deckt auch in Baden-Württemberg nachweislich das ganze rechte Spektrum ab.“
Die HDJ versuchte über Jahre hinweg, Nachwuchs an die rechtsextreme Szene zu binden
Die HDJ versuchte über Jahre hinweg, mit Jugendlagern, Sport und Schulungen den Nachwuchs auf Kurs zu bringen und an die rechtsextreme Szene zu binden. In Uniformen und mit Trommeln marschierte die völkische Kadergruppe auf. Auch militärische Ausbildungsunterlagen über das „Wesen der soldatischen Erziehung“ kamen zum Einsatz. Die Vorbilder waren klar: stolz überreichte der heutige AfD-Mitarbeiter Laurens N. im Jahr 2003 der ehemaligen Gau-Unterführerin des „Bundes Deutscher Mädel“ Lisbeth Grolitsch die „goldene Ehrennadel“ der HDJ. In einem mit „Laurens“ unterzeichneten Bericht im HDJ-Blatt „Funkenflug“ hieß es damals, die überzeugte Nationalsozialistin habe sich „ungemein“ gefreut, dass die HDJ heute „noch den gleichen Idealen verpflichtet“ Jugendarbeit leiste. Und weiter: „Umso mehr müssen wir Jungen danach trachten, in Schule, Ausbildung, Studium und Beruf mit Ehrgeiz und Ausdauer entscheidende Positionen zu besetzen.“ Eine Haltung, mit der sich N. in der Heimat-Jugend gut aufgehoben fühlte.
Innenminister hat die HDJ im März 2009 verboten
Im November 2008 schied er trotzdem aus dem Vereinsvorstand aus. Einen Monat zuvor hatte die Polizei bundesweit Durchsuchungen und Beschlagnahmungen gegen den Verein durchgeführt. Die lieferten dem damaligen Innenminister Wolfgang Schäuble genug Material, um die HDJ im März 2009 zu verbieten. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte im September 2010 die Rechtmäßigkeit des Verbotes: der Verein weise eine „Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus, insbesondere mit der früheren Hitlerjugend“ auf, so die Juristen. Die Bekenntnisse des braunen Vereins zur gemeinnützigen Jugendarbeit und dem Grundgesetz seien „bloße Fassade“.
Wie die AfD zur Vergangenheit ihres Mitarbeiters steht, ist unklar. Eine Anfrage unserer Zeitung ließ die Landtagsfraktion unbeantwortet. Klare Worte findet hingegen der Grüne Sckerl: „Die AfD hat, wie sie selbst eingesteht, Schwierigkeiten bei der Rekrutierung von Personal für ihre Fraktionen. Aber nicht nur deshalb hat die AfD keine Skrupel, auf ehemalige Neonazikader zurückzugreifen. Menschen wie N. haben die passende Gesinnung – und passen von daher perfekt ins Portfolio einer Partei, der es in keiner Weise um politische Lösungen geht, sondern um die Vergiftung des gesellschaftlichen Klimas.“
https://www.stuttgarter-zeitung.de/

Siehe auch:



