Nationalsozialismus in Mosbach - Baden
: Rechtsextremismus und Neofaschismus : Anti-Semitismus : Anti-Ziganismus : Homophobie : Rassismus : Diskriminierung 

AKTUELLES & HISTORISCHES:
Nazi-Juristen Prozesse und Verfahren

 Zuletzt aktualisiert am 31.01.2023 ! 

FRAGESTELLUNG
ZUR ROLLE DER DEUTSCHEN JUSTIZ
IN DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG

Verschweigen, Verleugnen, Verharmlosen von Nazi-Justiz-Verbrechen sowie des historischen Versagens der deutschen Nachkriegsjustiz bei der Aufarbeitung von NS-Verbrechen in Mosbach-Baden:

>>> PROTEST GEGEN RECHTSEXTREMISMUS >>>
Aufforderungen und Anweisungen der seit Jahren beim Amtsgericht Mosbach tätigen KM-Rechtsanwältin aus Walldürn KONKRET an das Amtsgericht Mosbach vom 22.06.2022 unter 6F 202/21 und vom 12.11.2023 unter 6F 228/23, die Nazi-Jäger-Eingaben des KV amtsseitig EXPLIZIT NICHT zu benennen und amtsseitig EXPLIZIT NICHT zu bearbeiten und damit Nazi-Justiz-Verbrechen sowie das historische Versagen der deutschen Nachkriegsjustiz bei der Aufarbeitung von NS-Verbrechen, INSBESONDERE in der Region Mosbach-Baden, zu verschweigen, zu verleugnen und zu verharmlosen.
240130_202_21_PROTEST_gegen_RECHTS_NS_Justiz_BLIND.pdf (809.54KB)
>>> PROTEST GEGEN RECHTSEXTREMISMUS >>>
Aufforderungen und Anweisungen der seit Jahren beim Amtsgericht Mosbach tätigen KM-Rechtsanwältin aus Walldürn KONKRET an das Amtsgericht Mosbach vom 22.06.2022 unter 6F 202/21 und vom 12.11.2023 unter 6F 228/23, die Nazi-Jäger-Eingaben des KV amtsseitig EXPLIZIT NICHT zu benennen und amtsseitig EXPLIZIT NICHT zu bearbeiten und damit Nazi-Justiz-Verbrechen sowie das historische Versagen der deutschen Nachkriegsjustiz bei der Aufarbeitung von NS-Verbrechen, INSBESONDERE in der Region Mosbach-Baden, zu verschweigen, zu verleugnen und zu verharmlosen.
240130_202_21_PROTEST_gegen_RECHTS_NS_Justiz_BLIND.pdf (809.54KB)


Siehe auch:


Seiteninhalt:

  1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach

  2. YouTube-Videos zu Nazi-Juristen Prozesse und Verfahren

  3. Podcasts zu Nazi-Juristen Prozesse und Verfahren

  4. Online-Artikel zu Nazi-Juristen Prozesse und Verfahren

  5. Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zu historischen Nazi-Juristen-Verfahren und -Prozessen sowie zu gegenwärtigen NS-Prozessen im 21.Jahrhundert


1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach 

Amtsgericht Mosbach: Bildquelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsgericht_Mosbach#/media/Datei:Mosbach-kloster-amtsgericht1.jpg

Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach
Telefon:
06261 - 87 0
(Zentrale)
Telefax:
06261 - 87 460
(Zentrale Faxnummer)

NS- und Rechtsextremismus-Verfahren bei der Mosbacher Justiz:

AKTUELLE NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach u.a. seit 03.06.2022 >>>

Historische NS-Verfahren der Mosbacher Justiz >>>

Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach in NS- und Rechtsextremismus-Verfahren >>>

Frühere außergerichtliche NS-Aufarbeitungen 2005 bis 2011 >>>

Frühere gerichtliche NS-Aufarbeitungen 2004 bis 2010 >>>


Nach Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg mit Beschluss vom 15.12.2022 - 6 S 1420/22 - unterliegt der Nationalsozialismus nicht der grundrechtlich geschützten Weltanschauungsfreiheit gemäß Art. 4 Abs. 1 GG.


Das Amtsgericht Mosbach hat jedoch seit dem 03.06.2022 eine gemäß § 158 StPO ordnungsgemäße Eingangsbestätigung mit den Benennungen der Konkreten Eingabedaten, der Konkreten Sachverhaltsbenennungen mit einer kurzen Zusammenfassung der Angaben zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat, insbesondere zu beantragten NS- und Rechtsextremismus-Strafverfahren, bisher ausdrücklich und EXPLIZIT versagt und NICHT ausgestellt.

Auch für die beim Amtsgericht Mosbach beantragten Wiederaufnahmeverfahren, amtsseitigen Verfügungen und gerichtlichen Prüfungen in NS- und Rechtsextremismus-Angelegenheiten verweigert das Amtsgericht Mosbach ordnungsgemäße Eingangs- und Weiterbearbeitungsbestätigungen mit konkreten Sachverhaltsbenennungen.

Siehe dazu auch Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS- und Rechtsextremismusverfahren >>>

Das Amtsgericht Mosbach verweigert zudem bisher Stellungnahmen zu den historisch nachgewiesenen Kontinuitäten von NS-Funktionseliten in der BRD. Das AG MOS verweigert zudem bisher Stellungnahmen zur Kontinuität von NS-Richtern, NS-Staatsanwälten und NS-Juristen nach 1945 und in der BRD, die aber zuvor im Nationalsozialismus privat und beruflich sozialisiert wurden, u.a. auch in Mosbach, in Baden und Württemberg. Das AG MOS verweigert zudem bisher Stellungnahmen zu den NS-Justizverbrechen, sowohl zu den eigenen institutionellen NS-Verbrechen des Amtsgericht Mosbach als auch zu den NS-Massenmordverbrechen in der Mosbacher Region.

Das Amtsgericht Mosbach verweigert zudem bisher Stellungnahmen zum Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg (1966 bis 1978) Hans Filbinger, der historisch nachgewiesen vor 1945 als Nazi-Blutrichter und NS-Militär-Marinerichter Nazi-Justizmorde als Todesurteile mitbewirkt, veranlasst bzw. ausgesprochen hatte und dazu dann nach 1945 öffentlich zum Ausdruck brachte, dass "DAS", was damals Recht gewesen sei, heute nicht Unrecht sein könne.

Das Amtsgericht Mosbach verweigert bisher Stellungnahmen zum Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg (2005 bis 2010) und Juristen Günther Oettinger, der seinen Amtsvorgänger Hans Filbinger, während seiner eigenen Filbinger-Trauerrede im April 2007 öffentlich zum angeblichen Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus zu verklären und zu stilisieren versucht hatte. Und dies sowohl in der eigenen juristischen NS-Aufarbeitung nach 1945 als auch in den Thematisierungen dieser NS-Sachverhalte innerhalb der eigenen NS-Öffentlichkeitsarbeit des AG MOS.


1.1 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers

In der Verfügung des Amtsgerichts Mosbach unter 6F 9/22 vom 17.08.2022, teilt das Amtsgericht Mosbach die Rechtsauffassung mit, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten, was SOWOHL entgegen der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022, dass heute und noch künftig NS-Verbrechen von der Justiz verfolgt würden,  ALS AUCH entgegen der Rechtsauffassung u.a. des Urteils vom 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen steht.

Das Amtsgericht Mosbach erklärt, die vom Antragsteller initiierten Verfahren zur Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen nicht bearbeiten, sondern laut Verfügungs-Mitteilung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 getrennt von der Akte lediglich in einem Sonderband anlegen zu wollen.

Das AG MOS äußert sich weiterhin auch in 6F 2/22 in und nach der Verhandlung vom 22.11.22 NICHT zu den beim AG MOS erhobenen konkreten Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen u.a. gegen wiederholt nicht-ordnungsgemäße Bearbeitungen von konkreten Eingaben des Antragstellers zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und von Nationalsozialistischen Verbrechen seitens des Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 entgegen der geltenden Strafprozessordnung § 158 StPO. Siehe dazu auch u.a. KV-RA-Eingabe vom 22.06.22 unter 6F 2/22.

Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten. 

Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel 5 auf dieser Seite.


Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU DEN NAZI-VERBRECHER-PROZESSEN am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach in 2022 mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU DEN JURISTISCHEN NS-VERFAHREN ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG INKLUSIVE DER ROLLE DER DEUTSCHEN BRD-JUSTIZ, d.h. sowohl zu den seit 1945 bis heute im 21. Jahrhundert geführten NS-Prozessen als auch zu den in 2022 noch laufenden NS-Prozessen und zu den künftigen NS-Prozessen, an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zum menschenverachtenden System der Nazi-Konzentrationslager SOWIE DEREN THEMATISIERUNGEN IN DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG NACH 1945 bis heute am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zum menschenverachtenden System der Nazi-Konzentrationslager örtlich und konkret bezogen im Gau Nordbaden Mosbach vor 1945 und im heutigen Neckar-Odenwaldkreis SOWIE DEREN THEMATISIERUNGEN IN DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG NACH 1945 bis heute am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.

Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU sogenannten NAZI-JÄGER-AKTIVITÄTEN MIT NS-PROZESSEN, VERURTEILUNGEN VON NS-TÄTER*INNEN, auch zu NS-Prozessen im 21. Jahrhundert, d.h. auch in 2022 laufenden und noch künftigen NS-Prozessen, etc. IN DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG NACH 1945 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


Siehe dazu:


2. YouTube-Videos zu Nazi-Juristen Prozesse und Verfahren

Der Nürnberger Juristenprozess - Das Versagen einer Juristengeneration vor Gericht

Bundesministerium der Justiz
Der sogenannte Nürnberger Juristenprozess fand vom 17. Februar bis zum 4. Dezember 1947 als dritter der zwölf Nachfolgeverfahren vor den Nürnberger Militärgerichtshöfen statt. Mit den angeklagten Juristen standen zugleich auch der Missbrauch und die Pervertierung des Rechts zur Verwirklichung verbrecherischer Ziele vor Gericht.
In diesem Dokumentarfilm werden zum Teil bisher unveröffentlichte und vom Memorium Nürnberger Prozesse zur Verfügung gestellte Originalfilmsequenzen des Prozesses gezeigt.


Der Nürnberger Juristenprozess und seine Bedeutung für das juristische Berufsethos

Bundesministerium der Justiz
Podiumsdiskussion: Gemeinsame Veranstaltung mit dem Memorium Nürnberger Prozesse zum 75. Jahrestag des Nürnberger Juristenprozesses
Der sogenannte Nürnberger Juristenprozess fand vom 17. Februar bis zum 4. Dezember 1947 als dritter der zwölf Nachfolgeverfahren vor den Nürnberger Militärgerichtshöfen statt. Mit den angeklagten Juristen standen zugleich auch der Missbrauch und die Pervertierung des Rechts zur Verwirklichung verbrecherischer Ziele vor Gericht.
Zu Beginn der Veranstaltung wird ein vom Bundesministerium der Justiz produzierter Dokumentarfilm über den Nürnberger Juristenprozess erstmals öffentlich vorgeführt. In diesem werden zum Teil bisher unveröffentlichte und vom Memorium Nürnberger Prozesse zur Verfügung gestellte Originalfilmsequenzen des Prozesses gezeigt.
Im Anschluss an die Filmvorführung diskutiert Dr. Hendrik Wieduwilt mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth, der Präsidentin des Bundesgerichtshofs Bettina Limperg, der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb sowie Prof. Dr. Christoph Safferling darüber, welche Rolle Juristinnen und Juristen in einer rechtsstaatlich verfassten Demokratie spielen. Warum haben sich Juristen im Nationalsozialismus an das System angepasst und sind selbst zu Tätern geworden? Inwieweit müssen sich Juristinnen und Juristen an die jeweiligen politischen Gegebenheiten anpassen? Gegenstand der Diskussion soll auch die Frage sein, wie die nach § 5a Absatz 2 Satz 3 des Deutschen Richtergesetzes nunmehr verpflichtende Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht in der juristischen Ausbildung erfolgen soll. Kann mit der frühen Auseinandersetzung der Ideologieanfälligkeit des Rechts und seines Missbrauchspotenzials in der juristischen Ausbildung die Rechtsstaats- und Demokratieresilienz effektiv verbessert werden?


Siehe auch:


3. Podcasts zu Nazi-Juristen Prozesse und Verfahren

***

Siehe auch:


4. Online-Artikel zu Nazi-Juristen Prozesse und Verfahren

Juristenprozess

Der Nürnberger Juristenprozess fand vom 17. Februar 1947 bis zum 14. Dezember 1947 als dritter der zwölf Nürnberger Nachfolgeprozesse gegen Verantwortliche des Deutschen Reichs zur Zeit des Nationalsozialismus im Nürnberger Justizpalast vor einem amerikanischen Militärgericht statt. Offiziell wurde das Verfahren als Vereinigte Staaten vs. Josef Altstötter et al. bezeichnet. Angeklagt waren 16 hohe Justizbeamte und Richter des NS-Regimes.
Gegenstand des Juristenprozesses waren der Erlass und der Vollzug der NS-Terrorgesetze, namentlich solcher, die sich auf die im Zweiten Weltkrieg von der deutschen Wehrmacht besetzten Gebiete bezogen. Es wurden nur solche Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt, die in Verbindung mit diesem verbrecherischen Angriffskrieg standen, also nicht das Geschehen zwischen 1933 und 1939.[1] Verhandlungsgegenstand waren etwa die Volksschädlingsverordnung vom 5. September 1939, die Polenstrafrechtsverordnung vom 4. Dezember 1941 oder der Nacht-und-Nebel-Erlass vom 7. Dezember 1941, mit denen insbesondere die Sondergerichte durch Verhängung zahlreicher Todesurteile dem verbrecherischen Kriegsziel der Ermordung aller ideologisch missliebigen Personen (politische Gegner, Juden, „Zigeuner“, Polen, Russen und Ukrainer, „Gewohnheitsverbrecher“ und sonstige „asoziale Elemente“) gedient hatten.
Die Urteile wurden am 3. und 4. Dezember 1947 verkündet. Vier Angeklagte wurden zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt, vier weitere wurden freigesprochen. Im Übrigen verhängte das Gericht Freiheitsstrafen von fünf bis zehn Jahren Zuchthaus. Im Gegensatz zu dem Verfahren vor dem Internationalen Militärgerichtshof und zu anderen Folgeprozessen wurden keine Todesurteile verhängt. Das Urteil wurde vielfach als zu mild empfunden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Juristenprozess


