AKTUELLES & HISTORISCHES:
Nazi-KZ Neuengamme-Verfahren und Prozesse
Zuletzt aktualisiert am 16.04.2023.
FRAGESTELLUNG
ZUR ROLLE DER DEUTSCHEN JUSTIZ
IN DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG
Seiteninhalt:
- NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
1.1 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers - YouTube-Videos zu Nazi-KZ Neuengamme-Verfahren und Prozessen
- Podcasts zu Nazi-KZ Neuengamme-Verfahren und Prozessen
- Online-Artikel zu Nazi-KZ Neuengamme-Verfahren und Prozessen
- Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zu historischen Nazi-KZ Neuengamme-Verfahren und -Prozessen sowie zu gegenwärtigen NS-Prozessen im 21.Jahrhundert
1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
1.1 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers
In der Verfügung des Amtsgerichts Mosbach unter 6F 9/22 vom 17.08.2022, teilt das Amtsgericht Mosbach die Rechtsauffassung mit, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten, was SOWOHL entgegen der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022, dass heute und noch künftig NS-Verbrechen von der Justiz verfolgt würden, ALS AUCH entgegen der Rechtsauffassung u.a. des Urteils vom 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen steht.
Das Amtsgericht Mosbach erklärt, die vom Antragsteller initiierten Verfahren zur Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen nicht bearbeiten, sondern laut Verfügungs-Mitteilung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 getrennt von der Akte lediglich in einem Sonderband anlegen zu wollen.
Das AG MOS äußert sich weiterhin auch in 6F 2/22 in und nach der Verhandlung vom 22.11.22 NICHT zu den beim AG MOS erhobenen konkreten Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen u.a. gegen wiederholt nicht-ordnungsgemäße Bearbeitungen von konkreten Eingaben des Antragstellers zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und von Nationalsozialistischen Verbrechen seitens des Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 entgegen der geltenden Strafprozessordnung § 158 StPO. Siehe dazu auch u.a. KV-RA-Eingabe vom 22.06.22 unter 6F 2/22.
Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten.
Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel 5 auf dieser Seite.
Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU DEN NAZI-VERBRECHER-PROZESSEN am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach in 2022 mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU DEN JURISTISCHEN NS-VERFAHREN ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG INKLUSIVE DER ROLLE DER DEUTSCHEN BRD-JUSTIZ, d.h. sowohl zu den seit 1945 bis heute im 21. Jahrhundert geführten NS-Prozessen als auch zu den in 2022 noch laufenden NS-Prozessen und zu den künftigen NS-Prozessen, an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zum menschenverachtenden System der Nazi-Konzentrationslager SOWIE DEREN THEMATISIERUNGEN IN DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG NACH 1945 bis heute am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zum menschenverachtenden System der Nazi-Konzentrationslager örtlich und konkret bezogen im Gau Nordbaden Mosbach vor 1945 und im heutigen Neckar-Odenwaldkreis SOWIE DEREN THEMATISIERUNGEN IN DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG NACH 1945 bis heute am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
2. YouTube-Videos zu Nazi-KZ Neuengamme-Verfahren und Prozessen
10.11.2019 - # 71 Der Tag, an dem ... die 71 letzten Häftlinge des KZ Neuengamme ermordet wurden
Kurz vor Ende des Krieges stellen die Nazis eine Liste mit Hamburgern zusammen, die ihnen gefährlich werden können und auf keinen Fall überleben dürfen. 71 Männer und Frauen werden daraufhin im KZ Neuengamme ermordet – bis heute sind die meisten von ihnen nicht identifiziert worden.
https://www.youtube.com/watch?v=J0Pd
25.03.2019 -Interview der KZ-Gedenkstätte Neuengamme mit Wilhelm Simonsohn (* 09.09.1919)
dakarios
"Rückblick und Ausblick auf ein Jahrhundert erlebter deutscher Geschichte"
Interview der KZ-Gedenkstätte Neuengamme mit Wilhelm Simonsohn (* 09.09.19019)
Entstanden ca. 14.02.2019 im Rahmen des "Interviewprojekt Hannoverscher Bahnhof".
Rohfassung des Interviews mit ca. 5 Std Länge.
Weitere Informationen: www.kz-gedenkstaette-neuengamme.de + www.wilhelm-simonsohn.de
https://www.youtube.com/watch?v=gaXZufX7hs8
4. Online-Artikel zu Nazi-KZ Neuengamme-Verfahren und Prozessen
Neuengamme-Hauptprozess
Prozessort: Curiohaus in Hamburg
Der Neuengamme-Hauptprozess (englisch Neuengamme Camp Case No. 1) war ein Kriegsverbrecherprozess, der in der britischen Besatzungszone Deutschlands vor einem britischen Militärgericht durchgeführt wurde. Dieser Prozess fand vom 18. März 1946 bis zum 3. Mai 1946 im HamburgerCuriohaus statt und wird daher auch Curiohaus-Prozess genannt. In diesem Prozess wurde 14 Angehörigen des ehemaligen SS-Lagerpersonals des Konzentrationslagers Neuengamme die Tötung und Misshandlung Angehöriger alliierter Staaten im Stammlager zur Last gelegt. Verbrechen an deutschen Staatsangehörigen waren nicht Verfahrensgegenstand.
https://de.wikipedia.org/wiki/Neuengamme-Hauptprozess
Nebenprozesse zum Neuengamme-Hauptprozess und den Außenlagern
Auf den Neuengamme-Hauptprozess folgten ab Juli 1946 im Curiohaus sieben Nebenverfahren zum Tatkomplex Verbrechen im Stammlager des KZ Neuengamme mit 15 Angeklagten, unter diesen war ein Funktionshäftling.
Verbrechen in den Außenlagern des KZ Neuengamme wurden in 26 Folgeprozessen verfolgt. Neben männlichen Angehörigen der SS-Lagermannschaft wurden dabei auch 19 KZ-Aufseherinnen angeklagt.[30] Unter den Beschuldigten befanden sich auch Funktionshäftlinge sowie Zivilisten, die in ihren Firmen KZ-Häftlinge als Zwangsarbeiter eingesetzt hatten.[5]
https://de.wikipedia.org/
Weitere Prozesse
In der Bundesrepublik und der DDR wurden in Bezug auf den Tatkomplex Verbrechen im KZ Neuengamme und Außenlagern ab 1946 142 Strafverfahren durchgeführt. Allein in Hamburg wurden mehr als hundert entsprechende Verfahren eingeleitet, von denen jedoch nur zehn zur Anklage gelangten.[30]
https://de.wikipedia.org/
NS-Opfer in Hamburg: "Sergio musste für immer Kind bleiben"
Stand: 20.04.2022 09:15 Uhr
Tatiana und Andra Bucci haben Auschwitz überlebt. Ihr Cousin Sergio de Simone kam von dort ins KZ Neuengamme. In der Nacht vom 20. auf den 21. April 1945 wurde er mit 19 weiteren Kindern im Außenlager Bullenhuser Damm getötet.
von Stefanie Grossmann
Die Schwestern Bucci halten die Erinnerung an das Schicksal der jungen Opfer wach. Noch im Sommer 1943 verbringen Tatiana und Andra Bucci mit ihrem Cousin Sergio de Simone unbeschwerte Tage in ihrem Haus im italienischen Fiume. Zu diesem Zeitpunkt ahnen die Kinder noch nichts von den grausamen Verbrechen der Nazis im Zweiten Weltkrieg. Und sie wissen nicht, dass sie Juden sind. "Was bedeutet es auch für ein Kind, jüdisch zu sein. Das wurde uns erst bewusst, als wir im Lager ankamen", erzählt Andra Bucci im Doku-Drama "Nazijäger - Reise in die Finsternis". Am 29. März 1944 wird die achtköpfige Familie verhaftet und deportiert. Am 4. April kommen die Kinder mit ihren Familienmitgliedern vor den Toren des Konzentrationslagers in Auschwitz-Birkenau an. Damals führen die Gleise noch nicht bis ins Lager hinein.
Tatiana Bucci: "Ich dachte, meine Mutter sei tot"
Sergio de Simone mit seinen Cousinen Tatjana und Andra Bucci im September 1943. © Archiv KZ-Gedenkstätte Neuengamme, Sammlung Günther Schwarberg
Sie waren unzertrennlich: Sergio de Simone mit seinen Cousinen Tatiana und Andra Bucci.
Die Situation bei der Ankunft im Lager ist chaotisch, es spielen sich dramatische Szenen ab: Familienmitglieder werden getrennt, sie rufen einander noch zu, oft ist es das letzte Mal. KZ-Aufseher überwachen mit knurrenden Hunden das Durcheinander. Nachdem die Mädchen ihre Tätowierungen bekommen haben - Andra die Nummer 76483, Tatiana die 76484 -, nimmt Mutter Mira den Schwestern ein Versprechen ab: "Vergesst eure Namen nicht." Sie weist die Mädchen an, sich jeden Abend eine gute Nacht zu wünschen und sich beim Namen zu nennen. Es folgt die Trennung von der Mutter, von Großmutter Rosa und Tante Gisella, Sergio de Simones Mutter. Andra und Tatiana sind damals gerade mal vier und sechs Jahre alt. Die drei Kinder kommen in die "Baracke Nummer eins", in der auch Lagerarzt Josef Mengele seine Versuchsopfer auswählt. "Als ich unsere Mutter nicht mehr sah, dachte ich, sie sei tot. Ich erinnere nicht, dass ich geweint habe. Ich stellte sie mir auf den Leichenbergen vor, die wir täglich sahen. Die waren nicht weit weg von unserer Baracke", erinnert sich Tatiana Bucci.
