Frühere außergerichtliche
Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen
zu Nationalsozialistischem Unrecht
und Nationalsozialistischen Verbrechen
von 2005 bis 2011
Zuletzt AKTUALISIERT am 27.03.2023 !
Amtsgericht Mosbach | NS- und Rechtsextremismus-Verfahren bei der Mosbacher Justiz: AKTUELLE NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach u.a. seit 03.06.2022 >>> Historische NS-Verfahren der Mosbacher Justiz >>> Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach in NS- und Rechtsextremismus-Verfahren >>> Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS- und Rechtsextremismusverfahren >>> |
Das Amtsgericht Mosbach hat jedoch seit dem 03.06.2022 eine gemäß § 158 StPO ordnungsgemäße Eingangsbestätigung mit den Benennungen der Konkreten Eingabedaten, der Konkreten Sachverhaltsbenennungen mit einer kurzen Zusammenfassung der Angaben zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat bisher ausdrücklich und explizit versagt und NICHT ausgestellt.
Der Antragsteller von Verfahren zur Aufklärung- und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen beim Amtsgericht Mosbach ab dem Jahr 2022 hat sich bereits früher in außergerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen im Zeitraum von 2005 bis 2011 öffentlich nachweisbar engagiert.
Seiteninhalt:
- 1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
1.1 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers - Frühere außergerichtliche Aufarbeitungsbemühungen zur NS-Thematik von 2005 bis 2011 des Antragstellers von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach seit 2022 bezüglich :
1.1 Nazi-Terrorjustiz, Weltkriegsschäden und polnische Reparationsforderungen
1.2 Nazi-Jugendamtsinstitution und Nazi-Kinder- und Jugendhilfe, Übergang zur Nachkriegs-Heimerziehung bis in die 1970er Jahre
1.3 Nazi-Familienrechtspraxis und personelle Kontinuitäten nach 1945
1.4 Nazi-Jugendamtsinstitution und Nazi-Kinder- und Jugendhilfe, Nazi-Kindesentführungen aus den besetzten Gebieten, Weltkriegsschäden und polnische Reparationsforderungen - Unvollständige und selektive Informationsstrategie des Amtsgerichts Mosbach zur NS-Thematik in 2022 bei der Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen
- Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zu den Früheren außergerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen von 2005 bis 2011 des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
1.1 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers
In der Verfügung des Amtsgerichts Mosbach unter 6F 9/22 vom 17.08.2022, teilt das Amtsgericht Mosbach die Rechtsauffassung mit, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten, was entgegen der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022 sowie entgegen der Rechtsauffassung des Urteils am 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen steht.
Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten.
Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel *** auf dieser Seite.
Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen ausgehend von einem Beispiel aus 2008, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zu den Früheren außergerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen von 2005 bis 2011 des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
2. Frühere außergerichtliche Aufarbeitungsbemühungen zur NS-Thematik von 2005 bis 2011 des Antragstellers von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach seit 2022
2.1 Nazi-Terrorjustiz, Weltkriegsschäden und polnische Reparationsforderungen
Petition beim DEUTSCHEN BUNDESTAG Pet 4-16-007-312-03523 aus 2008, Justiz : Optimierung einer strafrechtlichen Verfolgung von sogenannten Blutrichtern, die sowohl zunächst der Nazi-Terrorjustiz mit Todesurteilen gedient haben als auch nach 1945 dann als ehemalige NS-Funktionseliten in der BRD weiterhin im Amt gewesen sind. Unter R B 3 zu AR-RB 245/2006 nimmt das Bundesministerium der Justiz am 06.06.2008 Stellungnahme im Rahmen des Petitionsverfahrens Pet 4-16-007-312- 03523 nach Aufforderung des Deutschen Bundestages vom 26.05.2008 zum Petitionsanliegen des Antragstellers hinsichtlich der Optimierung einer strafrechtlichen Verfolgung von sogenannten Blutrichtern, die sowohl zunächst der Nazi-Terrorjustiz mit Todesurteilen gedient haben als auch nach 1945 dann als ehemalige NS-Funktionseliten in der BRD weiterhin im Amt gewesen sind. Der Antragsteller bezieht sich u.a. dabei auf die allgemein bekannten Veröffentlichungen zur Justiz im Nationalsozialismus beim Bundesministerium der Justiz. Konkretes Beispiel dieser Verfahren ist der deutsche Blutrichter Kurt Bode, der u. a. die Verteidiger der Danziger Post zum Tode verurteilt hat. Am 25.05.1998 wurde dieses Bode-Urteil vom Landgericht Lübeck aufgehoben, weil nachgewiesen wurde, dass der NS-Blutrichter Kurt Bode vorsätzliche Rechtsbeugung begangen hatte. Im Dezember 2000 zahlte die Bundesregierung eine Entschädigung an die Angehörigen der von Kurt Bode zum Tode Verurteilten aus Danzig.