Prozess in Nürnberg
Kein einziges Todesurteil gegen Nazi-Juristen

Von Bernd Ulrich · 17.02.2017

Vor 70 Jahren wurde eins der wichtigsten Nachfolgeverfahren des Nürnberger Kriegsverbrecherprozesses eröffnet: Im „Juristenprozess“ stand mit 16 angeklagten Richtern, Staatsanwälten und Justizbeamten auch der Missbrauch des Rechts zur Verwirklichung verbrecherischer Ziele vor Gericht.
„Die Alliierten übernahmen die Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher in Nürnberg. Sieger-Justiz ohne Zweifel und dadurch beeinträchtigt, dass nach Kriegsverbrechen der Sieger niemand fragen durfte. Aber – wer sonst hätte den Prozess führen sollen?“
Abgeklärt wie immer – der Historiker Golo Mann in seiner glänzend erzählten „Deutschen Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts“. Und er hatte ja recht: Es gab im besiegten Deutschland so gut wie keine unbelasteten Richter und Staatsanwälte, die ein solches Verfahren hätten führen können.
Das zeigte sich insbesondere bei dem Prozess gegen 16 deutsche Juristen, der am 17. Februar 1947 in Nürnberg begann: dem so genannten Juristenprozess. Dieses von einem amerikanischen Gericht auf deutschem Boden durchgeführte Verfahren verlief vollkommen rechtsstaatlich – und von „Siegerjustiz“ konnte schon deshalb keine Rede sein, weil auch entlastende Momente Berücksichtigung fanden und vier Freisprüche zur Folge hatten.
16 Juristen vor Gericht
Die vor Gericht gestellten Juristen aber – Anwälte, Staatsanwälte, Richter und Militärrichter, hohe Justizbeamte im Dienste der NS-Diktatur – hatten das Recht gebrochen, indem sie vermeintlich Recht sprachen. Wie sich das im direkten Sinne des Wortes anhörte, demonstrierte der „erste Jurist des Dritten Reiches“, Hans Frank, in einer Rede am 30. September 1933:
„Wir bekennen uns offen dazu, dass wir nationalsozialistischen Juristen in jedem Recht nur das Mittel zu dem Zweck sehen, einer Nation die heldische Kraft zum Wettstreit auf dieser Erde sicherzustellen.“
„Rechtssystem prostituiert für verbrecherichsche Ziel“
Der Juristenprozess war eins von zwölf Verfahren, die in der Folge des Nürnberger Hauptkriegsverbrecher-Prozesses zwischen 1946 und 1949 gegen Vertreter diverser Berufsgruppen durchgeführt wurden.
Die Angeklagten hatten als „Schreibtischtäter“ oder als „Blutrichter“ gewütet und waren sich keiner Schuld bewusst. Der bis zu seiner Pensionierung 2008 als Regierungsdirektor und Fachhochschulprofessor für Straf- und Strafprozessrecht tätige Ingo Müller:
„Dass diese Verbrechen, die Justizverbrechen begangen wurden unter Benutzung des Rechts oder ganz pointiert ausgedrückt, wie es in dem Urteil steht, „der Dolch des Mörders war unter der Robe des Juristen verborgen“. Dass ein Rechtssystem prostituiert wurde zu verbrecherischen Zielen, das ist noch eine neue, höhere Dimension des Unrechts.“
Viele Karrieren gingen unbeeinflusst weiter
Es war unter anderem diese „höhere Dimension des Unrechts“, die den Strafrechtler dazu gebracht hatte, 1987 sein Buch mit dem Titel „Furchtbare Juristen“ über die „unbewältigte Vergangenheit der deutschen Justiz“ zu publizieren – und mit seinen erschreckenden Ergebnissen ganze Generationen von Jurastudenten zu beeinflussen.
Wie etwa den heutigen Anwalt für Strafrecht, den Menschenrechtler Wolfgang Kaleck:
„Was uns als junge Jurastudenten bei der Lektüre des Werkes so in Rage brachte, waren die ungebrochenen Karrieren, von denen Müller berichtete. Etwa vom Autor des Plädoyers für die ‚Ausscheidung der Minderwertigen durch Tötung‘, Hans Puvogel, der 1976 niedersächsischer Justizminister wurde. Oder vom baden-württembergischen Ministerpräsidenten Hans Filbinger, der als Marinerichter noch drei Wochen nach Kriegsende einen Soldaten wegen Gehorsamsverweigerung verurteilte.“
Strafen zwischen drei und zehn Jahren
Der Juristenprozess endete am 3. und 4. Dezember 1947 mit den Urteilsverkündungen: Von Lebenslänglich bis Freispruch war alles dabei. Ein Angeklagter hatte bereits vor Beginn des Prozesses Selbstmord begangen. Generell hatte der Gerichtshof festgestellt:
„Die Preisgabe des Rechtssystems eines Staates zur Erreichung verbrecherischer Ziele untergräbt diesen mehr als ausgesprochene Gräueltaten, die den Talar des Richters nicht besudeln.“
Ab 1950 kaum mehr Verfahren
Die Verurteilten kamen zwischen 1950 und 1957 alle wieder frei. Bis heute erschütternd: Sie konnten neuerlich auf Beschäftigung hoffen, diesmal in der westdeutschen Justiz, oder aber, falls sie mittlerweile das Rentenalter erreicht hatten, auf üppige Pensions- und Gehaltsnachzahlungen.
Überdies, so Ingo Müller: „Spätestens Anfang der 50er Jahre strömten zuvor entlassene alte Nazis wieder in den öffentlichen Dienst. Bis 1950 gab es etwa 6.000 Verfahren gegen Nazi-Verbrecher, ab 1950 gab es pro Jahr noch mal 30, 20, manchmal nur 15, aber es hörte eigentlich schlagartig auf, Anfang der 50er-Jahre.“
Damit trat erneut zutage, dass die Entnazifizierungspolitik gescheitert war.
https://www.deutschlandfunkkultur.de/


Die Rückkehr der "Ehemaligen": Personelle und ideologische Kontinuitäten in der Bremer Justiz nach 1945