"Wir haben eine Schutzmauer um uns errichtet"
Der Alltag der Kinder im Lager ist bestimmt von Kälte, dem Dasein in Schlamm und Schnee, vielen toten Körpern und dem ständig rauchenden Kamin. Es sei ein Leben gewesen, dass kein Leben war. Es habe niemanden gegeben, der sie umarmte, erinnern sich die Schwestern. So geben sie einander Halt und versuchen, sich mit den unmenschlichen Bedingungen zu arrangieren: "Wir haben eine Schutzmauer um uns errichtet. Wir mussten das tun, um zu überleben, um das alles hinnehmen zu können: das Fehlen der Mutter, den Hunger, den Durst. Diese Mauer hat uns geholfen, zu überleben, das Schreckliche zu überstehen", so Tatiana Bucci. Dass die beiden Schwestern überleben, verdanken sie wohl auch dem Zufall trotz ihres unterschiedlichen Alters, wie Zwillinge auszusehen. Zwillingsforschung gilt damals als modernste Methode auf dem Feld der Biomedizin.
Perfides Versprechen: Sergios Sehnsucht ist zu groß
Kinder im Konzentrationslager Auschwitz. Aufnahme von Januar 1945. © picture alliance / dpa | epa pap
Mehr als 230.000 Kinder wurden ins KZ Auschwitz deportiert, nur wenige überleben die Zeit im Lager.
Zwar ist der SS-Arzt Mengele in Auschwitz bekannt für seine menschenverachtenden Experimente an Zwillingen. Doch Tatiana und Andra bleiben davon verschont. Auch weil sie im Lager auf eine "Blockowa" aus der Frauen-Baracke treffen, die ihnen wohlgesonnen ist. Diese Blockwärterin versorgt die Mädchen mit Essen und Kleidung. Als eines Tages ein SS-Offizier auf Geheiß von Mengele die Kinder-Baracke betritt und die Kinder fragt: "Wer will zu seiner Mama? Der soll einen Schritt vortreten", sind Andra und Tatiana gewarnt. Die "Blockowa" hatte ihnen am Vortag eingeimpft, sich ganz still zu verhalten.
Sie erzählen auch Cousin Sergio davon, doch dessen Sehnsucht nach seiner Mutter ist zu groß. "Ich", ruft der Siebenjährige voller Begeisterung. Wie Sergio lassen sich weitere 19 Kinder mit der emotionalen, aber perfiden Frage ködern - zehn Mädchen und zehn Jungen im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren fallen auf das falsche Versprechen hinein, ihre Mutter wiederzusehen. "Ich kann es mir nicht anders vorstellen als dass er glücklich lächelnd gegangen ist, im Glauben, zur Mutter zu gehen", erinnert sich Tatiana Bucci. Stattdessen sei er auf einen schrecklichen Tod zugegangen.
Im Zug von Auschwitz ins KZ Neuengamme
Zusammen mit den anderen Kindern besteigt Sergio am 27. November 1944 in Auschwitz einen Personenwaggon. Dessen Ziel: das KZ Neuengamme im gleichnamigen Hamburger Stadtteil. Zwei Tage nach der Abfahrt kommen sie dort an. Sie werden unter anderem von dem holländischen Häftlingspfleger Anton Hölzl und dem französischen Professor Gabriel Florence betreut. Die beiden versuchen, den Kindern so gut wie möglich die Eltern zu ersetzen. Anders der SS-Arzt Kurt Heißmeyer, der an einer Behandlungsmethode gegen Tuberkulose arbeitet und die - längst widerlegte - Theorie vertritt, dass Infizierte Antikörper bilden. In Neuengamme hatte er Versuche mit Tuberkulose-Bakterien bereits an bis 100 KZ-Häftlingen durchgeführt - erfolglos. Daher hat er in Auschwitz nun 20 Kinder als "entsprechendes Material" angefordert.
Brutal und unsinnig: Heißmeyers Experimente an Kindern
Der Wehrpass von Kurt Heißmeyer © Gedenkstätte KZ Neuengamme
Als Arzt im KZ Neuengamme führte Heißmeyer Tuberkulose-Experimente durch - erst an Erwachsenen, dann an Kindern.
In Neuengamme werden die 20 Kinder Heißmeyers neue Opfer für äußerst schmerzhafte, brutale und mehr als fragwürdige Experimente. Dabei wird den Kindern in die Brust geschnitten und eine Bakterienlösung in die Wunde eingebracht. In der Folge bekommen Sergio und die anderen Kinder hohes Fieber, die Bakterien schwächen die ohnehin schon ausgemergelten Körper weiter. Doch die Versuche gehen gnadenlos weiter: Den Kindern werden Schläuche in die Luftröhre bis zu den Lungenflügeln eingeführt, um dort ebenfalls eine Bakterienlösung einzubringen. Die Folge sind starke Blutungen und Verletzungen. Schließlich operieren die KZ-Ärzte den Kindern die Lymphknoten auf beiden Seiten heraus - alles lediglich unter örtlicher Betäubung. Ein entsetzliches Martyrium. Noch dazu ohne jede "Wirkung": Wie schon bei den russischen Gefangenen bilden sich auch bei den Kindern keine Antikörper.
Loren und Klinkerwerk auf dem Gelände des KZ Neuengamme (1944). © dpa Foto: Kz-Gedenkstätte_Neuengamme
KZ Neuengamme: Briten stoßen 1945 auf leeres Lager
Um die Spuren der Gewalt zu verwischen, lässt die SS das KZ Hamburg-Neuengamme kurz vor Kriegsende komplett räumen.
Berlin befiehlt Tötung der 20 Kinder am Bullenhuser Damm
Als sich britische Truppen gegen Kriegsende dem Hamburger Stadtgebiet nähern, steigt der Druck auf die SS, das Verbrechen an den Kindern zu vertuschen. Aus Berlin kommt schließlich der Befehl von Heinrich Himmler, "die Abteilung Heißmeyer aufzulösen" - und die Kinder zu beseitigen. Dr. Alfred Trzebinski, SS-Standortarzt in Neuengamme, bekommt vom KZ-Kommandanten Max Pauly den Auftrag, die Kinder zu töten. Sie werden am 20. April in die Schule am Bullenhuser Damm gebracht, einem Außenlager von Neuengamme. Abermals unter dem Vorwand, ihren Eltern übergeben zu werden.
Tod durch den Strick: "Wie Bilder an der Wand aufgehängt"
Das Gebäude zeigt das ehemalige Außenlager des KZ Neuengamme am Bullenhuser Damm in Hamburg-Rotenburgsort (Aufnahme von 1945). © Museet for Danmarks Frihedskamp 1940-1945
In der Nacht zum 21. April 1945 sterben am Bullenhuser Damm 20 Kinder, ihre vier Betreuer und 24 russische KZ-Häftlinge.
Im Keller des Gebäudes injiziert Alfred Trzebinski den Kindern unter dem Vorwand einer Typhus-Impfung zunächst Morphium, "so dass sie dann schliefen", erklärt Trzebinski später eidesstaatlich bei der Befragung zum Tathergang. Dann legt der stellvertretende KZ-Leiter Johann Frahm Hand an: Ein Kind nach dem anderen hängt er sie - eine Schlinge um den Hals - an zwei Haken im Heizungskeller. An einige der kleinen Körper hängt er sich mit seinem ganzen Gewicht dran. Frahm gibt später zu, dass er und andere den Kindern einen Strick um den Hals gelegt haben. "Sie wurden dann an Haken wie Bilder an der Wand aufgehängt", sagt er aus. Er sei davon ausgegangen, dass die Kinder zu diesem Zeitpunkt bereits tot gewesen seien, da SS-Standortarzt Trzebinski den Kindern zuvor Morphium gespritzt habe, so Frahm später im Hauptprozess gegen den Lagerstab des KZ.
Und Alfred Trzebinski sagt später aus: "Ich habe in meiner KZ-Zeit schon viel menschliches Leid gesehen und war auch gewissermaßen abgestumpft, aber Kinder erhängt habe ich noch nie gesehen." Neben den 20 Kindern sterben auch ihre vier Betreuer sowie etliche russische KZ-Häftlinge. Ihre Leichen werden im Krematorium verbrannt.
Titelbild des Doku-Dramas "Nazijäger - Reise in die Finsternis" © NDR/Spiegel TV/Michael Ihle/bishara.design/Nelli Rödl
"Nazijäger": Düstere Historie im Doku-Drama
"War Crimes Investigation Unit": Briten auf der Jagd nach Nazi-Verbrechern
NS-Verbrechen: Der Mord an den Kindern vom Bullenhuser Damm
WCIU um Freud spürt Täter auf
Ende April 1945 stellen die Briten ein Ermittlerteam zusammen, um deutsche Kriegsverbrecher aufzuspüren und vor Gericht zu stellen: die "War Crimes Investigation Unit" (WCIU), zu der auch Anton Walter Freud gehört. Der Enkel des Psychoanalytikers Sigmund Freud ermittelt gegen die Verantwortlichen des KZ Neuengamme - und stößt dabei auf das Schicksal der 20 Kinder. Es gelingt ihm, Alfred Trzebinski aufzuspüren und zu verhaften. Der Arzt streitet zunächst alles ab, doch die Ermittler um Freud kommen - auch durch Aussagen ehemaliger Häftlinge - der grausamen Wahrheit immer näher. 1946 wird den Kriegsverbrechern im Hamburger Curio-Haus in Hamburg der Prozess gemacht. Kommandant Max Pauly, Alfred Trzebinski und weitere SS-Schergen wie Johann Frahm werden im Neuengamme-Prozess zum Tode verurteilt - nicht zuletzt wegen der Morde an den 20 Kindern im Keller der Schule am Bullenhuser Damm. Alle werden im Oktober 1946 im Hamelner Zuchthaus hingerichtet.
Kurt Heißmeyer praktiziert bis zur Verhaftung in der DDR
Dr. Kurt Heißmeyer (Abbildung aus seinem Wehrpass, undatierte Aufnahme) © Bundesbeauftragter für die Stasi-Unterlagen, HA IX/11 ZUV, Nr. 46
Wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit bekam Kurt Heißmeyer lebenslänglich.