Siehe auch:
YouTube-Videos zur Danziger Post
Gefecht um das polnische Postamt in Danzig
- 1 September 1939
Der Zweite Weltkrieg (1): Überfall auf Polen
| SPIEGEL TV
Siehe dazu auch:
2.2 Nazi-Jugendamtsinstitution und Nazi-Kinder- und Jugendhilfe, Übergang zur Nachkriegs-Heimerziehung bis in die 1970er Jahre
Petition beim DEUTSCHEN BUNDESTAG Pet 3-17-17-2165-006620 aus 2011, Kinder- und Jugendhilfe: Einrichtung eines Runden Tisches für Jugendamtsgeschädigte und Jugendamtsopfer zur Anerkennung, Aufarbeitung, und Wiedergutmachung von behördlichem Unrecht : während des Nationalsozialismus; in der ehemaligen DDR; bei der Ausbeutung von Heimkindern in der BRD bis in die 1970er Jahre; bei sexuellem Missbrauch von Heimkindern in kirchlichen und öffentlichen Einrichtungen; bei Missachtung bestehender Konventionen und Gesetze bei binationalen Ehen, Partnerschaften und bei internationaler Kindesentführung; bei der Missachtung der Europäischen Menschenrechtskonvention im Hinblick auf die Diskriminierung von Väter, behinderten Eltern und kinderreichen Familien. Aus der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses beim Deutschen Bundestag vom 26.05.2011:
„Im Dritten Reich war das deutsche Jugendamt wie alle anderen staatlichen Behörden ein Instrument zur Durchsetzung nationalsozialistischer Erziehungsziele. Diesem Zweck diente auch die Eingliederung der Jugendarbeit und der Jugendpflege in den NS-Staat sowie die Ausrichtung der Wohlfahrtorganisationen an nationalsozialistischer Zielsetzungen. Der moralischen und finanziellen Wiedergutmachung des vom NS-Regime verübten Unrechts hat Deutschland von Anfang an höchste Priorität eingeräumt. Auch noch heute hat diese Aufgabe einen unverändert hohen Stellenwert. Als Gesetze, die Grundlagen für Entschädigung darstellen, sind sie das Bundesentschädigungsgesetz von 1956 das Bundesrückerstattungsgesetz von 1957 und nach der Wiedervereinigung des Vermögensgesetz von 1990 zu nennen.“
Siehe auch:
- Beim Amtsgericht Mosbach ab 2022 gerichtlich beantragt einzuholende Stellungnahmen des Jugendamtes Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach zur Nazi-Kinder- und Jugendhilfe und zur Nazi-Familienrechtspraxis >>>
- Der Runde Tisch Heimerziehung in den 1950er und 1960er Jahren (Abkürzung RTH) wurde von der deutschen Bundesregierung mit Beschluss[1] vom 26. November 2008 des Deutschen Bundestages eingerichtet.
- https://de.wikipedia.org/wiki/Runder_Tisch_Heimerziehung_in_den_50er_und_60er_Jahren
- Heimerziehung der Nachkriegszeit ab 1945 - Institutionelle und Personelle Kontinuitäten >>>
YouTube Videos zum Runden Tisch Heimerziehung (RTH)
Runder Tisch Heimerziehung Schlußbericht.mpg
Pressekonferenz des Runden Tisches Heimerziehung - Vorstellung des Abschlussberichtes. ZDF-Morgenmagazin, ZDF-heute, ZDF-Mittagsmagazin.