Deutschland Archiv
Christine Schoenmakers
01.07.2016 / 
Die Entnazifizierung als Versuch der Alliierten, die deutsche Nachkriegsgesellschaft zur strafrechtlichen und moralischen Auseinandersetzung mit ihrer jüngsten Vergangenheit zu zwingen, ist zum größten Teil gescheitert. Am Beispiel Bremen zeigt dieser Beitrag die mangelhafte Aufarbeitung der NS-Vergangenheit unter den vielfach wiedereingestellten Juristen.
Im Mai 1960 eröffnete die Staatsanwaltschaft Hamburg ein Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Mitglieder des Bremer Sondergerichts. Dieses hatte zwischen 1940 und 1945 in 562 Verfahren gegen 918 Angeklagte verhandelt und 49 Todesurteile gefällt. Anklagepunkte waren unter anderem als "Heimtücke" bezeichnete "staatsfeindliche" Äußerungen, verbotenes Abhören von "Feindsendern", Schwarzschlachten und andere "Kriegswirtschaftsdelikte" sowie "unter Ausnutzung der Kriegsumstände" begangene Delikte. Auf den Vorwurf, das Recht vorsätzlich zuungunsten von Angeklagten gebeugt zu haben, entgegnete der frühere stellvertretende Vorsitzende des Gerichts, Dr. Emil Warneken, empört: "Das Sondergericht Bremen war überhaupt, wie auch in Hamburg – und zwar auch jetzt noch – bekannt sein muss, in jenen Jahren durch seine angeblich ‚auffallend milden’ Urteile in allen einschlägigen Kreisen bekannt." In keinem einzigen Fall, so Warneken, sei das Sondergericht nach 1945 wegen ungerechtfertigter Urteile gerügt worden.Zur Auflösung der Fußnote[1] Im Gegenteil: Die Prozesse seien wie normale Strafverfahren abgelaufen. Zwar hätten die Kriegsumstände eine harte Rechtspraxis erfordert, aber politisch motivierte Urteile seien vor dem Sondergericht nicht ergangen. Zudem sei man als Richter oder Staatsanwalt an die bestehenden Gesetze gebunden gewesen und habe nur seine Pflicht getan. Warneken wehrte sich dagegen, nun als Komplize nationalsozialistischer Schreckensherrschaft gestempelt zu werden. Der Zeitgeist der späten 1950er und frühen 1960er Jahre, wonach Hitler allein die Schuld an den NS-Verbrechen trug und die Deutschen seine verführten Opfer waren, schien ihm Recht zu geben.
Ein neuer Fokus auf die nationalsozialistische "Volksgemeinschaft"
Die Frage nach dem Beitrag der "einfachen Deutschen" zur Stabilität und Radikalisierung des nationalsozialistischen Regimes und ihrer individuellen Verantwortung für die NS-Verbrechen war lange Zeit ein Tabu – trotz der mühevollen Versuche von Juristen wie Fritz Bauer, Sozialwissenschaftlern wie Theodor Adorno sowie Margarete und Alexander Mitscherlich und Historikern wie Raul Hilberg, auf diesem Gebiet wichtige Aufklärungsarbeit zu leisten und immer wieder den Finger in die Wunde zu legen. Mit dem Ableben der Zeitzeugen, insbesondere der Täter und vielen Mitläufern des NS-Regimes, widerlegt seit etwa zwei Jahrzehnten eine neue Generation an Historikern, Soziologen und Psychologen die, bis in die 1980er Jahre hinein von der Apologie der Zeitgenossen geprägten, gängigen Meinungen und Thesen über den Alltag in der NS-Diktatur.Zur Auflösung der Fußnote[2] Das systemkonforme Verhalten und Handeln breiter Bevölkerungskreise, so ein Ergebnis, resultierte dabei nicht nur aus Zwang, sondern aus einer starken Zustimmungsbereitschaft für Hitlers Ideen sowie aus der Hoffnung nach Sicherung des eigenen sozialen und beruflichen Status. Das positiv besetzte und auf freiwillige Teilnahme abzielende Leitbild der nationalsozialistischen "Volksgemeinschaft" zog dabei eine große Anzahl an Menschen in ihren Bann. Mit dem Konzept einer rassisch reinen Gemeinschaft gelang es der NS-Propaganda, eine angebliche Bedrohung durch "Gemeinschaftsfremde" als real erscheinen zu lassen. Auf Basis eines vor allem antisemitischen Konsenses setzte sich ein sozialer Ausgrenzungsprozess in Gang, an dem weite Teile der Gesellschaft partizipierten, und an dessen Ende Holocaust und Vernichtungskrieg standen.
Die NS-Justiz zwischen Gleichschaltung und vorauseilendem Gehorsam
Wer dazu gehören durfte und wer nicht, bestimmten zwischen 1933 und 1945 in hohem Maße Juristen. Sie prägten dabei das öffentliche Bild der "Volksgemeinschaft", indem sie in Strafprozessen die Grenzen der Gemeinschaft immer wieder neu verhandelten. Gerichtsverfahren dienten nun nicht mehr der Wahrheitsfindung, sondern der Durchsetzung politischer Macht. 1935 wurde das Strafrecht zu einem wirksamen Instrument zur Ausschaltung politischer Gegner umgebaut. Mit dem Kriegsstrafrecht gerieten seit 1939 auch viele einstige ehrbare "Volksgenossen" selbst für Bagatelldelikte in die Mühlen der Justiz.Zur Auflösung der Fußnote[3]
Viel Zwang musste die nationalsozialistische Regierung nicht ausüben, um die Justiz politisch auf Linie zu bringen: Zwischen der konservativen Einstellung vieler Juristen und der NS-Weltanschauung gab es erhebliche Schnittmengen. "Volksgemeinschaft" verhieß für sie vor allem die Rückkehr zu Recht und Ordnung nach einer in den 1920er Jahren als krisenhaft erlebten Zeit. Dass sich die Richter und Staatsanwälte seit 1933 bemühten, schon bei Bagatelldelikten abschreckende Prozesse zu führen, zeigt, wie ernst man den Kampf gegen als "Volksfeinde" stigmatisierte soziale Außenseiter nahm. Am Ende von zwölf Jahren nationalsozialistischer Diktatur standen zahlreiche Unrechtsurteile, insbesondere zehntausende politische Todesurteile.
Nach 1945 rechtfertigten sich die meisten Juristen, nur geltendes Recht angewandt und die Gesetze geachtet zu haben. Willkür und Terrorurteile schrieben sie dem Wirken von Polizei, Gestapo und SS zu, die die Justiz in vielen Bereichen entmachtet hätten. Zudem hätten staatliche Stellen sowie vorgelagerte Justizbehörden immer wieder harte Urteile gefordert. Vor allem aber habe der Krieg ein unnachgiebiges Vorgehen nötig gemacht. Diese Argumentation hatte Erfolg: Nach Kriegsende sind fast 90 Prozent aller vormals der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) oder ihrer Gliederungen angehörigen Richter und Staatsanwälte wieder in den Justizdienst zurückgekehrt. Die Bremer Justiz war dabei keine Ausnahme.
Die Entnazifizierung der Bremer Juristen
Mit der Besetzung Bremens durch amerikanische und britische Truppen am 27. April 1945Zur Auflösung der Fußnote[4] wurde der Gerichtsbetrieb in der Hansestadt zunächst stillgelegt. Zugleich begannen die beiden Besatzungsmächte die Mehrzahl der Richter und Staatsanwälte aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur NSDAP zu entlassen und lehnten auch die Wiederzulassung von ansonsten "unbelasteten" Parteianwärtern der NSDAP ab. Als Ende Juni 1945 das Landgericht und die beiden Amtsgerichte Bremen und Blumenthal wieder öffneten, wurden vor 1933 pensionierte Richter wieder eingestellt und Rechtsanwälte als Teilrichter und -staatsanwälte beschäftigt. Für die westlichen Alliierten bestand dabei das vorrangige Bedürfnis, Strafsachen und Zivilstreitigkeiten möglichst schnell wieder von den deutschen Gerichten erledigen zu lassen. Doch die Bremer Gerichte waren auch deshalb so früh wieder eröffnet worden, weil Amerikaner und Briten nicht allein in der Lage waren, die im Nachkriegschaos verstärkt auftretende Kriminalität wirksam zu bekämpfen.Zur Auflösung der Fußnote[5]