Von Kurt Heißmeyer fehlt zunächst jede Spur. Noch bis 1963 arbeitet er unbehelligt als Arzt in Magdeburg. Erst nach Berichten in der westdeutschen Presse verhaften ihn die DDR-Behörden. Im Prozess sagt Heißmeyer im April 1964 aus: "Ich bin mir heute bewusst, mit diesen Experimenten an den Kindern ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben, denn die Kinder waren völlig wehrlos." Entsprechend seiner "faschistischen Überzeugung" habe er die jüdischen Kinder damals aber nicht als vollwertige Menschen angesehen. Er wird am 30. Juni 1966 im Bezirksgericht Magdeburg zu lebenslänglicher Haft verurteilt und stirbt schließlich 1967 im Gefängnis von Bautzen an Herzversagen.
Tatiana und Andra Bucci überleben den Holocaust
Anders als Cousin Sergio haben Andra und Tatiana Bucci Glück - wie 70 weitere Kinder aus Auschwitz überleben sie das NS-Märtyrium. Nach der Befreiung des KZ Auschwitz durch die Russen kommen die Schwestern zunächst in ein Kinderheim nach Prag, im März 1946 dann in den Süden Englands - nach Lingfield House. Das Anwesen von Sir Benjamin Drage dient als Heim für Kinder, die aus Nazi-Lagern befreit wurden. Pädagogen und Psychologen wie Anna Freud, die Tochter von Sigmund Freud, kümmern sich um die vom Holocaust traumatisierten Kinder. Dort seien sie im Land der Spielzeuge gewesen - wie im Märchen, sagt Tatiana Bucci rückblickend. Auch Mutter Mira überlebt den Holocaust und geht nach Italien zurück, der Vater kehrt nach seiner Kriegsgefangenschaft in Afrika in die Heimat zurück. Internationale Suchdienste spüren die beiden auf, im Dezember 1946 können Andra und Tatiana ihre Eltern endlich wieder in die Arme schließen.
Tatiana Bucci: "Die Erinnerung im Besonderen wachhalten"
Die Schwestern und Holocuast-Überlebenden Andra und Tatjana Bucci bei den Dreharbeiten zum Doku-Drama "Nazijäger - Reise in die Finsternis" in Auschwitz. © NDR
Tatiana und Andra Bucci (rechts) sehen es als ihre Pflicht an, "die Erinnerung wachzuhalten."
"Meine Tante hat immer gesagt: 'Sergio ist so hübsch, jemand wird ihn am Ende des Krieges mitgenommen und großgezogen haben. Eines Tages wird es an unserer Tür klopfen, ich werde hingehen, die Tür öffnen und da wird er dann stehen.' Die Hoffnung hat geholfen, weiterzuleben", so Andra Bucci. Erst viele Jahre später erfahren die Schwestern durch den "Stern"-Journalisten Günther Schwarberg von Sergios Schicksal.
Schwarberg war es bei Recherchen gelungen, die meisten Kinder zu identifizieren und die Angehörigen zu finden. Noch heute besuchen Tatiana und Andra Bucci mit Schülern regelmäßig Auschwitz: "Für uns wenige, die wir noch in der Lage sind darüber zu sprechen, ist es eine Pflicht, die Erinnerung wachzuhalten, diese Erinnerung im Besonderen" - auch an ihren Cousin, so Tatiana Bucci. "Wir hatten das Glück, aufwachsen zu dürfen. Zu heiraten. Mütter zu werden. Großmutter zu werden. Sergio musste für immer ein Kind bleiben", resümiert Tatiana Bucci rückblickend ihr Leben.
https://www.ndr.de/
Täter des KZ Neuengamme vor Gericht: Prozess gegen Reuelose
Stand: 18.03.2021 23:00 Uhr
Im Hamburger Curiohaus beginnt am 18. März 1946 der erste Prozess gegen die Verantwortlichen des Konzentrationslagers Neuengamme vor einem britischen Militärgericht. Reue zeigen die Angeklagten nicht
von Irene Altenmüller
Angeklagt sind im sogenannten Curiohaus-Prozess 14 leitende SS-Männer, darunter der letzte Kommandant des KZ Neuengamme Max Pauly. Ihnen wird die Tötung und Misshandlung von Inhaftierten, die Vergasung sowjetischer Kriegsgefangener sowie die Praxis der "Vernichtung durch Arbeit" vorgeworfen. Unter den Angeklagten befinden sich auch mehrere SS-Männer, die an der Ermordung von 20 Kindern in der Schule am Bullenhuser Damm im Hamburger Stadtteil Rothenburgsort beteiligt waren.
Bei der Verfolgung der NS-Verbrechen beschränken sich die Briten auf Straftaten an Staatsangehörigen der alliierten Nationen. Die Verfolgung von Verbrechen an Deutschen hatten die Briten Ende Dezember 1945 den deutschen Gerichten übertragen.
Um die Spuren der Gewalt zu verwischen, lässt die SS das KZ Hamburg-Neuengamme kurz vor Kriegsende komplett räumen.
Totenlisten im Dielenboden versteckt
Anders als etwa bei der Befreiung des Konzentrationslagers Bergen-Belsen, bei der die Briten auf Berge von Leichen und Massen ausgemergelter Häftlinge gestoßen waren, hatten sie das KZ Neuengamme geräumt vorgefunden. Bevor die SS das Lager im April 1945 verließ, hatte sie fast alle schriftlichen Unterlagen vernichtet, um die Spuren der Verbrechen zu beseitigen. Allerdings war es einem Häftlingsschreiber gelungen, den letzten Quartalsbericht sowie ein Totenverzeichnis an sich zu nehmen und unter den Fußbodendielen im Krankenrevier zu verstecken. Diese Aufzeichnungen sind nun im Prozess die einzigen schriftlichen Beweise, die den britischen Ermittlern vorliegen.
Wichtigste Informationsquelle der Ermittler sind aber die ehemaligen Häftlinge. Sie berichten über die Verbrechen in Neuengamme, identifizieren die Täter und sagen als Zeugen aus.
Überlebende des KZ Neuengamme sagen aus
18 ehemalige Häftlinge treten im Prozess als Zeugen auf. Sie schildern die unmenschlichen Zustände im Lager und barbarische Strafen wie Peitschenhiebe oder das Aufhängen der Häftlinge an den im Rücken zusammengebundenen Armen. Sie wurden beispielsweise verhängt, "wenn ein Häftling sein Taschentuch während der Essenszeit wusch und es am Nachmittag an der Arbeitsstelle zum Trocknen aufhängte", berichtet der Zeuge Albin Lüdke, der als Kommunist ab Juni 1940 im KZ Neuengamme inhaftiert ist.
"Häftlinge langsam sterben lassen"
Häftlinge aus dem Konzentrationslager Neuengamme heben den Stichkanal vom Klinkerwerk zur Dove-Elbe aus. © picture-alliance Foto: Foto der SS von 1941 / KZ-Gedenkstätte Neuengamme
Häftlinge im KZ Neuengamme. Wer in der Strafkompanie arbeiten musste, hatte die geringsten Überlebenschancen.
Gegenstand der Verhandlungen ist insbesondere auch die nationalsozialistische Strategie der "Vernichtung durch Arbeit": "Es war ein System, nicht nur die Häftlinge zu schlagen, sondern sie langsam sterben zu lassen. Alles im Lager war organisiert mit dem Ziel, die Häftlinge so weit wie möglich auszulaugen", erklärt der französische Anatomie-Professor Marcel Prenant, der im Juni 1944 nach Neuengamme kam, in seiner Zeugenaussage. Ähnliches berichtet der britische Schulleiter und ehemalige Häftling Harold Le Druillenec: "Nach zwei oder drei Monaten war uns vollkommen klar, dass das Hauptziel eines KZ der Tod der Häftlinge war, aber nur nach ausreichender Arbeit oder indem man zumindest versuchte, so viel Arbeit wie möglich noch kurz vor ihrem Tod von den Häftlingen zu bekommen. Oder, um es sehr kurz zu sagen: Tod durch Arbeit."
Keine Reue bei den Angeklagten
Bei den Angeklagten ist bis zum Prozesssende von Reue nichts zu spüren. Alle plädieren zu Prozessbeginn auf "nicht schuldig". Nach ihrem Verständnis haben sie lediglich auf Befehl und im Rahmen des geltenden Rechts gehandelt. Zugleich streiten sie ab, von Verbrechen gewusst zu haben, verharmlosen die Zustände oder behaupten, sie hätten versucht, das unter den gegebenen Umständen Beste für die Gefangenen zu tun.
Der Zynismus der Täter
So sagt der SS-Mann Walter Kümmel vor Gericht aus, er habe die Inhaftierten aus fürsorglichen Motiven geschlagen: "Manche Häftlinge tauschten ihre Brotration gegen Zigaretten, und da sie so wenig Brot hatten und ich sie vor Krankheit bewahren wollte, schlug ich sie manchmal. Wenn ich es gemeldet hätte, wären sie zur Strafkompanie gekommen und ich konnte nicht verantworten, diese armen halbverhungerten Leute solch einer schlimmen Bestrafung auszusetzen." Aus der Aussage des Lagerkommandanten Max Pauly spricht dagegen vor allem Stolz auf die eigene Arbeit: "Neuengamme war meiner Meinung nach eines der am besten organisierten und geführten Konzentrationslager. Neuengamme war Nummer 1".
Das Royal Warrant - entscheidend für die Bestrafung der Täter
Nicht immer lässt sich im Prozess einem einzelnen NS-Täter ein bestimmtes Verbrechen nachweisen. Um diesem besonderen Problem der Beweisführung Rechnung zu tragen, haben die Briten bereits im Juni 1945 im sogenannten Royal Warrant festgelegt, dass auch einzelne Mitglieder einer festen Gruppe, der ein Verbrechen nachgewiesen werden kann, für dieses Verbrechen mitverantwortlich gemacht werden können - auch, wenn sie bei der Tat selbst nicht anwesend waren. Damit ist bereits die Mitwirkung am System der Konzentrationslager strafbar. Dies war im deutschen Strafrecht nicht möglich.