ZDF - Frontal 21 - Gut gemeint und schlecht gemacht – Hilfsfonds für Heimkinder
Über 700.000 Kinder wuchsen in der Bundesrepublik Deutschland bis 1975 in staatlichen und kirchlichen Erziehungsheimen und Waisenhäusern auf, viele von ihnen wurden dort verprügelt, misshandelt, missbraucht. Lange wurde am Runden Tisch um einen angemessenen Umgang mit den Opfern gerungen. Das Ergebnis: Statt einer Entschädigung gibt es Sachleistungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro, um die Folgen des damals erlittenen Leids zu lindern. Doch so einfach können die Betroffenen die Leistungen aus dem Hilfsfonds nicht in Anspruch nehmen. Viele sprechen von einer demütigenden Bürokratie. Hinzu kommt: Viele haben die versprochene Leistungen noch nicht erstattet bekommen.
Bis Ende des Jahres können und sollen sich Betroffene melden, ihren Anspruch geltend machen, dafür werben sie auch beim Hilfsfonds - und hoffen, dass im nächsten Jahr der Fonds ausreichend aufgestockt wird. Denn die ursprünglichen 120 Millionen Euro sind verbraucht.
Frontal21 zeigt, wie das „niedrigschwellige“ Angebot des Hilfsfonds in der Praxis aussieht.
ZDF / Frontal 21 vom 16.12.2014
2.3 Nazi-Familienrechtspraxis und personelle Kontinuitäten nach 1945
GRAUE LITERATUR des Antragstellers aus 2005 : Nationalsozialistische Diskriminierungsschemata in Familienrechtspolitik und Familienrechtsprechung – Personelle Kontinuitäten am Beispiel des Ministerialrats Franz Massfeller – Thematische Kontinuitäten mit Beispielen repetitiver Denkweisen und Argumentationsmuster in veränderten Kontexten || Hausarbeit im Magister-Teilstudiengang „Erziehungswissenschaften“ || Wintersemester 2004/2005 an der Universität Kassel || Magisterstudium Hauptfach: Soziologie, Nebenfächer: Erziehungswissenschaft, Politikwissenschaft || Zur Lehrveranstaltung „Umgang mit dem Nationalsozialismus nach 1945“ bei Prof. Dr. Dietfrid Krause-Vilma || 10.04.2005 || 94 Seiten.
Siehe dazu auch:
2.4 Nazi-Jugendamtsinstitution und Nazi-Kinder- und Jugendhilfe, Nazi-Kindesentführungen aus den besetzten Gebieten, Weltkriegsschäden und polnische Reparationsforderungen
Petition beim DEUTSCHEN BUNDESTAG 3-16-05-008-059396, Auswärtige Angelegenheiten, vom 01.09.2009 : Klärung des internationalen Kinderraubes von 1933-1945 in Polen und der anschließenden Germanisierung der ins Deutsche Reich verbrachten Kinder sowie diesbezüglich weiterführende Petitionen bei Länderparlamenten, wie WD 3-2 0561 Landtag Rheinland-Pfalz vom 15.12.2011 || AB.0316.16 Bayrischer Landtag vom 08.12.2011 || Tgb. Nr. E 1087/ 11 Landtag des Saarlandes vom 13.02.2012 || Bürgerschaft der freien und Hansestadt Hamburg || 20-8 Freie Hansestadt Bremen vom 16.02.2012, etc. Der Deutsche Bundestag hat in 2011 die Anliegen des Antragstellers zu „Internationaler Kindesraub in Polen 1933-1945 und Zwangsgermanisierung“ an Länderparlamente weitergeleitet, die dann wiederum in ihren Absichtsbekundungen diese Aufarbeitungsbemühungen als diskussionswürdige Inhalte in ihr Bildungswesen, in Schüler- und Jugendaustausch und in den internationalen Austausch integriert haben wollen.
Siehe dazu auch:
3. Unvollständige und selektive Informationsstrategie des Amtsgerichts Mosbach zur NS-Thematik in 2022 bei der Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen
Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme einzuschätzen und zu bewerten. Dazu zählen laut Anweisungen dieser Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008 im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten.