Auch wenn sich die Besatzungsmächte bemühten, nationalsozialistisches Gedankengut aus der Judikative zu verbannen, so gelang dies mitunter nur unzureichend. Am schwersten wog die Personalfrage. Wollten die Alliierten alle früheren NSDAP-Mitglieder aus ihren Ämtern entfernen, so hatte dies ernste Konsequenzen für den reibungslosen Ablauf der Strafverfolgung. Mit den wenigen Neuzulassungen von "unbelasteten" Juristen war das Problem des Personalmangels kaum zu lösen, weshalb man recht schnell an die Grenzen der Praktizierbarkeit einer kompletten Säuberung der Justiz stieß. Entlastung versprach nur eine maßvolle Wiedereinstellung der altgedienten Richter und Staatsanwälte mit Parteibuch – und genau diese sollte das Entnazifizierungsverfahren steuern. Ein Großteil der entlassenen Juristen konnte sich nun gute Hoffnungen auf eine baldige Wiedereinstellung machen.Zur Auflösung der Fußnote[6]
Seit Sommer 1945 setzten sich der neue Bremer Landgerichtspräsident Diedrich LahusenZur Auflösung der Fußnote[7] und Justizsenator Theodor SpittaZur Auflösung der Fußnote[8] bei der amerikanischen Militärregierung für die Wiedereinsetzung der von ihren Posten entlassenen Juristen ein. Das war zunächst gar nicht so einfach, denn die Amerikaner wollten NS-"belastetes" Justizpersonal unter allen Umständen aus dem öffentlichen Dienst entfernen. Lahusen und Spitta hingegen argumentierten pragmatisch: Ohne die ehemaligen Richter und Staatsanwälte würden die Gerichte bald unter der Last der Verfahren zusammenbrechen. Die Justiz aber könne nur schlagkräftig gegen die Kriminalität ankämpfen, wenn bewährtes Personal eingestellt würde – notfalls auch frühere Parteigenossen. Das leuchtete der Militärregierung ein, die deutsche Seite sollte sobald wie möglich eine erste Liste mit dem Gesuch auf Wiedereinsetzung von Richtern, Staatsanwälten und weiteren Justizbeamten einreichen. Einfach gestaltete sich die Auswahl nicht. Denn die Amerikaner sahen insbesondere die mögliche Wiedereinstellung früherer Mitglieder des Sondergerichts – einschließlich dessen stellvertretenden Vorsitzenden Warneken, der den Großteil der Sondergerichtsverfahren geleitet hatte – sehr kritisch.Zur Auflösung der Fußnote[9] Lahusen und Spitta mussten entsprechend taktisch vorgehen: Ihre Liste durfte nur wenige problematische Kandidaten enthalten, aber auch nicht allzu kurz sein, da eine zweite Chance auf Wiedereinstellung noch nicht absehbar war.
Am 27. Juli 1945 reichte Lahusen seine Personalvorschläge bei der Militärregierung ein. Mögliche Kritik vorwegnehmend, argumentierte er: "Alle diese zur Wiedereinstellung vorgeschlagenen Herren sind seit Jahren, zum größten Teil seit Jahrzehnten in der bremischen Rechtspflege tätig gewesen. […] Von allen kann gesagt werden, dass sie ihr Amt stets durchaus unparteiisch, streng sachlich und objektiv verwaltet haben und sich in ihrer einwandfreien Berufsausübung niemals durch politische oder sonstige Instanzen in unzulässiger Weise haben beeinflussen lassen." Dass die Mehrheit von ihnen Mitglieder der NSDAP gewesen waren, schrieb Lahusen dem früheren Landgerichtspräsidenten zu, der sie zum Parteibeitritt gedrängt habe. "Die oben aufgeführten Persönlichkeiten", so war Lahusen überzeugt, "[bieten] jede Gewähr dafür […], dass sie bei Wiederzulassung ihr wichtiges Amt in der stets von ihnen betätigten hohen Berufsauffassung und mit dem gleichen allgemein anerkannten Erfolge führen werden wie bisher."Zur Auflösung der Fußnote[10]
Tatsächlich war die Wiedereinstellung des "belasteten" Justizpersonals nur eine Frage der Zeit, mitunter kam es lediglich darauf an, welche Strategie die drei Westmächte in ihrer Besatzungszone mit der Entnazifizierung betrieben. Mit der sogenannten "Huckepack-Regel" – eine 1946 offiziell in der britischen Besatzungszone eingeführte 50-Prozent-Regelung, nach der jeder "unbelastete" Jurist einen "belasteten" zur Wiedereinstellung ins Amt empfehlen und den Kollegen gegebenenfalls kontrollieren konnte – kehrte etwa die Hälfte der ehemaligen NSDAP-Mitglieder wieder als Richter oder Staatsanwälte in den Justizdienst zurück.Zur Auflösung der Fußnote[11] Für Bremen ergab sich hier sogar eine besonders komplizierte Konstellation: Als amerikanische Enklave inmitten der britischen Besatzungszone gelegen, blockierten die beiden Alliierten mit einem Zuständigkeitswirrwarr eine klare Regelung. Während die Amerikaner die Entlassung des "belasteten" Justizpersonals vornahmen, entschieden die Briten über dessen (Wieder-) Einstellung. Letztere konnten also die Entlassungsverfügung einfach wieder aufheben.
Mit dem im Mai 1947 in Bremen in Kraft getretenen "Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus" ging die Entnazifizierung schließlich in die Verantwortung der bremischen Behörden, namentlich einer neu gebildeten "Abteilung für politische Befreiung" bei der amerikanischen Militärregierung, über.Zur Auflösung der Fußnote[12] Die eigentlich als politische Säuberung gedachte Entnazifizierung verkam so zum bloßen Bußgeldverfahren – vor allem auch deshalb, weil die Verfahren einen erheblichen personellen und bürokratischen Aufwand erforderten und deshalb eigentlich Zeit brauchten. Daran mangelte es allerdings. Den überforderten Spruchkammern fehlte es zudem an Personal, Räumlichkeiten, Mobiliar sowie an dringend benötigten Schreibmaschinen. Nach nur gut 15 Monaten, im September 1948, löste sich die Bremer Entnazifizierungsabteilung auf. Spätestens jetzt kehrten die meisten der ehemaligen Juristen als "Mitläufer" und "Entlastete" wieder in den Justizdienst zurück.Zur Auflösung der Fußnote[13]
Ausnahme von der Regel: Die Nichtwiederzulassung von Dr. Emil Warneken
Gerade unter den Juristen war die Ansicht weit verbreitet, dass ihr Berufsstand während der NS-Zeit unpolitisch gewesen sei und sie nun als "unverzichtbare Experten" zum Wiederaufbau benötigt würden. Ihnen kam dabei zugute, dass sich mit zunehmender zeitlicher Entfernung vom Kriegsende, durch die personelle und bürokratische Überlastung der Spruchkammern und mit dem wachsenden Unwillen innerhalb der Bevölkerung gegenüber einer Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit die Entnazifizierung mehr und mehr zu einem formellen Entlastungsverfahren ehemaliger Parteigenossen und Nationalsozialisten entwickelte. Der Verdrängung der Vergangenheit folgte die Reintegration der "kleinen" Parteigenossen und der "Mitläufer" in die westdeutsche Nachkriegsgesellschaft. Viele von ihnen machten auch nach 1945 weiter Karriere.Zur Auflösung der Fußnote[14]