Elf Todesurteile, drei Gefängnisstrafen
Nach 39 Verhandlungstagen verkündet das britische Militärgericht am 3. Mai 1946 die Urteile gegen die 14 Angeklagten. Gegen elf von ihnen, darunter Max Pauly, verhängt das britische Militärgericht die Todesstrafe. Sie werden am 8. Oktober 1946 im Zuchthaus Hameln hingerichtet. Die übrigen drei Verurteilten - darunter Walter Kümmel - erhalten Gefängnisstrafen. Das Gräberfeld in Hameln, auf dem neben den Tätern von Neuengamme weitere NS-Verbrecher begraben werden, entwickelt sich über Jahrzehnte zu einem Wallfahrtsort für Alt- und Neonazis. Erst 1986 wird es eingeebnet.
"Man wollte das nicht hören"
Bis heute ist der Curiohaus-Prozess nicht nur für die juristische Aufarbeitung der Verbrechen, die im KZ Neuengamme begangen wurden, von großer Bedeutung. 1946 werden diese Verbrechen erstmals überhaupt öffentlich benannt. Doch entsetzte Reaktionen bleiben größtenteils aus. "Man wollte das nicht hören. Die Deutschen waren eine durchnazifizierte Gesellschaft - und jetzt wurde ihnen vorgehalten, dass sie moralisch verwerflich seien. Das konnten sie mit ihrem Selbstbild nicht vereinbaren", deutet der für die KZ-Gedenkstätte Neuengamme tätige Historiker Reimer Möller dieses Verhalten 2011 in einem Interview mit der "taz".
Großteil der Täter kommt straflos davon
Nach diesem Curiohaus-Prozess finden eine Reihe weiterer Prozesse rund um das Konzentrationslager Neuengamme statt. Bis zum Jahr 1948 klagen die Briten 109 SS-Angehörige an, darunter 19 Frauen, die in den Lagern als Aufseherinnen gearbeitet hatten. Bundesrepublik und DDR leiten in den folgenden Jahrzehnten insgesamt lediglich 142 Ermittlungsverfahren ein - eine verschwindend geringe Anzahl angesichts der Zahl von rund 4.500 SS-Leuten, die im KZ Neuengamme und seinen Außenlagern tätig waren. Der Großteil der Verfahren wird eingestellt. So kommen etwa Täter wie Arnold Strippel, der nachweislich an der Ermordung der Kinder vom Bullenhuser Damm beteiligt war, unbehelligt davon.
https://www.ndr.de/
Naziverbrechen :USA weisen ehemaligen KZ-Wächter aus
Datum:
20.02.2021 15:09 Uhr
Am Mittag ist ein ehemaliger KZ-Wächter mit einem Ambulanz-Jet aus den USA in Frankfurt gelandet. Der Einspruch gegen die Auslieferung des 95-Jährigen wurde abgelehnt.
Die USA haben einen ehemaligen KZ-Wächter nach Deutschland ausgewiesen. Der 95 Jahre alte Friedrich Karl B. landete am Samstag auf dem Frankfurter Flughafen, wie ein Sprecher der Bundespolizei der Nachrichtenagentur dpa bestätigte. Zuvor hatte der "Spiegel" über die bevorstehende Ankunft berichtet.
Wächter in Außenlager von KZ Neuengamme
B. kam den Angaben zufolge am späten Vormittag mit einem Ambulanzflugzeug in Frankfurt an. Die Bundespolizei übergab ihn dem hessischen Landeskriminalamt (LKA). Ein LKA-Sprecher sagte, es liege ein Vernehmungsauftrag der Generalstaatsanwaltschaft Celle vor. Der Vorwurf laute Beihilfe zum Mord.
Nach Angaben von US-Behörden hat B. gestanden, als Wachmann in einem Außenlager des Hamburger Konzentrationslagers Neuengamme nahe dem niedersächsischen Meppen Gefangene bewacht zu haben. Er lebte zuletzt im Bundesstaat Tennessee.
US-Gericht: "Aktiver Teilnehmer in einem der dunkelsten Kapitel der Menschheit"
Im Februar 2020 hatte ein Richter in den USA die Abschiebung angeordnet, im November 2020 lehnte eine Berufungsinstanz den Einwand des Betroffenen ab:
Der Mann sei "aktiver Teilnehmer in einem der dunkelsten Kapitel der Geschichte der Menschheit" gewesen, erklärte ein Vertreter der Einwanderungsbehörde. Die USA böten "Kriegsverbrechern" keinen Schutz.
In der Begründung des Urteils vom Februar hieß es, in dem Außenlager seien unter anderem Juden, Polen, Russen, Dänen, Niederländer, Franzosen und politische Gefangene inhaftiert gewesen.
Sie seien im Winter 1945 unter "grauenhaften" Bedingungen interniert gewesen und hätten "bis zur Erschöpfung und zum Tod" arbeiten müssen. Dabei seien "unter unmenschlichen Bedingungen" rund 70 Häftlinge ums Leben gekommen, hieß es weiter.
Kommt es zum Verfahren gegen B.?
Im September 2020 hatte die Generalstaatsanwaltschaft Celle die Ermittlungen gegen den Mann übernommen, im Dezember aber "mangels hinreichenden Tatverdachts" wieder eingestellt.
Die eingeräumte Bewachung von Gefangenen in einem Konzentrationslager, das nicht der systematischen Tötung der Gefangenen diente, reicht als solche für einen Tatnachweis nicht aus, hieß es damals zur Begründung.
Die Ermittlungen hätten den Mann "nicht mit einer konkreten Tötungshandlung in Verbindung gebracht.
Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Celle sagte der dpa, es gehe zunächst darum, die Aussagebereitschaft des Mannes zu klären. Die Verfahrenseinstellung sei "nicht in Stein gemeißelt": Sollte B. bereit sein, sich zu äußern, könne das Verfahren jederzeit wieder aufgenommen werden.
Gesunkenes Schiff führte zur Spur
Laut "Spiegel" war B. 1959 nach Tennessee gezogen und hatte dort viele Jahre unerkannt gelebt. Erst der Fund von Karteikarten aus der Nazi-Zeit in einem gesunkenen Schiff in der Ostsee führte die Ermittler auf seine Spur.
https://www.zdf.de/
Ehemaliger KZ-Wärter nach Deutschland ausgewiesen
Immer noch gibt es mutmaßliche Täter aus der Zeit des Nationalsozialismus, mit denen sich die Justiz beschäftigt. In einem Fall könnten die Ermittler nun ein Stück weiterkommen.
Datum 20.02.2021
Die USA haben einen ehemaligen KZ-Wächter nach Deutschland ausgewiesen. Der 95 Jahre alte Friedrich Karl B. landete auf dem Frankfurter Flughafen, wie ein Sprecher der Bundespolizei bestätigte. Zuvor hatte bereits das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" über die bevorstehende Ankunft berichtet.
Vorwurf: Beihilfe zum Mord
B. kam den Angaben zufolge am späten Samstagvormittag mit einem Ambulanzflugzeug in Frankfurt an. Die Bundespolizei übergab ihn dem hessischen Landeskriminalamt (LKA). Ein LKA-Sprecher sagte, es liege ein Vernehmungsauftrag der Generalstaatsanwaltschaft Celle vor. Der Vorwurf laute Beihilfe zum Mord.
Nach Angaben von US-Behörden hat B. gestanden, als Wachmann in einem Außenlager des Hamburger Konzentrationslagers Neuengamme nahe dem niedersächsischen Meppen Gefangene bewacht zu haben. Er lebte zuletzt im Bundesstaat Tennessee. Im Februar 2020 hatte ein Richter in den USA die Abschiebung angeordnet, im November 2020 lehnte eine Berufungsinstanz den Einwand des Betroffenen ab. Der Mann sei "aktiver Teilnehmer in einem der dunkelsten Kapitel der Geschichte der Menschheit" gewesen, erklärte ein Vertreter der Einwanderungsbehörde. Die USA böten "Kriegsverbrechern" keinen Schutz.
In der Begründung des Urteils vom Februar hieß es, in dem Außenlager seien unter anderem Juden, Polen, Russen, Dänen, Niederländer, Franzosen und politische Gefangene inhaftiert gewesen. Sie seien im Winter 1945 unter "grauenhaften" Bedingungen interniert gewesen und hätten "bis zur Erschöpfung und zum Tod" arbeiten müssen. Dabei seien "unter unmenschlichen Bedingungen" rund 70 Häftlinge ums Leben gekommen, hieß es weiter.
Nicht ausreichend für Tatnachweis?
Im September 2020 hatte die Generalstaatsanwaltschaft Celle die Ermittlungen gegen den Mann übernommen, im Dezember aber "mangels hinreichenden Tatverdachts" wieder eingestellt. Die eingeräumte Bewachung von Gefangenen in einem Konzentrationslager, das nicht der systematischen Tötung der Gefangenen diente, reiche als solche für einen Tatnachweis nicht aus, hieß es damals zur Begründung. Die Ermittlungen hätten den Mann "nicht mit einer konkreten Tötungshandlung in Verbindung gebracht".