Dabei informiert das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 seinerseits die eigens gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nachweisbar nur UNVOLLSTÄNDIG UND SELEKTIV über diese Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers aus den Zeiträumen 2004 bis 2011 sowie seit 2022. Die konkrete sachverhaltsbezogene Kontextinformationen zur Problematik des Nationalsozialismus und dessen Aufarbeitung vor und nach 1945 bis heute UNTERLÄSST das Amtsgericht Mosbach hier dabei VOLLUMFÄNGLICH.
In seiner gerichtlich verfügten Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen vom 17.08.2022 benennt das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 lediglich ein paar selbst selektierte Dokumente des KVs und Antragstellers von NS-Verfahren mit den jeweiligen Daten (08.06.2022, 15.06.2022, 22.06.2022, 14.072022, 26.07.2022 und 03.08.2022), ohne aber dabei die jeweiligen konkreten Titel bzw. Sachverhalte dieser jeweiligen Eingaben zu benennen. Wobei dadurch gezielt vollkommen unklar ist, ob sich dabei entweder um die jeweiligen Daten der Dokumentenerstellung des Antragstellers oder aber um die Empfangsdaten der jeweiligen Dokumenteneingänge von Eingaben des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach handelt. Dadurch wird für Außenstehende und Verfahrensbeteiligte gezielt NICHT UNMITTELBAR ERSICHTLICH, welche Dokumente genau das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach der forensischen Sachverständigen bzw. familienpsychologischen Gutachterin aus Kitzingen zur weiteren Begutachtung denn konkret benannt und übersandt hat.
KOMMENTAR: Hierbei kann man am Beispiel des Amtsgerichtes Mosbach mit den vorliegenden Verhaltens- und Verfahrensweisen des fallverantwortlichen Spruchkörpers durchaus von mangelnder Transparenz eines Verwaltungsaktes durch ein BRD-Gericht im Rahmen der bereits vorhergehenden sowie der laufenden NS-Aufarbeitung und NS-Vergangenheitsbewältigung in 2022 sprechen. Das Amtsgericht Mosbach selbst bearbeitet dabei zuvor und ca. gleichzeitig die zivilrechtlichen und strafrechtlichen Eingaben zu NS- und Rechtsextremismus-Verfahren des Antragstellers nachweisbar nicht ordnungsgemäß, d.h. wiederholt u.a. entgegen §158 StPO.
Die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Moltkstr.2, 97318 Kitzingen, unterliegt ebenso wie alle anderen Verfahrensbeteiligten der Erklärungspflicht über Tatsachen bzw. WAHRHEITSPFLICHT vor Gericht nach § 138 ZPO.
4. Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zu den Früheren außergerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen von 2005 bis 2011 des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten.
Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel 1 auf dieser Seite.
Während die vom Familiengericht-Amtsgericht Mosbach beauftragte forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, zunächst EINERSEITS ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten in einem Umfang von über 100 Seiten zum 07.04.2022 unter 6F 202/21 erstellt hat, entschließt sich dieselbe Gutachterin sodann, ANDERERSEITS eine ergänzende Stellungnahme von zwei ganzen DIN A4-Seiten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute, insbesondere zum Kontext der historisch nachgewiesenen Beteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in Mosbach wie Judenverfolgung und Holocaust, NS-Verfolgung von Sinti und Roma, Nazi-Euthanasie unter 6F 202/21 zum 31.08.2022 an das Amtsgericht Mosbach zu generieren.
Die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, ERWÄHNT LEDIGLICH MIT EINEM WORT DEN "NATIONALSOZIALISMUS" auf Seite 2, Absatz 2 und erwähnt lediglich mit einem Satz auf Seite 2, Absatz 2, dass der Antragsteller von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach sich gegen den Nationalsozialismus wendet.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen hat hier die GERICHTLICH BEAUFTRAGTE EINDEUTIGE GELEGENHEIT gehabt, mit einer entsprechend beim Amtsgericht Mosbach beantragten Fristverlängerung SICH SACHLICH UND FACHLICH auch auf über 100 Seiten bezüglich der Nazi-Thematik bzw. der Nazi-Problematik vor einem deutschen BRD-Gericht EXPLIZIT ZU ÄUSSERN. Diese Gelegenheit für eine sachliche und fachliche gutachterliche Expertise zum Nationalsozialismus und nationalsozialistischen Verbrechen, deren Auswirkungen und Aufarbeitungen nach 1945, u.a. auch in Mosbach - Baden, besteht zukünftig weiterhin jederzeit für die forensische Sachverständige aus Kitzingen.