Doch es gab auch Ausnahmen: Im Juli 1946 entließ die amerikanische Militärregierung Richter Emil Warneken aus dem Amt mit der Begründung, dass ein stellvertretender Sondergerichtsvorsitzender nicht tragbar sei für den demokratischen Wiederaufbau der Justiz. Warneken war damit einer der wenigen Mitglieder des Bremer Sondergerichts, die nach 1945 nicht wieder zum Richterdienst zugelassen wurden. Zwar hatten sich Justizsenator Spitta und Landgerichtspräsident Lahusen wiederholt bei den Amerikanern um Warnekens Wiedereinsetzung bemüht. Doch diese ließen sich nicht überzeugen und argumentierten, dass Warneken von der NS-Ideologie überzeugt und damit eine Stütze des Regimes gewesen sei. Einer Wiedereinstellung könne daher nicht entsprochen werden.Zur Auflösung der Fußnote[15]
Für Warneken war es bitter, sehen zu müssen, dass viele seiner ehemaligen Kollegen nach ihrer Entlassung wieder recht schnell zurück an die Arbeit gehen konnten. "Alle meine Kollegen", so schrieb er 1956, "mit alleiniger Ausnahme von uns Sonderrichtern […], waren im Lauf der Zeit wiedereingestellt worden […]. Ich habe das Gefühl der Verbitterung über die mir zu Teil gewordene offensichtlich ungerechte und diffamierende Behandlung lange nicht überwinden können."Zur Auflösung der Fußnote[16] Im Frühjahr 1948 verurteilte eine Spruchkammer den ehemaligen Richter zu 600 Reichsmark Sühne und stufte ihn als "Mitläufer" ein. Landgerichtspräsident Lahusen beantragte bei Justizsenator Spitta daraufhin Warnekens unverzügliche Wiedereinstellung. Doch diesmal lehnte Spitta ab, da er die Chancen für dessen Rückkehr realistisch und damit gering einschätzte. Die Entlassung aus dem Dienst war damit endgültig. Warneken arbeitete danach einige Zeit als juristischer Gutachter und bezog nach seinem Eintritt in den Ruhestand ab August 1948 eine monatliche staatliche Beihilfe von 250 Deutsche Mark. "Vielleicht kommt noch einmal die Zeit", notierte er in sein Tagebuch, "in der auch von unserem Bremer Sondergericht der Makel in aller Öffentlichkeit genommen wird, der uns Richter angeblich als nicht mehr ‚würdig‘ hat erscheinen lassen, wieder in dieses Richteramt eingesetzt zu werden. Ein mir gut bekannter Anwalt äußerte mir gegenüber gelegentlich, dass die Zeit hierzu wohl noch nicht gekommen sei, dass sie aber bestimmt noch einmal kommen würde. Vielleicht nach meinem Tode? Aber dann habe ich nicht mehr viel davon!"Zur Auflösung der Fußnote[17]
Überleben des NS-Gedankenguts nach 1945
Warneken selbst war noch lange nach Kriegsende überzeugt von der Idee der nationalsozialistischen "Volksgemeinschaft": "Die Grundgedanken des Nationalsozialismus sind so absolut richtig", vertraute er im Spätsommer 1945 seinem Tagebuch an, "dass sie sich allen augenblicklichen Widerständen zum Trotz in der Zukunft durchsetzen werden – befreit von all dem, was ihrer Verwirklichung jetzt hindernd im Wege gestanden hat. Und sie werden nicht nur Deutschland beherrschen, sondern auch andere Länder, vielleicht die ganze Welt, werden diese Gedanken übernehmen müssen, eben weil sie richtig und die einzige Grundlage sind, auf der ein Volk wirklich in sozialem Frieden leben und fortkommen kann." Insbesondere seien es die sozialpolitischen Errungenschaften und gemeinschaftsstiftenden Maßnahmen des NS-Regimes gewesen, die für ihn (immer noch) die ideale Lösung sowohl für die damaligen als auch derzeitigen sozialen und politischen Probleme darstellten. Auch sah Warneken in Hitler – dessen Eroberungs- und Vernichtungspolitik zum Trotz – immer noch den Heilsbringer, der "das deutsche Volk […] festzuschweißen und zu einigen" verstanden habe.Zur Auflösung der Fußnote[18]
Warneken hatte offenbar an den propagierten "Endsieg" geglaubt. Sonst hätte er seine Tätigkeit am Sondergericht nicht mit solch Akribie und hoher Leistung bis zum Schluss verfolgt und für sein Vaterland – getreu den alten preußischen Tugenden des Gehorsams und der Pflichterfüllung – das Letzte gegeben. Die Niederlage schrieb er dem Wirken "innerer Feinde" zu, die er als Richter mit voller moralischer Überzeugung bekämpft hätte, letztlich aber wohl nicht hart genug gegen "Gemeinschaftsfremde" und "Volksschädlinge" vorgegangen wäre. Allerdings gab er der Führungsetage der NSDAP eine gewisse Mitschuld am entgangenen Sieg. Sie hätte in ihrem Größenwahn unsinnige Befehle erteilt und eine wenig feinfühlige Taktik verfolgt.
In seinen (unveröffentlichten) Memoiren distanzierte sich der ehemalige Richter deutlich von Holocaust und Vernichtungskrieg. Diese waren in seinen Augen das alleinige Werk Hitlers. Das deutsche Volk, so schrieb er, habe von all dem nichts gewusst, sei von der NS-Regierung betrogen worden und müsse nun für die Verbrechen einer Minderheit ungerechtfertigt geradestehen.Zur Auflösung der Fußnote[19] Mit dieser Ansicht stand Warneken nicht allein. Sie war Teil einer kollektiven Strategie, sich nicht die eigene Verwicklung in die massenhaften NS-Verbrechen eingestehen zu müssen. Schlimmer noch: Die ehemaligen Akteure zeigten fast ausnahmslos kein Unrechtsbewusstsein, sondern verharmlosten die Bedeutung und Konsequenzen ihres Tuns im großen Stil. Der Gedanke, dass die politische und soziale Idee des Nationalsozialismus durchaus tragfähig war, aber nur schlecht umgesetzt wurde, war eine zynische Verleugnung des Leids millionenfacher Opfer des NS-Terrors.Zur Auflösung der Fußnote[20] Richter Warneken wollte sich dies bis zu seinem Tod nicht eingestehen: Er verstarb mit knapp 89 Jahren am 16. August 1976.
Schluss
Die Entnazifizierung als Versuch der Alliierten, die deutsche Nachkriegsgesellschaft zur strafrechtlichen und moralischen Auseinandersetzung mit ihrer jüngsten Vergangenheit zu zwingen, ist zum größten Teil gescheitert. Das Gros der Entnazifizierten kehrte wieder in wichtige gesellschaftliche Positionen zurück und richtete sich in den neuen politischen Verhältnissen ein. Mit ihnen kam es zu einer Restauration langlebiger personeller Strukturen. Insbesondere, wenn es galt, den "alten Kameraden" zu neuen Ämtern zu verhelfen, trugen die Netzwerke von damals auch nach der angeblichen "Stunde Null". Zugleich hatte das Ideal der "Volksgemeinschaft" für viele Zeitgenossen nichts an seiner Verheißungskraft eingebüßt. Vor dem Hintergrund der totalen Niederlage wurden die Schattenseiten ausgeblendet und sich nur noch an die schönen Seiten des "Dritten Reichs" erinnert. Sie waren zugleich Symptom einer Abwehrhaltung gegen die alliierte Entnazifizierungspraxis und gegen die Scham angesichts des Ausmaßes der NS-Verbrechen. Der aus dieser Haltung heraus entstandene Mythos vom deutschen Volk als Opfer half als Entlastungsargument für all jene Dinge, die man vor 1945 mit gutem Gewissen befürwortet hatte, für viele Taten, die zum angeblichen Wohl der Gemeinschaft ausgeführt wurden. Die allermeisten waren daher weiterhin überzeugt, das Richtige getan zu haben – auch im moralischen Sinn. Kein einziger der Bremer Richter, Staats- oder Rechtsanwälte ist nach 1945 vor einem ordentlichen Gericht wegen ungerechtfertigt hoher Strafurteile während der NS-Zeit angeklagt und verurteilt worden. So wurde das Ermittlungsverfahren, das die Hamburger Staatsanwaltschaft 1960 gegen Warneken und seine Kollegen angestrengt hatte, nach wenigen Monaten wieder eingestellt – aus Mangel an Beweisen.Zur Auflösung der Fußnote[21]