3. Online-Artikel zur Aufarbeitung von Nationalsozialismus und Rechtsextremismus bei verschiedenen Länderparlamenten

Landtag NRW zu strafrechtlichen Verfolgung von NS-Verbrechen

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache 16/8445


21.04.2015
Datum des Originals: 21.04.2015/Ausgegeben: 21.04.2015
Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des
Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der
kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter
www.landtag.nrw.de
Antrag
der Fraktion der SPD
der Fraktion der CDU
der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen
der Fraktion der FDP und
der Fraktion der Piraten
„Operation Last Chance“ – Die letzten lebenden NS-Täter müssen ihrer
strafrechtlichen Verfolgung zugeführt werden
I. Ausgangslage
2013 startete das Simon-Wiesenthal-Zentrum in Deutschland die Kampagne „Operation Last
Chance“, mit deren Hilfe die letzten noch lebenden Kriegsverbrecher in Deutschland
aufgespürt werden sollen. Zunächst wurden in Berlin, Hamburg und Köln insgesamt 2.000
Plakate mit dem Motto „Spät, aber nicht zu spät!“ aufgehängt. Auf den schwarz-roten
Plakaten war das Tor zum KZ Auschwitz abgebildet.
Am 1. Oktober 2014 übergab das Simon-Wiesenthal-Zentrum dem Bundesinnenministerium
eine Liste mit den Namen von achtzig möglicherweise noch lebenden Mitgliedern der
sogenannten Einsatzgruppen. Diese Einsatzgruppen werden für die Ermordung von mehr
als einer Million Juden in der Sowjetunion, in Polen und in Osteuropa verantwortlich
gemacht.
Der Leiter des Simon-Wiesenthal-Zentrums, Efraim Zuroff, wies darauf hin, dass es sich bei
den auf der Liste aufgeführten Personen um die jüngsten Mitglieder der mobilen
Einsatzgruppen handele, die zwischen 1920 und 1924 geboren wurden. Aufgrund dessen
gehe man davon aus, dass einige davon möglicherweise noch am Leben und gesund genug
seien, um angeklagt zu werden.
Die Bundesregierung hat die Liste des Simon-Wiesenthal-Zentrums der zuständigen
„Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer
Verbrechen“ in Ludwigsburg übermittelt. Aufgabe der Zentralen Stelle in Ludwigsburg ist es,
das gesamte erreichbare ermittlungsrelevante Material über nationalsozialistische
Verbrechen weltweit zu sammeln, zu sichten und auszuwerten. Hauptziel ist es dabei, nach
Ort, Zeit und Täterkreis begrenzte Tatkomplexe herauszuarbeiten, um noch lebende und
verfolgbare Beschuldigte festzustellen. Ist dies so weit wie möglich gelungen, schließt die
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8445
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Zentrale Stelle – die keine Anklagebehörde ist – ihre Vorermittlungen ab und leitet den
Vorgang der zuständigen Staatsanwaltschaft zu.
Die Auswertung der Liste des Simon-Wiesenthal-Zentrums obliegt vor diesem Hintergrund
zunächst der Zentralen Stelle in Ludwigsburg. Es handelt sich um eine Aufgaben- und
Kompetenzverteilung, die sich seit der am 1. Dezember 1958 aufgenommenen Tätigkeit der
Zentralen Stelle in Ludwigsburg als gemeinschaftliche Einrichtung aller
Landesjustizverwaltungen uneingeschränkt bewährt hat. Zur systematischen Verfolgung der
nationalsozialistischen Verbrechen bedarf es einer im Vorfeld der Staatsanwaltschaften
tätigen Behörde, die durch Vorermittlungen Erkenntnisse über NS-Verbrecher
zusammenträgt, um die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen vorzubereiten und zu
unterstützen. Dies geschieht auch im Fall der Liste des Simon-Wiesenthal-Zentrums.
In Nordrhein-Westfalen ist für die Bearbeitung nationalsozialistischer Massenverbrechen bei
der Staatsanwaltschaft Dortmund die „Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen für die
Bearbeitung von Nationalsozialistischen Massenverbrechen“ eingerichtet worden. Sie
unterhält zur Zentralen Stelle in Ludwigsburg einen engen Kontakt. Falls es auf der
Grundlage der Vorermittlungen der Zentralen Stelle in Ludwigsburg zur Einleitung von
Ermittlungsverfahren durch die Zentralstelle in Dortmund und nach deren Abschluss zu
Anklagen kommen sollte, findet der Prozess vor dem örtlich zuständigen Gericht statt.
Der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat auf die Kleine Anfrage 2754 mit
Schreiben vom 31. Oktober 2014 bekräftigt, dass die Verfolgung nationalsozialistischer
Massenverbrechen der Landesregierung ein zentrales Anliegen ist.
II.
Der Landtag stellt fest:
Die Verfolgung der nationalsozialistischen Massenverbrechen ist ein zentrales Anliegen. Sie
hat auch nach 70 Jahren nichts von ihrer Bedeutung verloren und muss mit nicht
nachlassender Ernsthaftigkeit fortgesetzt werden. Mit Blick auf die Zunahme von
antisemitischen Straftaten würde von erfolgreichen Strafverfahren gegen NS-Täter zudem
eine wichtige Signalwirkung von unserem Land ausgehen.
III.
Der Landtag beschließt:
1. Um die nordrhein-westfäIischen Strafverfolgungsbehörden in die Lage zu versetzen,
die notwendigen Ermittlungen einzuleiten, werden alle staatlichen und nichtstaatlichen Stellen aufgefordert, ihre diesbezüglichen Erkenntnisse den Strafverfolgungsbehörden unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
2. Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag über den aktuellen Sachstand
etwaiger Ermittlungsverfahren bis zum 31. Dezember 2015 zu berichten.
Norbert Römer Armin Laschet Mehrdad Mostofizadeh Christian Lindner Dr. Joachim Paul
Marc Herter Lutz Lienenkämper Sigrid Beer Christof Rasche Mark Olejak
und Fraktion und Fraktion und Fraktion und Fraktion und Fraktion
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-8445.pdf