Siehe dazu auch:
Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen ausgehend von einem Beispiel aus 2008, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zu den Früheren außergerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen von 2005 bis 2011 des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
EINERSEITS:
Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.
ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt der öffentlich nachweisbaren Früheren außergerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen von 2005 bis 2011 des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.
ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt dass sie bezüglich der Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach selbst VOM BEAUFTRAGENDEN AMTSGERICHT MOSBACH OFFENSICHTLICH NICHT VOLLSTÄNDIG INFORMIERT worden ist.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.
4.1 Die forensische Sachverständige aus Kitzingen unterlässt Kommunikation und Austausch mit dem zu begutachtenden Antragsteller von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren
Die Forensische Sachverständige für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Moltkstr.2, 97318 Kitzingen, hat nachweisbar nach der erneuten Beauftragung durch die Verfügung des Amtsgerichts Mosbach vom 17.08.2022 in ein und demselben Verfahren während ihrer Entscheidungsfindung für ihre ergänzende Stellungnahme vom 31.08.2022 zu 6F 202/21 ihrerseits nachweisbar kein weiteres persönliches Gespräch mit dem Antragsteller gesucht.
Und somit hat die forensische Sachverständige aus Kitzingen beim Antragsteller von Nazi- und Rechtsextemismus-Verfahren WEDER MÜNDLICH NOCH SCHRIFTLICH NACHGEFRAGT, was er da eigentlich mit seinen beantragten außergerichtlichen und gerichtlichen NS- und Rechtsextremismusverfahren (aus den Zeiträumen um 2008, konkret 2004 bis 2011, und 2022) macht, warum er das eigentlich macht und was er eigentlich damit bezwecken will.
Nach ihrer gerichtlichen Beauftragung durch das Familiengericht Mosbach vom 17.08.2022 bewertet hier die Forensische Sachverständige für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Kitzingen somit am 31.08.2022 einen Menschen und urteilt über diesen Menschen OHNE DABEI JEMALS SELBST mit diesen Menschen während ihrer ergänzenden Begutachtung IN DEN DIREKTEN MÜNDLICHEN ODER SCHRIFLTICHEN AUSTAUSCH gegangen zu sein.
Siehe dazu auch:
4.2 Die forensische Sachverständige aus Kitzingen unterlässt die Anforderung der vollständigen Akten aus den anhängigen Verfahren beim Amtsgericht Mosbach und unterlässt in der konsequenten Folge damit die entsprechende Akteneinsicht
Die Forensische Sachverständige für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Moltkstr.2, 97318 Kitzingen, hat nachweisbar nach der erneuten Beauftragung durch die Verfügung des Amtsgerichts Mosbach vom 17.08.2022 in ein und demselben Verfahren während ihrer Entscheidungsfindung für ihre ergänzende Stellungnahme vom 31.08.2022 zu 6F 202/21 IHRERSEITS NACHWEISBAR KEINE EIGENEN ANFORDERUNGEN DER GESAMTEN UND VOLLSTÄNDIGEN AKTEN der anhängigen Verfahren beim sie selbst beauftragenden Familiengericht-Amtsgericht Mosbach angefordert.
Die gerichtlich beauftragte Forensische Sachverständige für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, unterlässt die GESAMTAKTENANFORDERUNGEN der anhängigen VERFAHREN beim Familiengericht Mosbach, insbesondere 6F 202/21 und 6F 9/22. UND DIES OBWOHL das Familiengericht Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 explizit auf 6F 9/22 verweist.
Die gerichtlich beauftragte Forensische Sachverständige für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, unterlässt damit neben den konkreten Aktenanforderungen konsequenterweise auch die eigene vollständige Akteneinsicht zur eigenen gutachterlichen Sachverständigen-Erstellung ihrer ergänzenden Stellungnahme an das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 am 31.08.2022.
Siehe dazu auch:
Siehe auch:
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