Zitierweise: Christine Schoenmakers, Die Rückkehr der "Ehemaligen": Personelle und ideologische Kontinuitäten in der Bremer Justiz nach 1945, in: Deutschland Archiv, 1.7.2016, Link: www.bpb.de/227352


Skandalöse Milde für Nazi-Verbrecher

Erstellt: 10.06.2015Aktualisiert: 08.01.2019, 16:36 Uhr
Von: Christian Bommarius
Aus Anlass des Prozesses gegen Oskar Gröning: Über das historische Versagen der deutschen Justiz bei der Aufarbeitung der NS-Verbrechen.
Das Verfahren gegen den ehemaligen SS-Mann Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord an 300.000 ungarischen Juden im Konzentrationslager Auschwitz ist nicht nur einer der letzten NS-Prozesse. Zugleich ist er eine der letzten Gelegenheiten der deutschen Justiz, für ihr historisches Versagen bei der juristischen Aufarbeitung der NS-Verbrechen Abbitte zu leisten. Der Prozess findet vor dem Schwurgericht in Lüneburg statt, ein in diesem Zusammenhang symbolträchtiger Ort. Hier wurden vor 70 Jahren am 17. November 1945 im Bergen-Belsen-Prozess die ersten NS-Verbrecher in den westlichen Besatzungszonen verurteilt, von einem britischen Militärgericht.
Wenige Monate nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs waren alle deutschen Gerichte geschlossen. Seit dem Sommer galt die Anordnung der Siegermächte, dass beim Wiederaufbau der Verwaltung und der Justiz keine ehemaligen NSDAP-Mitglieder mitwirken dürften, eine Weisung mit zunächst weitreichenden Folgen: In Bremen durften nur zwei Richter in den Dienst zurückkehren, in Westfalen waren 93 Prozent der Richter Mitglied der NSDAP gewesen. So lag die Aburteilung der NS-Verbrecher in der ersten Zeit ausschließlich in Händen der Siegermächte.
Der Bergen-Belsen-Prozess war der Auftakt gewesen, es folgte der erste von insgesamt 13 Nürnberger Prozessen gegen die Führungseliten des NS-Staats, der im November 1945 begann. Als Hauptkriegsverbrecher mussten sich unter anderem Ex-Reichsmarschall Hermann Göring, NS-Reichsaußenminister Joachim Ribbentrop und Ernst Kaltenbrunner, Chef des Reichssicherheitshauptamts, vor dem Internationalen Militärgerichtshof verantworten. Wegen des Führens eines Angriffskrieges und Verbrechen gegen die Menschlichkeit wurden zwölf der 24 Angeklagten zum Tode verurteilt, sieben Angeklagte erhielten langjährige oder lebenslange Haftstrafen, drei wurden freigesprochen. In den zwölf Nürnberger Nachfolgeprozessen stellten die Amerikaner außerdem 177 ausgewählte Repräsentanten jener gesellschaftlicher Eliten vor Gericht, die zu den tragenden Säulen der nationalsozialistischen Verfolgungspolitik geworden waren: Militärs, Industrielle, Mediziner, hohe Verwaltungsbeamte und nicht zuletzt Juristen.
Spätestens während des Nürnberger Juristen-Prozesses von Februar bis Dezember 1947 gegen 16 hohe Justizbeamte und Richter zeigte sich, dass die Bereitschaft der bundesdeutschen Justiz, den eigenen Anteil an den Verbrechen des NS-Staats anzuerkennen, kaum vorhanden war. Der nordrhein-westfälische Justizminister Artur Sträter (CDU) sprach der Zunft aus der Seele, als er die Rolle der Richter im Dritten Reich mit den Worten beschrieb: „Der deutsche Richter in seiner Gesamtheit ist im Dritten Reich intakt geblieben, er hat nicht vor Hitler kapituliert.“
Das war eine gute Nachricht für all die NS-Richter und -Staatsanwälte, die inzwischen in den westdeutschen Justizdienst zurückgekehrt waren. Nicht nur das Heraufziehen des Kalten Krieges hatte die Bereitschaft der westlichen Siegermächte begünstigt, selbst ehemals fanatischen Nationalsozialisten ein Comeback zu ermöglichen – nicht weniger war es die Einsicht, anderenfalls wegen Personalmangels den Zusammenbruch der Justiz zu riskieren. So konnten die neu aufgebauten deutschen Justizverwaltungen das sogenannte Huckepack-Verfahren durchsetzen: Für jeden nicht belasteten Richter durfte ein belasteter eingestellt werden. Im Juni 1946 entfiel selbst diese Einschränkung. Die Siegermächte änderten ihre Richtlinien soweit, dass alle früheren Juristen, die das Entnazifizierungsverfahren durchlaufen hatten, in den Dienst zurückkehren konnten. 1954 betrug der Anteil der schon im Dritten Reich tätigen Juristen bei den Amtsgerichten 74 Prozent, bei den Landgerichten 68 Prozent, 88 Prozent bei den Oberlandesgerichten und 75 Prozent beim Bundesgerichtshof. Das blieb für die Rechtsprechung nicht ohne Folgen. Erstens bescheinigte sich die westdeutsche Justiz, dass es NS-Justizunrecht de facto kaum gegeben habe. In den insgesamt 15 Strafverfahren gegen belastete Juristen wurden sieben Angeklagte rechtskräftig verurteilt, davon nur zwei Berufsrichter.
Die rechtliche Konstruktion, auf der die Freisprüche basierten, bildete eine eigenwillige Auslegung des Rechtsbeugungsparagraphen. An Stelle des bedingten Vorsatzes, der bei allen anderen NS-Tätern zur Verurteilung ausreichte, musste den Richtern der direkte Vorsatz zum Verbrechen nachgewiesen werden. Das erwies sich als unmöglich. Denn sobald ein belasteter Jurist erklärte, als überzeugter Nationalsozialist habe er sein Handeln für rechtens gehalten, konnte er mit Straffreiheit rechnen. Zweitens war die Justiz durchaus bereit, die Milde, die sie sich selbst gewährte, auch anderen nicht zu verweigern. Zwar fanden in den ersten Nachkriegsjahren etliche Strafverfahren meist wegen mittelschwerer Delikte statt, aber in der Regel aufgrund privater Anzeigen. Als diese Anfang der 50er-Jahre zurückgingen, war es auch mit dem Verfolgungseifer der Justizbehörden vorbei. Ermuntert wurden sie darin vom Gesetzgeber, der mit zwei Straffreiheitsgesetzen von 1949 und 1954 Zehntausende NS-Gewaltverbrechen der Strafverfolgung entzog und die Justiz damit in ihrer Untätigkeit nachhaltig unterstützte: Die Zahl neuer Ermittlungsverfahren sank von mehr als 4500 im Jahr 1948 auf 183 sechs Jahre später.
https://www.fr.de/


Der Juristenprozess

Von Annette Wilmes · 15.11.2005
Nach dem Hauptkriegsverbrecherprozess dafür sorgten die Amerikaner dafür, dass von 1946 bis 1949 zwölf weitere Prozesse folgten, die das ganze System der nationalsozialistischen Verbrechen offenbarten. In einem der Nachfolgeprozesse waren führende deutsche Juristen angeklagt.
15 ehemalige Justizbeamte, Richter und Staatsanwälte saßen im Juristenprozess auf der Anklagebank.
Brigadegeneral Telford Taylor, Hauptankläger in Nürnberg, sagte am 17. Februar 1947 in seiner Eröffnungsrede, der Fall sei ungewöhnlich, weil es um Verbrechen gehe, die im Namen des Gesetzes begangen wurden.
Ingo Müller: „Die Vorwürfe waren ganz erheblich. Und die Ankläger und das Gericht waren auch in einem Maße schockiert, wie kaum im Hauptkriegsverbrecher-Prozess. "
Ingo Müller, Professor für Strafrecht in Hamburg und Autor des Buches „Furchtbare Juristen“.
Ingo Müller: „Besonders bestürzend war für angelsächsisches Denken, dass das Rechtssystem korrumpiert war. Dass diese Verbrechen, diese Justizverbrechen begangen wurden unter Benutzung des Rechts oder ganz pointiert ausgedrückt, wie es in dem Urteil steht, „der Dolch des Mörders war unter der Robe des Juristen verborgen“. Dass ein Rechtssystem prostituiert wurde zu verbrecherischen Zielen, das ist noch eine neue, höhere Dimension des Unrechts. "
Die obersten Repräsentanten der Justiz konnten nicht mehr vor Gericht gestellt werden, sie waren tot. Fanatische Nazis wie Roland Freisler oder der NS-Justizminister Otto Thierack. Sie hätten die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit angezogen und die tiefe Verstrickung des überwiegend konservativen Juristenstandes in das Terrorsystem wäre vermutlich nicht offenbar geworden.
Die Symbolfigur der konservativen Juristen jener Zeit war der ranghöchste Angeklagte im Nürnberger Juristenprozess: Dr. Franz Schlegelberger, langjähriger Staatssekretär und zeitweilig kommissarischer Justizminister. Er und zwei weitere Staatssekretäre – Curt Rothenberger und Herbert Klemm – wurden für die Korrumpierung des Rechtssystems zur Verantwortung gezogen, für Gesetze und Verordnungen, die dazu geschaffen wurden, Polen und Juden auszurotten. Zum Beispiel die „Polen- und Judenstrafrechtsverordnung“ oder der „Nacht- und Nebelerlass“.
Ingo Müller: „Die Leute des Justizministeriums waren im Übrigen auch angeklagt für ausgesprochen administrative Maßnahmen, die waren durch die Zuchthäuser gegangen und hatten Gefangene selektiert, die zur Vernichtung durch Arbeit aussortiert wurden aus den Zuchthäusern. Also das ist ein anderer Vorwurf. "
Ein Anruf Hitlers bei Schlegelberger genügte, um eine Gefängnisstrafe in eine Todesstrafe umzuwandeln, die dann sofort vollstreckt wurde.
In Nürnberg waren auch Richter der Sondergerichte angeklagt, die besonders brutal gegen Juden und Zwangsarbeiter vorgingen. Richter Oswald Rothaug zum Beispiel verurteilte Leo Katzenberger zum Tode, nur weil er Jude war. Zwei polnische Zwangsarbeiterinnen verurteilte Rothaug innerhalb einer Stunde wegen Sabotage zum Tode, obwohl beide ihre vor der Gestapo gemachten Aussagen widerriefen. Einem polnischen Zwangsarbeiter, der auch zum Tode verurteilt wurde, bescheinigte er – so wörtlich – „Charakterliche Minderwertigkeit“, die „offensichtlich in seiner Zugehörigkeit zum polnischen Untermenschentum begründet“ sei.
Das Nürnberger Militärgericht habe jedoch nicht nur Straftaten verfolgt, sagt Ingo Müller:
Ingo Müller: „Es wurde gezeigt, wie die Juden zum Beispiel auch im Zivilrecht benachteiligt wurden. Dies Abschneiden der bürgerlichen Existenz, der bürgerliche Tod, in den man die Juden geschickt hatte, lange vor Auschwitz und Majdanek, der ist dort auch zur Sprache gekommen. "
Schlegelberger, Rothaug und zwei weitere Angeklagte im Juristenprozess wurden zu lebenslanger Haft verurteilt. Die anderen erhielten Zuchthausstrafen von fünf, sieben und zehn Jahren, vier Angeklagte wurden freigesprochen. Keiner wurde – wie in früheren Prozessen – mit dem Tode bestraft. Alle Verurteilten waren schon nach wenigen Jahren wieder in Freiheit.
Ingo Müller: „Der Hauptangeklagte Schlegelberger, übrigens aus Gesundheitsgründen Anfang der 50er Jahre entlassen, hat noch 20 Jahre gelebt danach und hat noch Unmengen publiziert, also so krank kann er auch nicht gewesen sein. "
Der Juristenprozess war, wie alle Nürnberger Verfahren, ein Beispiel dafür, wie schlimmstes Unrecht nicht nur zur Sprache gebracht, in großen Teilen aufgeklärt, sondern auch noch in einem fairen Verfahren abgeurteilt werden konnte.
Das „fair trial“ ist eine der Botschaften aus Nürnberg, die bis in die heutige Zeit reichen.
https://www.deutschlandfunkkultur.de/