Karteikarten aus einem gesunkenen Schiff
Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Celle sagte der Deutschen Presse-Agentur, es gehe zunächst darum, die Aussagebereitschaft des Mannes zu klären. Die Verfahrenseinstellung sei "nicht in Stein gemeißelt". Laut "Spiegel" war der Mann auch in den USA viele Jahre unerkannt geblieben. Erst der Fund von Karteikarten aus der Nazi-Zeit in einem gesunkenen Schiff in der Ostsee führte die Ermittler auf seine Spur. B. habe seine Rolle als Wächter in seiner Zeit in den USA zwar eingeräumt, allerdings habe er damals nur die Befehle seiner Vorgesetzten ausgeführt, hieß es.
ml/as (dpa, afp)
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Ermittlung wegen Kriegsverbrechen: USA liefert KZ-Wächter (95) aus - Jetzt droht ihm der Prozess in Deutschland
Erstellt: 20.02.2021Aktualisiert: 20.02.2021, 18:19 Uhr
Von: Astrid Theil
Ein ehemaliger KZ-Wachmann wurde als „Kriegsverbrecher“ von den USA an Deutschland ausgeliefert. Ihm wird Beihilfe zum Mord vorgeworfen.
Frankfurt am Main - Die USA haben den ehemaligen KZ-Wächter Friedrich Karl B. nach Deutschland ausgeliefert. Der 95-Jährige landete am Samstagnachmittag (20.02.2021) auf dem Frankfurter Flughafen. Dies teilte ein Sprecher der Bundespolizei mit.
Ein ehemaliger KZ-Wachmann wurde als „Kriegsverbrecher“ von den USA an Deutschland ausgeliefert. Ihm wird Beihilfe zum Mord vorgeworfen.
Frankfurt am Main - Die USA haben den ehemaligen KZ-Wächter Friedrich Karl B. nach Deutschland ausgeliefert. Der 95-Jährige landete am Samstagnachmittag (20.02.2021) auf dem Frankfurter Flughafen. Dies teilte ein Sprecher der Bundespolizei mit.
Bereits im September 2020 hatte die Generalstaatsanwaltschaft Celle die Ermittlungen gegen den Mann übernommen. Das Verfahren wurde jedoch bereits im Dezember „mangels hinreichenden Tatverdachts“ wieder eingestellt. In der Begründung hieß es, dass das Geständnis, Gefangene in einem Konzentrationslager, das nicht der systematischen Tötung von Internierten diente, bewacht zu haben, für einen Tatnachweis nicht ausreiche. Die Ermittlungen hätten den 95-Jährigen „nicht mit einer konkreten Tötungshandlung in Verbindung gebracht“.
Durch Zufall auf die Spur gekommen: Hinweis in versunkenem Schiff in der Ostsee entdeckt
Laut einer Aussage des Sprechers der Generalstaatsanwaltschaft Celle gehe es nun erstmal drum, die Aussagebereitschaft des Mannes zu prüfen. Sollte B. bereit sein, sich genau zu äußern, könne das Verfahren wieder aufgenommen werden. Die Verfahrenseinstellung sei also „nicht in Stein gemeßelt“.
https://www.merkur.de/politik/
AUFARBEITUNG NATIONALSOZIALISTISCHER VERBRECHEN
NS-Verbrechen: Die USA weisen aus - und was macht Deutschland?
Der Fall des ehemaligen KZ-Wächters Friedrich Karl B. unterstreicht, wie unterschiedlich die USA und Deutschland mit Holocaust-Tätern umgehen. Der 95-Jährige wird seinen Lebensabend in Deutschland verbringen.
08.04.2021
Der 95-jährige Friedrich Karl B. muss keinen Prozess in Deutschland fürchten. Am 20. Februar dieses Jahres war der ehemalige Wächter in einem Konzentrationslager vom US-Bundesstaat Tennessee nach Frankfurt am Main ausgeliefert worden, nachdem ein US-Gericht ihn für schuldig befunden hatte, ein Holocaust-Täter zu sein.
B. hatte gestanden, als KZ-Wächter gedient zu haben, sagte allerdings einer US-Einwanderungsbehörde, er habe weder die Misshandlung von Gefangenen miterlebt, von Todesfällen gewusst, noch die Märsche zur Evakuierung des Lagers bewacht. In Deutschland angekommen gab B. bekannt, dass er nicht gewillt sei, noch einmal auszusagen.
Da es keine überlebenden ehemaligen Häftlinge mehr gibt, die als Zeugen gehört werden könnten, stellte die Generalstaatsanwaltschaft Celle am 31. März das Verfahren ein: Es gebe keine Beweise, damit war der Fall erledigt. B., der seit 1959 in den USA gelebt hatte, wird nun vermutlich den Rest seines Lebens in Deutschland verbringen.
Christoph Heubner, geschäftsführender Vizepräsident des Internationalen Auschwitz-Komitees in Berlin, findet es "seltsam", dass die US-amerikanische und deutsche Justiz zu so unterschiedlichen Bewertungen des Falls kommen: "Wenn die Amerikaner Leute zurückschicken, ist es die Pflicht der deutschen Staatsanwaltschaften, das aufzuklären", sagt er der DW.
Zwei Sichtweisen auf Schuld und Beweise
Doch die Zurückhaltung der deutschen Behörden, den Fall anzugehen, ist nicht unüblich: In den vergangenen vier Jahrzehnten wurden 70 alternde Nazi-Täter aus den USA nach Deutschland überführt - die überwältigende Mehrheit hat niemals ein deutsches Gericht zu Gesicht bekommen.
Viele verbringen ihren Lebensabend auf Kosten der Steuerzahler im Altenheim wie Jakiw Palij - der 95-jährige SS-Kollaborateur wurde 2018 nach langen diplomatischen Querelen von seiner Heimat New York nach Deutschland gebracht.
Das Gesetz, das in den USA zur Anwendung kommt, geht zurück auf eine Novelle des Einwanderungsgesetzes im Jahr 1978. Demnach können die USA jeden ausweisen, der sich nachweislich an NS-Verbrechen beteiligt hat - wobei dies nur gilt, wenn es ein Land gibt, das sich bereit erklärt, den Täter aufzunehmen.
In Deutschland hingegen gibt es kein Gesetz, das sich explizit mit Holocaust-Verbrechen befasst. Auch Jahrzehnte nach dem Krieg können ehemalige Nationalsozialisten nur wegen Mordes oder Beihilfe zum Mord verurteilt werden. Alle anderen Verbrechen - Vergewaltigung, Entführungen, Folter oder Totschlag - sind inzwischen verjährt. Und es ist schwierig, konkrete Verbrechen nachzuweisen.
Thomas Walther weiß das sehr genau. Der 77-jährige Anwalt und ehemalige Richter hat eine wichtige Rolle dabei gespielt, in den vergangenen 20 Jahren ehemalige Nazis in Deutschland aufzuspüren und zu verurteilen. Häufig hatte Walther damit zu kämpfen, die Unwägbarkeiten der deutschen Gesetzgebung den Holocaust-Überlebenden zu erklären, die er vertreten hat.
"In einer US-Einwanderungsbehörde reicht es aus, zu dem Schluss zu kommen, dass der Angeklagte lügt", sagt er der DW: "Dass er seine Nazi-Vergangenheit geheim gehalten hat und in irgendeinem Konzentrationslager gedient hat, welches auch immer dieses gewesen sein mag und was auch immer dort tatsächlich passiert ist."
In Deutschland hingegen brauchen Staatsanwälte Beweise für ein bestimmtes Verbrechen, um überhaupt Hoffnung auf Erfolg zu haben. Und dafür muss ein Tatort ausgemacht werden. "Man muss beweisen, dass er [ein Wächter] in Lager X war und nicht in Lager Y", sagt Walther: "Nur, wenn ich einen Tatort habe, kann ich auch den Haupttatbestand bestimmen - den Mord an bestimmten Menschen zum Beispiel. Und dann muss man die Frage beantworten: Auf welche Art und Weise hat der Beschuldigte Beihilfe zum Mord geleistet?"
Der Fall des KZ-Wächters Friedrich Karl B.
Das macht es für die Ermittler und Staatsanwälte sehr schwierig, besonders, wenn es - wie im Fall Friedrich Karl B.s - darum geht, Ereignisse aufzuklären, die sich in den Wirren Norddeutschlands am Ende des Krieges abspielten.
Die KZ-Gedenkstätte Neuengamme hat dabei eine entscheidende Rolle gespielt, insbesondere der dortige Chefhistoriker Reimer Möller. Er war es, der der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg eine Liste schickte. Sie beinhaltet B.s Namen und wurde bei der Bergung eines im Mai 1945 von der Royal Air Force versenkten Schiffes gefunden.
Mit diesem Beweismittel konnte Möller das zusammenfügen, was über B.s Geschichte bekannt ist: Im Januar 1945 wurde B. demnach als 19-jähriger Marinesoldat von der SS als Wachmann in zwei Meppener Konzentrationslager geschickt, die Teil des "Systems" Neuengamme waren, das sich über mehr als 80 Lager von Hamburg bis an die Nordseeküste erstreckte.
B. bewachte Häftlinge auf der Insel Langeoog, einem der vielen Orte, an denen Juden, Dänen, Polen, Russen, Italiener und andere Zwangsarbeiter gezwungen waren, riesige Verteidigungsanlagen entlang der deutschen Grenze im Norden zu errichten. Nach Erkenntnissen der Gedenkstätte Neuengamme starben Hunderte Menschen, weil ihnen ausreichend Nahrung, Kleidung und Schutz fehlten.
Ein vorsitzender US-Richter befand außerdem, dass die Gefangenen der Meppener Lager unter "grauenhaften" Bedingungen festgehalten wurden und "bis zur Erschöpfung und zum Tod" arbeiten mussten. Allerdings ist sich niemand sicher, wo B. genau eingesetzt war. Die Lager wurden im März 1945 evakuiert. Es ist bekannt, dass mindestens 70 Menschen auf den folgenden sogenannten Todesmärschen starben. Doch Friedrich Karl B. bestreitet, diese Märsche bewacht zu haben und Möller kann nicht mit Sicherheit sagen, dass B. einer der Marinesoldaten war, die die Gefangenen auf den Märschen bewachten.