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN

16. Wahlperiode
Drucksache 16/7205

03.11.2014
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 2754 vom 2. Oktober 2014
des Abgeordneten Daniel Schwerd PIRATEN
Drucksache 16/6965
Operation Last Chance – Welchen Beitrag leistet NRW, die letzten lebenden NS-Täter ihrer strafrechtlichen Verfolgung zuzuführen?
Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 2754 mit Schreiben vom 31. Oktober 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet.
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
2013 startete das Simon-Wiesenthal-Zentrum in Deutschland die Kampagne „Operation Last Chance“, mit deren Hilfe die letzten noch lebenden Kriegsverbrecher in Deutschland aufgespürt werden sollen. Zunächst wurden in Berlin, Hamburg und Köln insgesamt 2.000 Plakate mit dem Motto "Spät, aber nicht zu spät! " aufgehängt. Auf den schwarz-roten Plakaten war darauf das Tor zum KZ Auschwitz abgebildet.
Am 01. Oktober 2014 übergab das Simon-Wiesenthal-Zentrum dem Bundes­innen­ministerium eine Liste mit den Namen von achtzig möglicherweise noch lebenden Mitgliedern von Einsatzgruppen, die für die Ermordung von mehr als einer Million Juden in der Sowjetunion, in Polen und in Osteuropa verantwortlich gemacht werden.
Der Leiter des Wiesenthal-Zentrums, Efraim Zuroff, wies darauf hin, dass es sich bei den auf der Liste aufgeführten Personen um die jüngsten Mitglieder der mobilen Einsatzgruppen handele, die zwischen 1920 und 1924 geboren wurden. Aufgrund dessen gehe man davon aus, dass einige davon möglicherweise noch am Leben und gesund genug seien, um angeklagt zu werden.
Auf Grund des § 143 Abs. 4 GVG ist 1961 im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung nationalsozialistischer Massenverbrechen bei der Staatsanwaltschaft Dortmund die „Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung von Nationalsozialistischen Massenverbrechen“ eingerichtet worden. Falls es zu Anklagen kommen sollte, findet der Prozess vor dem örtlich zuständigen Gericht statt.
1. Wann hat das Justizministerium Nordrhein-Westfalens bzw. die NRW-Strafver­folgungsbehörden die vom Simon-Wiesenthal-Zentrum erstellte Liste erhalten?
Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen und die Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen haben die Liste nicht erhalten.
2. Wie viele der auf dieser Liste genannten Personen leben in NRW?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
3. Welche Maßnahmen sind gegen sie unternommen worden bzw. sind vorgesehen? Nennen Sie jede einzelne Maßnahme mit Zeitpunkt, ggf. Stand der Planung.
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
4. Bestehen Kontakte zum Simon-Wiesenthal-Zentrum, um dort vorliegende Beweismittel zu erhalten? Nennen Sie bitte Einzelheiten der Kooperation in der Vergangenheit und Gegenwart.
Sofern Hinweise des Simon-Wiesenthal-Zentrums bei der Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen eingehen, wird diesen nachgegangen. Am 07.03.2014 ist ein Hinweis zu einem Ermittlungsverfahren eingegangen, der überprüft wurde.
5. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, die letzten lebenden Täter nationalsozialistischer Massenverbrechen zur Verantwortung zu ziehen? Zählen sie jede einzelne Maßnahme mit Zeitrahmen auf.
Die Verfolgung der nationalsozialistischen Massenverbrechen ist der Landesregierung ein zentrales Anliegen. Derzeit führt die Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen 17 Ermittlungsverfahren gegen 37 Beschuldigte. Darüber hinaus ist gegen einen Angeschuldigten ein Strafverfahren anhängig. Auch künftig wird die Zentralstelle in ihrem Zuständigkeitsbereich zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat entschlossen nachgehen. Darüber hinaus ist aus ermittlungstaktischen Gründen zu einzelnen geplanten strafprozessualen Maßnahmen eine Auskunft nicht möglich.
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