Siehe auch:


Ungesühnte Nazijustiz

Plakat der Ausstellung Ungesühnte Nazijustiz in der Stendaler Straße, Berlin (März 1960)
„Ungesühnte Nazijustiz – Dokumente zur NS-Justiz“ hieß eine bundesdeutsche Wanderausstellung zu Justizverbrechen, die in der Zeit des Nationalsozialismus (1933–1945) im Deutschen Reich und von ihm besetzten Gebieten verübt worden waren. Sie zeigte Dokumente zu Strafverfahren und Todesurteilen sowie zu Nachkriegskarrieren beteiligter Richter und Staatsanwälte. Ihr voraus gingen zwei Petitionsaktionen an der Freien Universität Berlin (FUB). Ihr folgte die „Aktion Ungesühnte Nazijustiz“, bei der Strafanzeigen gegen 43 wieder amtierende NS-Juristen erstattet wurden. Anlass war die bevorstehende Verjährung für einen Großteil der nationalsozialistischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit (31. Dezember 1959) und für bis 1945 begangenen Totschlag (31. Mai 1960).
Die Ausstellung wurde vom 27. November 1959 bis Februar 1962 in zehn bundesdeutschen und einigen ausländischen Universitätsstädten gezeigt, zuerst in Karlsruhe, dem Sitz des Bundesgerichtshofs und Bundesverfassungsgerichts, dann in West-Berlin, Stuttgart, Frankfurt am Main, Hamburg, Tübingen, Freiburg, Heidelberg, Göttingen, München, Oxford, London, Amsterdam, Utrecht und Leiden. Hauptautor war der Westberliner Student Reinhard Strecker, Veranstalter waren örtliche studentische Gruppen, meist Mitglieder des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS). Obwohl die Ausstellung nur aus Privatspenden finanziert wurde, einfachste Darstellungsmittel verwendete, oft nur in Privaträumen stattfinden konnte und von fast allen bundesdeutschen Parteien und Medien abgelehnt wurde, hatte sie erhebliche öffentliche Wirkungen.
https://de.wikipedia.org/



5. Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zu historischen Nazi-Juristen-Verfahren und -Prozessen sowie zu gegenwärtigen NS-Prozessen im 21.Jahrhundert

Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten.


Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel 1 auf dieser Seite.


Während die vom Familiengericht-Amtsgericht Mosbach beauftragte forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, zunächst EINERSEITS ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten in einem Umfang von über 100 Seiten zum 07.04.2022 unter 6F 202/21 erstellt hat, entschließt sich dieselbe Gutachterin sodann, ANDERERSEITS eine ergänzende Stellungnahme von zwei ganzen DIN A4-Seiten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute, insbesondere zum Kontext der historisch nachgewiesenen Beteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in Mosbach wie Judenverfolgung und Holocaust, NS-Verfolgung von Sinti und Roma, Nazi-Euthanasie unter 6F 202/21 zum 31.08.2022 an das Amtsgericht Mosbach zu generieren.

Die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, ERWÄHNT LEDIGLICH MIT EINEM WORT DEN "NATIONALSOZIALISMUS" auf Seite 2, Absatz 2 und erwähnt lediglich mit einem Satz auf Seite 2, Absatz 2, dass der Antragsteller von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach sich gegen den Nationalsozialismus wendet.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen hat hier die GERICHTLICH BEAUFTRAGTE EINDEUTIGE GELEGENHEIT gehabt, mit einer entsprechend beim Amtsgericht Mosbach beantragten Fristverlängerung SICH SACHLICH UND FACHLICH auch auf über 100 Seiten bezüglich der Nazi-Thematik bzw. der Nazi-Problematik vor einem deutschen BRD-Gericht EXPLIZIT ZU ÄUSSERN. Diese Gelegenheit für eine sachliche und fachliche gutachterliche Expertise zum Nationalsozialismus und nationalsozialistischen Verbrechen, deren Auswirkungen und Aufarbeitungen nach 1945, u.a. auch in Mosbach, besteht zukünftig weiterhin jederzeit für die forensische Sachverständige aus Kitzingen.
Siehe dazu auch:


Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU sogenannten NAZI-JÄGER-AKTIVITÄTEN MIT NS-PROZESSEN, VERURTEILUNGEN VON NS-TÄTER*INNEN, auch zu NS-Prozessen im 21. Jahrhundert, d.h. auch in 2022 laufenden und noch künftigen NS-Prozessen, etc. IN DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG NACH 1945 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


EINERSEITS:
Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 ZU DEN JURISTISCHEN NS-VERFAHREN ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG, d.h. sowohl zu den seit 1945 bis heute geführten NS-Prozessen, als auch zu den in 2022 noch laufenden NS-Prozessen und zu den künftigen NS-Prozessen.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 ZU DEN JURISTISCHEN NS-VERFAHREN ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG INKLUSIVE DER ROLLE DER DEUTSCHEN JUSTIZ, d.h. sowohl zur Rolle der deutschen Justiz bei den seit 1945 bis heute im 21. Jahrhundert geführten NS-Prozessen, als auch zur Rolle der deutschen Justiz bei den in 2022 noch laufenden NS-Prozessen und bei den künftigen NS-Prozessen.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik.
UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU NS-PROZESSEN am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 ZU DEN NAZI-JÄGER-AKTIVITÄTEN MIT VORBEREITUNGEN UND DURCHFÜHRUNGEN VON NS-PROZESSEN, VERURTEILUNGEN VON NS-TÄTER*INNEN, auch zu NS-Prozessen im 21. Jahrhundert, d.h. auch in 2022 laufenden und noch künftigen NS-Prozessen, etc. IN DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG NACH 1945.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik.
UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU NAZI-JÄGER-AKTIVITÄTEN MIT VORBEREITUNGEN UND DURCHFÜHRUNGEN VON NS-PROZESSEN am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Sachverhalt der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022 einerseits, das auch noch heute und künftig NS-Verbrechen von der deutschen Justiz verfolgt würden, was aber andererseits der Rechtsauffassung des Amtsgericht Mosbach in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 diametral entgegensteht, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den vom zu begutachtenden Antragsteller von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach seit 2022 initiierten NS- und Rechtsextremismusverfahren; zum Umgang des Amtsgerichts mit Mosbach mit diesen NS-Verfahren; zu den vom Antragsteller dementsprechend initiierten Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen gegen den fallverantwortlichen Spruchkörper beim Amtsgericht Mosbach.
UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZUR NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
UND DIES OBWOHL die Gutachterin aus Kitzingen vom Amtsgericht Mosbach am 17.08.2022 unter 6F 202/21 EXPLIZIT BEAUFTRAGT ist, eine gutachterliche Stellungnahme zum Nationalsozialismus und dessen Aufarbeitung nach 1945 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren und eben gerade zu diesen beim Amtsgericht Mosbach seit 2022 initiierten NS-Verfahren abzugeben.

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