Mangelnder Wille in Deutschland
Das ist ein Problem, das Eli Rosenbaum bekannt vorkommt. Rosenbaum ist womöglich der zentrale Ermittler beim Aufspüren von Holocaust-Tätern in den USA. Seit drei Jahrzehnten "jagt" Rosenbaum Nazis - auch, wenn er den Begriff "Nazi-Jäger" selbst nicht gerne gebraucht. Zuerst war er Direktor der Justiz-Behörde "Office of Special Investigations". Seit elf Jahren leitet er die im Justizministerium angesiedelte Abteilung für "Human Rights Enforcement Strategy and Policy".
Rosenbaum sagt, der Mangel an politischem Willen in Deutschland habe zu erheblicher Frustration geführt. "Das größere Problem mit der deutschen Regierung über die Jahrzehnte hinweg war, dass sie sich häufig geweigert haben, Menschen aufzunehmen, die wir auf Grund ihrer Beteiligung an Nazi-Verbrechen abschieben wollten", sagt er der DW.
"Sie sagen uns dann normalerweise: Tut mir leid, aber diesen Fall können wir nicht verfolgen - unsere Vorgehensweise ist es, nur Menschen aufzunehmen, die wir auch strafrechtlich verfolgen können", berichtet Rosenbaum: "Das führte dazu, dass eine ganze Reihe Nazi-Verbrecher in den USA gestorben sind, obwohl wir die Fälle vor Gericht gewonnen haben und bewiesen haben, dass sie sich an Nazi-Verbrechen beteiligt haben. Aber Deutschland war nicht willens, sie aufzunehmen."
Die Botschaft der Verfolgung
Viele der über 100 NS-Verbrecher, die seine Organisation aufspürte, hat Rosenbaum selbst interviewt. "Je später die Fälle vor Gericht gebracht werden, umso stärker ist die Botschaft", sagt er: "Wenn du es wagst, solche Verbrechen zu begehen, besteht die sehr reelle Chance, dass dich die Überreste der zivilisierten Welt, solange es nötig ist, deshalb verfolgen werden."
Für Rosenbaum gibt es keinen Grund, warum 90-Jährige nicht vor Gericht gebracht werden sollten, unabhängig davon, wie klein ihre Rolle im Holocaust gewesen sein mag. "Ich habe nicht die Angewohnheit, sie einzustufen", sagt er: "Für das einzelne Opfer war dies der wichtigste Täter. Alle diese Fälle senden eine entscheidende Botschaft."
Diese Botschaft sei simpel, erläutert er. Sie richte sich an potenzielle Beteiligte zukünftiger Gräueltaten: Diese Taten werden nicht vergessen werden.
Dieser Artikel wurde aus dem Englischen übersetzt.
https://www.dw.com/de/
Cloppenburg
KZ-Wächter steht mit 94 vor Anklage
Einem ehemaligen KZ-Wachmann (94) droht 75 Jahre nach der Ermordung von mindestens 70 Häftlingen der Prozess. Er soll den Todesmarsch durch Cloppenburg beaufsichtigt haben.
Hubert Kreke | 28.09.2020
Dem ehemaligen KZ-Wachmann Karl Friedrich Berger (94) droht 75 Jahre nach der Ermordung von mindestens 70 Häftlingen der Prozess in Deutschland. Nach Ermittlungen der Generalsstaatsanwaltschaft in Celle soll der ehemalige Mariensoldat im März 1945 einen Todesmarsch von rund 3000 Häftlingen aus dem Emsland-Lager Meppen-Dalum über Cloppenburg und Bethen nach Hamburg-Neuengamme beaufsichtigt haben.
Wer zusammenbrach, wurde mit dem Gewehrkolben geschlagen
Die brutale Gewalt der Wächter gegen die entkräfteten „Moorsoldaten“ hat der Lehrer Aloys Niemeyer in seiner Bether Dorfchronik geschildert. Wer zusammenbrach, wurde mit dem Gewehrkolben geschlagen. Gefangene, die nicht mehr aufstehen konnten, tötete ein SS-Wächter mit Genickschüssen. Berger bestreitet alle Vorwürfe und will nie eine Waffe getragen haben. Sollte es angesichts seines hohen Alters zu einem Prozess kommen, dürfte das Verfahren in Osnabrück eröffnet werden.
Den Ermittlern spielt ein später Fund in die Hände. Die Gefangenen sollten im März 1945 mit zwei Schiffen, der „Cap Arcona“ und der „Thielbeck“, außer Landes geschafft werden. Doch alliierte Piloten hielten die Häftlingsschiffe auf der Ostsee für Truppentransporter und bombardierten sie. Tausende Häftlinge ertranken oder verbrannten. Bei der Bergung der Wracks nach dem Krieg wurden jedoch unversehrte Karteikarten gefunden. Einer der erhaltenen Namen: Karl Friedrich Berger, Soldat des Marine-Inselbataillons 354.
Historischer Platz: Am Dorfrand von Bethen lagerten in der Karwoche 1945 rund 3000 Gefangene eines Todesmarsches. Foto: Gerdes
Historischer Platz: Am Dorfrand von Bethen lagerten in der Karwoche 1945 rund 3000 Gefangene eines Todesmarsches. Foto: Gerdes
Von Langeoog war er im Januar 1945 zur SS in die Emslandlager abkommandiert worden. Deutsche Ermittler reichten den Fund an die US-Behörden weiter. Berger war nach dem Krieg unbehelligt nach Kanada ausgewandert und zog 1959 in die USA, wo er in Tennessee lebte und eine Rente aus Deutschland bezog – auch für die Zeit seines Wehrmachtseinsatzes. Ein Gericht in Memphis/Tennessee ordnete im Februar dieses Jahres wegen seiner Verwicklung in nationalsozialistische Verbrechen seine Ausweisung an.
Im Prozess könnten die Erinnerungen der Augenzeugen an den grausamen Treck durch Bethen eine Rolle spielen. Rund 3000 Gefangene und etwa 400 Wächter sah Aloys Niemeyer am 27. März 1945 auf das Dorf zukommen. Es war die in der Karwoche. „Anfänglich glaubte ich an eine Wallfahrt“, schreibt er in seiner Chronik „Unsere Heimat in Zweiten Weltkrieg“. Dann erkannte er die begleitenden Wachposten in Uniform mit umgehängten Karabinern. Zitat: „Es waren keine Pilger, es waren Gefangene – übermüdet, einige taumelten haltlos in den Reihen, das Haupt kahlgeschoren, die Gesichter bleich und eingefallen, vom Hunger und von Entbehrungen grausig gezeichnet.“
Tödlicher Irrtum: Bomberpiloten hielten die Cap Arcona“ für einen Truppentransporter. Tausende Gefangene starben in der Ostsee.
Tödlicher Irrtum: Bomberpiloten hielten die „Cap Arcona“ für einen Truppentransporter. Tausende Gefangene starben in der Ostsee.
Die Menschen seien „wie Bestien“ behandelt worden. „Da war ein Gefangener etwas aus der Reihe getreten. Ein wütender Mensch mit einer KPO-Armbinde sprang im gleichen Augenblick mit seinem dicken Knüppel herzu und schlug ihn über den Kopf, dass er zusammenbrach.“ Die entsetzten Dorfbewohner hätten protestiert, als die ersten Kolonnen wie eine Viehherde auf die benachbarte Wiese getrieben worden seien. Bald lagerten 20 bis 30 Trupps bei Bauern auf dem Hof oder in den kleinen Weiden. Tote wurden in den Straßengraben geworfen „wie ein Stück Mehl“.
Ein Posten habe ein Stückchen Holz genommen und in die Nasenlöcher gebohrt, um so den Tod festzustellen. Daran erinnert sich auch Regina Purk (geb. Bockhorst), damals acht Jahre alt. Auf der Bether Kreuzung seien drei Gefangene mit Genickschüssen getötet worden: „Wir waren starr vor Entsetzen“. „Schämt Euch!“ habe Josefa Naber gerufen, damals 34 Jahre alt. Die Bether Bauern hätten große Mantelkessel voll Kartoffeln für die Ausgehungerten gekocht, „gaben das letzte Stück Brot her“, schreibt Niemeyer. Viele hätten die Mieten mit Möhren und Steckrüben aufgebrochen und unter die Menge geworfen. „Wie die Tiere stürzten sie sich auf die Bissen“. Selbst die Strünke vom blauen Kohl seien mit Gier verzehrt worden.
Die Bewohner kochten "Muckefuck" für die gefangenen
Die Mutter von Regina Purk, Frieda Bockhorst, und Oma Maria Gerdes hätten Ersatzkaffee gekocht, den „Muckefuck“, schnell drei Kühe gemolken, damit die Getränke nahrhafter wurden. Auch Kartoffeln wurden gekocht. Aber für alle. Das sei die Bedingung gegenüber den Aufsehern gewesen. Mit den gekochten Kartoffeln seien die Häftlinge „beworfen“ worden. Anders wäre die Verteilung aus hygienischen Gründen nicht möglich gewesen. Die Weide habe als Lagerplatz und für die Notdurft gedient.
Auch Schuhmachermeister Josef Pohlmann erinnert sich. „Genauso war es“. Allerdings ist nach seiner Erinnerung die Zahl der Aufseher zu hoch gegriffen. Die Gefangenen blieben fünf Tage in Bethen. Am 31. März, dem Karsamstag, wurden sie weiter nach Bremen-Farge getrieben, dann zum KZ-Auffanglager Sandbostel und zurück nach Neuengamme, wo sich das KZ-Stammlager der Emsland-Lager befand. Viele schafften es noch in die Lübecker Bucht, verloren dann aber ihr Leben beim Untergang der „Cap Arcona“
Fakten:
Rund 30.000 Menschen sind von 1933 bis 1945 in den Emslandlagern ums Leben gekommen – durch Erschöpfung, Unterernährung und direkte Gewalt.
Die KZs enstanden ab 1933 in Börgermoor, Esterwegen und Neusustrum. Vier Jahre später kamen Aschendorfermoor, Brual-Rhede, Walchum und Oberlangen dazu.
1938 wurden weitere Lager in Wesuwe, Versen, Fullen, Groß Hesepe, Dalum, Wietmarschen, Bathorn und Alexisdorf eingerichtet.
70.000 Menschen wurden inhaftiert, darunter auch die Frauen des Warschauer Aufstandes, Homosexuelle und politische Gefangene wie Carl von Ossietzky.
Über 100.000 Soldaten aus der Sowjetunion, Frankreich, Belgien, Polen und Italien wurden hier gefangen gehalten, als 1939 die Wehrmacht drei Lager als Kriegsgefangenen-Lager übernahm.
https://www.om-online.de/
KZ Neuengamme: Schleppende Ermittlungen wegen Corona
Stand: 26.11.2021 10:46 Uhr
Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen ehemaligen Wachmann des Konzentrationslagers Neuengamme wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord. Die Ermittlungen verzögern sich nach Informationen des Hamburg Journals im NDR Fernsehen wegen der Corona-Pandemie, da derzeit die Vernehmungsfähigkeit des Beschuldigten nicht festgestellt werden kann.
von Julian Feldmann
Die Ermittlungen richten sich gegen einen 95 Jahre alten Mann, der nach NDR Informationen heute im Ruhrgebiet lebt. Als Marinesoldat soll er von Januar bis März 1945 an der Bewachung von KZ-Häftlingen beteiligt gewesen sein. Dadurch soll der Verdächtige die Ermordung zahlreicher KZ-Häftlinge unterstützt haben, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft auf Anfrage des NDR Hamburg Journals. Im KZ Neuengamme im Südosten der Hansestadt waren neben SS-Wachleuten auch Angehörige der Wehrmacht - unter anderem der Marine - zur Bewachung von Deportierten eingesetzt. In dem Konzentrationslager und seinen Nebenlagern kamen mehr als 40.000 Menschen ums Leben.
Das Ermittlungsverfahren gegen den einstigen KZ-Aufseher war im vergangenen Jahr bei der Staatsanwaltschaft Hamburg eingeleitet worden. Zuvor hatte die Zentrale Stelle zur Verfolgung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg in dem Fall ermittelt und die Akte dann nach Hamburg abgegeben, da der Tatort in der Hansestadt liegt. Der Verdächtige war im Tatzeitraum 18 beziehungsweise 19 Jahre alt.
Gesundheitszustand des Verdächtigen soll geprüft werden
Weil zunächst die Vernehmungs- und Verhandlungsfähigkeit geprüft werden soll, stocken die weiteren Ermittlungen. Laut eines privatärztlichen Gutachtens ist der Beschuldigte nicht verhandlungsfähig. Die Staatsanwaltschaft will den Gesundheitszustand des Mannes jedoch unabhängig überprüfen lassen, weswegen sie bereits 2020 ein Institut für Rechtsmedizin mit der medizinischen Begutachtung beauftragt hat. "Pandemiebedingt", so die Staatsanwaltschaft, sei die Untersuchung bisher nicht möglich gewesen. Der Verdächtige wurde daher auch noch nicht zu den Vorwürfen befragt.
Das Hamburger Verfahren gegen den 95-jährigen Beschuldigten ist derzeit das einzige gegen einen Wachmann des KZ Neuengamme. Jüngst stellte die Generalstaatsanwaltschaft Celle Ermittlungen gegen einen 95-Jährigen aus Thüringen ein. Der Verdächtige sollte in Nebenlagern des KZ Neuengamme in Niedersachsen als Wachmann sogenannte Evakuierungsmärsche im März und April 1945 begleitet haben, bei denen viele entkräftete Häftlinge gestorben waren. Dem mutmaßlichen Aufseher konnte keine Beteiligung an Mordtaten nachgewiesen werden.
Ermittlungen in einem anderen Fall eingestellt
Bereits Anfang des Jahres waren die Ermittlungen gegen einen Aufseher in einem Neuengamme-Außenlager im Emsland eingestellt worden. Im Februar schoben die USA den 95-Jährigen nach Deutschland ab. Weil ihm die Beihilfe an den Mordtaten nicht nachgewiesen werden konnte, mussten die Ermittler das Verfahren einstellen.
In den vergangenen Jahren haben Staatsanwaltschaften bundesweit mehrere ehemalige Wachleute von Konzentrationslagern wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Seit dem Urteil gegen den ehemaligen KZ-Wachmann John Demjanjuk im Jahr 2011 ist dies wegen einer geänderten Rechtspraxis möglich. Nun wird die einfache Wachtätigkeit in einem KZ, in dem systematisch Menschen ermordet wurden, als Beihilfe zum Mord gewertet und von den Staatsanwaltschaften verfolgt.
Dieses Thema im Programm:
Hamburg Journal | 26.11.2021 | 19:30 Uhr
https://www.ndr.de/nachrichten/
94-jähriger KZ-Wächter soll angeklagt werden
Gegen Friedrich Karl B. ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Celle. Er war Anfang 1945 als Angehöriger der Kriegsmarine Wachmann in einem KZ-Außenlager. Ob B. tatsächlich vor Gericht stehen wird, ist offen.
Veröffentlicht am 23.09.2020 |
Von Sven Felix Kellerhoff
Leitender Redakteur Geschichte
Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat die Ermittlungen gegen einen 94-jährigen früheren KZ-Wachmann übernommen, der aus den USA abgeschoben werden soll. Friedrich Karl B., geboren 1925, hat schon im Frühjahr 2020 bei einem Verfahren in Memphis (US-Bundesstaat Tennessee) zugegeben, Anfang 1945 Dienst in KZ-Außenlagern bei Meppen geleistet zu haben. Er bewachte Gefangene, um sie daran zu hindern, während ihres Arbeitseinsatzes von morgens bis abends sowie auf dem Weg aus dem und zurück ins Barackenlager zu fliehen.
B. war Maschinengefreiter bei der Kriegsmarine, also Angehöriger der Wehrmacht, nicht der SS. Am 23. Januar 1945 wurde er dennoch dem Wachpersonal des bei Hamburg gelegenen KZ Neuengamme für die kurz zuvor eingerichteten Außenlager in Meppen-Versen und Meppen-Dalum zugeteilt. Sie gehörten zu den für den Bau des „Friesenwalls“ eingerichteten Lagern.
Nach der alliierten Invasion in der Normandie am 6. Juni 1944 hatte Adolf Hitler am 28. August 1944 befohlen, die Wattenmeerküste von der Grenze der Niederlande bis nach Jütland zu befestigen. Für diesen Friesenwall entstanden in Nordwestdeutschland Panzergräben von fünf Meter Breite und vier Meter Tiefe, ferner verbunkerte Stellungen.
Bauen mussten diese Verteidigungsstellung Angehörige der Wehrmacht, des Reichsarbeitsdienstes, freiwillige und dienstverpflichtete Deutsche sowie allein in Nordfriesland über 16.000 Kriegsgefangene sowie 4000 Häftlinge aus verschiedenen Konzentrationslagern.
Dafür wurden mehrere neue Außenlager eingerichtet, in der Regel mit Häftlingen aus Neuengamme. Dazu gehören neben den beiden Lagern bei Meppen in Niedersachsen auch etwa Ladelund an der deutsch-dänischen Grenze westlich von Flensburg sowie das wenig südlich gelegene Schwesing. In Meppen wurde B. eingesetzt. Während seiner Zeit als Wachmann dort seien, so die Erkenntnisse der US-Justiz, „unter unmenschlichen Bedingungen“ rund 70 Häftlinge ums Leben gekommen.
Im März 1945 wurden beide Außenlager aufgelöst und die Häftlinge per Bahn oder in Fußmärschen ins Hauptlager Neuengamme zurückgeführt, begleitet von den Wachleuten. Bei diesen Märschen starben wenigstens 50 KZ-Häftlinge. Die Kriegsmarineangehörigen wie B. wurden anschließend zu anderen Marineverbänden ohne Bezug zum KZ-System versetzt oder bekamen neue Bordkommandos.
„B. war Teil der SS-Unterdrückungsmaschinerie, die KZ-Häftlinge unter grausamen Haftbedingungen hielt“, sagte im Frühjahr 2020 Brian A. Benczkowski vom US-Justizministerium. „Wir werden diese Art von Fällen weiter verfolgen, damit der Gerechtigkeit gedient werden kann“, ergänzte David C. Shaw von der Zollbehörde US Immigration and Customs Enforcement.
Der Leiter der beiden KZ-Außenlager und Vorgesetzte von B., der SS-Obersturmführer Hans Griem, wurde 1946 von der britischen Besatzungsmacht wegen Kriegsverbrechen und Misshandlung und Ermordung alliierter Staatsangehöriger angeklagt, konnte jedoch kurz vor Prozesseröffnung aus der Gefangenschaft flüchten. Er tauchte unter. Erst 1963 nahm die Staatsanwaltschaft Flensburg Ermittlungen gegen ihn auf. Griem lebte inzwischen unter seinem echten Namen in Hamburg-Bergedorf. Bis zur Anklage dauerte es jedoch sechs Jahre, und kurz vor Beginn des Prozesses starb Griem am 25. Juni 1971 im Alter von 69 Jahren.
Sein ehemaliger Untergebener Friedrich Karl B. wanderte 1959 über Kanada in die USA ein und ließ sich in Tennessee nieder. Dabei machte er falsche Angaben über seine Tätigkeit während des Zweiten Weltkriegs. Noch immer gibt es auf den Einreiseformularen des US-Zolls ein entsprechendes Feld; wird dieses falsch ausgefüllt, gibt das den USA die Möglichkeit, eine erteilte Aufenthaltserlaubnis zurückzuziehen und den Betroffenen abzuschieben. Das ist seit den 1980er-Jahren in mehreren Dutzend Fällen geschehen.
Eine Anklage gegen B. in Deutschland wäre möglich, weil sich das Verständnis von Beihilfe zum Mord verändert hat. Bis in die 2000er-Jahre hinein galt es als notwendig, für eine Anklage einem Beschuldigten eine konkrete einzelne Tat nachzuweisen. Seit dem Prozess gegen den Sobibor-Wachmann Iwan Demjanjuk genügt der Nachweis, dass ein Beschuldigter Teil der Wachmannschaften eines KZs war, um ihn wegen Beihilfe zum Mord an den Gefangenen in der Zeit seiner Tätigkeit anzuklagen.
Diese Veränderung der Auslegung, die höchstrichterlich abgesegnet ist, hat zu der Welle von Prozessen gegen greise KZ-Wächter in den vergangenen Jahren geführt. Allerdings wird nur gegen Angeklagte verhandelt, die nicht dement sind. Auch kann ein Gericht wegen Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten das Verfahren aussetzen. Daher ist offen, ob es wirklich zum Prozess gegen Friedrich Karl B. kommen wird.
https://www.welt.de/
Er bewachte einen Todemarsch nach Neuengamme: Ex-KZ-Wachmann darf abgeschoben werden
Washington/Hamburg
20.11.2020 / 13:09
Ein in den USA lebender Deutscher, der 1945 Wachmann in einem Außenlager des Hamburger Konzentrationslagers Neuengamme war, darf abgeschoben werden. Das entschied das US-Justizministerium.
Eine Berufungsinstanz für Einwanderungsfragen habe den Einwand des Betroffenen gegen eine im Februar richterlich angeordnete Abschiebung abgelehnt, erklärte das US-Justizministerium am Donnerstag (Ortszeit).
US-Behörde entscheidet: Ehemaliger KZ-Wachmann darf abgeschoben werden
Der Mann sei „aktiver Teilnehmer in einem der dunkelsten Kapitel der Geschichte der Menschheit“ gewesen, erklärte ein Vertreter der Einwanderungsbehörde ICE, Louis A. Rodi III. Die USA böten „Kriegsverbrechern“ keinen Schutz, betonte er.
Der im Bundesstaat Tennessee ansässige Friedrich Karl B. hat nach Angaben der US-Justiz gestanden, als Wachmann in einem Außenlager des Hamburger Konzentrationslagers Neuengamme nahe dem niedersächsischen Meppen Gefangene bewacht zu haben. Das Justizministerium machte keine Angaben zum Alter des Mannes. Es blieb auch unklar, seit wann er in den USA lebte und wann er abgeschoben werden soll.
Deutscher bewachte Todesmarsch der KZ-Häftlinge nach Neuengamme
In der Begründung des Urteils vom Februar hieß es, in dem Außenlager seien unter anderem Juden, Polen, Russen, Dänen, Niederländer, Franzosen und politische Gefangene inhaftiert gewesen. Sie seien im Winter 1945 unter „grauenhaften“ Bedingungen interniert gewesen und hätten „bis zur Erschöpfung und zum Tod“ arbeiten müssen.
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Der Deutsche habe die Häftlinge im März 1945 auch nach der Auflösung des Außenlagers während des Marsches nach Neuengamme bewacht. Dabei seien „unter unmenschlichen Bedingungen“ rund 70 Häftlinge ums Leben gekommen, hieß es weiter.
Hamburg: Neuengamme größtes KZ im Nordwesten Deutschlands
Das Hamburger Konzentrationslager Neuengamme war von 1938 bis 1945 das größte Konzentrationslager Nordwestdeutschlands, wie die KZ-Gedenkstätte auf ihrer Webseite erklärt. Es waren demnach mehr als 100.000 Menschen aus ganz Europa im Hauptlager und in über 85 Außenlagern inhaftiert. In Neuengamme, in den Außenlagern und bei den Lagerräumungen bei Kriegsende seien rund 43.000 Häftlinge gestorben, teilt die Gedenkstätte mit. (dpa/aba)
https://www.mopo.de/
KZ-Gedenkstätte Neuengamme erinnert an Curiohaus-Prozesse
Montag, 29.02.2016, 06:43
Mit zwei Veranstaltungen will die KZ-Gedenkstätte Neuengamme an die Hamburger Curiohaus-Prozesse vor 70 Jahren erinnern.
In dem weitgehend unzerstörten Haus der Lehrergewerkschaft an der Rothenbaumchaussee fanden zwischen 1946 und 1949 zahlreiche Prozesse gegen Nazi-Kriegsverbrecher statt. Die erste Verhandlung begann am 1. März 1946. Im folgenden Hauptprozess gegen das Lagerpersonal von Neuengamme wurden der Kommandant Max Pauly und zehn weitere Angeklagte zum Tode verurteilt. An dem historischen Ort soll am 11. April das Dokumentarstück „39 Tage Curiohaus“ von Michael Batz aufgeführt werden. Am 19. April folgt eine Podiumsdiskussion zum Thema „70 Jahre Curiohaus-Prozess“. Für das nächste Jahr plant die Gedenkstätte eine Ausstellung im Hamburger Rathaus, wie der Leiter des Archivs in Neuengamme, Reimer Möller, sagte.
dpa
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5. Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zu historischen Nazi-KZ Neuengamme-Verfahren und -Prozessen sowie zu gegenwärtigen NS-Prozessen im 21.Jahrhundert
Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten.
Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel 1 auf dieser Seite.
Während die vom Familiengericht-Amtsgericht Mosbach beauftragte forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, zunächst EINERSEITS ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten in einem Umfang von über 100 Seiten zum 07.04.2022 unter 6F 202/21 erstellt hat, entschließt sich dieselbe Gutachterin sodann, ANDERERSEITS eine ergänzende Stellungnahme von zwei ganzen DIN A4-Seiten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute, insbesondere zum Kontext der historisch nachgewiesenen Beteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in Mosbach wie Judenverfolgung und Holocaust, NS-Verfolgung von Sinti und Roma, Nazi-Euthanasie unter 6F 202/21 zum 31.08.2022 an das Amtsgericht Mosbach zu generieren.
Die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, ERWÄHNT LEDIGLICH MIT EINEM WORT DEN "NATIONALSOZIALISMUS" auf Seite 2, Absatz 2 und erwähnt lediglich mit einem Satz auf Seite 2, Absatz 2, dass der Antragsteller von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach sich gegen den Nationalsozialismus wendet.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen hat hier die GERICHTLICH BEAUFTRAGTE EINDEUTIGE GELEGENHEIT gehabt, mit einer entsprechend beim Amtsgericht Mosbach beantragten Fristverlängerung SICH SACHLICH UND FACHLICH auch auf über 100 Seiten bezüglich der Nazi-Thematik bzw. der Nazi-Problematik vor einem deutschen BRD-Gericht EXPLIZIT ZU ÄUSSERN. Diese Gelegenheit für eine sachliche und fachliche gutachterliche Expertise zum Nationalsozialismus und nationalsozialistischen Verbrechen, deren Auswirkungen und Aufarbeitungen nach 1945, u.a. auch in Mosbach, besteht zukünftig weiterhin jederzeit für die forensische Sachverständige aus Kitzingen.
Siehe dazu auch:
Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU sogenannten NAZI-JÄGER-AKTIVITÄTEN MIT NS-PROZESSEN, VERURTEILUNGEN VON NS-TÄTER*INNEN, auch zu NS-Prozessen im 21. Jahrhundert, d.h. auch in 2022 laufenden und noch künftigen NS-Prozessen, etc. IN DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG NACH 1945 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
EINERSEITS:
Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.
ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 ZU DEN JURISTISCHEN NS-VERFAHREN ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG, d.h. sowohl zu den seit 1945 bis heute geführten NS-Prozessen, als auch zu den in 2022 noch laufenden NS-Prozessen und zu den künftigen NS-Prozessen.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 ZU DEN JURISTISCHEN NS-VERFAHREN ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG INKLUSIVE DER ROLLE DER DEUTSCHEN JUSTIZ, d.h. sowohl zur Rolle der deutschen Justiz bei den seit 1945 bis heute im 21. Jahrhundert geführten NS-Prozessen, als auch zur Rolle der deutschen Justiz bei den in 2022 noch laufenden NS-Prozessen und bei den künftigen NS-Prozessen.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik.
UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU NS-PROZESSEN am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 ZU DEN NAZI-JÄGER-AKTIVITÄTEN MIT VORBEREITUNGEN UND DURCHFÜHRUNGEN VON NS-PROZESSEN, VERURTEILUNGEN VON NS-TÄTER*INNEN, auch zu NS-Prozessen im 21. Jahrhundert, d.h. auch in 2022 laufenden und noch künftigen NS-Prozessen, etc. IN DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG NACH 1945.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik.
UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU NAZI-JÄGER-AKTIVITÄTEN MIT VORBEREITUNGEN UND DURCHFÜHRUNGEN VON NS-PROZESSEN am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Sachverhalt der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022 einerseits, das auch noch heute und künftig NS-Verbrechen von der deutschen Justiz verfolgt würden, was aber andererseits der Rechtsauffassung des Amtsgericht Mosbach in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 diametral entgegensteht, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren EXPILZIT BEAUFTRAGT.
ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den vom zu begutachtenden Antragsteller von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach seit 2022 initiierten NS- und Rechtsextremismusverfahren; zum Umgang des Amtsgerichts mit Mosbach mit diesen NS-Verfahren; zu den vom Antragsteller dementsprechend initiierten Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen gegen den fallverantwortlichen Spruchkörper beim Amtsgericht Mosbach.
UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZUR NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
UND DIES OBWOHL die Gutachterin aus Kitzingen vom Amtsgericht Mosbach am 17.08.2022 unter 6F 202/21 EXPLIZIT BEAUFTRAGT ist, eine gutachterliche Stellungnahme zum Nationalsozialismus und dessen Aufarbeitung nach 1945 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren und eben gerade zu diesen beim Amtsgericht Mosbach seit 2022 initiierten NS-Verfahren abzugeben.
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Siehe auch: